{"id":15744,"date":"2023-12-07T10:03:14","date_gmt":"2023-12-07T09:03:14","guid":{"rendered":"https:\/\/unser-recht.ch\/das-ruanda-paradigma-in-der-galerie-der-gescheiterten-paradigmen-im-asylwesen\/"},"modified":"2025-01-22T08:54:40","modified_gmt":"2025-01-22T07:54:40","slug":"das-ruanda-paradigma-in-der-galerie-der-gescheiterten-paradigmen-im-asylwesen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/unser-recht.ch\/it\/das-ruanda-paradigma-in-der-galerie-der-gescheiterten-paradigmen-im-asylwesen\/","title":{"rendered":"Das Ruanda-Paradigma in der Galerie der gescheiterten Paradigmen im Asylwesen"},"content":{"rendered":"<h3>Eine Analyse<strong><br \/>\n<\/strong><\/h3>\n<p><em>Von Stefan Schlegel<\/em><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>In verschiedenen Staaten Europas gewinnt gerade die Idee an Konjunktur, das Asylverfahren oder gar das ganze Asylwesen an Drittstaaten ausserhalb Europas auszulagern. Doch die juristischen Probleme an diesem Plan sind fast un\u00fcberwindbar. Und die politischen Probleme sind sogar noch gr\u00f6sser. <\/strong><\/p>\n<p>Seit die Schweiz eine eigentliche Asylpolitik hat, steht diese unter enormem Druck, \u00abdie Kontrolle zur\u00fcckzugewinnen\u00bb, \u00fcber ein Ph\u00e4nomen, von dem viele Menschen das Gef\u00fchl haben, es sei ausser Kontrolle geraten. Weil es aber ein Ph\u00e4nomen ist, dessen \u00abKontrolle\u00bb den Interessen derer, die in erster Linie davon betroffen sind \u2013 den Schutzsuchenden \u2013fundamental entgegenl\u00e4uft, entzieht es sich der Kontrolle hartn\u00e4ckig. In rascher Folge wurden daher am Asylwesen eine Reihe von unterschiedlichen Paradigmen mit jeweils relativ grosser Hoffnung ausprobiert und dann wieder fallen gelassen.<\/p>\n<p>Eine fr\u00fche Idee bestand darin, dass das Asylwesen eine Hintert\u00fcr in den Arbeitsmarkt sei, und Menschen aus dem Asylsystem daher der Zugang zum Arbeitsmarkt f\u00fcr eine m\u00f6glichst lange \u00dcbergangszeit verwehrt werden m\u00fcsse, um den Anreiz dieser Hintert\u00fcr zu verringern. In den 90er-Jahren wurde die <a href=\"https:\/\/www.srf.ch\/play\/tv\/schweiz-aktuell\/video\/einweihung-flughafengefaengnis?urn=urn:srf:video:f4520535-3ae7-4dbb-8162-af8dfa6d76ca\">Massnahmenhaft eingef\u00fchrt und an den Flugh\u00e4fen des Landes Gef\u00e4ngnisse gebaut<\/a>. Danach kam das Paradigma, <a href=\"https:\/\/www.nzz.ch\/articleEWB3A-ld.396271\">Asylsuchende m\u00f6glichst abgelegen unterzubringen<\/a> \u2013 in Valzeina, auf dem Jaunpass und in unterirdischen Zivilschutzanlagen. Um die Jahrtausendwende bestand das Rezept darin, den Zugang zu \u00f6ffentlicher Unterst\u00fctzung m\u00f6glichst zu unterbinden. Es wurde das Nothilferegime geschaffen, in dem abgewiesene Asylsuchende nur noch minimal versorgt wurden. Zur gleichen Zeit wurde auch mit viel Hoffnung die Strategie verfolgt, m\u00f6glichst nicht auf ein Asylverfahren eintreten zu m\u00fcssen. In rascher Folge wurden <a href=\"https:\/\/www.amnesty.ch\/de\/themen\/asyl-und-migration\/asylpolitik-schweiz\/asylsuchende\/asylgesetzrevision2006\/asylgesetzrevision\">immer neue Nichteintretensgr\u00fcnde geschaffen<\/a>, bis diese so umst\u00e4ndlich zu handhaben wurden, dass sie praktisch alle gemeinsam wieder abgeschafft wurden (<a href=\"C:\\Users\\stefanschlegel\\Desktop\\fedlex-data-admin-ch-eli-fga-2010-794-de-pdf-a.pdf\">BBl 2010 4455 4465<\/a>). An ihre Stelle trat ein mit besonders viel Hoffnung verfolgtes Paradigma: <a href=\"https:\/\/www.tagesanzeiger.ch\/asylverfahren-holland-als-vorbild-fuer-die-schweiz-211996531318\">Rasche Verfahren in zentralisierten Infrastrukturen, kombiniert mit \u00abkonsequenten\u00bb Ausschaffungen<\/a>. Dieses Paradigma hat durch die Coronakrise, in der weniger Schutzsuchende Europa erreichten, eine gewisse Schonfrist erhalten. Aber nun, da die Gesuchszahlen wieder steigen, st\u00f6sst auch dieses Paradigma an seine Grenzen (vgl. <a href=\"https:\/\/www.sem.admin.ch\/dam\/sem\/de\/data\/publiservice\/berichte\/monitoring-asyl\/monitoring-asylsystem-2022.pdf.download.pdf\/monitoring-asylsystem-2022-d.pdf\">Asylmonitoring 2022, S. 5<\/a>). <a href=\"https:\/\/www.nzz.ch\/schweiz\/unterbringung-von-asylsuchenden-ld.1753318\">Es drohen fr\u00fchzeitige Zuweisungen an die Kantone<\/a>, bevor das Verfahren erledigt ist; die Zieldauer der Verfahren kann in einem steigenden Anteil der F\u00e4lle nicht eingehalten werden, das Schicksal der Betroffenen ist im Ungewissen; sie beginnen eine an sich unerw\u00fcnschte Integration und werden in der Tendenz zu H\u00e4rtef\u00e4llen. Genau, was das System eigentlich verhindern sollte.<\/p>\n<p>Viele dieser Paradigmen waren europ\u00e4ische Trends; sie sind in verschiedenen europ\u00e4ischen Staaten ungef\u00e4hr zur gleichen Zeit entstanden, <a href=\"https:\/\/www.srf.ch\/news\/schweiz\/schweizer-asylwesen-internationales-interesse-an-schweizer-asylwesen\">von einem Staat in den anderen weiterverbreitet worden<\/a> und in verschiedenen Staaten etwa zur gleichen Zeit wieder f\u00fcr \u00fcberholt befunden worden.<\/p>\n<p><strong>N\u00e4chstes Paradigma: Auslagerung und Abschiebung <\/strong><\/p>\n<p>Es ist jetzt schon absehbar, von welchem Paradigma jenes der raschen Verfahren abgel\u00f6st werden k\u00f6nnte; die Euphorie f\u00fcr ein neues Paradigma ist gerade dabei, sich aufzubauen: <a href=\"https:\/\/www.fluechtlingshilfe.ch\/publikationen\/standpunkt\/der-europaeische-trend-in-der-asylpolitik-verantwortung-auslagern\">Auslagerung an Drittstaaten<\/a>; entweder <a href=\"https:\/\/www.parlament.ch\/de\/ratsbetrieb\/suche-curia-vista\/geschaeft?AffairId=20233950\">nur das Asylverfahren<\/a>, oder \u2013 noch lieber \u2013 <a href=\"https:\/\/www.parlament.ch\/de\/ratsbetrieb\/suche-curia-vista\/geschaeft?AffairId=20223528\">das ganze Asylwesen<\/a>, sodass auch anerkannte Fl\u00fcchtlinge in einem Drittstaat verbleiben m\u00fcssen. Die mildeste Variante dieses Paradigmas \u2013 <a href=\"https:\/\/www.zdf.de\/nachrichten\/heute-in-deutschland\/eu-verstaendigt-sich-auf-asylreform-100.html\">von den EU-Innenministern bereits beschlossen<\/a> \u2013 ist die Durchf\u00fchrung der Verfahren (f\u00fcr gewisse Gruppen von Fl\u00fcchtlingen) direkt an den Aussengrenzen. Es handelt sich hierbei um eine Art Hybrid aus Auslagerung und raschen Verfahren in zentralisierten Infrastrukturen. Ob sich auch das <a href=\"https:\/\/www.faz.net\/aktuell\/politik\/ausland\/eu-parlament-bewegt-sich-auf-asylkompromiss-zu-19360195.html\">EU-Parlament darauf einlassen wird, ist noch ungewiss<\/a>.<\/p>\n<p>Dieses noch recht neue Rezept zur R\u00fcckgewinnung der Kontrolle hat soeben einen herben R\u00fcckschlag erlitten \u2013 und zwar dort, wo es schon am weitesten vorangetrieben worden war: Im Vereinigten K\u00f6nigreich, wo der <a href=\"https:\/\/www.supremecourt.uk\/cases\/uksc-2023-0093.html\">Supreme Court<\/a> eine Politik f\u00fcr rechtswidrig erkl\u00e4rt hatte, mit der das britische Asylwesen gegen Geld h\u00e4tte teilweise nach Ruanda ausgelagert werden sollen. Das Urteil hat sofort zu politischem Druck auf die Europ\u00e4ische Menschenrechtskonvention (EMRK) gef\u00fchrt. In der Tory-Party haben gewichtige Stimmen erneut deren K\u00fcndigung gefordert, <a href=\"https:\/\/www.theguardian.com\/law\/2011\/oct\/04\/theresa-may-wrong-cat-deportation\">wie schon fr\u00fcher nach Gerichtsurteilen, die sie nicht mochten<\/a>. Neben den vielen anderen Gr\u00fcnden, die gegen eine K\u00fcndigung der EMRK sprechen, ist vorliegend wichtig zu betonen, dass die Ruanda-Politik mit einer K\u00fcndigung nicht rechtm\u00e4ssig w\u00fcrde. Sie verst\u00f6sst n\u00e4mlich nicht nur gegen die EMRK, <a href=\"https:\/\/verfassungsblog.de\/supreme-judgecraft\/\">sondern auch gegen eine Reihe von weiteren internationale Abkommen und gegen das britische Landesrecht<\/a>. Besonders \u00e4rgerlich f\u00fcr die Tories: Wie das h\u00f6chste Gericht festh\u00e4lt, verst\u00f6sst die Politik auch gegen internationales Gewohnheitsrecht und w\u00e4re daher auch dann noch rechtswidrig, wenn das Vereinigte K\u00f6nigreich alle entsprechenden Garantien aus dem Landesrecht entfernen und alle entsprechenden Abkommen k\u00fcndigen w\u00fcrde. Was der Gerichtshof nicht in der w\u00fcnschbaren Klarheit gesagt hat: <a href=\"https:\/\/www.rsc.ox.ac.uk\/publications\/non-refoulement-as-custom-and-jus-cogens-putting-the-prohibition-to-the-test\">Die Ruanda-Politik verstiesse wohl auch gegen zwingendes V\u00f6lkerrecht<\/a>, das alle Staaten unter allen Umst\u00e4nden bindet. Die rechtlichen Hindernisse bez\u00fcglich dieser Politik w\u00e4ren also selbst dann noch un\u00fcberwindbar, wenn das Vereinigte K\u00f6nigreich sich entscheiden w\u00fcrde, seiner Asylpolitik wegen zum Paria-Staat zu werden.<\/p>\n<p><strong>Piece de resistance: Refoulementverbot <\/strong><\/p>\n<p>Was der Ruanda-Politik so hartn\u00e4ckig entgegensteht, ist das sogenannte Refoulement-Verbot. Dieses tritt in zwei unterschiedlichen Varianten auf. Der Unterschied zwischen den beiden ist vorliegend wichtig. Die erste Variante ist der Kern des Fl\u00fcchtlingsrechts, die zweite Variante ist eine Folge des Verbots der Folter, der grausamen und unmenschlichen Behandlung. Das fl\u00fcchtlingsrechtliche Refoulement-Verbot ergibt sich aus Art. 33 der <a href=\"https:\/\/www.fedlex.admin.ch\/eli\/cc\/1955\/443_461_469\/de\">Fl\u00fcchtlingskonvention<\/a> und aus Art. 25 Abs. 2 der <a href=\"https:\/\/www.fedlex.admin.ch\/eli\/cc\/1999\/404\/de\">Bundesverfassung<\/a>. Es verbietet, einen Menschen in einen Staat zu schicken, wo er dem Risiko ausgesetzt w\u00e4re, <em>im Sinne der Fl\u00fcchtlingskonvention<\/em> verfolgt zu werden; also gezielter Verfolgung auf Grund seiner Rasse, Religion, Staatszugeh\u00f6rigkeit, Zugeh\u00f6rigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen seiner politischen \u00dcberzeugung.<\/p>\n<p>Die zweite Variante geht viel weiter: Sie verbietet es, einen Menschen an einen Ort zu schicken, an dem das reale Risiko besteht, dass er Folter, grausamer oder unmenschlicher Behandlung ausgesetzt ist. Es ergibt sich aus der <a href=\"https:\/\/www.fedlex.admin.ch\/eli\/cc\/1974\/2151_2151_2151\/de\">EMRK<\/a>, aus dem <a href=\"https:\/\/www.fedlex.admin.ch\/eli\/cc\/1987\/1307_1307_1307\/de\">\u00dcbereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe<\/a>, aus dem <a href=\"https:\/\/www.fedlex.admin.ch\/eli\/cc\/1993\/750_750_750\/de\">Internationalen Pakt \u00fcber B\u00fcrgerliche und Politische Rechte<\/a> und aus Art. 25 Abs. 3 der Bundesverfassung. Es geht vorliegend vor allem um dieses zweite Refoulement-Verbot. Dieses erf\u00fcllt im Kontext der Auslagerung von Asylverfahren eine Art Vorfeldfunktion f\u00fcr das fl\u00fcchtlingsrechtliche Refoulement. Es greift in Bezug auf eine gr\u00f6ssere Gruppe Menschen, und es w\u00fcrde auch dann noch greifen, wenn die <a href=\"https:\/\/www.nzz.ch\/meinung\/illegale-migration-ein-land-muss-das-recht-haben-seine-grenzen-zu-schuetzen-ld.1758541\">Fl\u00fcchtlingskonvention aufgek\u00fcndigt oder abgeschw\u00e4cht<\/a> w\u00fcrde.<\/p>\n<p>Instruktiv f\u00fcr den Unterschied zwischen den beiden Varianten ist deren unterschiedliche Formulierung in der Bundesverfassung. Art. 25 Abs. 2 BV, der das fl\u00fcchtlingsrechtliche Refoulement-Verbot enth\u00e4lt, lautet: \u00ab<em>Fl\u00fcchtlinge<\/em> d\u00fcrfen nicht in einen Staat ausgeschafft oder ausgeliefert werden, in dem sie verfolgt werden.\u00bb Art. 25 Abs. 3 hingegen lautet: \u00ab<em>Niemand<\/em> darf in einen Staat ausgeschafft werden, in dem ihm Folter oder eine andere Art grausamer und unmenschlicher Behandlung oder Bestrafung droht.\u00bb Das erste Refoulement-Verbot betrifft also nur Fl\u00fcchtlinge, das zweite betrifft alle Menschen. Ob ein Mensch ein Fl\u00fcchtling oder ein Terrorist ist, ist f\u00fcr diese zweite Variante des Refoulement-Verbots unerheblich. Ebenso, ob die grausame oder unmenschliche Behandlung einem Menschen gezielt zugef\u00fcgt w\u00fcrde, oder eine Folge einer Situation allgemeiner Gewalt oder des vollkommenem Chaos w\u00e4re. Das Refoulement-Verbot gilt auch bei mehreren beteiligten Akteuren. Es macht unter Umst\u00e4nden das Vereinigte K\u00f6nigreich f\u00fcr die Situation in Ruanda mitverantwortlich. Wenn beispielsweise die Gefahr best\u00fcnde, dass der Staat Ruanda einen Menschen in einen dritten Staat senden k\u00f6nnte, in dem er grausamer Behandlung ausgesetzt w\u00fcrde, w\u00e4re es schon dem Vereinigten K\u00f6nigreich verboten, diese Person nach Ruanda zu senden.<\/p>\n<p>Eine weitere wichtige Qualifikation dieses zweiten Refoulement-Verbots im Vergleich zum fl\u00fcchtlingsrechtlichen Refoulement-Verbot ist: Es gilt absolut, denn es ist ein Abk\u00f6mmling des Folterverbots. Wenn man einmal selber versucht, Kriterien auszudenken, nach denen es gerechtfertigt oder verh\u00e4ltnism\u00e4ssig w\u00e4re, jemanden grausam oder unmenschlich zu behandeln, wird rasch klar, dass es davon eigentlich keine zu rechtfertigende Ausnahme geben kann, und dass es sehr gef\u00e4hrlich w\u00e4re, Ausnahmen zuzulassen. Wenn eine Schwelle an Dringlichkeit oder Gef\u00e4hrlichkeit erreicht werden m\u00fcsste, um Menschen grausam behandeln zu d\u00fcrfen, w\u00fcrden Staaten Begr\u00fcndungen finden, warum dieses Mass vorliegend erf\u00fcllt sei. Wer beobachtet hat, mit welchem <a href=\"https:\/\/www.theguardian.com\/politics\/2023\/sep\/28\/tory-mps-criticise-suella-braverman-alarmist-speech-on-migration\">Alarmismus<\/a> das Vereinigten K\u00f6nigreich auf die Ankunft von Fl\u00fcchtlingsbooten reagierte \u2013 die Innenministerin sprach von einer \u00abexistentiellen Bedrohung\u00bb \u2013 kann sich gut vorstellen, wie der \u00e4usserste Notstand herbeiargumentiert w\u00fcrde, wenn dies gen\u00fcgen w\u00fcrde, um Menschen grausamer und unmenschlicher Behandlung aussetzen zu d\u00fcrfen.<\/p>\n<p><strong>Das (notwendige) Eigenleben des Refoulement-Verbotes <\/strong><\/p>\n<p>Aufgrund dieser absoluten Natur wohnt dem Verbot der unmenschlichen und grausamen Behandlung <a href=\"https:\/\/x.com\/schlegel_stefan\/status\/1646009692496314368?s=20\">eine gewisse Dynamik inne<\/a>. Wenn es einmal im Alltag angewendet werden muss, entwickelt es fast zwingend ein Eigenleben. Der erste Schritt in dieser Dynamik: Es ist praktisch nicht m\u00f6glich, zu begr\u00fcnden, dass ein Verbot grausamer und unmenschlicher Behandlung nur bis an die Landesgrenze gelte, aber wenn man jemanden grausamer und unmenschlicher Behandlung anderswo aussetze, sei das in Ordnung. Ist dieser Schritt aber einmal getan, ist es fast nicht mehr m\u00f6glich, Refoulement aus gewissen Gr\u00fcnden dennoch zuzulassen. Es ist deshalb verboten, weil es grausam ist, nicht, weil es aus bestimmten Gr\u00fcnden erfolgt, die legitimer erscheinen als andere. Ist dies einmal anerkannt, so ist es auch kaum noch m\u00f6glich, Menschen ein <em>Verfahren<\/em> zu verweigern, in welchem individuell abgekl\u00e4rt wird, ob sie grausamer und unmenschlicher Behandlung ausgesetzt w\u00e4ren, wenn sie in ein bestimmtes Land geschickt w\u00fcrden. Aufgrund dieses Entwicklungsschrittes, der das Verfahren betrifft, ist das menschenrechtliche Refoulement-Verbot zu einer zentralen Rahmenbedingung f\u00fcr das Fl\u00fcchtlingsrecht geworden. Es verlangt f\u00fcr eine R\u00fccksendung in den Herkunfts- oder in einen Drittstaat ein individuelles Verfahren, weil nur in diesem festgestellt werden kann, ob ein Mensch dem Risiko grausamer und unmenschlicher Behandlung ausgesetzt w\u00e4re. Es entfaltet seine Wirkung schon auf hoher See, schon an den Aussengrenzen, und bis nach Ruanda, wenn ein europ\u00e4ischer Staat mitverantwortlich daf\u00fcr ist, wer als Asylsuchender in Ruanda landet.<\/p>\n<p><strong>Ein \u00ablebendes Instrument\u00bb veraltet nicht <\/strong><\/p>\n<p>Unter den Kritiker:innen des EGMR und des Supreme Court-Entscheids gegen die Ruanda-Politik zirkulierte die Idee, <a href=\"https:\/\/magazin.nzz.ch\/nzz-am-sonntag\/international\/wer-braucht-noch-die-menschenrechte-ld.1766400\">das System des Refoulement-Verbotes sei veraltet<\/a>; die Sch\u00f6pfer:innen der EMRK, der Fl\u00fcchtlingskonvention und anderer internationaler Instrumente h\u00e4tten sich weder das Ausmass der Migrationsbewegungen noch das Ausmass der Bedrohung durch Terrorismus vorstellen k\u00f6nnen, mit dem Europa heute konfrontiert sei. Es sei daher an der Zeit, den Schutz der Menschenrechte dem Ausmass dieser Herausforderungen anzupassen. Aber das ist ein Missverst\u00e4ndnis dar\u00fcber, wie internationale Konventionen funktionieren; besonders die EMRK, die als einzige dieser Konventionen mit einem Gerichtshof ausgestattet ist, der im Einzelfall und verbindlich entscheiden kann. Ihre Rechtsprechung macht die Menschenrechtskonvention zu einem <a href=\"https:\/\/en.wikipedia.org\/wiki\/Living_instrument_doctrine#:~:text=The%20living%20instrument%20doctrine%20is,light%20of%20present%2Dday%20conditions.\">\u00ablebendigen Instrument\u00bb<\/a>, das immer auf die dr\u00e4ngendsten Probleme der jeweiligen Zeit Antwort geben muss. Die EMRK ist daher in einem gewissen Masse immer ein Kind jener Zeit, in der sie angewandt wird, nicht nur jener Zeit, in der sie geschrieben wurde. Die Anerkennung eines Refoulement-Verbotes durch den Gerichtshof ist relativ jung. Sie begann 1989, als der EGMR erstmals direkt mit dieser Frage konfrontiert war. Der damalige Fall \u2013 der <a href=\"https:\/\/www.asylumlawdatabase.eu\/en\/content\/ecthr-soering-v-united-kingdom-application-no-1403888-7-july-1989\">Soering-Fall<\/a> \u2013 betraf ein sehr schweres Verbrechen. Dem Gesuchsteller h\u00e4tte bei seiner Auslieferung in die USA die Todesstrafe gedroht. Das Warten auf die Hinrichtung k\u00e4me einer grausamen und unmenschlichen Behandlung gleich, befand der Gerichtshof, deshalb w\u00fcrde schon jener Staat, der Soering in die USA ausliefern w\u00fcrde, die Konvention verletzen. In der weiteren Entwicklung der Rechtsprechung zeigte sich ein wiederkehrendes Muster ist: Fast immer, wenn der Gerichtshof eine Best\u00e4tigung und Best\u00e4rkung des damals anerkannten Refoulement-Verbotes unternahm, geschah dies im Kontext eines schweren Verbrechens, im Kontext von Terrorismus oder im Kontext irregul\u00e4rer Migration. Der Gerichtshof war sich jeweils bewusst \u2013 <a href=\"https:\/\/x.com\/schlegel_stefan\/status\/1726235611919782202?s=20\">und hat das in einigen F\u00e4llen ganz explizit so formuliert<\/a> \u2013 dass Staaten in diesen F\u00e4llen in f\u00fcr sie enorm schwierigen und heiklen Situationen stecken. Aber der Gerichtshof war in diesen F\u00e4llen jeweils mit zwei Fragen konfrontiert: 1.) Wenn legitime Staatsgewalt Folter, grausame oder unmenschliche Behandlung in Kauf nimmt, um aus einer Krise herauszukommen, hat sie dann nicht genau das zerst\u00f6rt, was sie zu sch\u00fctzen vorgab? 2.) Wenn es F\u00e4lle gibt, in denen grausame oder unmenschliche Behandlung in Ordnung ist, kriegt man dann den Geist je wieder zur\u00fcck in die Flasche? Wird es bei diesen Ausnahmen bleiben k\u00f6nnen oder entwickeln auch die Ausnahmen eine eigene Dynamik?<\/p>\n<p>Trotz dem enormen Druck, dem der Gerichtshof jeweils ausgesetzt war, entschied er in jedem Fall erneut, dass es keine M\u00f6glichkeit gebe, vom absoluten Verbot des Refoulement abzuweichen. Man kann daher durchaus anderer Ansicht sein als der Gerichtshof. Aber abgesehen davon, dass man dann eine gute Antwort haben m\u00fcsste auf die beiden obigen Fragen, geht die Kritik, das Verbot sei veraltet, fehl, denn es ist ein relativ junges, regelm\u00e4ssig neu erprobtes und neu best\u00e4tigtes Verbot.<\/p>\n<p><strong>Das Hauptproblem am Ruanda-Paradigma ist politisch<\/strong><\/p>\n<p>Bei aller Gewichtigkeit dieser juristischen Einw\u00e4nde gegen eine Auslagerung von Asylverfahren an Drittstaaten ist die Ironie, dass diese Politik letztlich \u2013 wie die asylpolitischen Ideen, die vor ihr kamen und gingen \u2013\u00a0nicht an juristischen, sondern an praktisch-politischen Problemen scheitern wird oder jedenfalls auch an diesen scheitern <em>w\u00fcrde<\/em>, wenn sie nicht zuvor an juristischen Problemen gescheitert w\u00e4re. Das Problem am Ruanda-Paradigma ist \u2013 wie bei den vorangegangenen Paradigmen \u2013 dass es systematisch gegen die Interessen derjenigen durchgesetzt werden muss, die von dieser Politik vor allem betroffen sind, dass es sich aber nicht beliebig gegen diese Interessen durchsetzen l\u00e4sst. Im Falle der Ruanda-Idee sind es sogar zwei Akteure, deren Interessen ignoriert werden m\u00fcssen, um glauben zu k\u00f6nnen, diese Politik werde funktionieren. Das eine sind die Schutzsuchenden, das andere sind die Drittstaaten, in die erstere verfrachtet werden sollen. Es sind dieselben Politiker:innen, die glauben, irregul\u00e4r einreisende Asylsuchende seien eine existentielle Bedrohung f\u00fcr <em>ihr<\/em> Land, welche auch glauben, f\u00fcr <em>andere<\/em> L\u00e4nder sei es in Ordnung, diese angeblich existentielle Bedrohung auf sich zu nehmen, wenn man sie nur daf\u00fcr bezahle. Deren angebliche existentielle Gef\u00e4hrdung hat also \u2013 im Gegensatz zu der eigenen \u2013 einen Preis. Es liegt eine ungeheure Herrenmenschen-Mentalit\u00e4t und Kolonialherrenarroganz in der Annahme, andere w\u00e4ren f\u00fcr Geld bereit, auf sich zu nehmen, was man selber um keinen Preis auf sich zu nehmen bereit ist. Zu der angeblichen existentiellen Gef\u00e4hrdung durch die irregul\u00e4r einreisenden asylsuchenden Fl\u00fcchtlinge k\u00e4me in diesen L\u00e4ndern dann noch die Erniedrigung hinzu, f\u00fcr Geld etwas zu tun, was andere als eine existentielle Bedrohung empfinden.<\/p>\n<p><strong>Masse Mensch<\/strong><\/p>\n<p>Zu einer derartigen Arroganz kann nur f\u00e4hig sein, wer nicht nur Asylsuchende als amorphe Masse ansieht, sondern auch die Staaten, in die man sie abschieben m\u00f6chte. Um glauben zu k\u00f6nnen, das funktioniere, muss man diese Staaten als einen Monoblock mit einem einzigen Autokraten als Ansprechpartner ansehen, nicht als eine komplexe Gesellschaft, zusammengesetzt aus verschiedenen Individuen und Interessensgruppen. Wenn man diesen Autokraten mit Geld \u00fcber den Tisch gezogen hat, so die Logik, hat man das ganze Land \u00fcber den Tisch gezogen. Die Populisten und Opportunisten, die diese Politik vertreten, sind nicht einmal in der Lage, sich ihre eigenen Pendants im Zielstaat vorzustellen &#8211; die dortigen Populisten und Opportunisten, die aus der \u00dcbernahme von Asylsuchenden und der Erniedrigung, die mit dieser \u00dcbernahme verbunden ist, politischen Profit f\u00fcr sich selber schlagen.<\/p>\n<p><strong>Besonders unwahrscheinlich: Ein Rechtsstaat als Deponie f\u00fcr Asylsuchende <\/strong><\/p>\n<p>Der Grund, warum die Ruanda-Politik des Vereinigten K\u00f6nigreichs das Refoulement-Verbot verletzt h\u00e4tte, ist, dass Ruanda kein Rechtsstaat ist, der Gew\u00e4hr bieten k\u00f6nnte f\u00fcr zuverl\u00e4ssige Asylverfahren. Die Gefahr h\u00e4tte daher bestanden, dass Asylsuchende von Ruanda in Staaten weiter geschickt worden w\u00e4ren, in denen ihnen eine grausame oder unmenschliche Behandlung gedroht h\u00e4tte. Damit die Ruanda-Politik rechtlich funktionieren k\u00f6nnte, m\u00fcsste man Staaten finden, die zwar bereit w\u00e4ren, sich als Deponie f\u00fcr die angeblich bedrohlichen Asylsuchenden zu prostituieren, die aber gleichzeitig auch Rechtsstaaten mit einem funktionierenden Asylsystem w\u00e4ren. Aber wenn es schon sehr unwahrscheinlich ist, eine Autokratie zu finden, die sich nachhaltig auf diesen f\u00fcr sie erniedrigenden Deal einl\u00e4sst, dann ist es noch viel unwahrscheinlicher, dass sich ein Rechtsstaat finden l\u00e4sst, der sich darauf einl\u00e4sst. Dies, weil die M\u00f6glichkeit einer freien politischen Opposition eine Voraussetzung ist f\u00fcr einen Rechtsstaat. Wo es aber eine Opposition gibt, wird diese der Erniedrigung mit Verve entgegentreten, welche die Regierung ihrem Land zuf\u00fcgt.<\/p>\n<p><strong>Praxistest bisher: wenig ermutigend <\/strong><\/p>\n<p>Es ist darum wenig erstaunlich, dass die Ruanda-Politik noch nie \u00fcber eine nennenswerte Zeitspanne funktioniert hat. Das <a href=\"https:\/\/www.euractiv.de\/section\/europa-kompakt\/news\/italien-und-albanien-unterzeichnen-umstrittenes-migrationsabkommen\/\">Abkommen zwischen Italien und Albanien<\/a> ist nur erkl\u00e4rbar, weil Albanien EU-Mitglied werden m\u00f6chte. Es st\u00f6sst schon vor seiner Implementierung auf Widerstand in beiden L\u00e4ndern. <a href=\"https:\/\/www.bbc.com\/news\/world-61882542\">Israel konnte eine Zeit lang Asylsuchende nach Ruanda (und Uganda) abschieben<\/a>, aber eben nur f\u00fcr eine kurze Zeit. <a href=\"https:\/\/www.thelocal.dk\/20230125\/denmarks-has-suspended-asylum-centre-talks-with-rwanda\">D\u00e4nemark<\/a> war mit Ruanda in Verhandlungen, die aber nie zu einem Ergebnis gef\u00fchrt haben. Grossbritannien hatte nie ein Abkommen mit Ruanda, nur ein nicht bindendes Memorandum of Understanding. Ausser Ruanda und Uganda hat sich noch kein afrikanischer Staat zu einer solchen Politik bereit erkl\u00e4rt. Die <a href=\"https:\/\/au.int\/en\/pressreleases\/20210802\/press-statement-denmarks-alien-act-provision-externalize-asylum-procedures\">Afrikanische Union hat diese Politiken in deutlichen Worten verurteilt<\/a>. Als die <a href=\"https:\/\/www.nzz.ch\/newzzDAOWSIIR-12-ld.240781\">Schweiz bereits 2003 versucht hatte, ein \u00e4hnliches (aber weniger weitgehendes) Abkommen mit dem Senegal<\/a> zu verhandeln, ist es am Widerstand der dortigen \u00f6ffentlichen Meinung und des Parlaments gescheitert. Im Wesentlichen ist die Ruanda-Politik daher ein Zeugnis f\u00fcr die Unf\u00e4higkeit, sich in die Rolle Anderer hineinzudenken \u2013 nur schon in die Rolle des jeweiligen Pendants im anderen Land.<\/p>\n<p>F\u00fcr den unwahrscheinlichen Fall, dass diese Abschiebungspolitik in einem ernsthaften Ausmass und f\u00fcr eine gewisse Zeit funktionieren w\u00fcrde, stiege dadurch nicht die Freiheit des sendenden Staates, sondern seine Abh\u00e4ngigkeit vom aufnehmenden Staat. Wer sich r\u00fchmen kann, ein vermeintliches Asylproblem durch \u00dcberw\u00e4lzung auf einen Drittstaat gel\u00f6st zu haben, wird politisch abh\u00e4ngig von diesem Drittstaat und daher sehr verletzlich gegen\u00fcber zus\u00e4tzlichen Forderungen dieses Staates, ob nach Geld oder nach anderen Gegenleistungen. Wenn das eigene politische \u00dcberleben von h\u00f6heren Betr\u00e4gen an diese Staaten abh\u00e4ngt, wird man es fast nicht verhindern k\u00f6nnen, diese zu zahlen. <a href=\"https:\/\/www.merkur.de\/politik\/migrations-deal-hohe-preis-erdogan-tuerkei-eu-scholz-zr-92675181.html\">Im EU-T\u00fcrkei-Deal hat die T\u00fcrkei diese Abh\u00e4ngigkeit recht kaltschn\u00e4uzig zu ihren Gunsten ausgenutzt<\/a>.<\/p>\n<p><strong>Fazit: Bitte \u00fcberspringen<\/strong><\/p>\n<p>Insgesamt sind also nicht nur die juristischen, sondern besonders auch die praktischen Probleme einer solchen Auslagerung so fundamental und so systemisch, dass ihr Scheitern v\u00f6llig absehbar ist. Dieses Paradigma auszuprobieren ist daher nicht nur eine Verletzung von Verfassungs- und von V\u00f6lkerrecht. Es ist auch nicht nur arrogant. Es ist Zeitverschwendung. Kl\u00fcger w\u00e4re es, dieses Paradigma zu \u00fcberspringen, und direkt zum n\u00e4chsten zu gehen. Zum Beispiel zu dem Paradigma, dass es legale Migrationswege braucht, wenn man die Kontrolle \u00fcber Fl\u00fcchtlingsbewegungen zur\u00fcckgewinnen m\u00f6chte. Die Interessen der Betroffenen mit einzubeziehen und ihnen gewisse M\u00f6glichkeiten zu geben ist zwar nicht eine hinreichende, aber eine notwendige Bedingung daf\u00fcr, ein gewisses Mass an Steuerungsmacht \u00fcber Migration zu erlangen.<\/p>\n<p>&#8211;<\/p>\n<p><em>Dr. iur. Stefan Schlegel\u00a0ist SNF-Ambizione Stipendiant am Institut f\u00fcr \u00d6ffentliches Recht der Universit\u00e4t Bern und Vorstandsmitglied von Unser Recht. \u00a0Zu seinen Forschungsschwerpunkten geh\u00f6ren das Eigentum im \u00f6ffentlichen Recht, das Verh\u00e4ltnis von V\u00f6lkerrecht und Landesrecht und das Migrationsrecht.\u00a0<\/em><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p><strong>Eine Analyse<br \/>\n<\/strong><\/p>\n<p><em>Von Stefan Schlegel<\/em><\/p>\n<p>Eine Auslagerung des Asylwesens in aussereurop\u00e4ische Staaten wie z.B. Ruanda ist mit juristischen und politischen Schwierigkeiten verbunden.<\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":15217,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"_bluesky_dont_syndicate":"","_bluesky_syndication_accounts":"","_bluesky_syndication_text":"","footnotes":""},"categories":[91],"tags":[3434,3492,3494,3776,3777,3729],"class_list":["post-15744","post","type-post","status-publish","format-standard","has-post-thumbnail","hentry","category-migrazione-fuga","tag-asyl-it","tag-egmr-it","tag-emrk-it","tag-flucht-it","tag-migration-it","tag-voelkerrecht-it"],"aioseo_notices":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/unser-recht.ch\/it\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/15744","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/unser-recht.ch\/it\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/unser-recht.ch\/it\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/unser-recht.ch\/it\/wp-json\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/unser-recht.ch\/it\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=15744"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/unser-recht.ch\/it\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/15744\/revisions"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/unser-recht.ch\/it\/wp-json\/wp\/v2\/media\/15217"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/unser-recht.ch\/it\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=15744"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/unser-recht.ch\/it\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=15744"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/unser-recht.ch\/it\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=15744"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}