Es ist nicht von vornherein offensichtlich, dass internationale Menschenrechtsgremien beim Schutz der Rechte von Fussballerinnen und Fussballern relevant sein sollen, insbesondere in Anbetracht der privaten Natur der Organisationen, die den Sport bestimmen, während die Menschenrechte aus traditioneller Sicht darauf abzielen, den Einzelnen vor willkürlichen staatlichen Eingriffen zu schützen. Trotzdem hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte bereits über einige sehr konkrete Fragen entschieden - unter anderem betreffend Recht auf ein faires Verfahren und Recht auf freie Meinungsäusserung.
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Daniel Rietiker ist leitender Jurist am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte sowie Lehrbeauftragter an der Universität Lausanne und an der Suffolk University Law School in Boston, MA.
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