Die Behindertenrechtskonvention (BRK) verpflichtet die Vertragsstaaten, Menschen mit Behinderungen in Gesetzgebungsprozesse einzubeziehen, die sie betreffen. Das Schweizerische Kompetenzzentrum für Menschenrechte (SKMR) hat untersucht, wie es sich in der Schweiz damit verhält, und macht Vorschläge für eine bessere Beteiligung von Menschen mit Behinderung.
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Link zur Kurzstudie von Dr. Nula Frei, Universität Freiburg i.Ue.
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