{"id":17045,"date":"2024-12-11T13:11:52","date_gmt":"2024-12-11T12:11:52","guid":{"rendered":"https:\/\/unser-recht.ch\/?p=17045"},"modified":"2025-07-25T13:32:42","modified_gmt":"2025-07-25T11:32:42","slug":"familiennachzug-fuer-vorlaeufig-aufgenommene","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/unser-recht.ch\/fr\/familiennachzug-fuer-vorlaeufig-aufgenommene\/","title":{"rendered":"Familiennachzug f\u00fcr vorl\u00e4ufig Aufgenommene"},"content":{"rendered":"<h3>Jetzt entscheidet der St\u00e4nderat<\/h3>\n<p><em>Von Ulrich Gut<\/em><strong><br \/>\n<\/strong><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Am Mittwoch, 18. Dezember 2024, befasst sich der St\u00e4nderat mit migrationspolitischen Vorlagen. Insbesondere wird er entscheiden, ob vorl\u00e4ufig Aufgenommenen der Familiennachzug verunm\u00f6glicht werden soll.<\/strong><\/p>\n<p>Es geht um gleichlautende Motionen der <em>SVP-Fraktion<\/em> (24.3057) und der St. Galler SVP-St\u00e4nder\u00e4tin <em>Esther Friedli<\/em> (24.3511). Der Entscheid hat einen grundrechtlichen, einen wirkungsbezogenen und einen humanit\u00e4ren Aspekt.<\/p>\n<p>Zur <em>grundrechtlichen<\/em> Beurteilung: Artikel 13 Absatz 1 der Bundesverfassung gew\u00e4hrleistet das Recht jeder Person auf Achtung ihres Privat- und Familienlebens. Er sieht keine Beschr\u00e4nkung dieses Rechts auf Menschen mit einem bestimmten rechtlichen Anwesenheitsstatus vor. Zur Wahrung dieses Rechts verpflichtete sich die Schweiz auch durch ihren Beitritt zur Europ\u00e4ischen Menschenrechtskonvention, deren Artikel 8 es ebenfalls garantiert. Wenn die beiden Motionen \u00fcberwiesen werden und zu einer Gesetzesbestimmung f\u00fchren, die den Familiennachzug f\u00fcr vorl\u00e4ufig Aufgenommene untersagt, k\u00f6nnen Betroffene beim Bundesgericht und, wenn n\u00f6tig, anschliessend beim Europ\u00e4ischen Gerichtshof f\u00fcr Menschenrechte Beschwerde f\u00fchren. Wer nun Lust auf ein \u00abJetzt Erst Recht\u00bb hat, und wegen des Urteils in Sachen KlimaSeniorinnen sein M\u00fctchen an \u00abStrassburg\u00bb k\u00fchlen will, sollte sich bewusst machen, dass der Familiennachzug dem <em>urspr\u00fcnglichen<\/em> <em>Kerngehalt<\/em> von Artikel 8 der EMRK entspricht. Als die Schweiz der EMRK beitrat, war dies offensichtlich. Es bedarf keiner besonderen Auslegung oder gar richterlicher Rechtsfortbildung, um kraft Artikel 8 EMRK das Recht auf Familiennachzug zu sch\u00fctzen.<\/p>\n<p>Zur <em>wirkungsbezogenen<\/em> Beurteilung: Nach Absatz 2 desselben Artikels darf eine Beh\u00f6rde \u00abin die Aus\u00fcbung dieses Rechts nur eingreifen, soweit der Eingriff gesetzlich vorgesehen und in einer demokratischen Gesellschaft notwendig ist f\u00fcr die nationale oder \u00f6ffentliche Sicherheit, f\u00fcr das wirtschaftliche Wohl des Landes, zur Aufrechterhaltung der Ordnung, zur Verh\u00fctung von Straftaten, zum Schutz der Gesundheit oder der Moral oder zum Schutz der Rechte und Freiheiten anderer\u00bb. Damit kommen wir zum wirkungsbezogenen Aspekt der Entscheidung. W\u00e4re die Aufhebung des Rechts auf Familiennachzug eine notwendige und wirksame Massnahme zur Wahrung der in Absatz 2 aufgez\u00e4hlten Interessen? Angesichts der Ausf\u00fchrungen des Bundesrates in der Begr\u00fcndung seines Antrags auf Ablehnung der Motionen ist dies zu verneinen:<\/p>\n<p><em>\u00abEs gelten weiterhin restriktive Voraussetzungen wie die zeitlich minimale Anwesenheitsdauer in der Schweiz und die Unabh\u00e4ngigkeit von der Sozialhilfe. Eine solche liegt in der Praxis nur in den allerwenigsten F\u00e4llen bereits nach zwei Jahren vor, d.h. ein Familiennachzug nach zwei Jahren d\u00fcrfte demnach nur in den seltensten F\u00e4llen m\u00f6glich sein. Sowohl die Verwandtschaftsverh\u00e4ltnisse als auch die Identit\u00e4t der Nachzuziehenden werden im Einzelfall konsequent \u00fcberpr\u00fcft. Die Zahl der bewilligten Gesuche um Familiennachzug von vorl\u00e4ufig Aufgenommen ist relativ gering. In den letzten vier Jahren (2020 bis 2023) wurden im Durchschnitt j\u00e4hrlich 108 Bewilligungen erteilt.\u00bb<\/em><\/p>\n<p>Schliesslich zum <em>humanit\u00e4ren<\/em> Aspekt: Es ist unverst\u00e4ndlich, die Verantwortung daf\u00fcr \u00fcbernehmen zu wollen, dass Menschen, die in der Schweiz vorl\u00e4ufig aufgenommen wurden, w\u00e4hrend Jahren von ihren Familien getrennt bleiben. Weder k\u00f6nnen sie ihren Pflichten als Ehegatten, V\u00e4ter und M\u00fctter nachkommen, noch wird ihre Existenz durch ein Familienleben bereichert und stabilisiert. Wir wissen, dass viele vorl\u00e4ufig Aufgenommene kurz- und mittelfristig keine R\u00fcckkehrperspektive haben, wenn \u00fcberhaupt je wieder. Ihnen gegen\u00fcber kann die Verweigerung des Familiennachzugs nur ein vermeintliches Mittel sein, sie trotzdem um jeden menschlichen Preis loszuwerden \u2013 egal wohin.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h4><strong>Weitere asyl- und migrationspolitische Vorlagen, die der St\u00e4nderat am 18. Dezember behandeln wird<\/strong><\/h4>\n<p><strong><em>Revision des Asylgesetzes (Sicherheit und Betrieb in den Zentren des Bundes, 24.038):<\/em><\/strong><\/p>\n<p>Aus der Medienmitteilung der Staatspolitischen Kommission des St\u00e4nderates (SPK-S): \u00ab(\u2026) Die SPK-S hat mehrere Differenzen zum Beschluss des Nationalrates geschaffen. So hat sie eine Grundsatzbestimmung zum besonderen Schutzbed\u00fcrfnis von Frauen und Kindern beschlossen (9 zu 4\u00a0Stimmen). Ausserdem beantragt sie, die H\u00f6chstdauer f\u00fcr die Disziplinarmassnahme des Ausschlusses aus den allgemein zug\u00e4nglichen R\u00e4umen von den im Bundesratsentwurf vorgesehenen 72 Stunden auf zehn Tage zu erh\u00f6hen (6 zu 5\u00a0Stimmen bei 1\u00a0Enthaltung). Im Weiteren hat sie die M\u00f6glichkeit gestrichen, beim Bundesverwaltungsgericht (BVGer) gegen die Zuweisung in ein besonderes Zentrum f\u00fcr renitente Asylsuchende Beschwerde zu erheben (7 zu 5\u00a0Stimmen). In der Gesamtabstimmung hat die Kommission den Entwurf einstimmig angenommen.\u00bb<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong><em>Vorst\u00f6sse, deren Annahme der Bundesrat beantragt:<\/em><\/strong><\/p>\n<p>Postulat von <em>Marianne Binder-Keller<\/em> (Die Mitte, Aargau): \u00abUmgang mit kriminellen Asylsuchenden und rechtsstaatsfeindlichen Gruppierungen. Bessere Koordination der Beh\u00f6rden.\u00bb 24.3938.<\/p>\n<p>Postulat von <em>Heidi Z&#8217;graggen<\/em> (Die Mitte, Uri): \u00abAnalyse der Asylverfahren in ausgew\u00e4hlten europ\u00e4ischen L\u00e4ndern.\u00bb 24.3939.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong><em>Vorst\u00f6sse, die der Bundesrat ablehnt, die Staatspolitische Kommission des St\u00e4nderates jedoch unterst\u00fctzt:<\/em><\/strong><\/p>\n<p>Motion von <em>Nicol\u00f2 Paganini<\/em> (Die Mitte, SG): \u00abF\u00fcr die Akzeptanz des Schutzstatus S braucht es Anpassungen. 24.3035.\u00bb Die Motion verlangt, \u00abAnpassungen beim Schutzstatus S vorzunehmen. Insbesondere soll der Schutzstatus S aberkannt bzw. nicht wieder erlangt werden<\/p>\n<p>&#8211; wenn eine Person f\u00fcr eine bestimmte Aufenthaltsdauer (z.B. 14 Tage) ausreist;<\/p>\n<p>&#8211; wenn eine Person R\u00fcckkehrhilfe oder andere r\u00fcckkehrorientierte\u00a0Hilfen bezogen hat;<\/p>\n<p>&#8211; wenn \u00a0der Schutzstatus S missbr\u00e4uchlich erlangt wurde.<\/p>\n<p>Des weiteren soll sichergestellt werden, dass der Schutzstatus innerhalb des Dublin-Raums nur ein Mal erteilt wird.\u00bb<\/p>\n<p>Der Bundesrat ist \u00abder Auffassung, dass die heute bestehenden gesetzlichen Regelungen den Anliegen der vorliegenden Motion bereits angemessen Rechnung tragen.\u00bb<\/p>\n<p>Erw\u00e4gungen der Kommission: \u00abDie Kommission ist zum einen der Ansicht, dass der Missbrauch des Schutzstatus S ernst genommen werden muss und systematisch pr\u00e4ventive \u2013 und gegebenenfalls repressive \u2013 Massnahmen zu ergreifen sind. Sie h\u00e4lt insbesondere fest, dass es f\u00fcr die Kantone und Gemeinden (durch die entstehende Rotation z. B. bei Wohnungen) problematisch sein kann, wenn die Gefl\u00fcchteten aus der Ukraine h\u00e4ufig aus- und wieder einreisen. Ein h\u00e4ufiges Hin und Her erschwert die Integration dieser Personen, insbesondere auf dem Arbeitsmarkt und im Schulsystem, und macht die Eingliederung zudem kostspieliger. Auch die Unterbringung dieser Personen ist mit zus\u00e4tzlichen Kosten verbunden. Zum anderen weist die Kommission darauf hin, dass der St\u00e4nderat in der Sommersession 2024 bereits die gleichlautende Motion 24.3022 W\u00fcrth (\u00abF\u00fcr die Akzeptanz des Schutzstatus S braucht es Anpassungen\u00bb) angenommen hat.<\/p>\n<p><em>\u00a0<\/em><\/p>\n<p>Motion der <em>SVP-Fraktion<\/em> und gleichlautende Motion von <em>Werner Salzmann<\/em> (SVP, Bern): \u00abDatenaustausch bei illegalen Migranten systematisieren. 24.3059, 24.3498.<\/p>\n<p>Aus der ablehnenden Stellungnahme des Bundesrates: \u00abMit der geltenden Regelung wird der Datenschutz gew\u00e4hrleistet, und es kann vermieden werden, dass Sans-Papiers auf eine Anmeldung bei den Sozialversicherungen verzichten. Wenn Sans-Papiers nicht versichert sind, w\u00fcrden insbesondere ihre Gesundheitskosten auf die Kantone und Gemeinden \u00fcberw\u00e4lzt, die f\u00fcr die Nothilfe zust\u00e4ndig sind.<\/p>\n<p>F\u00fcr Straf- und Zivilgerichte sowie Staatsanwaltschaften ist eine Meldepflicht gegen\u00fcber den Migrationsbeh\u00f6rden vorgesehen (siehe Artikel 97 Absatz 3 des Ausl\u00e4nder- und Integrationsgesetz (AIG; SR 142.20) und die Art.\u00a082ff. der Verordnung \u00fcber Zulassung, Aufenthalt und Erwerbst\u00e4tigkeit (VZAE; RS 142.201)) .<\/p>\n<p>Da sich Sans-Papiers in der Regel nicht bei den Beh\u00f6rden anmelden, wenn sie eine Entdeckung bef\u00fcrchten m\u00fcssen, erachtet der Bundesrat einen automatischen Datenaustausch zwischen den mit dem Vollzug der Sozialversicherungsgesetze und den mit dem Vollzug des AIG betrauten Organen in der Praxis als nicht wirkungsvoll.\u00bb<\/p>\n<p>Erw\u00e4gungen der Kommission: \u00abDie Kommissionsmehrheit ist der Auffassung, dass illegale Migration und die damit einhergehende Schwarzarbeit ein grosses Problem in der Schweiz sind. Gegen diese Ph\u00e4nomene m\u00fcsse vorgegangen werden. Die Bev\u00f6lkerung akzeptiere nicht mehr, dass nichts getan und illegale Migration als gegeben hingenommen werde, und erwarte konkrete Antworten. Der mit den Motionen verlangte Datenaustausch stelle eine einfache und konkrete Massnahme gegen den illegalen Aufenthalt in der Schweiz dar. Es sei nicht akzeptabel, dass der Datenschutz die Identifizierung und Abschiebung von \u00abSans-papiers\u00bb erschwere. Die Kommissionsminderheit wiederum ist der Auffassung, dass der Hauptgrund f\u00fcr illegale Migration das Angebot an Schwarzarbeit ist. Zur besseren Bek\u00e4mpfung illegaler Migration seien gr\u00f6sserer Druck auf die Arbeitgeber und intensivere Kontrollen notwendig.\u00bb<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong><em>Vorstoss, den sowohl der Bundesrat als auch die SPK-S ablehnen:<\/em><\/strong><\/p>\n<p>Motion von Nationalr\u00e4tin <em>Corina Gredig <\/em>(Gr\u00fcnliberale, ZH): \u00abSchutzstatus S. Erwerbsanreize und Perspektiven schaffen. 24.3456: \u00abDer Bundesrat wird beauftragt, ein Anreizsystem f\u00fcr die Erwerbst\u00e4tigkeit von Personen mit Schutzstatus S zu schaffen mit dem Ziel, die finanzielle Eigenst\u00e4ndigkeit der Schutzsuchenden zu erh\u00f6hen und die F\u00fcrsorgeabh\u00e4ngigkeit zu verringern.\u00bb Der Bundesrat erachtet daher das Anliegen der Motion\u00e4rin durch die bereits ergriffenen Massnahmen und laufenden Pr\u00fcfauftr\u00e4ge als erf\u00fcllt und beantragt Ablehnung der Motion. Die SPK-S schloss sich mit 6 zu 5 Stimmen diesem Antrag an.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong><em>Vorst\u00f6sse, die der Bundesrat ablehnt:<\/em><\/strong><\/p>\n<p>Motion von <em>Daniel F\u00e4ssler<\/em> (Mitte, AI). \u00abWegweisungsverf\u00fcgungen sind rascher und konsequenter zu vollziehen.\u00bb 24.3937.<\/p>\n<p>Aus der Stellungnahme des Bundesrates: \u00ab(\u2026) Die Motion verlangt Massnahmen, damit die Kantone R\u00fcckf\u00fchrungen innerhalb der Ausreisefristen durchf\u00fchren, die das Staatsekretariat f\u00fcr Migration (SEM) in den Wegweisungsverf\u00fcgungen setzt. Diese Fristen richten sich allerdings nicht an die Kantone, sondern an die weggewiesenen Personen selber. Mit der Ansetzung der Ausreisefrist wird die ausl\u00e4ndische Person vom SEM auf ihre Ausreisepflicht und, wo gesetzlich m\u00f6glich, auf die M\u00f6glichkeit der Gew\u00e4hrung von R\u00fcckkehrhilfe bei einer freiwilligen Ausreise hingewiesen. Erst wenn die betroffene Person die ihr eiger\u00e4umte Ausreisefrist ungenutzt verstreichen l\u00e4sst, wird eine Wegweisung zwangsweise vollzogen. Somit w\u00fcrde die vorgeschlagene Massnahme im Widerspruch zur bew\u00e4hrten und den v\u00f6lkerrechtlichen Verpflichtungen der Schweiz entsprechenden Praxis stehen, wonach der freiwilligen Ausreise grunds\u00e4tzlich Vorrang einzur\u00e4umen ist. Dies h\u00e4tte zudem insgesamt eine Verz\u00f6gerung des R\u00fcckkehrprozesses zur Folge, weil zwangsweise R\u00fcckf\u00fchrungen in aller Regel l\u00e4nger dauern als freiwillige Ausreisen. Ausserdem h\u00e4tte dieser Paradigmenwechsel f\u00fcr die kantonalen Polizeibeh\u00f6rden einen deutlich h\u00f6heren Personalaufwand zur Folge. (\u2026) Die Schweiz z\u00e4hlt zu den vollzugsst\u00e4rksten Staaten Europas. Der Bundesrat wird seine Bem\u00fchungen, den Wegweisungsvollzug weiter zu optimieren, fortsetzen. (\u2026)\u00bb<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Postulat von <em>Pascal Broulis <\/em>(FDP-Liberale, VD): \u00abHerausforderungen im Zusammenhang mit einer 10-Millionen-Schweiz. 24.4038. Der Bundesrat beantragt Ablehnung.\u00bb<\/p>\n<p>Aus der Stellungnahme des Bundesrates: \u00ab(\u2026) In der Botschaft des Bundesrates zur Eidgen\u00f6ssischen Volksinitiative \u00abKeine 10-Millionen-Schweiz! (Nachhaltigkeitsinitiative)\u00bb, werden die wirtschaftlichen Auswirkungen einer Begrenzung der Zuwanderung dargelegt. Die Zuwanderung \u2013 vor allem aus dem EU\/EFTA-Raum \u2013 der letzten 20 Jahre hat die drohenden Finanzierungsprobleme bei der ersten S\u00e4ule entsch\u00e4rft, indem das Verh\u00e4ltnis von Erwerbst\u00e4tigen zu Rentnerinnen und Rentnern verbessert wurde (Verj\u00fcngung der Bev\u00f6lkerung). Diese Aussage gilt gem\u00e4ss Projektionen auch f\u00fcr die n\u00e4chsten 50 Jahre. Die Folgen der Einwanderung auf die Sozialversicherungen der ersten S\u00e4ule wurden in dem vom Bundesamt f\u00fcr Sozialversicherungen Ende 2023 ver\u00f6ffentlichten Forschungsbericht \u00abMigration und Sozialversicherungen \u2013 Eine Betrachtung der ersten S\u00e4ule und der Familienzulagen\u00bb bereits eingehend untersucht.<\/p>\n<p>Das Parlament hat den Bundesrat mit dem Postulat <a href=\"https:\/\/www.parlament.ch\/de\/ratsbetrieb\/suche-curia-vista\/geschaeft?AffairId=20233042\">23.3042<\/a> (Bellaiche) \u00abPositiv gepr\u00e4gte Vision einer 10-Millionen-Schweiz\u00bb beauftragt, die Auswirkungen des Bev\u00f6lkerungswachstums auf verschiedene Bereiche wie Gesundheitswesen, Altersvorsorge, Besch\u00e4ftigung und \u00f6ffentliche Finanzen zu analysieren. Der Bericht des Bundesrates in Erf\u00fcllung des Postulats <a href=\"https:\/\/www.parlament.ch\/de\/ratsbetrieb\/suche-curia-vista\/geschaeft?AffairId=20234171\">23.4171<\/a> (G\u00f6ssi) \u00abAktualisierter Bericht zur Personenfreiz\u00fcgigkeit und Zuwanderung in die Schweiz\u00bb, der voraussichtlich im Dezember 2025 ver\u00f6ffentlicht wird, wird zudem eine Analyse der Auswirkungen der Zuwanderung auf verschiedene Politikbereiche und der Instrumente zur Migrationssteuerung beinhalten.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Interpellation von <em>Marco Chiesa<\/em> (SVP, TI): \u00abBleiben die zur Landesverweisung Verurteilten unbehelligt in der Schweiz?\u00bb 24.3967.<\/p>\n<p>Aus der Stellungnahme des Bundesrates: \u00ab(\u2026) Die Verantwortung f\u00fcr die \u00dcberwachung von Personen, die strafrechtlich ausgewiesen wurden, liegt bei den Kantonen. Wenn die auszuweisenden Personen keine g\u00fcltigen Reisedokumente besitzen, kann der Kanton beim Staatssekretariat f\u00fcr Migration (SEM) die R\u00fcckkehrunterst\u00fctzung beantragen. Das SEM unterst\u00fctzt die Kantone bei der Identifizierung, der Beschaffung von Reisedokumenten und der Organisation der Ausreise.<\/p>\n<p>Die Zusammenarbeit mit dem Irak hat sich in den letzten Jahren deutlich verbessert und kann mittlerweile als gut bezeichnet werden. Am 24. Mai 2024 unterzeichneten die Schweiz und der Irak eine Migrationsvereinbarung. Die Folgen dieser verbesserten Zusammenarbeit lassen sich statistisch nachweisen: In den Jahren 2023 und 2024 konnte das SEM insgesamt 147 Ausreisen in den Irak organisieren, davon 45 zwangsweise. Der Vollzug der Aus- und Wegweisung sowie der Landesverweisung ist derzeit auf allen Vollzugsstufen m\u00f6glich, einschliesslich Sonderfl\u00fcge. Die meisten irakischen Staatsangeh\u00f6rigen, welche straff\u00e4llig wurden, konnten in den letzten beiden Jahren bereits zur\u00fcckgef\u00fchrt werden. Diese Fortschritte sind ein Resultat der engen Zusammenarbeit aller involvierten Beh\u00f6rden auf kantonaler und Bundesebene.<\/p>\n<p>Die Kooperation im R\u00fcckkehrbereich zwischen Bund und Kantonen funktioniert grunds\u00e4tzlich gut. Die involvierten Beh\u00f6rden haben dasselbe Ziel: ein rascher und effizienter Vollzug. In der Fr\u00fchjahrssession 2024 stimmte der St\u00e4nderat auf Empfehlung des Bundesrates der Motion <a href=\"https:\/\/www.parlament.ch\/de\/ratsbetrieb\/suche-curia-vista\/geschaeft?AffairId=20233082\">23.3082<\/a> Salzmann \u00abR\u00fcckf\u00fchrungsoffensive und konsequente Ausweisung von Straft\u00e4tern und Gef\u00e4hrdern\u00bb zu. Diese beauftragt nun den Bundesrat, \u00abdem Parlament ein Konzept vorzulegen, wie die Zahl der R\u00fcckf\u00fchrungen und Ausweisungen in den kommenden Jahren deutlich erh\u00f6ht werden kann\u00bb. Die Umsetzung dieser Motion wird zeigen, welche Massnahmen ergriffen werden k\u00f6nnen, um eine weitere Optimierung des R\u00fcckkehrsystems auf allen Ebenen zu erreichen. Die Erstellung relevanter Statistiken kann Teil dieser Massnahmen sein.\u00bb<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><em>Dr. iur. Ulrich Gut ist Pr\u00e4sident von UNSER RECHT.<\/em><\/p>\n<p>&nbsp;<br \/>\n&nbsp;<\/p>\n<p class=\"kleinschrift\">Foto: \u00a9 UNSER RECHT<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p><strong>Jetzt entscheidet der St\u00e4nderat<\/strong><\/p>\n<p><em>Von Ulrich Gut<\/em><\/p>\n<p>Am 18. 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