{"id":20516,"date":"2026-06-10T08:53:19","date_gmt":"2026-06-10T06:53:19","guid":{"rendered":"https:\/\/unser-recht.ch\/?p=20516"},"modified":"2026-06-10T12:57:11","modified_gmt":"2026-06-10T10:57:11","slug":"wahrung-der-sicherheit-im-rechtsstaat","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/unser-recht.ch\/fr\/wahrung-der-sicherheit-im-rechtsstaat\/","title":{"rendered":"Wahrung der Sicherheit im Rechtsstaat"},"content":{"rendered":"<h3>Veranstaltungsbericht<\/h3>\n<p><em>Von Caspar Fingerhuth<\/em><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Am 19. Mai 2026 fand in Bern im Rahmen der Mitgliederversammlung von UNSER RECHT eine Veranstaltung zum Thema \u00abWahrung der Sicherheit im Rechtsstaat\u00bb statt. Die Frage, die sich durch den gesamten Anlass zog: Wie kann der Staat Sicherheit gew\u00e4hrleisten, ohne rechtsstaatliche Grunds\u00e4tze und Grundrechte preiszugeben?<\/p>\n<h5><\/h5>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h5><strong>Einleitung<\/strong><\/h5>\n<p>In seiner Einleitung hielt Dr. iur. Ulrich Gut, Co-Pr\u00e4sident von UNSER RECHT fest, es sei klar, dass f\u00fcr die Sicherheit das N\u00f6tige zu tun sei. Allerdings immer im Rahmen der Verh\u00e4ltnism\u00e4ssigkeit, unter Beachtung roter Linien, der Grundrechte und der Rechtstaatlichkeit insgesamt.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h5><strong>Referat von Dr. iur. Patrice Martin Zumsteg<\/strong><\/h5>\n<p>Das einleitende Referat hielt Dr. iur. Patrice Martin Zumsteg, Rechtsanwalt, Leiter des Kompetenzbereichs Sicherheits- und Innovationsrecht sowie Studiengangleiter CAS Polizeirecht an der ZHAW und Co-Pr\u00e4sident von UNSER RECHT.<\/p>\n<p>Zumsteg stellte die aktuelle sicherheitspolitische Lage in einen historischen und gesellschaftlichen Zusammenhang. Er verwies darauf, dass Unsicherheit regelm\u00e4ssig Angst erzeugt und diese Angst h\u00e4ufig auf das Unbekannte und Fremde projiziert werde. Gerade in der Schweiz sei dieser Reflex naheliegend. Viele Schweizerinnen und Schweizer erkl\u00e4rten die rund 175 Jahre Frieden auch mit dem politischen Abseitsstehen des Landes. Zumsteg hielt dem entgegen, dass dieser Frieden zumindest auch vielen gl\u00fccklichen Umst\u00e4nden zu verdanken sei. Doch w\u00fcrde man dies anerkennen, m\u00fcsste man sich auch damit auseinandersetzen, dass jede Gl\u00fccksstr\u00e4hne einmal enden k\u00f6nne. Gerade in Zeiten erh\u00f6hter Unsicherheit sei der Rechtsstaat deshalb besonders gefordert.<\/p>\n<p>In diesem Zusammenhang kritisierte Zumsteg, dass die Schweizer Politik selten von umfassenden und weitsichtigen Strategien gepr\u00e4gt sei. Als Beispiele nannte er den Umgang mit steigenden Gesundheitskosten und die Klimapolitik. Auch im Sicherheitsbereich lasse sich ein solches \u00abDurchwursteln\u00bb beobachten: Auf tats\u00e4chliche oder empfundene Bedrohungen werde h\u00e4ufig mit zus\u00e4tzlichen Kompetenzen f\u00fcr Sicherheitsbeh\u00f6rden reagiert, insbesondere im digitalen Bereich.<\/p>\n<p>Doch solche Sicherheitsmassnahmen w\u00fcrden nicht alle Menschen gleich treffen. Die soziale Last einer versch\u00e4rften Sicherheitspolitik werde h\u00e4ufig von \u00abFremden\u00bb getragen. Dies zeige sich etwa bei Fehlern biometrischer Systeme, die Minderheiten \u00fcberproportional betr\u00e4fen, aber auch im migrationsrechtlichen Diskurs, der stark vom Bild des \u00abkriminellen Ausl\u00e4nders\u00bb gepr\u00e4gt sei. In diesem Zusammenhang nahm Zumsteg Bezug auf die Wendung \u00abUnsere Sicherheit \u2013 die Freiheit der Anderen\u00bb von Anna Coninx (Vorstandsmitglied von UNSER RECHT). Sie bringe auf den Punkt, dass sich \u00abunsere\u00bb Sicherheit oft auf Kosten der Freiheit jener verwirkliche, die als \u00abandere\u00bb oder eben auch \u00abfremd\u00bb wahrgenommen w\u00fcrden. Doch der Rechtsstaat m\u00fcsse beweisen, dass er gegen\u00fcber allen Menschen gleichermassen gelte.<\/p>\n<p>Zumsteg betonte, wie leicht es falle, zwischen \u00abuns\u00bb und den \u00abFremden\u00bb zu unterscheiden. Wichtig sei deshalb ein Perspektivenwechsel. Bei jeder St\u00e4rkung des Sicherheitsapparats, die heute regelm\u00e4ssig auch mit einer Ausweitung staatlicher \u00dcberwachung einhergehe, m\u00fcsse gefragt werden: W\u00fcrden wir dieselbe Massnahme akzeptieren, wenn wir sicher w\u00fcssten, dass sie auch uns selbst treffen k\u00f6nnte? Vor diesem Hintergrund argumentierte Zumsteg, dass eine einseitige Kompetenzverschiebung zugunsten der Sicherheitsbeh\u00f6rden ohne angemessenen Ausgleich weder rechtsstaatlich \u00fcberzeugend noch effizient oder effektiv sei.<\/p>\n<p>Er skizzierte drei Ansatzpunkte f\u00fcr einen sicheren Rechtsstaat:<br \/>\n&nbsp;<br \/>\n<strong>1. St\u00e4rkung der Zusammenarbeit<\/strong><\/p>\n<p>Zumsteg pl\u00e4dierte f\u00fcr eine Sicherheitspolitik, die nicht in Isolation verf\u00e4llt. Internationale Zusammenarbeit sei bei grenz\u00fcberschreitenden Gefahren zentral. Ebenso wichtig sei eine st\u00e4rkere Kooperation zwischen den Kantonen. Denkbar seien etwa regionale Kompetenzzentren der Polizei, insbesondere in Bereichen wie Forensik, Cyberkriminalit\u00e4t und Rechtsmedizin. Kritisch sieht Zumsteg f\u00f6derale Doppelspurigkeiten, etwa wenn Polizeikorps eigene Beschaffungen oder eigene Digitalisierungsprojekte verfolgen.<br \/>\n&nbsp;<br \/>\n<strong>2. Effektive Kontrolle<\/strong><\/p>\n<p>Der zunehmende Einsatz neuer Technologien setze nicht nur Datenschutz- und Cybersicherheitskenntnisse voraus, sondern auch ein technisches Grundverst\u00e4ndnis bei Polizei, Staatsanwaltschaften, Gerichten und Gesetzgeber. Zumsteg kritisierte, dass technologische Grundlagen in der juristischen Ausbildung bislang zu wenig vermittelt w\u00fcrden, obwohl solche Kenntnisse zum Beispiel bei der Spiegelung von Mobiltelefonen oder der Auswertung grosser Datenmengen unerl\u00e4sslich seien, um rechtlich fundierte Entscheidungen treffen zu k\u00f6nnen.<br \/>\n&nbsp;<br \/>\n<strong>3. Eine wache Zivilgesellschaft<\/strong><\/p>\n<p>Abschliessend betonte Zumsteg die Rolle zivilgesellschaftlicher Kontrolle. Kritik an Justiz und staatlichem Handeln sei wichtig und Teil demokratischer \u00abchecks and balances\u00bb. Problematisch werde es aber dort, wo Kritik in eine systematische Delegitimierung von Gerichten, insbesondere auch des EGMR, umschlage und Grundrechte als solche in Frage gestellt w\u00fcrden. Rechtsstaat und Justiz m\u00fcssten verteidigt werden. Es gelte, im angeblich Fremden das Menschliche und im angeblich so anderen Europa den Verb\u00fcndeten zu sehen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h5><\/h5>\n<h5><strong>Paneldiskussion<\/strong><\/h5>\n<p>In der anschliessenden Paneldiskussion diskutierten Dr. iur. Martin F\u00f6hse (Vizedirektor des fedpol), Philipp Kunz (Strafverteidiger, Fachanwalt SAV Strafrecht), Dr. iur. Angela M\u00fcller (Gesch\u00e4ftsleiterin von AlgorithmWatch CH), Alexander Ott (ehem. Vorsteher der Fremdenpolizei und Co-Leiter des Polizeiinspektorats der Stadt Bern, Experte in Migrationsfragen, Menschenhandel und Strukturkriminalit\u00e4t) \u00fcber die konkreten Herausforderungen der aktuellen und zuk\u00fcnftigen Sicherheitspolitik. Die Diskussion wurde von Rafael von Matt (SRF-Bundeshauskorrespondent) geleitet.<br \/>\n&nbsp;<br \/>\n<strong>Grundrechte unter Druck<\/strong><\/p>\n<p>Auf die Einstiegsfrage, ob derzeit eher die Sicherheit oder die Grundrechte unter Druck st\u00fcnden, wurde festgehalten, dass dies stark vom Zeitgeist abh\u00e4nge. Gegenw\u00e4rtig sei aufgrund einer erh\u00f6hten Bedrohungslage ein erheblicher Druck auf die Grundrechte sp\u00fcrbar. Kaum ein sicherheitspolitisches Gesetzgebungsvorhaben komme ohne Grundrechtseingriffe aus, so Martin F\u00f6hse.<\/p>\n<p>Am Beispiel polizeilicher Einkesselungen wurde die schwierige Abw\u00e4gung zwischen der Wahrung der Sicherheit und dem Schutz der Grundrechte diskutiert. Dabei wurde betont, dass der Staat einerseits eine Schutzpflicht gegen\u00fcber der Bev\u00f6lkerung sowie gegen\u00fcber den Polizistinnen und Polizisten habe, w\u00e4hrend dem Einzelnen andererseits ein Abwehrrecht gegen Eingriffe in seine Grundrechte zustehe. Die Diskussion zeigte, dass diese Frage kaum abstrakt beantwortet werden kann, sondern eine Einzelfallabw\u00e4gung erfordert. F\u00f6hse pl\u00e4dierte deshalb f\u00fcr Verst\u00e4ndnis gegen\u00fcber denjenigen, die den \u00abundankbaren Job\u00bb h\u00e4tten, solche Entscheidungen vor Ort innert k\u00fcrzester Zeit zu treffen.<br \/>\n&nbsp;<br \/>\n<strong>Verteidigungsrechte und Begrenzung staatlicher Macht<\/strong><\/p>\n<p>Philipp Kunz erinnerte daran, dass Verteidigungsrechte nicht als l\u00e4stige Hindernisse der Strafverfolgung missverstanden werden d\u00fcrften. Sie verm\u00f6chten zwar durchaus die Wahrheitsfindung erschweren, ihr eigentlicher und urspr\u00fcnglicher Zweck liege jedoch gerade darin, staatliche Macht zu begrenzen und Willk\u00fcr zu verhindern. Der Rechtsstaat m\u00fcsse sich daran messen lassen, dass seine Garantien f\u00fcr alle gleichermassen gelten w\u00fcrden &#8211; auch f\u00fcr Personen, denen wenig \u00f6ffentliche Sympathie entgegengebracht werde.<\/p>\n<p>Kunz warnte vor der kurzsichtigen Annahme, Grundrechte betr\u00e4fen stets nur andere. Wer rechtsstaatliche Garantien abbauen wolle, m\u00fcsse sich fragen, ob er dieselben Massnahmen auch gegen sich selbst akzeptieren w\u00fcrde. Besonders kritisch \u00e4usserte er sich deshalb zur diskutierten <a href=\"https:\/\/www.parlament.ch\/de\/ratsbetrieb\/suche-curia-vista\/geschaeft?AffairId=20254678.\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Beweislastumkehr im Bereich der Geldw\u00e4scherei<\/a>. Wenn nicht mehr nachgewiesen werden m\u00fcsse, dass Verm\u00f6genswerte aus einer Vortat stammten, berge dies erhebliche rechtsstaatliche Risiken.<br \/>\n&nbsp;<br \/>\n<strong>Geldw\u00e4scherei und organisierte Kriminalit\u00e4t<\/strong><\/p>\n<p>Aus Sicht der Sicherheitsbeh\u00f6rden betonte F\u00f6hse demgegen\u00fcber, dass die heutige Vortatabh\u00e4ngigkeit der Geldw\u00e4schereibestimmungen in der Praxis erhebliche Nachweisschwierigkeiten verursache. Europ\u00e4ische Nachbarstaaten gingen teilweise bereits weiter, was den Nachweis von Geldw\u00e4scherei erleichtere. Je restriktiver das Ausland vorgehe, desto attraktiver k\u00f6nne die Schweiz f\u00fcr kriminelle Strukturen werden, warnte F\u00f6hse.<\/p>\n<p>Gleichzeitig wurde einger\u00e4umt, dass Reformen in diesem Bereich sorgf\u00e4ltig ausgestaltet werden m\u00fcssten. Im Fokus st\u00fcnden nicht Bagatellf\u00e4lle, sondern schwerwiegende Formen organisierter Kriminalit\u00e4t. Die Diskussion zeigte das klassisches Spannungsfeld auf: Effektivere Strafverfolgung kann die Sicherheit st\u00e4rken, darf aber nicht zu einer Aush\u00f6hlung fundamentaler Verfahrensgarantien f\u00fchren.<br \/>\n&nbsp;<br \/>\n<strong>K\u00fcnstliche Intelligenz, Daten und technische Abh\u00e4ngigkeiten<\/strong><\/p>\n<p>Breiten Raum nahm die Diskussion \u00fcber k\u00fcnstliche Intelligenz und digitale Werkzeuge ein. Martin F\u00f6hse betonte, dass der Umgang mit Daten f\u00fcr Sicherheitsbeh\u00f6rden eine enorme Herausforderung darstelle, zugleich aber unverzichtbar sei &#8211; etwa bei Geldw\u00e4scherei, Cyberkriminalit\u00e4t oder organisierter Kriminalit\u00e4t. Er r\u00e4umte jedoch ein, dass der Einsatz von KI dort besonders heikel werde, wo Systeme nicht nur analysieren, sondern Entscheidungen vorbereiten oder treffen.<\/p>\n<p>Angela M\u00fcller warnte vor einem unkritischen Einsatz automatisierter Systeme. Viele Tools w\u00fcrden mit grossen Versprechen vermarktet, seien aber nicht immer wissenschaftlich fundiert oder transparent. Stets sei zu fragen, ob ein System lediglich der Analyse diene oder die staatliche Entscheidungsfindung beeinflusse. Bei Letzterem stelle sich besonders deutlich die Frage, welche Verantwortung und Kontrolle an private Anbieter ausgelagert werde. Zudem sei M\u00fcller zufolge entscheidend, ob die Systeme als Hilfsmittel eingesetzt w\u00fcrden oder als eigenst\u00e4ndige neue Systeme, w\u00e4hrend die alten Strukturen abgebaut w\u00fcrden. Letzteres berge unter anderem ein grosses Risiko der Abh\u00e4ngigkeit.<\/p>\n<p>Auch Angela M\u00fcller war der Ansicht, dass Sicherheitsbeh\u00f6rden technisch auf der H\u00f6he bleiben m\u00fcssten. Der Staat d\u00fcrfe aber nicht blindlings private Systeme \u00fcbernehmen. Insbesondere wenn deren Funktionsweise, Wertebasis oder geopolitische Einbettung unklar sei.<\/p>\n<p>Dar\u00fcber hinaus wies Patrice Zumsteg auf den <a href=\"https:\/\/www.bag.admin.ch\/de\/newnsb\/0OlaFr19tVgt\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Entwurf<\/a> von Art. 57 Abs. 3 BV hin, welcher kritisch zu betrachten sei. Der Wortlaut \u00abder Bund kann Vorschriften \u00fcber die Bekanntgabe von Daten im Bereich der inneren Sicherheit erlassen\u00bb sei sehr weit gefasst. Angela M\u00fcller pflichtet dem bei. Solche Formulierungen w\u00fcrden in ganz Europa immer \u00f6fter in Gesetzgebungen verwendet, es sei jedoch unklar was wirklich damit gemeint sei. Sie m\u00fcssten pr\u00e4zisiert werden, um rechtstaatlichen Prinzipien zu gen\u00fcgen und ein Ausufern zu verhindern.<br \/>\n&nbsp;<br \/>\n<strong>F\u00f6deralismus und Zusammenarbeit der Kantone<\/strong><\/p>\n<p>Ein wiederkehrendes Thema war auch die Zusammenarbeit zwischen Bund und Kantonen. Alexander Ott kritisierte, dass der Austausch zwischen kantonalen Beh\u00f6rden teilweise schwerf\u00e4lliger sei als jener mit ausl\u00e4ndischen Stellen. F\u00f6derale Strukturen d\u00fcrften nicht dazu f\u00fchren, dass wirksame Sicherheitsarbeit an Silodenken oder Machtfragen scheitere. Auch technische Inkompatibilit\u00e4ten zwischen den Kantonen k\u00f6nnten insbesondere k\u00fcnftig zum Problem werden, wenn jeder Kanton seine eigenen Digitalisierungsprojekte plane.<\/p>\n<p>Ott vertrat deshalb die Ansicht, dass der Bund in gewissen Bereichen eine st\u00e4rkere F\u00fchrungsrolle \u00fcbernehmen m\u00fcsse, allerdings in Kooperation mit den Kantonen. Als Negativbeispiel wurde die nationale Adressdatenbank erw\u00e4hnt, deren Umsetzung trotz vergleichsweise begrenzter datenschutzrechtlicher Sensibilit\u00e4t Jahre gedauert habe.<br \/>\n&nbsp;<br \/>\n<strong>Migration<\/strong><\/p>\n<p>Schliesslich diskutierte das Panel \u00fcber den Umgang mit wiederholt delinquierenden Asylsuchenden. Einerseits wurde betont, dass nicht pauschal ganze Herkunftsregionen stigmatisiert werden d\u00fcrften. Es handle sich um wenige \u00abSt\u00f6renfriede\u00bb, nicht um eine ganze Gruppe. Andererseits wurde auf konkrete Vollzugsprobleme hingewiesen, etwa wenn Personen wiederholt wegen Kleindelikten angehalten und dennoch rasch wieder entlassen w\u00fcrden.<br \/>\n&nbsp;<br \/>\n<strong>Schlussgedanken<\/strong><\/p>\n<p>Zum Abschluss gab es ein Votum aus dem Publikum, welches daran erinnerte, dass die Schweiz weiterhin zu den <a href=\"https:\/\/de.statista.com\/statistik\/daten\/studie\/188562\/umfrage\/friedlichste-laender-%09weltweit\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">sichersten L\u00e4ndern der Welt<\/a> geh\u00f6re. Zugleich pr\u00e4gten mediale Einzelereignisse und emotional aufgeladene Debatten das Sicherheitsgef\u00fchl der Bev\u00f6lkerung erheblich. Gerade deshalb sei eine n\u00fcchterne, rechtsstaatlich fundierte Diskussion notwendig.<\/p>\n<p>Die Veranstaltung machte deutlich, dass Sicherheit und Grundrechte nicht als Gegens\u00e4tze verstanden werden d\u00fcrfen. Sicherheit im Rechtsstaat gibt es nicht ohne Grundrechte. Diese sind historisch und normativ begr\u00fcndete Voraussetzungen demokratischer Ordnung. Wer Sicherheit st\u00e4rken will, muss deshalb nicht nur \u00fcber neue Kompetenzen, Technologien und Datenzugriffe sprechen, sondern ebenso \u00fcber Kontrolle, Verh\u00e4ltnism\u00e4ssigkeit, Verteidigungsrechte und die Gleichheit aller Menschen vor dem Recht.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><em>Caspar Fingerhuth (BSc FH) studiert Jura an der Universit\u00e4t Luzern und ist wissenschaftlicher Hilfsassistent am Lehrstuhl von Prof. Andreas Eicker. Er ist Mitglied von UNSER RECHT.<\/em><\/p>\n<p>&nbsp;<br \/>\n&nbsp;<\/p>\n<p class=\"kleinschrift\">Foto: \u00a9 UNSER RECHT<\/p>\n<\/div>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p><strong>Veranstaltungsbericht<\/strong><\/p>\n<p><em>Von Caspar Fingerhuth<\/em><\/p>\n<p>\u00abWahrung der Sicherheit im Rechtsstaat\u00bb, war das Thema einer Veranstaltung, die im Rahmen der Mitgliederversammlung von UNSER RECHT am 19. Mai 2026 in Bern stattfand. 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