{"id":20108,"date":"2026-03-03T12:51:12","date_gmt":"2026-03-03T11:51:12","guid":{"rendered":"https:\/\/unser-recht.ch\/?p=20108"},"modified":"2026-03-03T12:53:36","modified_gmt":"2026-03-03T11:53:36","slug":"politische-oppositionelle-aus-der-tuerkei","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/unser-recht.ch\/fr\/politische-oppositionelle-aus-der-tuerkei\/","title":{"rendered":"Politische Oppositionelle aus der T\u00fcrkei"},"content":{"rendered":"<h3>Wenig Chancen auf Asyl in der Schweiz<\/h3>\n<p><em>Von Barbara von R\u00fctte<\/em><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Ende letzten Jahres berichteten Schweizer Medien \u2013 allen voran das <a href=\"https:\/\/www.srf.ch\/news\/schweiz\/kurdische-asylsuchende-von-der-schweiz-abgewiesen-in-der-tuerkei-inhaftiert\">Schweizer Radio und Fernsehen SRF<\/a> \u2013 \u00fcber mehrere F\u00e4lle t\u00fcrkischer Staatsangeh\u00f6riger, die direkt nach ihrer R\u00fcckkehr aus der Schweiz in die T\u00fcrkei inhaftiert wurden. Den Betroffenen wird seitens der t\u00fcrkischen Beh\u00f6rden aufgrund ihres politischen Engagements die Unterst\u00fctzung einer terroristischen Organisation beziehungsweise Beleidigung des Pr\u00e4sidenten vorgeworfen. Das Schweizer Staatssekretariat f\u00fcr Migration (SEM) hatte die Asylgesuche der betroffenen Personen zuvor abgelehnt und sie aus der Schweiz weggewiesen.<\/p>\n<p>Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage nach der rechtlichen Einordnung dieser Praxis: K\u00f6nnen betroffene Personen im Falle einer R\u00fcckkehr in die T\u00fcrkei auf ein rechtsstaatliches und faires Strafverfahren z\u00e4hlen? Oder besteht vielmehr das Risiko einer fl\u00fcchtlings- oder menschenrechtlich relevanten unmenschlichen Behandlung oder Bestrafung? Angesichts dessen, dass die T\u00fcrkei weiterhin zu den bedeutenden Herkunftsl\u00e4ndern von Asylsuchenden in der Schweiz z\u00e4hlt, kommt diesen Fragen erhebliche praktische Relevanz zu.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Referenzurteil<\/strong><\/p>\n<p>Das SEM und das Bundesverwaltungsgericht beantworten die Fragen mit Verweis auf das Referenzurteil <a href=\"https:\/\/bvger.weblaw.ch\/pdf\/E-4103-2024_2024-11-08_f90104a3-c1ce-4cc7-9ded-943935a6f7f2.pdf\">E-4103\/2024 vom 8. November 2024<\/a>. Darin hatte das Bundesverwaltungsgericht zu pr\u00fcfen, ob ein Strafverfahren in der T\u00fcrkei wegen \u00abPr\u00e4sidentenbeleidigung\u00bb oder \u00abPropaganda f\u00fcr eine terroristische Organisation\u00bb als asylrelevante Verfolgung gilt, beziehungsweise ein Wegweisungshindernis darstellen k\u00f6nnte.<\/p>\n<p>Das Gericht verneinte dies. Es f\u00fchrte aus, dass Schikanen und Diskriminierungen gegen\u00fcber den Minderheiten der Kurden und Aleviten keine fl\u00fcchtlingsrechtlich relevante Verfolgung im Sinne von <a href=\"https:\/\/www.fedlex.admin.ch\/eli\/cc\/1999\/358\/de#art_3\">Art. 3 Abs. 2 AsylG<\/a> darstellten (E. 7). Auch eine asylrechtlich relevante k\u00fcnftige Verfolgung sei nicht mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit zu erwarten; eine Verurteilung wegen \u201ePr\u00e4sidentenbeleidigung\u201c oder \u201ePropaganda f\u00fcr eine terroristische Organisation\u201c erscheine rein statistisch nicht hinreichend wahrscheinlich (E. 8.4). Selbst im Falle einer drohenden Verurteilung handle es sich nicht um eine Verfolgung aus fl\u00fcchtlingsrechtlich relevanten Motiven, sondern um die Durchsetzung gemeinrechtlicher Strafnormen im Rahmen legitimer staatlicher Strafverfolgung. Vergleichbare Straftatbest\u00e4nde best\u00fcnden auch im schweizerischen Recht (E. 8.6). Alleine die H\u00e4ngigkeit staatsanwaltschaftlicher Ermittlungsverfahren wegen Pr\u00e4sidentenbeleidigung und\/oder Propaganda f\u00fcr terroristische Organisationen f\u00fchre noch nicht zu einer begr\u00fcndeten Furcht vor mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit in absehbarer Zukunft eintretenden Verfolgungsmassnahmen gem\u00e4ss Art. 3 Abs. 1 und Abs. 2 AsylG (E. 8.8).<\/p>\n<p>Entsprechend verneint das Gericht auch eine Verletzung des Refoulement-Verbots: Bei einer R\u00fcckkehr in die T\u00fcrkei drohe keine verbotene Strafe oder Behandlung (E. 12). Eine Wegweisung in die T\u00fcrkei sei zul\u00e4ssig und zumutbar, auch wenn den betroffenen Personen dort aus politischen Gr\u00fcnden ein Strafverfahren drohe.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Kritik aus der Zivilgesellschaft<\/strong><\/p>\n<p>Diese Rechtsprechung ist in der Zivilgesellschaft auf Kritik gestossen. Ein im Jahr 2024 ver\u00f6ffentlichtes <a href=\"https:\/\/www.proasyl.de\/wp-content\/uploads\/Gutachten-Tuerkei-Langfassung_final.pdf\">Gutachten der deutschen NGO Pro Asyl<\/a> in Zusammenarbeit mit der Schweizerischen Fl\u00fcchtlingshilfe kommt zum Schluss, dass strafrechtliche Instrumente in der T\u00fcrkei weiterhin gezielt zur Verfolgung politischer Oppositioneller eingesetzt w\u00fcrden. Insbesondere Vorw\u00fcrfe im Bereich des Terrorismus w\u00fcrden h\u00e4ufig in weit gefasster oder willk\u00fcrlicher Weise erhoben; entsprechende Verfahren gen\u00fcgten rechtsstaatlichen Anforderungen oftmals nicht. F\u00fcr Kurdinnen und Kurden sei das Risiko, Ziel politisch motivierter Strafverfolgung zu werden, besonders hoch.<\/p>\n<p>Unter Verweis auf das Gutachten haben auch <a href=\"https:\/\/www.asyl.net\/rsdb\/m33040\">deutsche Gerichte<\/a> R\u00fcckf\u00fchrungen in die T\u00fcrkei wegen drohender diskriminierender Strafverfolgung gestoppt. Der Straftatbestand der Beamten- oder Pr\u00e4sidentenbeleidigung sei zwar nicht per se als politische Verfolgung zu qualifizieren, da dieser mindestens vordergr\u00fcndig dem Schutz legitimer staatlicher Rechtsg\u00fcter diene. In ihrer konkreten Anwendung dienten die Vorschriften in der T\u00fcrkei jedoch der gezielten Verfolgung und Kriminalisierung von Oppositionellen und stellten damit eine diskriminierende Strafverfolgung dar, die Art. 10 und Art. 6 der EMRK verletzen w\u00fcrden.<\/p>\n<p>Die Beh\u00f6rden in Deutschland scheinen also daran zu zweifeln, dass (kurdische) Oppositionelle nach einer R\u00fcckkehr in der T\u00fcrkei auf faire und auf rechtsstaatlichen Grunds\u00e4tzen basierende Strafverfahren z\u00e4hlen k\u00f6nnen. Die F\u00e4lle, in denen politische Oppositionelle unmittelbar nach ihrer R\u00fcckkehr aus der Schweiz in der T\u00fcrkei inhaftiert wurden und teilweise f\u00fcr mehrere Monate in Haft bleiben mussten, best\u00e4rken diese Zweifel.<\/p>\n<p>Die Schweizer Beh\u00f6rden, allen voran das Staatssekretariat f\u00fcr Migration und das Bundesverwaltungsgericht, w\u00e4ren also gut beraten, die konkreten Umst\u00e4nde vor Ort und eine drohende Strafverfolgung vor einer Wegweisung in die T\u00fcrkei wirklich in jedem Fall vertieft zu pr\u00fcfen und bei Zweifeln mindestens von einem Wegweisungsvollzug abzusehen oder gar eine fl\u00fcchtlingsrechtlich relevante Verfolgung anzuerkennen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><em>Prof. Dr. iur. Barbara von R\u00fctte ist Assistenzprofessorin f\u00fcr \u00d6ffentliches Recht mit Schwerpunkt Migrationsrecht am Zentrum f\u00fcr Migrationsrecht der Universit\u00e4t Bern und Mitglied der Eidgen\u00f6ssischen Migrationskommission (EKM). <\/em><\/p>\n<p><em>\u00a0<\/em><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p class=\"kleinschrift\">Foto: \u00a9 UNSER RECHT<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p><strong>Wenig Chancen auf Asyl in der Schweiz<\/strong><\/p>\n<p><em>Von Barbara von R\u00fctte<\/em><\/p>\n<p>Die rechtliche Praxis der Schweiz, t\u00fcrkische Oppositionelle wegzuweisen und sie damit m\u00f6glicherweise dem Risiko einer Verhaftung in der T\u00fcrkei auszusetzen, st\u00f6sst auf Kritik in der Zivilgesellschaft, denn die Frage stellt sich: K\u00f6nnen betroffene Personen im Falle einer R\u00fcckkehr in die T\u00fcrkei dort auf ein rechtsstaatliches und faires Strafverfahren z\u00e4hlen? <\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n","protected":false},"author":4,"featured_media":20109,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"_bluesky_dont_syndicate":"1","_bluesky_syndication_accounts":"","_bluesky_syndication_text":"","footnotes":""},"categories":[7,25,89],"tags":[3433,3438,3493,3591,3730],"class_list":["post-20108","post","type-post","status-publish","format-standard","has-post-thumbnail","hentry","category-droit-national-international","category-droits-fondamentaux-cedh","category-fuite-migration","tag-asyl-fr","tag-ausschaffung-fr","tag-emrk-fr","tag-menschenrechte-fr","tag-voelkerrecht-fr"],"aioseo_notices":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/unser-recht.ch\/fr\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/20108","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/unser-recht.ch\/fr\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/unser-recht.ch\/fr\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/unser-recht.ch\/fr\/wp-json\/wp\/v2\/users\/4"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/unser-recht.ch\/fr\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=20108"}],"version-history":[{"count":2,"href":"https:\/\/unser-recht.ch\/fr\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/20108\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":20116,"href":"https:\/\/unser-recht.ch\/fr\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/20108\/revisions\/20116"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/unser-recht.ch\/fr\/wp-json\/wp\/v2\/media\/20109"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/unser-recht.ch\/fr\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=20108"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/unser-recht.ch\/fr\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=20108"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/unser-recht.ch\/fr\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=20108"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}