{"id":16535,"date":"2024-07-08T17:08:06","date_gmt":"2024-07-08T15:08:06","guid":{"rendered":"https:\/\/unser-recht.ch\/?p=16535"},"modified":"2025-07-25T13:42:39","modified_gmt":"2025-07-25T11:42:39","slug":"nur-vom-volk-abhaengig","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/unser-recht.ch\/it\/nur-vom-volk-abhaengig\/","title":{"rendered":"Nur vom Volk abh\u00e4ngig?"},"content":{"rendered":"<h2>Warum die Regulierung des parlamentarischen Lobbyismus nicht vom Tisch ist<\/h2>\n<p><em>Von Odile Ammann<\/em><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><em>Das Schweizer Parlament wehrt sich gegen Transparenz in Sachen Nebeneink\u00fcnfte. An seinem bisherigen Argumentarium hat sich kaum etwas ge\u00e4ndert. Kann das Volk seinem Parlament \u00fcberhaupt noch vertrauen? Das Parlament sagt: Klar \u2013 das Volk habe sowieso kein Interesse an mehr Transparenz. Das Problem: Das Volk hat sich noch nie dazu ge\u00e4ussert.<\/em><\/p>\n<p>Es ist nicht das erste Mal, dass es Bestrebungen gibt, die Parlamentsmitglieder zu verpflichten, ihre Nebeneink\u00fcnfte oder Einkommensspannen auszuweisen. Eigentlich w\u00e4ren diese ihrer W\u00e4hlerschaft Rechenschaft schuldig. Auch das Bundesamt f\u00fcr Justiz <a href=\"https:\/\/www.parlament.ch\/centers\/documents\/de\/19.414%20Gutachten%20BJ%20D.pdf\">findet<\/a>, es spreche nichts gegen die Offenlegung der Entsch\u00e4digungen f\u00fcr Nebent\u00e4tigkeiten. Doch das Parlament wehrt sich, und zwar vehement. Zuletzt am vergangenen 28. Mai: Der St\u00e4nderat beschloss auf Empfehlung der Mehrheit seiner Staatspolitischen Kommission (SPK-S), eine <a href=\"https:\/\/www.parlament.ch\/de\/ratsbetrieb\/suche-curia-vista\/geschaeft?AffairId=20220485\">parlamentarische Initiative zur Angabe von Einkommensspannen<\/a> abzulehnen.<\/p>\n<p>Transparenzvorschriften sollen Aufschluss dar\u00fcber geben, welche Interessen m\u00f6glicherweise auf die Gesetzgebung Einfluss nehmen. Aktuell sieht das <a href=\"https:\/\/www.fedlex.admin.ch\/eli\/cc\/2003\/510\/de\">Parlamentsgesetz<\/a> lediglich vor, dass die Ratsmitglieder beim Amtsantritt und jeweils auf Jahresbeginn gewisse Interessenbindungen offenlegen m\u00fcssen. Diese sind in einem \u00f6ffentlichen Register einsehbar. Seit Dezember 2019 muss ausserdem angegeben werden, ob ein Mandat entsch\u00e4digt wird oder ehrenamtlich erfolgt. Zurzeit verlangt das Gesetz jedoch keine Offenlegung von Einkommensspannen, und schon gar nicht von pr\u00e4zisen Betr\u00e4gen, wie dies in der Vergangenheit schon mehrmals \u2013 stets erfolglos \u2013 gefordert wurde (siehe etwa <a href=\"https:\/\/www.parlament.ch\/de\/ratsbetrieb\/suche-curia-vista\/geschaeft?AffairId=20110463\">hier<\/a>). Zu beachten ist, dass Spesenentsch\u00e4digungen gem\u00e4ss Parlamentsgesetz nicht als Entgelt betrachtet und somit nicht offengelegt werden m\u00fcssen. Fazit: Spesen, Eink\u00fcnfte aus Mandaten: alles inkognito m\u00f6glich.<\/p>\n<p><strong>\u00a0<\/strong><\/p>\n<h3>Problematisch?<\/h3>\n<p>Wie es die <a href=\"https:\/\/www.parlament.ch\/de\/services\/news\/Seiten\/2024\/20240528135127977194158159026_bsd080.aspx\">Medienmitteilung<\/a> zur Ablehnung des Vorstosses durch den St\u00e4nderat n\u00fcchtern zusammenfasst: \u00abDas Gesch\u00e4ft ist somit vom Tisch.\u00bb Was allerdings nicht als erledigt betrachtet werden, sondern ausf\u00fchrlicher diskutiert und kritisch hinterfragt werden sollte, sind die Argumente, mit denen der St\u00e4nderat am Status Quo festh\u00e4lt (die Aufzeichnung der st\u00e4nder\u00e4tlichen Beratung findet sich <a href=\"https:\/\/par-pcache.simplex.tv\/subject\/?themeColor=AA9E72&amp;subjectID=64488&amp;language=fr\">hier<\/a>).<\/p>\n<p>An den rekurrierenden Leitthemen in der Transparenzdebatte hat sich kaum etwas ge\u00e4ndert. Wie auch im Zusammenhang mit anderen verwandten Gesch\u00e4ften \u2013 man denke etwa an die Transparenzinitiative, die verlangte, dass Parteien und Komitees ihre Finanzen offenlegen \u2013 beharrt der St\u00e4nderat auf den Besonderheiten des Milizparlaments sowie auf dem Schutz der Privatsph\u00e4re.<\/p>\n<p>Hinzu kommen bei diesem Gesch\u00e4ft auch der angeblich fehlende Zusammenhang zwischen Geld und Abh\u00e4ngigkeit sowie das vermeintlich fehlende Interesse der W\u00e4hlerschaft an solchen Informationen. All dies sollen stichhaltige Gr\u00fcnde sein, mehr Transparenz in Sachen Nebeneink\u00fcnften abzulehnen.<\/p>\n<p>Mit dieser Argumentation entfernt sich das Parlament jedoch immer mehr von den W\u00e4hlerinteressen \u2013 und damit auch von seinem verfassungsrechtlichen Auftrag, wonach es nur vom Volk abh\u00e4ngig sein darf.<br \/>\n<strong>\u00a0<\/strong><\/p>\n<h3>Das \u00abMilizparlament\u00bb als n\u00fctzliche Fiktion<\/h3>\n<p>Im St\u00e4nderat wurde unaufh\u00f6rlich wiederholt, dass sowohl das Parlament als auch das Volk an das Milizsystem glaubten. Das Milizsystem bringe es mit sich, dass die Parlamentsmitglieder (u.a. auch bezahlte) Nebenbesch\u00e4ftigungen aus\u00fcbten. Zudem wurde das Schreckgespenst eines Berufsparlaments heraufbeschworen und auf ausl\u00e4ndische Beispiele verwiesen, die belegen sollten, dass das Schweizer Modell diesen anderen Systemen \u00fcberlegen sei.<\/p>\n<p>Problematisch sind die impliziten Annahmen, auf denen diese Argumentation fusst. Zun\u00e4chst ist die Terminologie, die in dieser Debatte verwendet wird, missverst\u00e4ndlich. Zutreffender ist die Sprache, die im <a href=\"https:\/\/www.parlament.ch\/de\/ratsbetrieb\/suche-curia-vista\/geschaeft?AffairId=20220485\">Bericht der SPK-S<\/a> vom 9.4.2024 zum genannten Gesch\u00e4ft verwendet wird: Das Parlament ist kein Miliz-, sondern ein \u00abHalbberufsparlament\u00bb. St\u00e4nder\u00e4tin Heidi Z\u2019graggen nahm kein Blatt vor den Mund: Das Milizparlament sei eine \u00abFiktion\u00bb, bei gewissen Parlamentsmitgliedern m\u00fcsse sogar von Berufsparlamentariern gesprochen werden. Neuere, auf das Schweizer Parlament bezogene politikwissenschaftliche <a href=\"https:\/\/www.parlament.ch\/centers\/documents\/de\/studie-einkommen-arbeitsaufwand-parlamentarier-2017-d.pdf\">Studien<\/a> belegen ausserdem, dass die Ratsmitglieder immer mehr Zeit f\u00fcr ihr politisches Amt aufwenden.<\/p>\n<p>Zweitens vertritt das Parlament das Volk \u2013 egal, ob es sich um ein Miliz-, Halbberufs-, oder Berufsparlament handelt. Ob die Parlamentsmitglieder pers\u00f6nlich \u2013 aus welchen Gr\u00fcnden auch immer \u2013 am \u00abMilizsystem\u00bb h\u00e4ngen, ist zweitrangig. Der verfassungsrechtliche Auftrag des Parlaments ist klar: Zu dessen wichtigsten Auftr\u00e4gen geh\u00f6rt die Gesetzgebung im \u00f6ffentlichen Interesse, d.h. im Interesse der W\u00e4hlerschaft.<\/p>\n<p><strong>\u00a0<\/strong><\/p>\n<h3>Interessiert sich das Parlament nicht f\u00fcr seine W\u00e4hlerschaft?<\/h3>\n<p>Gewiss kann man dar\u00fcber streiten, was im \u00f6ffentlichen Interesse ist und was nicht. Doch genau das, n\u00e4mlich die Ermittlung des \u00f6ffentlichen Interesses, ist die Aufgabe eines demokratisch gew\u00e4hlten Parlaments. Der Gesetzgebungsprozess zielt darauf ab, dass dieses \u00f6ffentliche Interesse in einem offenen, diskursiven und transparenten Verfahren eruiert und anschliessend in einem Gesetz festgehalten werden kann. Ein Parlament, das von Partikularinteressen vereinnahmt wird und sich damit begn\u00fcgt, diese im Gesetz festzuhalten, ohne sie zuerst gegen andere legitime Interessen abzuw\u00e4gen, ist hingegen fragw\u00fcrdig. Auch in einem Milizsystem vertreten Parlamentsmitglieder ihre W\u00e4hlerschaft und nicht etwa andere Mandanten, seien dies Unternehmen, Stiftungen, Gewerkschaften oder Nichtregierungsorganisationen.<\/p>\n<p>Was bedeutet dies f\u00fcr die Nebenbesch\u00e4ftigungen der Parlamentsmitglieder? Diese sind nach geltendem Recht keineswegs verboten. Die Verfassung sieht allerdings vor, dass diese Interessenbindungen transparent gemacht werden m\u00fcssen. Transparenz ist kein Selbstzweck, sondern muss darauf abzielen, f\u00fcr die W\u00e4hlerschaft wesentliche Informationen offenzulegen. Dazu geh\u00f6ren potenzielle Abh\u00e4ngigkeiten von Spezialinteressen sowie deren Intensit\u00e4t. Diese Information ist f\u00fcr die W\u00e4hlerschaft relevant und erm\u00f6glicht deren freie Willensbildung \u2013 ein Rechtsgut, das verfassungsrechtlichen Schutz geniesst.<\/p>\n<p><strong>\u00a0<\/strong><\/p>\n<h3>Die Privatsph\u00e4re als vermeintliche Schranke der Transparenz<\/h3>\n<p>Die Transparenzgegner berufen sich immer wieder auf den Schutz der Privatsph\u00e4re. Doch wie die meisten Grundrechte kann auch dieses unter bestimmten Voraussetzungen eingeschr\u00e4nkt werden: Einschr\u00e4nkungen m\u00fcssen gesetzlich vorgesehen sein, einem \u00f6ffentlichen Interesse entsprechen und verh\u00e4ltnism\u00e4ssig sein.<\/p>\n<p>Die im Rat gemachte Anspielung, Forderungen nach mehr Transparenz in Sachen Nebeneink\u00fcnften seien voyeuristisch, \u00fcberzeugt nicht. Sie verkennt, dass die Parlamentsmitglieder ein \u00f6ffentliches Amt aus\u00fcben und die Interessen des Volks vertreten. Ihre Nebeneink\u00fcnfte sind nicht reine Privatsache. Da Nebent\u00e4tigkeiten geeignet sind, Abh\u00e4ngigkeiten zu begr\u00fcnden (siehe dazu sogleich), besteht die M\u00f6glichkeit, dass sie die freie Ermittlung des \u00f6ffentlichen Interesses verhindern. Die Offenlegung von Nebeneink\u00fcnften ist somit im \u00f6ffentlichen Interesse. Umso mehr trifft dies auf Einkommensspannen zu, da nicht der pr\u00e4zise Betrag, sondern lediglich eine Gr\u00f6ssenordnung transparent gemacht wird.<\/p>\n<p>Die Parlamentsmitglieder bef\u00fcrchten, dass ihnen die ganze Hand genommen wird, wenn sie den kleinen Finger reichen: Es sei damit zu rechnen, dass als N\u00e4chstes die Offenlegung der genauen Betr\u00e4ge gefordert w\u00fcrde. Diese Argumentation verkennt, dass Transparenz kein Selbstzweck, sondern ein Mittel zum Zweck darstellt. Dieser Zweck besteht im Schutz der Wahl- und Abstimmungsfreiheit sowie der Integrit\u00e4t des Gesetzgebungsprozesses. Mit anderen Worten hat Transparenz Grenzen \u2013 n\u00e4mlich dann, wenn sie diesen Zweck nicht mehr erf\u00fcllt.<\/p>\n<p>Bei der Offenlegung von Einkommensspannen besteht keine solche Gefahr. Es handelt sich, wie St\u00e4nderat und Vertreter der Kommissionsminderheit Mathias Zopfi betont, um eine \u00abliberale L\u00f6sung\u00bb. Auch im <a href=\"https:\/\/www.parlament.ch\/de\/ratsbetrieb\/suche-curia-vista\/geschaeft?AffairId=20220485\">Kommissionsbericht<\/a> betont die Minderheit, der Vorstoss sei \u00abverh\u00e4ltnism\u00e4ssig und ausgewogen\u00bb.<\/p>\n<p>Im St\u00e4nderat wurde teilweise bem\u00e4ngelt, dass bei der Offenlegung von Nebeneink\u00fcnften gleichzeitig auch die von Dritten erhaltenen Entsch\u00e4digungen offengelegt w\u00fcrden, was aus Sicht der Privatsph\u00e4re problematisch sei. Auch dieses Argument \u00fcberzeugt nur bedingt. Erstens erhalten Parlamentsmitglieder nicht zwingend dieselbe Entsch\u00e4digung wie Dritte. Dar\u00fcber kann allerdings nur spekuliert werden, da die H\u00f6he dieser Entsch\u00e4digungen in der Regel unbekannt bleibt. Zweitens haben Parlamentarierinnen und Parlamentarier aufgrund ihres Amts besondere Pflichten, die eine Offenlegung gebieten. Der Verweis auf Dritte, die keinen solchen Pflichten unterliegen, vermag diese besondere Stellung nicht wegzudiskutieren.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3>Kein Zusammenhang zwischen Geld und Abh\u00e4ngigkeit?<\/h3>\n<p>Wie es die NZZ pointiert <a href=\"https:\/\/www.nzz.ch\/schweiz\/parlament-will-hoehe-der-nebeneinkuenfte-nicht-offenlegen-ld.1832436\">ausdr\u00fcckt<\/a>: \u00abWer beisst schon die Hand, die einen mitf\u00fcttert?\u00bb Ein Stichwort, das in der Diskussion immer wieder fiel, ist jenes der Abh\u00e4ngigkeiten. Thematisiert wurden insbesondere die finanziellen Anreize, die Mandate in gewissen F\u00e4llen schaffen k\u00f6nnen. Dabei wurde teilweise in Frage gestellt, dass eine Entsch\u00e4digung Abh\u00e4ngigkeiten zu begr\u00fcnden verm\u00f6ge. Im Rat wurde von den Gegnern des Vorstosses geltend gemacht, dass die Offenlegung von Entsch\u00e4digungsspannen kein geeignetes Mittel sei, um das Bestehen bzw. die Intensit\u00e4t einer potenziellen Abh\u00e4ngigkeit zu ermitteln. Auch im Kommissionsbericht wird festgehalten, dass es sich bei der H\u00f6he der Entsch\u00e4digung nicht um einen verl\u00e4sslichen Indikator handle, um \u00ab\u00fcber den Abh\u00e4ngigkeitsgrad in einer Mandatsbeziehung und \u00fcber deren Intensit\u00e4t\u00bb zu urteilen. St\u00e4nderat Daniel F\u00e4ssler gab zudem zu bedenken, dass das Engagement der Ratsmitglieder nicht von potenziellen Entsch\u00e4digungen abh\u00e4nge.<\/p>\n<p>Klar ist, dass Abh\u00e4ngigkeiten tats\u00e4chlich nicht zwingend finanzieller Natur sind. Die Ratsmitglieder sind auf zahlreiche Ressourcen angewiesen, die sich nicht unbedingt in Form von Geld manifestieren. Wie im Kommissionsbericht angemerkt wird, k\u00f6nnen auch unbezahlte Mandate Abh\u00e4ngigkeiten begr\u00fcnden. Allerdings scheint es schwierig, in Abrede zu stellen, dass Geld eine objektiv quantifizierbare Ressource darstellt, die Auskunft \u00fcber potenzielle \u00f6konomische Abh\u00e4ngigkeiten geben kann. Ausserdem geht es weniger um tats\u00e4chliche Abh\u00e4ngigkeiten als um deren Anschein.<\/p>\n<p>Es mag durchaus zutreffen, dass sich Ratsmitglieder ungeachtet einer Entsch\u00e4digung f\u00fcr bestimmte Themen besonders engagieren. Die relevante Frage ist allerdings, ob eine Entsch\u00e4digung so hoch ist, dass sie die Handlungsfreiheit des Ratsmitglieds faktisch einschr\u00e4nkt.<\/p>\n<p>Dies bedeutet keineswegs, dass gegen andere (nicht \u00f6konomische) Formen der Abh\u00e4ngigkeit nichts unternommen werden muss. So k\u00f6nnen etwa Verwandtschafts- oder sonstige pers\u00f6nliche Verh\u00e4ltnisse zu problematischen Interessenskonflikten f\u00fchren. Dies \u00e4ndert allerdings nichts daran, dass Geld ein wichtiger, bezifferbarer Indikator ist, um zu ermitteln, ob ein Parlamentsmitglied tats\u00e4chlich frei handelt oder nicht. Dieser k\u00f6nnte problemlos im Register der Interessenbindungen abgebildet werden. Teilweise wurde im Rat argumentiert, ein Mandat bedeute nicht automatisch das Bestehen einer Interessenbindung. Was eine (offenlegungspflichtige) Interessenbindung ist, wird allerdings durch das Parlamentsgesetz definiert. Soll diese Definition in Frage gestellt werden, muss das Parlament das Parlamentsgesetz \u00e4ndern. Die aktuelle, im Gesetz verankerte Definition mag in bestimmten F\u00e4llen zwar schematisch sein, entspricht aber dem Willen des Gesetzgebers.<\/p>\n<p>\u00abAbh\u00e4ngigkeiten gibt es ohnehin, kein Parlamentsmitglied kommt interessenfrei hierher\u00bb, wurde im St\u00e4nderat vorgebracht. Dieses Argument verkennt, dass nicht jede \u00abAbh\u00e4ngigkeit\u00bb und nicht jedes \u00abInteresse\u00bb per se problematisch ist. Massgebend ist, ob das Ratsmitglied hinreichend frei handeln kann, wenn es darum geht, das \u00f6ffentliche Interesse zu definieren; ob es in der Lage ist, seine Meinung zu \u00e4ndern und sich durch das bessere Argument \u00fcberzeugen zu lassen. Das sozio\u00f6konomische Milieu, die geographische Herkunft oder sonstige Eigenschaften eines Ratsmitglieds sind durchaus geeignet, dessen Stellungnahmen zu beeinflussen, was allerdings nichts Anr\u00fcchiges hat. Wichtig ist in diesem Zusammenhang vor allem, dass die Zusammensetzung des Parlaments hinreichend divers ist. Bemerkenswert ist \u00fcbrigens die Feststellung von St\u00e4nder\u00e4tin Z\u2019graggen, dass Frauen und j\u00fcngere Ratsmitglieder (und nicht nur Angeh\u00f6rige bestimmter Parteien) eine h\u00f6here Bereitschaft zeigten, ihre Nebeneink\u00fcnfte freiwillig offenzulegen.<\/p>\n<p>An dieser Stelle ist anzumerken, dass das Ideal des Milizsystems diese Diversit\u00e4t nur beschr\u00e4nkt gew\u00e4hrleistet. U.a. aufgrund der niedrigen Entl\u00f6hnung der Parlamentsmitglieder haben gewisse Bev\u00f6lkerungsgruppen kaum Zugang zum parlamentarischen Amt. Politikwissenschaftliche <a href=\"https:\/\/serval.unil.ch\/fr\/notice\/serval:BIB_F9C47C189FF0\">Studien<\/a> belegen, dass sich dieser Umstand auf die Zusammensetzung des Parlaments auswirkt.<\/p>\n<p><strong>\u00a0<\/strong><\/p>\n<h3>Interessiert sich die W\u00e4hlerschaft nicht f\u00fcr Transparenz?<\/h3>\n<p>Immer wieder wurde in der Debatte auf die vermeintlichen Erwartungen und W\u00fcnsche der W\u00e4hlerschaft gepocht. So wurde im Rat vorgebracht, die W\u00e4hlerschaft habe kein Interesse an solchen Informationen, unter anderem, weil kraft Gesetzes bereits offengelegt werden m\u00fcsse, ob ein Mandat entsch\u00e4digt werde oder nicht. Dass die bestehenden Offenlegungspflichten ausreichten, hatte auch die SPK-N in ihrer Medienmitteilung vom 12.1.2024 <a href=\"https:\/\/www.parlament.ch\/de\/ratsbetrieb\/suche-curia-vista\/geschaeft?AffairId=20220485\">dargelegt<\/a>, mit der Begr\u00fcndung, es sei \u00abnicht zu erwarten, dass seitens der Bev\u00f6lkerung ein grosses Interesse an dieser Information besteh[e]\u00bb. Angaben zu den Einkommensspannen seien \u00abvon den B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrgern gar nicht erw\u00fcnscht\u00bb. \u00c4hnlich meinte St\u00e4nderat Daniel F\u00e4ssler, dass solche Angaben das W\u00e4hlerverhalten nicht ver\u00e4ndern w\u00fcrden.<\/p>\n<p>Worauf sich solche Behauptungen st\u00fctzen, bleibt unklar. Im Gegenteil gibt es mehrere Anzeichen daf\u00fcr, dass sich die W\u00e4hlerschaft mehr Transparenz w\u00fcnscht. Dies belegt etwa eine <a href=\"https:\/\/www.vmi.ch\/de\/forschung\/auftragssforschung\/lobbying-in-der-schweiz\/\">Studie<\/a> von 2022, wonach 80% der befragten B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger der Ansicht sind, dass der Lobbyingprozess in der Schweiz intransparent ist. Ebenfalls zu erw\u00e4hnen sind die neueren Entwicklungen auf kantonaler und Bundesebene im Bereich der Politikfinanzierung.<\/p>\n<p>Mangels zuverl\u00e4ssiger Angaben \u00fcber das, was das Volk will, entsteht die Vermutung, dass der St\u00e4nderat seine eigenen (kurzfristigen) Interessen und nicht jene der W\u00e4hlerinnen und W\u00e4hler in den Vordergrund stellt. In diese Richtung geht auch die von einigen St\u00e4nder\u00e4ten ge\u00e4usserte Bef\u00fcrchtung, die Offenlegung von Einkommensspannen w\u00e4re zu b\u00fcrokratisch und ressourcenintensiv (in diesem Zusammenhang wurde u.a. auf die neuen Transparenzvorschriften im Bereich der Politikfinanzierung verwiesen). Wie sich die neuen Offenlegungspflichten umsetzen lassen und welcher Aufwand damit verbunden ist, hat mit den Interessen der W\u00e4hlerschaft allerdings wenig zu tun.<\/p>\n<p><strong>\u00a0<\/strong><\/p>\n<h3>Welche Interessen und W\u00fcnsche hat das Volk?<\/h3>\n<p>In den Vereinigten Staaten wird die gesetzgebende Gewalt <a href=\"https:\/\/avalon.law.yale.edu\/18th_century\/fed52.asp\">definiert<\/a> als jene, die \u00abnur vom Volk\u00bb abh\u00e4ngig sein darf. Dies trifft zweifellos auch auf das Schweizer Parlament zu (dessen institutionelle Ausgestaltung sich im \u00dcbrigen stark an jene des US-amerikanischen Kongresses anlehnt). Sowohl der National- als auch der St\u00e4nderat vertreten das Volk bzw. die kantonalen Bev\u00f6lkerungen, und nicht Interessengruppen. Somit hat das Parlament die Pflicht, sich an den Interessen der W\u00e4hlerschaft \u2013 dem \u00f6ffentlichen Interesse \u2013 zu orientieren und sich nicht durch unzul\u00e4ssige, sachfremde Interessen vereinnahmen zu lassen.<\/p>\n<p>Die aktuelle Diskussion blendet diese Aspekte weitgehend aus. Besonders problematisch ist der Umstand, dass die Interessen der W\u00e4hlerschaft in den Hintergrund ger\u00fcckt werden und ohne konkrete Belege behauptet wird, dass die W\u00e4hlerschaft sich nicht mehr Transparenz w\u00fcnsche. Selbst ein \u00abKompromiss\u00bb bzw. eine \u00abliberale L\u00f6sung\u00bb, wie sie St\u00e4nderat Zopfi nannte, vermochte den St\u00e4nderat nicht zu \u00fcberzeugen. Damit bleibt es vorerst beim Status Quo, d.h. bei der Offenlegung von Interessenbindungen ohne Angaben zu deren Intensit\u00e4t.<\/p>\n<p>Allerdings versprach die Kommissionsmehrheit, dass die Thematik damit nicht abgeschlossen sei: \u00ab[I]mmer wieder wird es weitergehende oder weniger weitgehende Vorschl\u00e4ge geben\u00bb. \u00abVom Tisch\u00bb sind die Transparenzforderungen tats\u00e4chlich nicht. Es stellt sich die Frage, ob es nicht an der Zeit ist, den Willen des Volkes endlich auf zuverl\u00e4ssige Art und Weise zu ermitteln.<\/p>\n<p>Wie die Transparenzinitiative gezeigt hat, braucht es zur Regulierung der Politik oft Druck von aussen. Auch im Bereich der Transparenz des Gesetzgebungsprozesses dr\u00e4ngt sich eine Volksinitiative auf, damit das Volk seinen Willen \u00e4ussern kann. Parallel dazu muss \u00fcber die heutige Bedeutung des Milizgedankens diskutiert werden: Wird dieses Ideal in der Realit\u00e4t gelebt? Welche Interessen werden dadurch befeuert bzw. ausgeklammert? Und sind diese Interessen mit jenen der W\u00e4hlerinnen und W\u00e4hler identisch? Denn letztlich ist dies der entscheidende Punkt: Das Parlament darf und muss nur vom Volk abh\u00e4ngig sein.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><em>Odile Ammann ist Rechtsprofessorin an der Universit\u00e4t Lausanne. Sie <a href=\"https:\/\/oammann.ch\/publications\">publiziert<\/a> regelm\u00e4ssig zum Thema Lobbying und ist Autorin einer verfassungsrechtlichen Habilitationsschrift (2024) zum parlamentarischen Lobbyismus. Eine umfassendere Version des vorliegenden Textes wurde Anfang Juni 2024 im <a href=\"https:\/\/verfassungsblog.de\/nur-vom-volk-abhangig\/\">Verfassungsblog<\/a> publiziert.<\/em><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p class=\"kleinschrift\">Foto: \u00a9 UNSER RECHT<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p><strong>Warum die Regulierung des parlamentarischen Lobbyismus nicht vom Tisch ist<\/strong><\/p>\n<p><em>Von Odile Ammann<\/em><\/p>\n<p>Die Schweizer Parlamentsmitglieder wehren sich gegen eine Offenlegung ihrer Nebeneink\u00fcnfte. Aber halten ihre Argumente dagegen auch wirklich stand?<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n","protected":false},"author":4,"featured_media":16530,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"_bluesky_dont_syndicate":"1","_bluesky_syndication_accounts":"","_bluesky_syndication_text":"","footnotes":""},"categories":[59],"tags":[3477,3623,3710],"class_list":["post-16535","post","type-post","status-publish","format-standard","has-post-thumbnail","hentry","category-democrazia-separazione-dei-poteri","tag-demokratie-it","tag-parlament-it","tag-verfassung-it"],"aioseo_notices":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/unser-recht.ch\/it\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/16535","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/unser-recht.ch\/it\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/unser-recht.ch\/it\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/unser-recht.ch\/it\/wp-json\/wp\/v2\/users\/4"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/unser-recht.ch\/it\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=16535"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/unser-recht.ch\/it\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/16535\/revisions"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/unser-recht.ch\/it\/wp-json\/wp\/v2\/media\/16530"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/unser-recht.ch\/it\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=16535"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/unser-recht.ch\/it\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=16535"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/unser-recht.ch\/it\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=16535"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}