{"id":16852,"date":"2024-10-01T09:36:54","date_gmt":"2024-10-01T07:36:54","guid":{"rendered":"https:\/\/unser-recht.ch\/rechtsprechung-des-egmr\/"},"modified":"2025-07-25T13:35:24","modified_gmt":"2025-07-25T11:35:24","slug":"rechtsprechung-des-egmr","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/unser-recht.ch\/it\/rechtsprechung-des-egmr\/","title":{"rendered":"Rechtsprechung des EGMR"},"content":{"rendered":"<h3>Was soll und kann der Bundesrat beim Europarat anstreben?<\/h3>\n<p><em>Von Ulrich Gut<\/em><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>National- und St\u00e4nderat verwarfen in ihren EMRK-Sondersessionen am 24. und 25. September die aus Anlass des Klimaurteils des Europ\u00e4ischen Gerichtshofs f\u00fcr Menschenrechte (EGMR) eingereichten Vorst\u00f6sse f\u00fcr die K\u00fcndigung der Europ\u00e4ischen Menschenrechtskonvention (EMRK) deutlich. Hingegen stimmte der St\u00e4nderat einer Motion von Andrea Caroni (FDP-Liberale, Appenzell Ausserrhoden) mit 32 Ja- gegen 12 Nein-Stimmen zu, die den Titel tr\u00e4gt: <em>\u00abDer EGMR soll sich an seine Kernaufgabe erinnern\u00bb<\/em>. Sie hat folgenden Wortlaut:<\/p>\n<p><em>\u00abDer Bundesrat wird beauftragt, zusammen mit den andern Vertragsstaaten der Europ\u00e4ischen Menschenrechtskonvention (EMRK) darauf hinzuwirken, dass sich der Europ\u00e4ische Gerichtshof f\u00fcr Menschenrechte (EGMR) an seine Kernaufgabe erinnert. Namentlich soll der EGMR keine ideelle Verbandsbeschwerde zulassen (vgl. Art. 34 EMRK) und nicht mittels ausufernder Auslegung der Grundrechte den legitimen Ermessensspielraum der Staaten einschr\u00e4nken (vgl. Pr\u00e4ambel bzw. 15. Protokoll). Im Vordergrund als Massnahme steht die Aushandlung eines entsprechend verbindlichen (17.) Protokolls zur EMRK.\u00bb<\/em><\/p>\n<p>Der Bundesrat beantragte die Annahme dieser Motion.<\/p>\n<p>Die Erwartungen und Bef\u00fcrchtungen, was der Bundesrat im Sinne dieses Auftrags bewirken k\u00f6nne, gingen im St\u00e4nderat weit auseinander. Die Sprecher der SVP vertraten die Ansicht, die Schweiz k\u00f6nne die n\u00f6tige Reform nur in Bewegung bringen, wenn sie die EMRK k\u00fcndige. Gegnerinnen und Gegner der Motion, Ratsmitglieder der SP (ausser Daniel Jositsch, der die Motion Caroni unterst\u00fctzte) und der Gr\u00fcnen, erhoben den Vorwurf, bei Annahme der Motion werde die richterliche Unabh\u00e4ngigkeit des EGMR verletzt und der Schutz der Grundrechte geschw\u00e4cht (so hatte sich auch die NGO-Plattform Menschenrechte ge\u00e4ussert: <a href=\"https:\/\/www.humanrights.ch\/de\/ngo-plattform\/motion-243485-staenderat-caroni-verletzt-richterliche-unabhaengigkeit-schwaecht-schutz-fundamentaler-rechte\">https:\/\/www.humanrights.ch\/de\/ngo-plattform\/motion-243485-staenderat-caroni-verletzt-richterliche-unabhaengigkeit-schwaecht-schutz-fundamentaler-rechte<\/a>).<\/p>\n<p>Caroni \u00e4usserte folgende Erwartung: \u00abWir reformieren, was uns nicht passt. \u00dcbersetzt in die Sprache des Sports: Wir optimieren das Schiedsrichterreglement und die Schiedsrichterausbildung. Das ist das, was diese Motion will. Wir verbessern den EGMR innerhalb des Systems. Dazu muss der Bundesrat auf die anderen Vertragsstaaten zugehen, das sind immerhin die Herren der Vertr\u00e4ge &#8211; ich erinnere an das Zitat von Herrn Stark -, die Auftraggeber des EGMR. Diese sollen ein neues Zusatzprotokoll aushandeln. Nach aktueller Z\u00e4hlung w\u00e4re es das siebzehnte, also nicht das erste. Das Zusatzprotokoll soll den EGMR an seine Kernaufgaben erinnern. Wenn man ans Klimaurteil denkt, kommt man zum Schluss, dass da verbindlich im Text ein paar Hinweise anzubringen w\u00e4ren.<br \/>\nErstens k\u00f6nnte man im Zusatzprotokoll klar sagen: Es gibt keine ideelle Verbandsbeschwerde, sondern nur konkrete Beschwerden Betroffener. Zweitens k\u00f6nnte man klarmachen, dass die Ermessensspielr\u00e4ume der Staaten noch st\u00e4rker zu achten sind und der EGMR nur subsidi\u00e4r t\u00e4tig ist. Drittens k\u00f6nnte man sagen, dass nur konkrete Verletzungen zu adressieren sind und nicht abstrakte globale Entwicklungen mit diffusen Kausalketten. Viertens k\u00f6nnte man dem EGMR in einem solchen Protokoll klarmachen, dass seine einzige Aufgabe darin besteht, die EMRK anzuwenden &#8211; und nicht beliebige andere Staatsvertr\u00e4ge. Diese Option scheint mir der richtige Weg zu sein.\u00bb<\/p>\n<p>Bundesrat Beat Jans erkl\u00e4rte im St\u00e4nderat, er verstehe den Auftrag so: \u00abMit der Motion Caroni soll der Bundesrat beauftragt werden, darauf hinzuwirken, dass sich der Europ\u00e4ische Gerichtshof f\u00fcr Menschenrechte an seine Kernaufgabe erinnert. Im Vordergrund steht als Massnahme die Aushandlung eines entsprechend verbindlichen Protokolls zur EMRK. Wir werden den Auftrag ernst nehmen und erstens ein Zusatzprotokoll fordern und zweitens unserer Unzufriedenheit Ausdruck verleihen. Das bringt der Bundesrat ja auch zum Ausdruck, indem er als Bundesrat einen Umsetzungsbericht verabschiedet. Die Aushandlung eines Protokolls zur EMRK mit klaren Leitplanken f\u00fcr den EGMR erscheint dem Bundesrat also erstrebenswert. Wir werden uns daf\u00fcr einsetzen. Die Aushandlung eines neuen Protokolls zur EMRK ist jedoch ein langer Prozess, der die Unterst\u00fctzung der anderen EMRK-Vertragsstaaten erfordert, und zwar aller. Eine solche \u00c4nderung wird nicht einfach zu erreichen sein, und dessen m\u00fcssen Sie sich bewusst sein. Es gilt auch zu ber\u00fccksichtigen, dass ein blosses Zusatzprotokoll es nicht erlauben w\u00fcrde, die bestehende Rechtsprechung r\u00fcckg\u00e4ngig zu machen.\u00bb<\/p>\n<p>Der Bundesrat wird aber vorab auch kl\u00e4ren m\u00fcssen, was unter der &#8220;Kernaufgabe\u201c des EGMR und unter \u201eausufernder Interpretation\u201c zu verstehen sei. Zu bedenken ist, dass der EGMR die Menschenrechte durch dynamische Rechtsprechung sch\u00fctzen <em>muss<\/em>, wenn er mit neuartigen Bedrohungen und Verletzungen konfrontiert ist. Der Bundesrat soll sich deshalb nicht gegen die dynamische Rechtsprechung als solche wenden, sondern sich mit deren Verst\u00e4ndnis und mit der konkreten dynamischen Auslegung von EMRK-Artikeln auseinandersetzen. Auch das Bundesgericht legt die Bundesverfassung dynamisch aus, um einen effektiven Grundrechtsschutz zu gew\u00e4hrleisten.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Die Schweiz braucht valable Partnerstaaten<\/strong><\/p>\n<p>Der Bundesrat hat mit einem Vorschlag eines Zusatzprotokolls zur EMRK nur eine Erfolgschance, wenn er gen\u00fcgend Unterst\u00fctzung anderer Mitgliedstaaten des Europarates daf\u00fcr gewinnt. \u00abImaginez notre gouvernement collaborer avec le gouvernement hongrois de M. Orban, slovaque de M. Fico ou encore celui de M. Erdogan en Turquie\u00bb, warnte SP-St\u00e4nderat Carlo Sommaruga. Aber solche Regierungen k\u00f6nnten einem Vorschlag, mit dem die Schweiz geltend macht, die EMRK nicht schw\u00e4chen, sondern ihre Akzeptanz wieder st\u00e4rken zu wollen, nicht helfen. Vielmehr muss sich nun zeigen, ob der Bundesrat im Europarat Staaten findet, deren Loyalit\u00e4t zur EMRK und deren Respekt vor Grundrechten und Rechtsstaat unzweifelhaft ist, denen aber die \u00abdynamische Rechtsprechung\u00bb des EGMR ebenfalls zu weit geht, und die insbesondere die Meinung der Schweizer Bundesbeh\u00f6rden teilen, dass der Entscheid \u00fcber die Einf\u00fchrung eines ideellen Verbandsbeschwerderechts in die Kompetenz der Konventionsstaaten und nicht des Gerichts falle.<\/p>\n<p>Bei allem Respekt vor der richterlichen Unabh\u00e4ngigkeit des EGMR ist festzustellen, dass die EMRK tats\u00e4chlich ein \u00c4quivalent zu einer nationalen Legislative hat, n\u00e4mlich die Mitgliedstaaten, und dass es grunds\u00e4tzlich die Gewaltenteilung nicht verletzt, wenn sie sich bem\u00fchen, dieser Verantwortung gerecht zu werden.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Neuer Konfliktstoff<\/strong><\/p>\n<p>Im National- wie im St\u00e4nderat wurde bereits Kritik an einer kurz zuvor bekannt gewordenen Verurteilung der Schweiz laut: Durch die Landesverweisung eines wegen Drogenhandels verurteilten Bosniers habe die Schweiz Artikel 8 der EMRK, Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens, verletzt, da sie den pers\u00f6nlichen Umst\u00e4nden und der Entwicklung des Verurteilten seit der Tatbegehung zu wenig Rechnung getragen habe. Der EGMR sprach dem Kl\u00e4ger eine Genugtuung von 10&#8217;000 Euro zu.<\/p>\n<p>Am Dienstag, 24. September, hatte der Nationalrat einer Motion \u00abKein Familiennachzug f\u00fcr vorl\u00e4ufig Aufgenommene\u00bb zugestimmt, die, wenn sie Gesetz w\u00fcrde, zu weiteren Verurteilungen der Schweiz wegen Missachtung des Rechts auf Familienleben f\u00fchren k\u00f6nnte. Der St\u00e4nderat \u00fcberwies nun aber eine gleichlautende Motion von Esther Friedli, zusammen mit zwei weiteren asylpolitischen Vorst\u00f6ssen, an eine seiner Kommissionen. Sie soll auch zur Vereinbarkeit mit den Grundrechten der Bundesverfassung und der EMRK Stellung nehmen.<\/p>\n<p>Es ist anzunehmen, dass die Entwicklung der Rechtsprechung zu Artikel 8 EMRK bei den Bem\u00fchungen des Bundesrates um ein Zusatzprotokoll von besonderer Bedeutung sein wird.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><em>Dr. iur. Ulrich Gut ist Pr\u00e4sident von UNSER RECHT. Er verfasste diesen Artikel unter Mitwirkung von Vorstandsmitgliedern.<\/em><\/p>\n<p>&nbsp;<br \/>\n&nbsp;<\/p>\n<p class=\"kleinschrift\">Foto: \u00a9 UNSER RECHT<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p><strong>Was soll und kann der Bundesrat beim Europarat anstreben?<\/strong><\/p>\n<p><em>Von Ulrich Gut<\/em><\/p>\n<p>Im Nachgang zum Urteil des EGMR im Fall Klima-Seniorinnen fordert der St\u00e4nderat ein weiteres Zusatzprotokoll zur Europ\u00e4ischen Menschenrechtskonvention EMRK.<\/p>\n","protected":false},"author":5,"featured_media":16847,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"_bluesky_dont_syndicate":"1","_bluesky_syndication_accounts":"","_bluesky_syndication_text":"","footnotes":""},"categories":[31,3413],"tags":[3456,3492,3494,3506,3592,3623,3729],"class_list":["post-16852","post","type-post","status-publish","format-standard","has-post-thumbnail","hentry","category-diritti-fondamentali-cedu","category-justiz-it","tag-bundesrat-it","tag-egmr-it","tag-emrk-it","tag-europarat-it","tag-menschenrechte-it","tag-parlament-it","tag-voelkerrecht-it"],"aioseo_notices":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/unser-recht.ch\/it\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/16852","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/unser-recht.ch\/it\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/unser-recht.ch\/it\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/unser-recht.ch\/it\/wp-json\/wp\/v2\/users\/5"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/unser-recht.ch\/it\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=16852"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/unser-recht.ch\/it\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/16852\/revisions"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/unser-recht.ch\/it\/wp-json\/wp\/v2\/media\/16847"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/unser-recht.ch\/it\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=16852"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/unser-recht.ch\/it\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=16852"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/unser-recht.ch\/it\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=16852"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}