Kindeswohl: Strassburg gibt Aargauer Rekursgericht Recht

Am 8. November hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) entschieden, die Schweiz habe in einem Fall von Familiennachzug dem Wohle des Kindes zu wenig Rechnung getragen. Das Gesuch eines ägyptisch-schweizerischen Doppelbürgers um Nachzug seines 15-jährigen Sohnes aus Ägypten war 2006 abgelehnt worden. Der Gerichtshof stellt im heutigen Entscheid eine Verletzung des Rechts auf Achtung des Privat- und Familienlebens fest. Er stützt damit den Entscheid des Rekursgerichts des Kantons Aargau, welches den Familiennachzug gutgeheissen hatte.

Hier die Erläuterung des Urteils durch Schutzfaktor M: Link.

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