{"id":18378,"date":"2025-09-26T11:25:53","date_gmt":"2025-09-26T09:25:53","guid":{"rendered":"https:\/\/unser-recht.ch\/?p=18378"},"modified":"2025-10-06T10:35:46","modified_gmt":"2025-10-06T08:35:46","slug":"ein-staenderaetlicher-coup","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/unser-recht.ch\/it\/ein-staenderaetlicher-coup\/","title":{"rendered":"Ein st\u00e4nder\u00e4tlicher Coup"},"content":{"rendered":"<h3>Die \u00abLex Gornerli\u00bb entgleist auf dem letzten Meter<\/h3>\n<p><em>Von Niccol\u00f2 Raselli<\/em><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Um was es geht<\/strong><\/p>\n<p>Am 9. Juni 2024 nimmt die Schweizer Stimmbev\u00f6lkerung das Bundesgesetz \u00fcber eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien mit 68.7% Ja-Stimmen an. Zu diesem Gesetz geh\u00f6ren 16 Projekte f\u00fcr Wasserkraftwerke. In der Folge legt der Bundesrat den Entwurf zum sog. Beschleunigungserlass f\u00fcr den Ausbau der erneuerbaren Energien vor &#8211; in Anspielung auf das wohl wichtigste Speicherwerk, das Vorhaben &#8220;Gorner&#8221; in der Gemeinde Zermatt, auch &#8220;Lex Gornerli&#8221; genannt.<\/p>\n<p>Als Beschleunigungsfaktoren sieht der bundesr\u00e4tliche Entwurf vor, dass die Plangenehmigungsbeh\u00f6rde innerhalb von 180 Tagen entscheidet, dass gegen Entscheide nur bei einer kantonalen Instanz Beschwerde gef\u00fchrt werden kann und gegen deren Entscheide Beschwerde beim Bundesgericht, wobei die Gerichte innerhalb von 180 Tagen nach dem Ende des Schriftenwechsels entscheiden m\u00fcssen. Damit ist der Beschleunigungserlass auf gutem Weg. Doch dann bahnt sich Unheil an.<\/p>\n<p>Der Nationalrat, der als Erstrat die Vorlage ber\u00e4t, vermag zwar noch, Attacken auf das Verbandsbeschwerderecht abzuwehren. Daraufhin beschliesst der St\u00e4nderat, der den Fokus \u00fcberm\u00e4ssig stark auf die 16 Wasserkraftprojekte legt, die Verbandsbeschwerde f\u00fcr die 16 Projekte abzuschaffen.\u00a0Bei der Beratung \u00fcber die Differenzen beschliesst der Nationalrat zun\u00e4chst, dass\u00a0Entscheidungen von beschwerdeberechtigten Organisationen nur angefochten werden k\u00f6nnen, wenn deren drei eine Beschwerde gemeinsam einlegen.\u00a0In einer zweiten Phase beschliesst er dann, diese 3er-Regel auf die 16 Wasserkraftprojekte des Stromgesetzes zu begrenzen. In der Folge beschliesst der St\u00e4nderat zwar, das Verbandsbeschwerderecht als solches nicht einzuschr\u00e4nken, schliesst aber im Gegenzug die Beschwerde gegen kantonale Entscheidungen ans Bundesgericht aus. Ein Antrag, die Beschwerde an das Bundesgericht nur dann auszuschliessen, wenn sich keine Rechtsfrage von grunds\u00e4tzlicher Bedeutung stellt, bleibt chancenlos.<\/p>\n<p>Die Einigungskonferenz\u00a0der beiden R\u00e4te folgt diesbez\u00fcglich dem Beschluss des St\u00e4nderates.<\/p>\n<p>&nbsp;<br \/>\n<strong>Das Stimmvolk wird verschaukelt<\/strong><\/p>\n<p>In den Erl\u00e4uterungen zur Abstimmung \u00fcber das Stromgesetz wurde festgehalten: &#8220;Mit der Aufnahme von Projekten f\u00fcr Wasserkraftwerke ins Gesetz ist deren \u00dcberpr\u00fcfung durch Gerichte eingeschr\u00e4nkt. Die Beschwerdem\u00f6glichkeiten von Privaten und Verb\u00e4nden bleiben aber bestehen.&#8221; Mit der Ausschaltung des Bundesgerichtes hat das Parlament das seinerzeit den Stimmb\u00fcrgerinnen und Stimmb\u00fcrgern gegebene Versprechen, wonach die Beschwerdem\u00f6glichkeiten bestehen bleiben, gebrochen. Dar\u00fcber hinaus ist die Ausschaltung des Bundesgerichts von grunds\u00e4tzlicher Tragweite. Auf den ersten Blick m\u00f6chte man meinen, es seien davon &#8220;nur&#8221; der Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutz betroffen. In Tat und Wahrheit hat aber der auf einer \u00dcberrumpelungstaktik (so die NZZ) der &#8220;Chambre de R\u00e9flexion&#8221; basierende Coup den Kern des Rechtsstaates im Visier.<\/p>\n<p>&nbsp;<br \/>\n<strong>Das vorgeschobene Beschleunigungsargument<\/strong><\/p>\n<p>Der Coup, die Beschwerde an das Bundesgericht zu streichen, l\u00e4sst einen ratlos. Das Argument der Beschleunigung vermag nicht zu \u00fcberzeugen, ist doch das Bundesgericht bekannt daf\u00fcr, speditiv zu arbeiten. Aufgrund der Vorlage w\u00e4re es ohnehin gehalten gewesen, innert 180 Tagen zu entscheiden. Von besonderer Brisanz ist, dass die f\u00fchrende schweizerische Stromproduzentin ALPIC AG, die ja ein eminentes Interesse an einer Beschleunigung der Prozesse hat, in einer E-Mail an Parlamentsmitglieder festgehalten hat: &#8220;In unseren Augen erscheint es zweifelhaft, dass dieser L\u00f6sungsweg (gemeint ist die Ausschaltung des Bundesgerichts) der Beschleunigung der Verfahren und insbesondere der Realisierung der Projekte des Runden Tisches Wasserkraft tats\u00e4chlich besser dient als die 3er Regel.&#8221;<\/p>\n<p>&nbsp;<br \/>\n<strong>Einheitliche Anwendung des Bundesrechts &#8211; pass\u00e9<\/strong><\/p>\n<p>Die 16 Projekte liegen in f\u00fcnf Kantonen: 9 im Kanton Wallis, 3 im Kanton Bern, 2 im Kanton Graub\u00fcnden je 1 in den Kantonen Tessin und Uri. Das bedeutet, dass sich f\u00fcnf kantonale Gerichte letztinstanzlich mit der Auslegung von Bundesrecht befassen werden. Zumindest theoretisch, aber keineswegs unwahrscheinlich, werden sie zu unterschiedlichen Auslegungen des Bundesrechts gelangen. Dabei ist die einheitliche Auslegung und Handhabung von Bundesrecht eines der bundesstaatlichen Axiome. Daf\u00fcr zu sorgen, ist die Kernaufgabe des Bundesgerichts.<\/p>\n<p>Weil das Beschleunigungsargument im Kontext mit der Ausschaltung des Bundesgerichts alles andere als \u00fcberzeugend ist und das Parlament wohl nicht im Ernst den Grundsatz der einheitlichen Handhabung des Bundesrechts in Frage stellen kann, fragt sich, zu welchem Zweck denn das Bundesgericht ausgeschaltet wurde. Honni soit qui mal y pense.<\/p>\n<p>&nbsp;<br \/>\n<strong>Richterliche Unabh\u00e4ngigkeit unter Druck<\/strong><\/p>\n<p>Der st\u00e4nder\u00e4tliche \u00dcberrumpelungscoup wird zur Folge haben, dass die Gerichte der Kantone, die als letzte Instanz fungieren werden, politisch unter Druck geraten, um den Projekten a priori gr\u00fcnes Licht zu geben.\u00a0Man kann sich leicht vergegenw\u00e4rtigen, unter welchem Druck Beh\u00f6rden eines Bergkantons stehen werden, wenn es nicht nur um die Gewinnung von Energie gehen wird, sondern um Besch\u00e4ftigung im Baugewerbe, um die Schaffung von Arbeitspl\u00e4tzen und wie die Argumente auch immer lauten werden.<\/p>\n<p>Dabei gilt es zu bedenken, dass allein schon die M\u00f6glichkeit, eine kantonale Entscheidung an das Bundesgericht weiterzuziehen, pr\u00e4ventiv wirkt und der Versuchung, dem politischen Druck nachzugeben, vorbeugt. Als Erkl\u00e4rung bleibt somit letztlich, dass der st\u00e4nder\u00e4tliche Coup, dem die Einigungskonferenz der beiden R\u00e4te nachgegeben hat, beabsichtigt oder zumindest in Kauf nimmt, dass politischer Druck auf die Justiz ausge\u00fcbt und diese geschw\u00e4cht wird. Damit wird der Korruption Vorschub geleistet, zumal die Gerichtsmitglieder der kantonalen Gerichte mit Ausnahme des Kantons Freiburg sich periodisch der Wiederwahl unterziehen m\u00fcssen. Dass Parteien nicht davor zur\u00fcckschrecken, Gerichtsmitglieder unter Druck zu setzen, ja sie an die Kandare zu nehmen, ist keine Horrorvision, sondern Realit\u00e4t. Man denke nur an die SVP-Fraktion, die sich gegen die Wiederwahl von Bundesrichter Yves Donzallaz stellte, weil er sich dem Gesetz und nicht dem Parteiprogramm verpflichtet f\u00fchlte.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><em>Niccol\u00f2 Raselli war von\u00a0<\/em><em>1995 bis 2012 Bundesrichter. Er ist Mitglied von UNSER RECHT.<\/em><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p class=\"kleinschrift\">Foto: \u00a9 UNSER RECHT<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p><strong>Die \u00abLex Gornerli\u00bb entgleist auf dem letzten Meter<\/strong><\/p>\n<p><em>Von Niccol\u00f2 Raselli<\/em><\/p>\n<p>Mit der Abschaffung der Beschwerdem\u00f6glichkeit gegen kantonale Entscheidungen beim Bundesgericht im Rahmen der \u00abLex Gornerli\u00bb nimmt der St\u00e4nderat den Kern des Rechtsstaats ins Visier, denn das Argument der Beschleunigung \u00fcberzeugt nicht, da das Bundesgericht speditiv arbeitet.<\/p>\n","protected":false},"author":4,"featured_media":18397,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"_bluesky_dont_syndicate":"1","_bluesky_syndication_accounts":"","_bluesky_syndication_text":"","footnotes":""},"categories":[59,3413],"tags":[3451,3477,3540,3610,3623],"class_list":["post-18378","post","type-post","status-publish","format-standard","has-post-thumbnail","hentry","category-democrazia-separazione-dei-poteri","category-justiz-it","tag-bundesgericht-it","tag-demokratie-it","tag-grundrechte-it","tag-nationalrat-it","tag-parlament-it"],"aioseo_notices":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/unser-recht.ch\/it\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/18378","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/unser-recht.ch\/it\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/unser-recht.ch\/it\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/unser-recht.ch\/it\/wp-json\/wp\/v2\/users\/4"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/unser-recht.ch\/it\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=18378"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/unser-recht.ch\/it\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/18378\/revisions"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/unser-recht.ch\/it\/wp-json\/wp\/v2\/media\/18397"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/unser-recht.ch\/it\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=18378"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/unser-recht.ch\/it\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=18378"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/unser-recht.ch\/it\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=18378"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}