Dr. iur. Markus Notter* hat abgeklärt, ob der Bundesrat gemäss Bundesverfassung abschliessend zuständig ist für den Abbruch der Verhandlungen mit der Europäischen Union über das Institutionelle Rahmenabkommen, oder ob er die Genehmigung des Parlaments einholen muss. Link zum Exposé.
Fazit:
“Der definitive Nichtabschluss eines Rahmenabkommens steht nicht in der abschliessenden Zuständigkeit des Bundesrates. Die Bundesversammlung hat ihn zu genehmigen. Aufgrund der Wichtigkeit der aussenpolitischen Grundsatzfrage kann die
Bundesversammlung im Sinne eines Grundsatzentscheides den Bundesrat verpflichten, den Vertrag zu unterzeichnen und zur Genehmigung vorzulegen.”
* Markus Notter war Regierungsrat des Kantons Zürich und Vorsteher der Direktion der Justiz und des Innern. Heute ist er unter anderem Präsident des Europa-Instituts an der Universität Zürich. Die Rechtswissenschaftliche Fakultät der Universität Zürich verlieh ihm 2012 die Ehrendoktorwürde.
Giusep Nay
Wenn Abschluss, Kündigung oder Änderungen eines völkerrechtlichen Vertrages gemäss unserer Bundesverfassung der parlamentarischen Genehmigung und gegebenenfalls einer Volksabstimmung unterliegen, ist es nur logisch, dass auch der durch den Bundesrat beschlossene Nichtabschluss des Rahmenabkommens mit der EU, das wie diese (!) das vertragliche Verhältnis zur EU wesentlich abändert (Bilaterale Verträge werden auslaufen!), nicht allein durch den Bundesrat beschlossen werden darf.
Markus Notter zeigt das sehr überzeugend auf, was ParlamentarierInnen zum Handeln veranlassen muss!!!
David Simon
Hurrah, der Bundesrat Endscheidung diese Wo. war definitiv der Falsche.