{"id":17028,"date":"2024-12-10T08:05:27","date_gmt":"2024-12-10T07:05:27","guid":{"rendered":"https:\/\/unser-recht.ch\/?p=17028"},"modified":"2024-12-16T12:08:51","modified_gmt":"2024-12-16T11:08:51","slug":"angriffe-auf-die-universalitaet-der-menschenrechte","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/unser-recht.ch\/it\/angriffe-auf-die-universalitaet-der-menschenrechte\/","title":{"rendered":"Angriffe auf die Universalit\u00e4t der Menschenrechte"},"content":{"rendered":"<h3>Umdeutungs- und Relativierungsversuche<\/h3>\n<p><em>Von Christoph Spenl\u00e9 und Carl Jauslin<\/em><\/p>\n<p><strong>\u00a0<\/strong><\/p>\n<p>Mehr als 75 Jahre nach der Allgemeinen Erkl\u00e4rung der Menschenrechte von 1948 und mehr als 30 Jahre nach der Wiener Weltkonferenz f\u00fcr Menschenrechte von 1993 stehen die Menschenrechte weltweit unter Druck. Die Menschenrechte werden nicht nur durch eine <em>Realit\u00e4t<\/em> herausgefordert, in der Menschenrechte einen schweren Stand haben. Die Menschenrechte werden vielmehr zunehmend auch als <em>Ideal <\/em>in Frage gestellt.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Umdeutungen und Relativierungen der Menschenrechte<\/strong><\/p>\n<p>Die Idee, dass Menschenrechte allen Menschen \u00fcberall auf der Welt in gleicher Weise zustehen, wird heute zwar kaum mehr bestritten. Gleichzeitig lassen sich aktuell aber sowohl auf nationaler wie internationaler Ebene zunehmend Narrative identifizieren, die das Konzept der Menschenrechte umdeuten oder relativeren wollen. So etwa mit der Begr\u00fcndung, die Menschenrechte seien eine westliche Vorstellung bzw. Teil einer neokolonialen Haltung, die anderen Kulturkreisen aufgedr\u00e4ngt wird (Relativismus) oder mit der Geltendmachung besonderer Umst\u00e4nde politischer oder \u00f6konomischer Natur (Exzeptionalismus).<\/p>\n<p>Die Diskussion \u00fcber die Universalit\u00e4t der Menschenrechte hat sich \u00fcber eine bin\u00e4re Debatte zwischen \u00abKulturrelativisten\u00bb und \u00abMenschenrechtsuniversalisten\u00bb hinausbewegt. Es ist inzwischen weithin anerkannt, dass die internationalen Menschenrechtsnormen in spezifischen lokalen, nationalen und regionalen Kontexten ausgelegt und angewandt werden m\u00fcssen. Trotzdem wird der internationale Menschenrechtsschutz wieder vermehrt als Einmischung in die inneren Angelegenheiten verstanden, die den politischen Entscheidungsspielraum schm\u00e4lert.<\/p>\n<p>Auf <em>internationaler Ebene<\/em> versuchen Staaten wie beispielsweise China oder Organisationen wie die Organisation f\u00fcr islamische Zusammenarbeit (OIC) die Entwicklung der internationalen Menschenrechte aktiv zu beeinflussen und alternative Menschenrechtsnarrative zu verbreiten. Auf <em>nationaler Ebene<\/em> fordern populistische Exponenten im Namen des \u00abwahren Volkes\u00bb die Einschr\u00e4nkung von Minderheitenrechten und stellen die Menschenrechte als \u00abRechte der Anderen\u00bb dar.<\/p>\n<p><strong>\u00a0<\/strong><\/p>\n<p><strong>Angriffe auf das Fundament der Menschenrechte<\/strong><\/p>\n<p>Die Angriffe auf die Menschenrechte beschr\u00e4nken sich nicht auf kulturelle Relativierungen oder Umdeutungen, sondern setzen beim Fundament an. Die Globalisierung f\u00fchrt in vielen Demokratien zu einer Identit\u00e4tskrise und einem Gef\u00fchl des Kontrollverlustes. Die kosmopolitische Idee einer globalen Zivilgesellschaft hat f\u00fcr viele keine Anziehungskraft, sondern ist Quelle einer zunehmenden Entfremdung. Politische Kr\u00e4fte fordern vor diesem Hintergrund eine R\u00fcckbesinnung auf den Nationalstaat, der selbstbestimmt entscheiden soll. Im Namen des \u00abwahren Volkes\u00bb werden zunehmend die Rechte von Minderheiten eingeschr\u00e4nkt. Diese Vorstellung des wahren Volkes fingiert eine homogene Einheit und verkennt die heterogene Vielfalt in einer pluralistischen Gesellschaft. Der internationale Menschenrechtsschutz wird dabei gegen die nationale Selbstbestimmung ausgespielt. Menschenrechte und Demokratie bedingen sich jedoch wechselseitig genauso, wie die individuelle Selbstbestimmung der kollektiven Selbstbestimmung bedarf, und umgekehrt.<\/p>\n<p>Menschenrechtspolitik wird aus geopolitischer Sicht zudem als naive Sch\u00f6nwetterpolitik abgewertet. Harte Interessen und nicht weiche Werte sollen bei der aussenpolitischen Positionierung eines Landes im Zentrum stehen. Die dahinter liegende Grund\u00fcberzeugung ist, dass bei der L\u00f6sung von internationalen Konflikten die Staaten aus Eigeninteresse und nicht aufgrund \u00fcbergeordneter Ideale handeln. Dies zeigt sich in zugespitzter Form in Krisen, in denen ein entschlossenes und schnelles Handeln des Staates entscheidend ist, um das Gemeinwohl zu sch\u00fctzen. Menschenrechte werden in diesen Situationen der scheinbaren Alternativlosigkeit staatlichen Handelns oft als Hindernisse wahrgenommen. Das Krisennarrativ wird dabei regelm\u00e4ssig genutzt, um schwerwiegende oder l\u00e4nger andauernde Beschr\u00e4nkungen der individuellen Rechte zu rechtfertigen, oder gar eine zeitweise Suspendierung der Menschenrechte zu begr\u00fcnden.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Menschenrechtsnarrative und der Kampf um die Deutungshoheit <\/strong><\/p>\n<p>Die Idee, dass Menschenrechte universell gelten, sieht sich in der Realit\u00e4t mit einer Vielzahl von konkurrierenden Verst\u00e4ndnissen konfrontiert. Diese Menschenrechtserz\u00e4hlungen basieren auf unterschiedlichen philosophischen Verst\u00e4ndnissen, verschiedenen politischen Interpretationen und rechtlichen Auslegungen. Es werden verschiedene Menschenrechtsverst\u00e4ndnisse vertreten, die beispielsweise als minimalistisch oder extensiv, liberal oder sozial, individualistisch oder kollektivistisch, regierungsfreundlich oder zivilgesellschaftlich, rechtspositivistisch oder naturrechtlich bezeichnet werden k\u00f6nnen. Und so stellt sich die Frage nach der Deutungshoheit: Wer definiert eigentlich, was Menschenrechte sind, und was vom Menschenrechtsschutz erfasst ist?<\/p>\n<p>Obwohl der Menschenrechtsgedanke nur universal denkbar ist, zeigt sich, dass er in seiner schriftlichen Ausformung stets <em>geschichtlich bedingt<\/em> und damit zwangsl\u00e4ufig <em>wandelbar<\/em> ist. Menschenrechte sind <em>historisch<\/em> gewachsen, <em>politisch<\/em> entwickelt, <em>rechtlich<\/em> gesetzt und <em>moralisch<\/em> begr\u00fcndbar. Die \u00fcberdauernde Grundidee liegt dabei in der Erkenntnis, dass allen Menschen &#8211; unabh\u00e4ngig von ihrer Zugeh\u00f6rigkeit zu einer Gruppe &#8211; allein aufgrund ihres Menschseins gewisse Rechte zustehen. In einer kontingenten und sich wandelnden Welt m\u00fcssen wir verstehen, dass die Menschenrechte, einmal etabliert, nicht zwingend f\u00fcr immer gesichert sind, sondern vielmehr der wiederkehrenden Begr\u00fcndungs- und \u00dcberzeugungsarbeit bed\u00fcrfen, damit sie nicht zu einer Idee der Vergangenheit verkommen, und auch in Zukunft als Leitidee und Legitimationsbasis staatlichen Handelns anerkannt sind.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><em>Dr. iur. Christoph A. Spenl\u00e9, Advokat, LL.M., ist Stv. Sektionschef der Sektion Menschenrechte in der Direktion f\u00fcr V\u00f6lkerecht im Eidgen\u00f6ssischen Departement f\u00fcr ausw\u00e4rtige Angelegenheiten (EDA).<\/em><\/p>\n<p><em>Carl Jauslin, MLaw, BA ist Jurist beim Bundesamt f\u00fcr Justiz (BJ) und Doktorand an der Juristischen Fakult\u00e4t der Universit\u00e4t Basel.<\/em><\/p>\n<p><em>\u00a0<\/em><\/p>\n<p>Der vorliegende Beitrag basiert auf dem Buch der beiden Autoren, welches unter dem Titel \u00ab<a href=\"https:\/\/ofjus.ch\/jus-medien\/repetitorium-internationaler-menschenrechtsschutz\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Repetitorium Internationaler Menschenrechtsschutz<\/a>\u00bb 2024 bei Orell F\u00fcssli erschienen ist. Er reflektiert die pers\u00f6nliche Auffassung der Autoren und bindet ihre Arbeitgeber in keiner Weise.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p><strong>Umdeutungs- und Relativierungsversuche<\/strong><\/p>\n<p><em>Von Christoph Spenl\u00e9 und Carl Jauslin<\/em><\/p>\n<p>Die Menschenrechte stehen in der Realit\u00e4t und als Ideal weltweit unter Druck. Im Kampf um die Deutungshoheit kommt es zu Angriffen, Umdeutungs- und Relativierungsversuchen.<\/p>\n","protected":false},"author":4,"featured_media":17015,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"_bluesky_dont_syndicate":"","_bluesky_syndication_accounts":"","_bluesky_syndication_text":"","footnotes":""},"categories":[31,10],"tags":[3494,3540,3592,3729],"class_list":["post-17028","post","type-post","status-publish","format-standard","has-post-thumbnail","hentry","category-diritti-fondamentali-cedu","category-diritto-nazionale-internazionale","tag-emrk-it","tag-grundrechte-it","tag-menschenrechte-it","tag-voelkerrecht-it"],"aioseo_notices":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/unser-recht.ch\/it\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/17028","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/unser-recht.ch\/it\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/unser-recht.ch\/it\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/unser-recht.ch\/it\/wp-json\/wp\/v2\/users\/4"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/unser-recht.ch\/it\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=17028"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/unser-recht.ch\/it\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/17028\/revisions"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/unser-recht.ch\/it\/wp-json\/wp\/v2\/media\/17015"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/unser-recht.ch\/it\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=17028"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/unser-recht.ch\/it\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=17028"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/unser-recht.ch\/it\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=17028"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}