{"id":20045,"date":"2026-02-02T10:27:21","date_gmt":"2026-02-02T09:27:21","guid":{"rendered":"https:\/\/unser-recht.ch\/?p=20045"},"modified":"2026-02-03T10:19:19","modified_gmt":"2026-02-03T09:19:19","slug":"ki-regulierung-in-der-schweiz","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/unser-recht.ch\/fr\/ki-regulierung-in-der-schweiz\/","title":{"rendered":"KI-Regulierung in der Schweiz"},"content":{"rendered":"<h3><em>Modernisierungsvorschl\u00e4ge f\u00fcr Produkthaftung und Produktsicherheit <\/em><\/h3>\n<p><em>Von Isabelle Wildhaber und Fr\u00e9d\u00e9ric Barth<\/em><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>1. Einleitung: Der Schweizer Weg in der KI-Regulierung<\/strong><\/p>\n<p>Die Regulierung von K\u00fcnstlicher Intelligenz (KI) ist eine der zentralen rechtspolitischen Herausforderungen unserer Zeit. Im Februar 2025 hat der Schweizer Bundesrat einen wichtigen Grundsatzentscheid getroffen: Statt der \u00dcbernahme der umfangreichen, KI-spezifischen EU-Gesetze, wie der <a href=\"https:\/\/ai-act-law.eu\/de\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">EU-KI-Verordnung<\/a> (EU AI Act), setzt die Schweiz auf einen zur\u00fcckhaltenderen, technologieneutralen Ansatz.<\/p>\n<p>Dieser Weg sieht vor, die <a href=\"https:\/\/rm.coe.int\/1680afae3c\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">KI-Konvention des Europarats<\/a> prim\u00e4r f\u00fcr staatliche Akteure zu \u00fcbernehmen und im \u00dcbrigen auf die St\u00e4rkung des bestehenden, technologieneutralen Rechtsrahmens zu bauen. Zudem soll es in einzelnen Sektoren zu spezifischen Anpassungen des Rechtsrahmens kommen.<\/p>\n<p>Damit r\u00fccken unseres Erachtens zwei traditionelle Gesetze in den Fokus, die k\u00fcnftig zentrale Instrumente zur Regulierung von Sch\u00e4den durch KI-Produkte sein werden: Das Produktehaftpflichtgesetz (PrHG) und das Produktsicherheitsgesetz (PrSG).<\/p>\n<p>Das PrHG regelt die Haftung eines Herstellers f\u00fcr Sch\u00e4den, die durch sein Produkt verursacht werden. Zu denken ist etwa an die Haftung eines Autoherstellers, dessen Bremsen zu wenig sicher sind. Das PrSG hingegen regelt die Sicherheitsvoraussetzungen, die erf\u00fcllt werden m\u00fcssen, um ein Produkt \u00fcberhaupt auf den Markt bringen zu d\u00fcrfen. Das Produkthaftungs- und Produktsicherheitsrecht h\u00e4ngen eng miteinander zusammen und sollten daher Hand in Hand gehen.<\/p>\n<p>Die aktuelle Herausforderung besteht darin, dass die EU ihr Produkthaftungs- und Produktsicherheitsrecht 2024 modernisiert hat, um es fit f\u00fcr KI und das digitale Zeitalter zu machen. Den Schweizer Pendants fehlt es hingegen bis anhin an einem derartigen \u2039Update\u203a. Der Bundesrat bzw. das Bundesamt f\u00fcr Justiz haben aber in beiden Bereichen Gesetzesrevisionen ins Auge gefasst, um mit der technischen Entwicklung Schritt zu halten. Eine derartige Modernisierung haben Expertinnen und Experten schon l\u00e4nger gefordert.<\/p>\n<p>Der vorliegende Beitrag gibt einen \u00dcberblick dar\u00fcber, wo in diesen zentralen Regelwerken \u2013 PrHG und PrSG \u2013 Handlungsbedarf besteht, damit die Schweizer Rechtsgrundlagen auch ohne KI-Spezialgesetz zukunftsorientiert bleiben.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>2. Produkthaftung: Das PrHG muss modernisiert werden<\/strong><\/p>\n<p>Das bestehende Schweizer PrHG, das 1994 in Kraft trat, orientiert sich am mittlerweile ausser Kraft getretenen EU-Recht von 1985. Es ist prim\u00e4r auf physische Gegenst\u00e4nde ausgerichtet, die nach der Herstellung nicht mehr ver\u00e4ndert werden. Die Lage hat sich mit der Digitalisierung und dem Aufkommen von KI aber ver\u00e4ndert. Heute sind viele Produkte auch nach ihrem Erwerb ver\u00e4nderbar und allenfalls gar selbstlernend. Anpassungen an diese Dynamiken sind daher insbesondere in folgenden Bereichen sinnvoll:<\/p>\n<ul>\n<li>Produktbegriff erweitern: Das PrHG beschr\u00e4nkt sich derzeit auf physische Gegenst\u00e4nde. Moderne KI besteht aber oft aus isolierter Software, die aus der Cloud geladen wird. Die neue EU-Produkthaftungsrichtlinie (in Kraft seit Dezember 2024) schliesst Software explizit ein. Im Interesse der Rechtssicherheit muss das PrHG dies f\u00fcr die Schweiz ebenso festschreiben, da diesbez\u00fcglich momentan Unklarheit besteht.<\/li>\n<li>Neue Schadensarten: Das revidierte EU-Produkthaftungsrecht anerkennt neu neben klassischen Sach- und Personensch\u00e4den auch sogenannte Datensch\u00e4den als ersatzf\u00e4hig an. Wenn Daten vernichtet oder besch\u00e4digt werden, kann die gesch\u00e4digte Person Schadenersatz verlangen. Damit wird der hohen Relevanz von Daten Rechnung getragen. In der Schweiz ist hingegen bis anhin unklar, ob und wann Datensch\u00e4den ersetzt werden m\u00fcssen.<\/li>\n<li>Haftung f\u00fcr nachtr\u00e4gliche Fehler: Das PrHG kn\u00fcpft in der geltenden Fassung an den Fehlerbegriff im Zeitpunkt des Inverkehrbringens an. Diese Ankn\u00fcpfung widerspiegelt, dass Hersteller bei analogen Produkten ab dem Inverkehrbringen keine Kontrolle mehr \u00fcber das Produkt haben. Bei digitalen Produkten kann die Produktsicherheit aber auch nach dem Inverkehrbringen durch Software-Updates des Herstellers beeinflusst werden. Man kann daher nicht mehr von einer fehlenden Kontrolle des Herstellers ausgehen. Wer die Kontrolle \u00fcber das Produkt beh\u00e4lt (etwa durch die M\u00f6glichkeit, Software-Updates zu liefern), sollte auch f\u00fcr danach entstandene Fehler haften. Die neue EU-Produkthaftungsrichtlinie tr\u00e4gt dieser dynamischen Natur Rechnung, was im PrHG nachvollzogen werden sollte.<\/li>\n<li>Entwicklungsrisiko neu bewerten: Das PrHG erlaubt die Haftungsfreistellung f\u00fcr unvorhersehbare Entwicklungsrisiken. Dies sind unvorhersehbare Risiken, die im Zeitpunkt des Inverkehrbringens des Produkts nach dem damaligen Stand der Wissenschaft sowie der Technik nicht erkennbar waren. Bei KI sind Risiken oft abstrakt bekannt, aber deren konkrete Auspr\u00e4gung ist programmiert unvorhersehbar. Die EU hat diese Entlastung nun ebenfalls an die fortdauernde Kontrolle des Herstellers gekn\u00fcpft. Das bedeutet: Wenn der Hersteller ein Update bereitstellen kann, kann er sich auf das Entwicklungsrisiko kaum mehr berufen. Diese Neubewertung des Entwicklungsrisikos w\u00e4re auch in der Schweiz notwendig.<\/li>\n<li>Beweislast erleichtern: Der Nachweis eines Fehlers in einem komplexen KI-System ist f\u00fcr den Gesch\u00e4digten extrem schwierig. Die neue EU-Produkthaftungsrichtlinie sieht deshalb eine Beweismitteloffenlegungspflicht des Herstellers sowie verschiedene Vermutungen der Fehlerhaftigkeit und der Kausalit\u00e4t vor. Auch wenn die Schweizer Gerichte bereits Beweiserleichterungen praktizieren, sollte die Einf\u00fchrung einer Offenlegungspflicht und einer Kausalit\u00e4tsvermutung bei technischer Komplexit\u00e4t gepr\u00fcft werden.<\/li>\n<\/ul>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>3. Produktsicherheit: Das PrSG im Lichte der EU-Regulier<\/strong><\/p>\n<p>Das PrSG ist f\u00fcr die Regulierung von KI-Risiken ebenfalls zentral. Der Bundesrat hat bereits eine Teilrevision des PrSG angek\u00fcndigt, um die wesentlichen Elemente der neuen EU-Produktsicherheitsverordnung zu \u00fcbernehmen. Wichtige Punkte f\u00fcr die Revision sind in diesem Zusammenhang:<\/p>\n<ul>\n<li>Produktbegriff kl\u00e4ren: Im Gegensatz zur Produkthaftung bleibt im neuen EU-Sicherheitsrecht unklar, ob reine Software explizit als Produkt gilt. Um die notwendige Einheitlichkeit mit dem Haftungsrecht herzustellen und die Rechtssicherheit zu erh\u00f6hen, sollte die Schweiz im Zuge der PrSG-Revision klarstellen, dass auch isolierte Software als Produkt gilt.<\/li>\n<li>Sicherheitskonzept aktualisieren: Das neue EU-Produktsicherheitsrecht tr\u00e4gt der Digitalisierung Rechnung, indem sie Cybersicherheit, digitale Konnektivit\u00e4t und insbesondere die sich entwickelnden, lernenden und pr\u00e4diktiven Funktionen von KI in die Sicherheitsbewertung einbezieht. Ein derartiger Einbezug w\u00e4re auch f\u00fcr das Schweizer PrSG sinnvoll.<\/li>\n<li>Updatepflicht bei R\u00fcckrufen: Die EU-Produktsicherheitsverordnung f\u00fchrt als Novum ein, dass Hersteller im Falle eines Produktr\u00fcckrufs dem Verbraucher eine wirksame, kostenfreie Abhilfe anbieten m\u00fcssen, welche die Reparatur des Produkts einschliessen kann. F\u00fcr KI-Systeme kann dies zu einer produktsicherheitsrechtlichen Updatepflicht f\u00fchren, um einen Sicherheitsmangel zu beheben. Ob die Schweiz diesen tiefgreifenden Eingriff in das vertragliche Gew\u00e4hrleistungsrecht nachvollziehen soll, der im europ\u00e4ischen Raum kritisiert wird, ist eine zentrale rechtspolitische Frage, die im Rahmen der PrSG-Revision diskutiert werden muss.<\/li>\n<\/ul>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>4. Fazit: Generelles Recht als Fundament<\/strong><\/p>\n<p>Der Bundesratsentscheid, auf KI-Spezialgesetze zu verzichten und stattdessen die technologieneutralen Kernregelwerke zu st\u00e4rken, erm\u00f6glicht es der Schweiz, flexibel und technologieneutral zu bleiben. Dieser Ansatz funktioniert jedoch nur, wenn das PrHG und das PrSG rasch an die Herausforderungen des digitalen Zeitalters angepasst werden. Die Aktualisierung der Definition von Produkt und Fehler, die Ber\u00fccksichtigung der fortdauernden Kontrolle des Herstellers sowie eine Anpassung der Beweislastregeln sind zentral. Nur so kann der Schweizer Rechtsrahmen das Vertrauen der Bev\u00f6lkerung in die KI gew\u00e4hrleisten.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><em>Prof. Dr. iur. Isabelle Wildhaber, LL.M., Advokatin, ist Ordinaria f\u00fcr Privat- und Wirtschaftsrecht an der Universit\u00e4t St. Gallen und Direktorin des Forschungsinstituts f\u00fcr Arbeit und Arbeitswelten (FAA-HSG) sowie Gr\u00fcndungsmitglied des Law &amp; Tech Labs der Universit\u00e4t St.\u00a0Gallen.<\/em><\/p>\n<p><em>Fr\u00e9d\u00e9ric Barth<\/em><em>, MLaw, LL.M., Advokat, ist Doktorand und wissenschaftlicher Assistent an der Universit\u00e4t St. Gallen.<\/em><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><em>Der Beitrag basiert auf der folgenden wissenschaftlichen Publikation: <a href=\"https:\/\/www.dike.ch\/ajp-pja-06-2025?srsltid=AfmBOorjkQX7xiIL0FVpOQVz2ViSeJWef0ZkPKABL70UBJ02NrloOxAv\">Isabelle Wildhaber, Fr\u00e9d\u00e9ric Barth: Regulierung der k\u00fcnstlichen Intelligenz in der Schweiz, Modernisierungsvorschl\u00e4ge f\u00fcr die Produkthaftung und die Produktsicherheit im europ\u00e4ischen Kontext<\/a>, Aktuelle Juristische Praxis (AJP) 2025, S. 598\u2013614.<\/em><\/p>\n<p>&nbsp;<br \/>\n&nbsp;<\/p>\n<p class=\"kleinschrift\">Foto: \u00a9 UNSER RECHT<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p><strong>Modernisierungsvorschl\u00e4ge f\u00fcr Produkthaftung und Produktsicherheit<\/strong><\/p>\n<p><em>Von Isabelle Wildhaber und Fr\u00e9d\u00e9ric Barth<\/em><\/p>\n<p>Die Schweiz verzichtet auf KI-Spezialgesetze und st\u00e4rkt die technologieneutralen Kernregelwerke. Dies funktioniert jedoch nur, wenn das PrHG und das PrSG rasch an die Herausforderungen des digitalen Zeitalters angepasst werden.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n","protected":false},"author":4,"featured_media":20046,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"_bluesky_dont_syndicate":"1","_bluesky_syndication_accounts":"","_bluesky_syndication_text":"","footnotes":""},"categories":[3407,3416],"tags":[3496,3505,3761,3670],"class_list":["post-20045","post","type-post","status-publish","format-standard","has-post-thumbnail","hentry","category-general","category-securite","tag-eu-fr","tag-europarat-fr","tag-landesrecht-fr","tag-sicherheit-fr"],"aioseo_notices":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/unser-recht.ch\/fr\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/20045","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/unser-recht.ch\/fr\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/unser-recht.ch\/fr\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/unser-recht.ch\/fr\/wp-json\/wp\/v2\/users\/4"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/unser-recht.ch\/fr\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=20045"}],"version-history":[{"count":4,"href":"https:\/\/unser-recht.ch\/fr\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/20045\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":20058,"href":"https:\/\/unser-recht.ch\/fr\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/20045\/revisions\/20058"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/unser-recht.ch\/fr\/wp-json\/wp\/v2\/media\/20046"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/unser-recht.ch\/fr\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=20045"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/unser-recht.ch\/fr\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=20045"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/unser-recht.ch\/fr\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=20045"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}