{"id":16798,"date":"2024-09-24T08:06:47","date_gmt":"2024-09-24T06:06:47","guid":{"rendered":"https:\/\/unser-recht.ch\/?p=16798"},"modified":"2025-07-25T13:36:15","modified_gmt":"2025-07-25T11:36:15","slug":"angenommene-volksinitiativen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/unser-recht.ch\/fr\/angenommene-volksinitiativen\/","title":{"rendered":"Angenommene Volksinitiativen"},"content":{"rendered":"<p><strong>Theorie und Praxis verfassungsm\u00e4ssiger Gesetzgebung am <\/strong><strong>Beispiel &#8220;Kinder und Jugendliche ohne Tabakwerbung&#8221;<\/strong><\/p>\n<p><em>Von Ulrich Gut<\/em><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Die Eidgen\u00f6ssischen R\u00e4te sind verpflichtet, Gesetze verfassungskonform zu erlassen. Dies gilt auch f\u00fcr die gesetzliche Umsetzung von Normen, die durch die Annahme einer Volksinitiative in die Bundesverfassung kamen. Aber da es in der Schweiz keine Verfassungsgerichtsbarkeit gibt, also niemand wegen Verfassungswidrigkeit eines Bundesgesetzes vor Gericht gehen kann (Artikel 190 der Bundesverfassung), ist das Parlament abschliessend zust\u00e4ndig, zu entscheiden, ob eine Gesetzesvorlage verfassungskonform ist. Faktisch gibt ihm dies eine grosse Freiheit, und es macht von ihr Gebrauch. Die R\u00e4te k\u00f6nnen die gesetzliche Umsetzung sogar verschleppen \u2013 absichtlich oder weil sie keine mehrheitsf\u00e4hige Vorlage zustande bringen.<\/p>\n<p>Ein Testfall ist die Umsetzung der Volksinitiative \u00abKinder und Jugendliche ohne Tabakwerbung\u00bb. Sie wurde am 13. Februar 2022 mit 56.65% Ja-Stimmen und 15.0 von 23 Standesstimmen angenommen.<\/p>\n<p>Vorab ist festzustellen, dass sich die Umsetzung bereits verz\u00f6gert hat, da der Nationalrat als Zweitrat die Vorlage des St\u00e4nderates in der Schlussabstimmung ablehnte. Eine \u00abunheilige Allianz\u00bb der aus Prinzip ablehnenden SVP mit Ratsmitgliedern, die den in die Verfassung eingegangenen Volkswillen ungen\u00fcgend umgesetzt fanden, obsiegte am 29. Februar 2024 mit 121 zu 64 Stimmen. Die Vorlage ging an den St\u00e4nderat zur\u00fcck, der sie am Montag, 16. September 2024 erneut beriet.<\/p>\n<p><strong>Das Volk entschied in Kenntnis der m\u00f6glichen Konflikte mit anderen Verfassungsbestimmungen<\/strong><\/p>\n<p>In einem Brief vom 5. September 2024 an die Mitglieder des St\u00e4nderates setzte sich \u00abUnser Recht\u00bb f\u00fcr eine verfassungsgem\u00e4sse gesetzliche Umsetzung der angenommenen Volksinitiative ein. Auszug:<\/p>\n<p><em>\u00ab Bekanntlich haben wir in der Schweiz keine Verfassungsgerichtsbarkeit, welche \u00fcber die Verfassungsm\u00e4ssigkeit der gesetzgeberischen Arbeit der Bundesversammlung wacht. Gerade deshalb kommt dem Parlament &#8211; und namentlich dem St\u00e4nderat als \u00abChambre de r\u00e9flexion\u00bb &#8211; traditionellerweise die hehre Aufgabe zu, den hierarchischen Vorrang der Bundesverfassung vor s\u00e4mtlichen anderen Normstufen zu verteidigen. <\/em><\/p>\n<p><em>Dies gilt insbesondere bei der Umsetzung von Verfassungsnormen, die klar und deutlich sind, bei denen im Abstimmungskampf die Folgen der Annahme einer Volksinitiative vom Bundesrat in der Botschaft unmissverst\u00e4ndlich aufgezeigt wurden und das Volk in Kenntnis der m\u00f6glichen Konflikte mit anderen Verfassungsbestimmungen abstimmen konnte, und bei denen keine Widerspr\u00fcche zu v\u00f6lkerrechtlichen Vertr\u00e4gen entstanden sind. Mit der vorgelegten Teilrevision des Tabakproduktegesetzes hat der Bundesrat diese Prinzipien beachtet und &#8211; obschon er sich seinerzeit gegen die Volksinitiative eingesetzt hatte &#8211; eine verfassungskonforme Umsetzung vorgeschlagen. (\u2026)<\/em><\/p>\n<p><em>Vor diesem Hintergrund besteht weder Anlass noch Raum, den von Volk und St\u00e4nden angenommenen, klaren Auftrag in Art. 118 Abs. 2 lit. b BV durch eine harmonisierende Auslegung zu relativieren.\u00bb<\/em><\/p>\n<p>Der St\u00e4nderat entschied nur teilweise in diesem Sinne. Die Vorlage geht nun wieder an den Nationalrat. Sollte er sie erneut ablehnen, w\u00e4re dieser Entscheid definitiv, und eine gesetzliche Umsetzung des neuen Verfassungsartikels bliebe auf unvorhersehbare Zeit aus.<\/p>\n<p><strong>\u00abDer St\u00e4nderat nimmt sich einfach den Spielraum heraus, und das darf er auch\u00bb<\/strong><\/p>\n<p>Mehrere Ratsmitglieder gingen auf die Grundsatzfrage ein, inwieweit das Parament verpflichtet ist, sich in der Gesetzgebung an die Verfassung zu halten, auch wenn eine Verfassungsnorm aus einer angenommenen Volksinitiative hervorging. Einer verbreiteten Haltung gab der Schaffhauser SVP-St\u00e4nderat Hannes Germann Ausdruck \u2013 deklamatorisches Bekenntnis zu Verfassung und Volkswillen, aber Anspruch auf \u00abSpielraum\u00bb:<\/p>\n<p><em>\u00abWir sind es nun wirklich auch den Initianten schuldig, dass man diese Volksinitiative umsetzt, in ihrem Willen, so weit als m\u00f6glich. Aber wir d\u00fcrfen und m\u00fcssen auch den Spielraum des Gesetzgebers beachten. Es gibt auch noch andere Verfassungsbestimmungen; sonst erinnere ich Sie dann gerne wieder einmal daran, wie genau bei der Zuwanderungs-Initiative die Verfassung umgesetzt wurde. Der Gesetzgeber nimmt sich einfach den Spielraum heraus, und das darf er auch.\u00bb<\/em><\/p>\n<p>Man muss diese Haltung in den Zusammenhang mit der Tatsache stellen, dass die R\u00e4te wiederholt die Einf\u00fchrung einer Verfassungsgerichtsbarkeit \u00fcber Bundesgesetze ablehnten. Dabei wurde immer wieder betont, das Parlament sei H\u00fcter der Verfassung, aber der \u00a0\u00abSpielraum\u00bb verteidigt, den St\u00e4nderat Germann auf den Punkt brachte.<\/p>\n<p>Zur Grundsatzfrage der verfassungskonformen Gesetzgebung \u00e4usserte sich St\u00e4nderat Pirmin Bischof (Mittepartei, Solothurn) als Sprecher der vorberatenden St\u00e4nderatskommission:<\/p>\n<p><em>\u00abIm Nationalrat wurde insbesondere die Verfassungsm\u00e4ssigkeit der Umsetzungsvorschl\u00e4ge bestritten. Ihre Kommission hat deshalb zu dieser Frage Anh\u00f6rungen gemacht. Sie wissen: Das Volk hat die Volksinitiative &#8220;Ja zum Schutz der Kinder und Jugendlichen vor Tabakwerbung&#8221; sehr deutlich angenommen, entgegen den Beschl\u00fcssen von Bundesrat und Parlament. Es geht jetzt darum, diese neue Verfassungsbestimmung umzusetzen. Ihre Kommission hat einerseits ein Gutachten des BAG vom 18. Januar 2024, das mit dem Bundesamt f\u00fcr Justiz abgesprochen ist, vor sich. Andererseits hat die Kommission einen Experten und eine Expertin angefragt, einerseits Herrn Professor Urs Saxer und andererseits Frau Professorin Kerstin No\u00eblle Vokinger. An den beiden Anh\u00f6rungen war die Unabh\u00e4ngigkeit der Experten eine Frage. Frau Professorin Vokinger hat ausgef\u00fchrt, sie habe keinerlei Interessenkonflikte, also weder mit den Initiantinnen und Initianten noch mit der Tabakindustrie. Herr Professor Saxer hat dann auf R\u00fcckfrage best\u00e4tigt, dass er bereits Gutachten f\u00fcr die Initiativgegner verfasst habe\u00bb.<br \/>\n<\/em><\/p>\n<p><strong>\u00abDen Stimmb\u00fcrgerinnen und Stimmb\u00fcrgern war klar, wor\u00fcber sie abstimmten und welche Auswirkungen ein Ja h\u00e4tte\u00bb<\/strong><\/p>\n<p>St\u00e4nder\u00e4tin Flavia Wasserfallen (SP, Bern) stellte zun\u00e4chst fest: \u00abDen Stimmb\u00fcrgerinnen und Stimmb\u00fcrgern war klar, wor\u00fcber sie abstimmen und welche Auswirkungen ein Ja h\u00e4tte. Die Auslegung des Initiativtexts mit den Materialien &#8211; den Stellungnahmen der Beh\u00f6rden, den Aussagen der Gegnerinnen und Gegner sowie der Bef\u00fcrworter &#8211; ist, wie soeben auch von den Juristinnen und Juristen ausgef\u00fchrt, entscheidend daf\u00fcr, wie der Text in die Gesetzesbestimmung umgem\u00fcnzt werden muss. Das war wirklich glasklar.\u00bb<\/p>\n<p>Sie sah vier M\u00f6glichkeiten: \u00ab1: Wir entscheiden uns f\u00fcr eine verfassungskonforme Umsetzung. Das entspricht dem Entwurf des Bundesrates, den ich mit meinen Minderheitsantr\u00e4gen aufgenommen habe; wir haben die M\u00f6glichkeit 2, ich nenne sie mal eine verfassungskonforme Umsetzung mit grossz\u00fcgigen Ausnahmen. Das entspricht den Minderheitsantr\u00e4gen Bischof; wir haben die M\u00f6glichkeit 3: Sie entscheiden sich f\u00fcr eine nicht verfassungskonforme Umsetzung mit sehr vielen Ausnahme. Das entspricht dem Willen der Mehrheit Ihrer Kommission; wir haben die M\u00f6glichkeit 4: Sie ignorieren ein Volksverdikt.\u00bb Sie bat den Rat, \u00abeiner verfassungskonformen Variante zuzustimmen; entweder der M\u00f6glichkeit 1, dem Entwurf des Bundesrates, also den Antr\u00e4gen der Minderheit Wasserfallen Flavia, oder &#8211; knapp verfassungskonform &#8211; den Antr\u00e4gen der Minderheit Bischof.\u00bb<\/p>\n<p>In den meisten Abstimmungen setzte sich die Kommissionsmehrheit durch. Nun wird sich zeigen, ob dies im Nationalrat erneut zu einer ablehnenden \u00abunheiligen Allianz\u00bb f\u00fchrt.<\/p>\n<p>Sollte das Parlament mit den Argumenten des \u00abSpielraumes des Gesetzgebers\u00bb, wo dieser Spielraum nicht gegeben ist, und der \u00abharmonisierenden Auslegung\u00bb, wo kein Anlass daf\u00fcr besteht, im Tabakproduktegesetz Ausnahmen vorsehen, wird es dem mit der erfolgreichen Initiative eingeleiteten Paradigmenwechsel vom Verbot der Tabakwerbung, welche sich an Kinder und Jugendliche richtet (gem\u00e4ss dem von der Initiative in Frage gestellten geltenden Recht), hin zum Verbot der Tabakwerbung, welche Kinder und Jugendliche erreicht, in keiner Weise gerecht.<\/p>\n<p>Das k\u00f6nnte bei zuk\u00fcnftigen Initianten den zweifelhaften Anreiz schaffen, die direkte Anwendbarkeit von Initiativtexten ausdr\u00fccklich vorzusehen oder ihre Anliegen detaillierter ausformulieren um dem Gesetzgeber keinen Spielraum mehr zu geben. Auch deshalb besteht ein erhebliches Interesse daran, eine angenommene Initiative verfassungskonform umzusetzen.<\/p>\n<p><em>Dr. iur. Ulrich Gut ist Pr\u00e4sident von UNSER RECHT. Er verfasste diesen Text unter Mitwirkung des Vorstands.<\/em><\/p>\n<p>&nbsp;<br \/>\n&nbsp;<\/p>\n<p class=\"kleinschrift\">Foto: \u00a9 UNSER RECHT<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p><strong>Theorie und Praxis verfassungsm\u00e4ssiger Gesetzgebung am Beispiel &#8220;Kinder und Jugendliche ohne Tabakwerbung&#8221;<\/strong><\/p>\n<p><em>Von Ulrich Gut<\/em><\/p>\n<p>Gesetze m\u00fcssen verfassungskonform umgesetzt werden. Dies funktioniert in der Praxis nicht immer. Ein Beispiel daf\u00fcr ist die Umsetzung der Initiative &#8220;Kinder und Jugendliche ohne Tabakwerbung&#8221;.<\/p>\n","protected":false},"author":4,"featured_media":16796,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"_bluesky_dont_syndicate":"1","_bluesky_syndication_accounts":"","_bluesky_syndication_text":"","footnotes":""},"categories":[3790],"tags":[3455,3621,3762],"class_list":["post-16798","post","type-post","status-publish","format-standard","has-post-thumbnail","hentry","category-verfassung-fr","tag-bundesrat-fr","tag-parlament-fr","tag-verfassung-fr"],"aioseo_notices":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/unser-recht.ch\/fr\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/16798","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/unser-recht.ch\/fr\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/unser-recht.ch\/fr\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/unser-recht.ch\/fr\/wp-json\/wp\/v2\/users\/4"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/unser-recht.ch\/fr\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=16798"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/unser-recht.ch\/fr\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/16798\/revisions"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/unser-recht.ch\/fr\/wp-json\/wp\/v2\/media\/16796"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/unser-recht.ch\/fr\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=16798"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/unser-recht.ch\/fr\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=16798"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/unser-recht.ch\/fr\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=16798"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}