{"id":16884,"date":"2024-10-28T09:35:30","date_gmt":"2024-10-28T08:35:30","guid":{"rendered":"https:\/\/unser-recht.ch\/?p=16884"},"modified":"2025-07-25T13:34:12","modified_gmt":"2025-07-25T11:34:12","slug":"bilaterale-vertraege-schweiz-eu","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/unser-recht.ch\/fr\/bilaterale-vertraege-schweiz-eu\/","title":{"rendered":"Bilaterale Vertr\u00e4ge Schweiz &#8211; EU"},"content":{"rendered":"<h3>Vom Beitrag des Parlaments zur dynamischen Rechts\u00fcbernahme<\/h3>\n<p><em>Von Thomas Pfisterer<\/em><\/p>\n<p>(Dieser Artikel wurde zuerst im Schweizerischen Zentralblatt f\u00fcr Staats- und Verwaltungsrecht\u00a0 publiziert &#8211; ZBl 2024, S. 401-402).<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Die derzeit verhandelten bilateralen Vertr\u00e4ge werden im Parlament und bei den Stimmberechtigten wohl nur gutgeheissen, wenn bei den k\u00fcnftigen dynamischen \u00dcbernahmen des EU-Rechts die direkte Demokratie und die Interessen der Schweiz gewahrt werden. Dynamisch meint nicht automatisch. Nach dem Verhandlungsmandat des Bundesrats vom 8. M\u00e4rz 2024, Ziff.\u20066.5, sind f\u00fcr Entscheide der Schweiz \u00fcber Rechts\u00fcbernahmen erstens, \u00abihre verfassungsrechtlichen Verfahren\u00bb vorbehalten, d.h., Bundesrat, Bundesversammlung und Volk bzw. Volk und Kantone m\u00fcssen die notwendigen \u00c4nderungen \u2013 eigenst\u00e4ndig \u2013 beschliessen. \u00dcbernimmt die Schweiz das EU-Recht nicht, so sollen nur die vertragsgem\u00e4ssen Folgen greifen. Selbst der EuGH soll bloss das Recht auslegen, aber nicht zu einer Rechts\u00fcbernahme verpflichten d\u00fcrfen. Die EU soll weder durch straf\u00e4hnliche Sanktionen noch in sonstiger Weise ihr \u00dcbergewicht einsetzen d\u00fcrfen. Zweitens muss die Schweiz an der Weiterentwicklung des sie betreffenden EU-Rechts \u00abteilnehmen\u00bb (\u00abdecision shaping\u00bb), d.h. \u00abas widely as possible\u00bb mitberaten d\u00fcrfen (Common Understanding vom 27. Oktober 2023, Ziff.\u20069). Diese \u00abweite\u00bb Fassung ruft nach einer Aufwertung des Parlaments; sie entspricht dem Vorbehalt der Verfassung. Wie diese Vorgaben konkretisiert werden sollen, ist offen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Dynamische Rechts\u00fcbernahme<\/strong><\/p>\n<p>Dynamik und rechtliche Institutionen zur Rechts\u00fcbernahme sind der Schl\u00fcssel zur Zusammenarbeit mit der EU. Will die Schweiz einen dauerhaft rechtssicheren Zugang zum jeweils aktualisierten Binnenmarkt erreichen, wird sie sich mit der EU auf die Pflicht zu einer fortlaufenden, dynamischen Aufdatierung des EU-Binnenmarktrechts verst\u00e4ndigen m\u00fcssen. F\u00fcr die Rechts\u00fcbernahmen soll ein vereinfachtes Verfahren gelten. Die Vereinfachung besteht darin, dass der Inhalt der Vertr\u00e4ge nicht ausgehandelt wird. Er ergibt sich aus dem EU-Gesetzgebungsverfahren. Indessen soll die Schweiz dort Mitsprache bei den durch sie vertraglich zu \u00fcbernehmenden EU-Rechtsakten erhalten. Sie soll sich um einen m\u00f6glichst \u00abschweizfreundlichen\u00bb Inhalt bem\u00fchen, von Anfang an ihre Interessen und landesinterne Einfl\u00fcsse (aus Anh\u00f6rungen von Kantonen usw.) einbringen, mit den EU-Mitgliedstaaten zusammenarbeiten und sich an der EU-Einigungsarbeit indirekt beteiligen d\u00fcrfen. Die Mitsprache soll landesintern die Chance verbessern, dass die Rechts\u00fcbernahme im Parlament und sp\u00e4ter in einer m\u00f6glichen Volksabstimmung mehrheitsf\u00e4hig wird. In besonderen F\u00e4llen wird die Schweiz einfach mitmachen, weil der EU-Rechtsakt allgemein in ihrem Interesse liegt und sie sonst diskriminiert w\u00fcrde (in Analogie etwa zum Vorgehen bei der OECD-Mindeststeuer).<\/p>\n<p>Gem\u00e4ss den bilateralen Vertr\u00e4gen 1999\/2004 hat die Schweiz heute teilweise Mitspracherechte gegen\u00fcber der EU-Kommission und dem EU-Rat, so vorab beim Schengen-Vertrag. Seit dem EU-Lissabon-Vertrag 2009 ist das EU-Parlament am EU-Gesetzgebungsverfahren als weithin gleichberechtigtes drittes Organ beteiligt. Zudem haben die nationalen Parlamente der Mitgliedstaaten im EU-Recht begr\u00fcndete Mitwirkungsbefugnisse. Die Schweiz hat diese Befugnisse nicht. Und sie darf sich im EU-Parlament formell nicht \u00e4ussern. Sie hat an Einfluss verloren.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Neue Wege<\/strong><\/p>\n<p>Diese ver\u00e4nderte \u00abEU-Welt\u00bb verlangt neue Wege. Wer kann mehr Gewicht einbringen als das Parlament zusammen mit Bundesrat und Kantonen? Der Bundesrat sieht das im Rahmen des Verhandlungsmandats wohl \u00e4hnlich: \u00abDie Schweiz strebt die Etablierung einer parlamentarischen Zusammenarbeit zwischen der Bundesversammlung und dem Europ\u00e4ischen Parlament an\u00bb (Verhandlungsmandat, Ziff.\u20066.8). Wie ist dieses Ziel zu konkretisieren? Eine gest\u00e4rkte Bundesversammlung sollte \u2013 extern \u2013 den Einfluss der Schweiz auf das EU-Parlament erh\u00f6hen und \u2013 intern \u2013 die Weichen zwischen Zustimmung zu- und Ablehnung von Rechts\u00fcbernahmen stellen, auch mit R\u00fccksicht auf Ausgleichsmassnahmen und andere Folgen. Dem Parlament obliegt mehr, als nur Vertr\u00e4ge abzulehnen oder zu genehmigen und deren Umsetzung zu ordnen. Es muss alles unternehmen, um den Stimmberechtigten Entscheidungsfreiheit zu erm\u00f6glichen oder unvermeidbare Beschr\u00e4nkungen zu legitimieren.<\/p>\n<p>Das Parlament hat sich an der Gestaltung der Aussenpolitik zu beteiligen (<a href=\"https:\/\/www.fedlex.admin.ch\/eli\/cc\/1999\/404\/de#a166\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Art.\u202f166 Abs.\u202f1 BV<\/a>). Zu diesem Zweck sollte es durch den Bundesrat und in Partnerschaft mit diesem mitwirken. Es darf die \u00abwichtigen\u00bb Vorentscheide nicht ganz dem Bundesrat und schon gar nicht \u2013 wie es oft geschieht \u2013 der Diplomatie und der Bundesverwaltung \u00fcberlassen. Gefordert sind prim\u00e4r die parlamentarischen Kommissionen, schwerpunktm\u00e4ssig im EU-Gesetzgebungsverfahren. Die Mitarbeit im Vorfeld von Rechts\u00fcbernahmeentscheiden gleicht derjenigen bei der Vorberatung einer Gesetzesvorlage; sie unterscheidet sich vom Abschluss v\u00f6lkerrechtlicher Vertr\u00e4ge.<\/p>\n<p>Die Kommissionen m\u00fcssen sich untereinander koordinieren und d\u00fcrfen dem Parlament nicht vorgreifen. Sie haben das Recht auf Information, Konsultation sowie Auftragserteilung. Sie d\u00fcrfen sich informieren und die Kantone usw. einbeziehen. Die Kommissionen h\u00e4tten den Weg zwischen der Zur\u00fcckhaltung gegen\u00fcber der Rolle des Bundesrats und der Pflicht zur Vertraulichkeit sowie der weitgehenden Offenheit des EU-Gesetzgebungsverfahrens zu suchen. Zudem sollte die interparlamentarische Zusammenarbeit vertieft werden und vor allem die Behandlung einzelner kritischer EU-Rechtsakte einschliessen. Bundesrat und Bundesversammlung m\u00fcssten sich um ein Netzwerk im EU-Parlament und in (gewissen) nationalen Parlamenten bem\u00fchen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Mitsprache der Schweiz<\/strong><\/p>\n<p>Die Mitsprache der Schweiz soll mindestens gleich weit reichen wie diejenige der EWR-Staaten, allen voran Norwegen. Zusammen mit diesen sollte nach 30 Jahren EWR eine Reform der Mitsprache erreichbar sein, namentlich um den Ausbau der Rolle des EU-Parlaments zu mildern.<\/p>\n<p>Die Mitsprache muss in den Vertr\u00e4gen konkret festgehalten sein, auch gegen\u00fcber dem EU-Parlament. Sie muss landesintern jetzt schon vorbereitet werden. Von der Bundesversammlung darf Engagement f\u00fcr mehr Mitsprache erwartet werden, obwohl dies Aufwand bedeutet.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><em>Prof. em. Dr. Dr. h.c. Thomas Pfisterer, LL.M.(Yale) war Bundesrichter sowie Regierungs- und St\u00e4nderat des Kantons Aargau. Er ist Gr\u00fcndungsmitglied von UNSER RECHT.<\/em><\/p>\n<p>&nbsp;<br \/>\n&nbsp;<\/p>\n<p class=\"kleinschrift\">Foto: \u00a9 UNSER RECHT<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p><strong>Vom Beitrag des Parlaments zur dynamischen Rechts\u00fcbernahme<\/strong><\/p>\n<p><em>Von Thomas Pfisterer<\/em><\/p>\n<p>Bei der von der Schweiz angestrebten Zusammenarbeit mit der EU durch die zur Zeit verhandelten Vertr\u00e4ge spielt das Parlament eine entscheidende Rolle und muss seiner Verantwortung nachkommen.<\/p>\n","protected":false},"author":4,"featured_media":16879,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"_bluesky_dont_syndicate":"1","_bluesky_syndication_accounts":"","_bluesky_syndication_text":"","footnotes":""},"categories":[3414],"tags":[3455,3478,3621],"class_list":["post-16884","post","type-post","status-publish","format-standard","has-post-thumbnail","hentry","category-suisse-europe","tag-bundesrat-fr","tag-demokratie-fr","tag-parlament-fr"],"aioseo_notices":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/unser-recht.ch\/fr\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/16884","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/unser-recht.ch\/fr\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/unser-recht.ch\/fr\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/unser-recht.ch\/fr\/wp-json\/wp\/v2\/users\/4"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/unser-recht.ch\/fr\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=16884"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/unser-recht.ch\/fr\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/16884\/revisions"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/unser-recht.ch\/fr\/wp-json\/wp\/v2\/media\/16879"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/unser-recht.ch\/fr\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=16884"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/unser-recht.ch\/fr\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=16884"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/unser-recht.ch\/fr\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=16884"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}