{"id":20172,"date":"2026-03-16T12:46:42","date_gmt":"2026-03-16T11:46:42","guid":{"rendered":"https:\/\/unser-recht.ch\/?p=20172"},"modified":"2026-03-16T14:10:15","modified_gmt":"2026-03-16T13:10:15","slug":"der-fall-sanija-ameti","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/unser-recht.ch\/it\/der-fall-sanija-ameti\/","title":{"rendered":"Der Fall Sanija Ameti"},"content":{"rendered":"<h3>Ein kritischer Essay zur Rolle der Strafjustiz in politisierten Strafverfahren<\/h3>\n<p><strong>\u00a0<\/strong><em>Von Silvan Schenkel und Lorena Gisler<\/em><\/p>\n<p><em>\u00a0<\/em><\/p>\n<p>Dieser Essay erschien am 10. Februar 2026 bei <a href=\"https:\/\/politreflex.ch\/\">PolitReflex<\/a>. Er gibt ausschliesslich die Meinung der Autorenschaft wieder und steht in keinem Zusammenhang mit deren beruflichen Anstellungen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Anlass des vorliegenden Beitrags ist das Urteil des Bezirksgerichts Z\u00fcrich vom 28. Januar 2026 im Verfahren gegen die ehemalige GLP-Politikerin Sanija Ameti wegen St\u00f6rung der Glaubens- und Kultusfreiheit (Art. 261 StGB). Im September 2024 schoss sie in einem Keller mit einer Druckluftpistole auf eine Katalogseite eines Auktionshauses, welches ein Abbild eines Gem\u00e4ldes der Madonna mit Kind (Maria und Jesus) zeigte. Sie ver\u00f6ffentlichte zwei Fotos davon mit der Bildbeschriftung \u00ababschalten\u00bb auf Instagram, l\u00f6schte diese kurze Zeit sp\u00e4ter und entschuldigte sich \u00f6ffentlich. Es entwickelte sich daraus an der Schnittstelle von Recht, Politik und \u00f6ffentlicher Erregung ein Justizfall, der weit \u00fcber seine strafrechtliche Dimension hinauswuchs: Shitstorm, Jobverlust, Parteiaustritt und sogar Polizeischutz waren die Folgen f\u00fcr Frau Ameti und pr\u00e4gten den \u00f6ffentlichen Umgang lange bevor ein Gericht \u00fcber den Fall entschied.<\/p>\n<p>Die Verhandlung vor dem Bezirksgericht stiess auf ein ausserordentlich grosses \u00f6ffentliches und mediales Interesse. So berichtete die NZZ: \u00abDer Publikumsaufmarsch lasse einen \u00abJahrhundertprozess\u00bb vermuten.<a name=\"_ftnref1\"><\/a><a href=\"https:\/\/politreflex.ch\/der-fall-sanija-ameti-ein-kritischer-essay-zur-rolle-der-strafjustiz-in-politisierten-strafverfahren\/#_ftn1\"><sup>[1]<\/sup><\/a> Dass ein Strafprozess wie der vorliegende zu einem medialen Grossereignis werden kann, liegt im Wesentlichen an seiner politischen Konnotation. Auch im Fall Ameti kam rasch die Vermutung auf, das Verfahren k\u00f6nnte politisch motiviert sein.<a name=\"_ftnref2\"><\/a><a href=\"https:\/\/politreflex.ch\/der-fall-sanija-ameti-ein-kritischer-essay-zur-rolle-der-strafjustiz-in-politisierten-strafverfahren\/#_ftn2\"><sup>[2]<\/sup><\/a> Der Ethnologe und Konfliktforscher JONAS BENS h\u00e4lt zu politisch aufgeladenen Strafverfahren fest: \u00abSolche Strafprozesse sind aufregend, <em>werden von leidenschaftlichen Debatten und Diskussionen begleitet und bewegen die Massen. Das Gericht erscheint als B\u00fchne, auf dem eine Vorstellung gegeben wird, die die \u00d6ffentlichkeit in Atem h\u00e4lt. Oft wird dann gesagt, dass solche Verfahren den Bereich des Rechts im engeren Sinne verlassen haben. Sie seien politisch geworden\u00bb.<a name=\"_ftnref3\"><\/a><a href=\"https:\/\/politreflex.ch\/der-fall-sanija-ameti-ein-kritischer-essay-zur-rolle-der-strafjustiz-in-politisierten-strafverfahren\/#_ftn3\"><sup>[3]<\/sup><\/a><\/em><\/p>\n<p>Die rechtliche W\u00fcrdigung eines konkreten Sachverhalts ist in einem Rechtsstaat die Aufgabe der unabh\u00e4ngigen Gerichte. Aus justiz- und demokratietheoretischer Perspektive bleibt der Zivilgesellschaft gleichwohl die kritische Beobachtung staatlichen Handelns, wozu auch die Besprechung und Einordnung eines politisch aufgeladenen Gerichtsverfahrens geh\u00f6rt.<\/p>\n<p>Der vorliegende Beitrag m\u00f6chte daher anhand des Strafverfahrens gegen Sanija Ameti die Wirkungsmechanismen von politisch aufgeladenen Verfahren und die Rolle der Justiz in solchen Verfahren analysieren und kritisch reflektieren.<a name=\"_ftnref4\"><\/a><a href=\"https:\/\/politreflex.ch\/der-fall-sanija-ameti-ein-kritischer-essay-zur-rolle-der-strafjustiz-in-politisierten-strafverfahren\/#_ftn4\"><sup>[4]<\/sup><\/a> Was f\u00fcr Folgen kann die Politisierung eines Strafverfahrens f\u00fcr das Vertrauen in die Justiz haben? Was kann die Strafjustiz bei politisch aufgeladenen Verfahren tun? Welche Steuerungsm\u00f6glichkeiten hat sie, um einer Politisierung entgegenwirken zu k\u00f6nnen?<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>I. Politische Strafjustiz: Begriffliche Einordnung<\/strong><\/p>\n<p>Der Staats- und Verfassungstheoretiker OTTO KIRCHHEIMER hat in seinem 1961 in den USA erschienen Monumentalwerk \u00abPolitical Justice. The Use of Legal Procedure for Political Ends\u00bb Kriterien und Wirkungsmechanismen politischer Justiz herausgearbeitet.<a name=\"_ftnref5\"><\/a><a href=\"https:\/\/politreflex.ch\/der-fall-sanija-ameti-ein-kritischer-essay-zur-rolle-der-strafjustiz-in-politisierten-strafverfahren\/#_ftn5\"><sup>[5]<\/sup><\/a> Der Begriff der \u00abpolitischen Justiz\u00bb ist in diesem Kontext nicht als (ab)wertende Etikettierung, sondern viel eher als analytische bzw. deskriptive Kategorie zu verstehen.<a name=\"_ftnref6\"><\/a><a href=\"https:\/\/politreflex.ch\/der-fall-sanija-ameti-ein-kritischer-essay-zur-rolle-der-strafjustiz-in-politisierten-strafverfahren\/#_ftn6\"><sup>[6]<\/sup><\/a> Nach KIRCHHEIMER liegt politische Justiz immer dann vor, wenn die Justiz bzw. \u00abjuristische Verfahrensm\u00f6glichkeiten\u00bb f\u00fcr politische Zwecke gebraucht werden, \u00abso dass das Feld politischen Handelns ausgeweitet und abgesichert werden kann\u00bb.<a name=\"_ftnref7\"><\/a><a href=\"https:\/\/politreflex.ch\/der-fall-sanija-ameti-ein-kritischer-essay-zur-rolle-der-strafjustiz-in-politisierten-strafverfahren\/#_ftn7\"><sup>[7]<\/sup><\/a> Dies ist insbesondere dann gegeben, wenn die Justiz \u00abvon einem Regime, einer Gruppe oder einer Einzelperson dazu in Anspruch genommen wird, um einen politischen Gegner auszuschalten oder in der \u00f6ffentlichen Meinung herabzusetzen.\u00bb<a name=\"_ftnref8\"><\/a><a href=\"https:\/\/politreflex.ch\/der-fall-sanija-ameti-ein-kritischer-essay-zur-rolle-der-strafjustiz-in-politisierten-strafverfahren\/#_ftn8\"><sup>[8]<\/sup><\/a> KIRCHHEIMER weist darauf hin, dass sich auch die Justiz in einem demokratischen Rechtsstaat einer Politisierung nie (vollst\u00e4ndig) entziehen kann: \u00abVerkleidet oder unverkleidet werden politische Fragen in den Gerichtssaal gebracht; sie m\u00fcssen aufgenommen und auf der Waage des Rechts gewogen werden, m\u00f6gen die Richter auch noch so sehnlich w\u00fcnschen, solchen Komplexen aus dem Wege zu gehen. Politische Prozesse sind unausweichlich.\u00bb<a name=\"_ftnref9\"><\/a><a href=\"https:\/\/politreflex.ch\/der-fall-sanija-ameti-ein-kritischer-essay-zur-rolle-der-strafjustiz-in-politisierten-strafverfahren\/#_ftn9\"><sup>[9]<\/sup><\/a><\/p>\n<p>Ein Strafverfahren kann durch unterschiedliche Akteure \u2013 von den Strafverfolgungsbeh\u00f6rden \u00fcber die beschuldigte Person bis hin zu weiteren Verfahrensbeteiligten \u2013 (zumindest partiell) in eine politische B\u00fchne transformiert werden. Findet ein Verfahren in einem politisch aufgeladenen Kontext statt, entwickelt sich eine Eigendynamik, in der rechtliche Auseinandersetzungen oftmals mit politischen Deutungen, Erwartungen und Strategien verkn\u00fcpft werden. Das kann sich auch erheblich auf das Vertrauen in die Unabh\u00e4ngigkeit und Objektivit\u00e4t der Justiz auswirken, wie nachfolgend aufzuzeigen ist.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>II. Vertrauen in die Justiz im Kontext von politisch konnotierten Gerichtsverfahren<\/strong><\/p>\n<p>Ein Blick auf den vorliegenden Fall verdeutlicht, wie fragil das gesellschaftliche Vertrauen in die Justiz sein kann. Ein Rechtsstaat lebt davon, dass Verfahren unabh\u00e4ngig und unbeeinflusst gef\u00fchrt werden, ohne zur B\u00fchne gesellschaftlicher oder politischer Stellvertreterkonflikte zu werden. Bereits der blosse Anschein, ein Strafverfahren k\u00f6nnte politisch motiviert sein oder unter dem Einfluss ausserjuristischer Erwartungen stehen, kann ausreichen, um Zweifel an der Unabh\u00e4ngigkeit der Strafverfolgungsbeh\u00f6rde oder des Gerichts aufkommen zu lassen. Dies geschieht selbst dann, wenn die formaljuristischen Standards hinsichtlich Verfahren und Entscheidfindung eingehalten werden. In einem gesellschaftlichen Klima, in dem Institutionen zunehmend kritisch beobachtet und Entscheidungen unmittelbar \u00f6ffentlich kommentiert werden, gewinnt die Wahrnehmung der Objektivit\u00e4t und Neutralit\u00e4t der Gerichte und Strafverfolgungsbeh\u00f6rden eine ebenso grosse Bedeutung wie deren tats\u00e4chliche Gew\u00e4hrleistung.<\/p>\n<p>Diese Wahrnehmung schl\u00e4gt sich unmittelbar auf die Legitimit\u00e4t des Urteils nieder. Wird die Unvoreingenommenheit des Gerichts infrage gestellt, verliert eine gerichtliche Entscheidung an \u00f6ffentlicher Akzeptanz. Rechtsprechung entfaltet ihre gesellschaftliche Wirkung jedoch nur dann vollst\u00e4ndig, wenn sie nicht nur juristisch korrekt, sondern auch als unabh\u00e4ngig, fair und frei von sachfremden Einflussnahmen anerkannt wird. Das Vertrauen in die Justiz ist daher ein empfindliches Gut, das durch subtile Irritationen Schaden nehmen kann und dessen Wiederherstellung typischerweise wesentlich schwieriger ist als sein Erhalt. Schon geringe Zweifel an letzterer k\u00f6nnen eine Kaskade von Vertrauensverlusten ausl\u00f6sen, die nicht nur den konkreten Entscheid, sondern das Justizsystem als Ganzes belasten.<\/p>\n<p>Umso wichtiger ist es, dass Gerichte nicht nur unabh\u00e4ngig entscheiden, sondern diese Unabh\u00e4ngigkeit sowohl nach aussen wie auch im Verfahren selbst kommunikativ sichtbar machen, denn letztlich h\u00e4ngt das Vertrauen in die Justiz gleichermassen davon ab, wie sie handelt und wie dieses Handeln wahrgenommen wird. Dies gilt erst recht f\u00fcr Strafverfahren, welche wie im Fall Ameti aufgrund der Verfahrensbeteiligten politisch, moralisch und emotional aufgeladen sind. Solche Verfahren dienen l\u00e4ngst nicht mehr nur der juristischen Kl\u00e4rung eines Sachverhalts, sondern entwickeln sich h\u00e4ufig zu symbolischen Schaupl\u00e4tzen gesellschaftlicher Auseinandersetzungen. In diesem Sinne besteht die Gefahr, dass Strafverfahren als Projektionsfl\u00e4chen f\u00fcr Identit\u00e4ts- und Kulturk\u00e4mpfe fungieren, in denen unterschiedliche Gruppen ihre moralischen Positionen, politischen \u00dcberzeugungen und Wahrnehmungen gesellschaftlicher Ordnung verhandeln.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>III. Die Rolle der Strafjustiz im Fall Ameti <\/strong><\/p>\n<p><strong>1. Problematischer Straftatbestand: Anf\u00e4lligkeit f\u00fcr politische Friktionen?<\/strong><\/p>\n<p>Es f\u00e4llt auf, dass die meisten Strafanzeigen aus politisch rechten Kreisen (also von der politischen Gegnerschaft von Frau Ameti) stammten,<a name=\"_ftnref10\"><\/a><a href=\"https:\/\/politreflex.ch\/der-fall-sanija-ameti-ein-kritischer-essay-zur-rolle-der-strafjustiz-in-politisierten-strafverfahren\/#_ftn10\"><sup>[10]<\/sup><\/a> w\u00e4hrend kirchliche W\u00fcrdentr\u00e4ger:innen ausdr\u00fccklich auf eine Anzeige verzichteten und ihre Entschuldigung akzeptierten.<a name=\"_ftnref11\"><\/a><a href=\"https:\/\/politreflex.ch\/der-fall-sanija-ameti-ein-kritischer-essay-zur-rolle-der-strafjustiz-in-politisierten-strafverfahren\/#_ftn11\"><sup>[11]<\/sup><\/a> Dies n\u00e4hrt in der \u00d6ffentlichkeit den Eindruck einer politischen Motivation des Verfahrens.<a name=\"_ftnref12\"><\/a><a href=\"https:\/\/politreflex.ch\/der-fall-sanija-ameti-ein-kritischer-essay-zur-rolle-der-strafjustiz-in-politisierten-strafverfahren\/#_ftn12\"><sup>[12]<\/sup><\/a> Verst\u00e4rkt wird dieser Eindruck durch mediale Begleitkampagnen eben dieser politischer Gruppen im Vorfeld und auch w\u00e4hrend des Strafverfahrens.<\/p>\n<p>Zun\u00e4chst ist festzuhalten, dass die Strafverfolgungsbeh\u00f6rden im Fall Ameti verpflichtet waren, den eingegangenen Strafanzeigen nachzugehen. Hierbei handelt es sich um juristisches Alltagsgesch\u00e4ft. Nicht ganz allt\u00e4glich ist jedoch der infrage kommende Straftatbestand (St\u00f6rung der Glaubens- und Kultusfreiheit, Art. 261 StGB). Der Artikel wurde verschiedentlich kritisiert und kommt nur selten zur Anwendung. Ein 2018 eingereichter parlamentarischer Vorstoss, welcher eine Abschaffung des Straftatbestands gefordert hatte, wurde im Parlament abgelehnt.<a name=\"_ftnref13\"><\/a><a href=\"https:\/\/politreflex.ch\/der-fall-sanija-ameti-ein-kritischer-essay-zur-rolle-der-strafjustiz-in-politisierten-strafverfahren\/#_ftn13\"><sup>[13]<\/sup><\/a> Ferner gibt es nur wenig Forschungsarbeiten zu diesem Straftatbestand. Es handelt sich somit um eine Strafnorm, die lange im rechtswissenschaftlichen und gesellschaftlichen Diskurs unsichtbar blieb und erst durch den Fall Ameti wieder eine aktuelle Brisanz erhielt.<\/p>\n<p>Gem\u00e4ss Art. 261 StGB wird bestraft, wer den Glauben anderer in gemeiner Weise \u00f6ffentlich beschimpft oder verspottet oder Gegenst\u00e4nde religi\u00f6ser Verehrung verunehrt. Der Artikel sch\u00fctzt prim\u00e4r religi\u00f6se Gef\u00fchle, wobei auf ein aus der Betroffenheitsperspektive abgeleitetes Durchschnittsgef\u00fchl abgestellt werden soll.<a name=\"_ftnref14\"><\/a><a href=\"https:\/\/politreflex.ch\/der-fall-sanija-ameti-ein-kritischer-essay-zur-rolle-der-strafjustiz-in-politisierten-strafverfahren\/#_ftn14\"><sup>[14]<\/sup><\/a> Die Strafverfolgungsbeh\u00f6rden verf\u00fcgen bei der Auslegung der besagten Strafnorm \u00fcber ein grosses Ermessen. Aufgrund der schwammigen Begrifflichkeiten und dem Referenzieren auf Gef\u00fchle bietet diese strafrechtliche Bestimmung (st\u00e4rker als andere Strafnormen) eine politische Projektionsfl\u00e4che.<a name=\"_ftnref15\"><\/a><a href=\"https:\/\/politreflex.ch\/der-fall-sanija-ameti-ein-kritischer-essay-zur-rolle-der-strafjustiz-in-politisierten-strafverfahren\/#_ftn15\"><sup>[15]<\/sup><\/a> Die Justiz sollte daher politische Friktionen im Bereich dieser Strafnorm besonders gut im Auge behalten. Strafrechtstatbest\u00e4nde sollen dem Schutz von demokratisch legitimierten und rechtlich klar definierten Rechtsg\u00fctern und nicht der Durchsetzung von politischen Interessen einzelner Gruppen dienen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>2. Der Strafprozess als politische B\u00fchne? Zur Legitimation der Privatkl\u00e4gerschaft<\/strong><\/p>\n<p>Im Strafverfahren gegen Frau Ameti erf\u00e4hrt die Rolle der Privatkl\u00e4gerschaft eine besondere Relevanz, zumal sich diese gem\u00e4ss Gerichtsberichterstattung ebenfalls mehrheitlich aus politischen Akteuren des rechten Spektrums zusammensetzte.<a name=\"_ftnref16\"><\/a><a href=\"https:\/\/politreflex.ch\/der-fall-sanija-ameti-ein-kritischer-essay-zur-rolle-der-strafjustiz-in-politisierten-strafverfahren\/#_ftn16\"><sup>[16]<\/sup><\/a> Zentral ist hierbei die Frage, wer \u00fcberhaupt als Privatkl\u00e4gerschaft auftreten darf. Als gesch\u00e4digte Person gilt, wer durch eine Straftat unmittelbar in ihren Rechten verletzt wurde (Art. 115 StPO). Damit sollen lediglich mittelbar Betroffene oder Vertreter:innen kollektiver Anliegen ohne gesetzliche Legitimation ausgeschlossen werden. Potenzial unmittelbar verletzt sind im Blick auf den Tatbestand der St\u00f6rung der Glaubens- und Kultusfreiheit folglich einzelne Gl\u00e4ubige und Glaubensgemeinschaften.<a name=\"_ftnref17\"><\/a><a href=\"https:\/\/politreflex.ch\/der-fall-sanija-ameti-ein-kritischer-essay-zur-rolle-der-strafjustiz-in-politisierten-strafverfahren\/#_ftn17\"><sup>[17]<\/sup><\/a> Der Umstand, dass die kirchlichen W\u00fcrdentr\u00e4ger:innen wie erw\u00e4hnt keine Anzeige einreichten, l\u00e4sst die Vermutung zu, dass gerade die potenziell unmittelbar Betroffenen kein explizites strafrechtliches Vorgehen anstrebten. Demgegen\u00fcber wurde den genannten politischen Akteur:innen die Privatkl\u00e4gerstellung zugestanden und ihnen damit de iure und de facto eine politische B\u00fchne zugesprochen. Kritisch anzumerken ist zudem, dass die Zulassung der Privatkl\u00e4gerschaft zwar formell korrekt zur Gew\u00e4hrung von Akteneinsicht f\u00fchrte, die dadurch offen gelegten Informationen (insbesondere die Anklageschrift) jedoch in der Folge \u2013 entgegen ihrem Zweck \u2013 an die \u00d6ffentlichkeit gelangten. Es erscheint naheliegend, dass diese Ver\u00f6ffentlichungen mit dem Zweck der \u00f6ffentlichen Delegitimierung Ametis erfolgte und damit zur Politisierung des Strafverfahrens beitrug.<\/p>\n<p>Aus rechtsstaatlicher Sicht bleibt die kritische Frage, ob die Privatkl\u00e4gerstellung hier tats\u00e4chlich gegeben war. Diese sollte schliesslich nicht nach Massgabe politischer Pr\u00e4ferenz oder \u00f6ffentlicher Lautst\u00e4rke, sondern allein infolge einer unmittelbaren Rechtsverletzung erteilt werden. Wo diese fehlt oder zweifelhaft ist, ist ein besonders zur\u00fcckhaltender Pr\u00fcfungsmassstab geboten, um einer Politisierung des Strafverfahrens entgegenzuwirken.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>3. Problematik der Parteizugeh\u00f6rigkeit innerhalb der Justiz <\/strong><\/p>\n<p>Die Frage nach einer m\u00f6glichen Relevanz der parteipolitischen Zugeh\u00f6rigkeit von Staatsanw\u00e4lt:innen und Richter:innen r\u00fcckt auch im Fall Ameti in den Vordergrund. Dabei geht es nicht darum, direkte Kausalzusammenh\u00e4nge zwischen der Parteizugeh\u00f6rigkeit einzelner Akteure und einem konkreten Urteil zu behaupten. Allein der Umstand, dass der fallf\u00fchrende Staatsanwalt Mitglied der SVP ist, erlaubt noch keinen R\u00fcckschluss auf ein politisch gef\u00e4rbtes Verfahren. Gleichzeitig w\u00e4re es aber verfehlt, diesen Aspekt vollst\u00e4ndig auszublenden, zumal bei Tatbest\u00e4nden mit unbestimmten Rechtsbegriffen und beh\u00f6rdlichem Ermessen das individuelle Vorverst\u00e4ndnis und das Wertemodell der rechtsanwendenden Person eine grosse Rolle spielen.<a name=\"_ftnref18\"><\/a><a href=\"https:\/\/politreflex.ch\/der-fall-sanija-ameti-ein-kritischer-essay-zur-rolle-der-strafjustiz-in-politisierten-strafverfahren\/#_ftn18\"><sup>[18]<\/sup><\/a> Erst recht muss dies f\u00fcr Art. 261 StGB gelten, der religi\u00f6se Gef\u00fchle sch\u00fctzen m\u00f6chte.<\/p>\n<p>Die Staatsanwaltschaft vermag mit ihrem entschlossenen Vorgehen im Fall Ameti den Anschein einer politischen Motivation nicht g\u00e4nzlich zu relativieren. M\u00f6glicherweise w\u00e4re dieser Eindruck anders, wenn die Strafjustiz mit den Mitteln des Rechts ebenso entschieden gegen die Politisierungsversuche rechter Gruppierungen vorgegangen w\u00e4re. In Bezug auf beide Aspekte h\u00e4tten jedenfalls Handlungsalternativen bestanden.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>IV. Erkenntnisgewinne und Ausblick<\/strong><\/p>\n<p>Der Fall Ameti zeigt auf, wie rasch und effektiv die Justiz zu einer Echokammer des Politischen werden kann. In einer stark polarisierten Gesellschaft dient auch der Einsatz des Strafrechts als politisches Kampf- und Delegitimierungsinstrument. Dies hatte KIRCHHEIMER bereits in den 1960er Jahren festgestellt. Diese Feststellung hat kaum an aktueller Relevanz eingeb\u00fcsst. Dort, wo politische Sensibilit\u00e4ten, religi\u00f6se Empfindlichkeiten und gesellschaftliche Auseinandersetzungen aufeinandertreffen, w\u00e4chst das Risiko, dass das Recht schrittweise von politischen oder moralischen Erwartungen \u00fcberformt wird.<\/p>\n<p>Gerade an diesem Punkt w\u00e4re jedoch ein gesch\u00e4rftes Problembewusstsein notwendig, sowohl innerhalb der Gerichte als auch bei den Strafverfolgungsbeh\u00f6rden, denn nur eine gegen\u00fcber politischen Einfl\u00fcssen resiliente Justiz kann ihrer Rolle unabh\u00e4ngig und vertrauensw\u00fcrdig gerecht werden. K\u00f6nnen politische Akteure mit solchen strategischen Rechtsmobilisierungsversuchen jedoch tats\u00e4chlich Erfolge verbuchen, droht die Justiz zunehmend zur B\u00fchne gezielter Interessenpolitik zu werden.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><em>Dr. iur. Silvan Schenkel ist Post-Doc und Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer des Instituts f\u00fcr Justizforschung \u00a0an der Universit\u00e4t Luzern.<\/em><\/p>\n<p><em>Lorena Gisler, MLaw, ist Doktorandin und wissenschaftliche Assistentin an der Universit\u00e4t Luzern und war mehrere Jahre am Institut f\u00fcr Justizforschung der Universit\u00e4t Luzern t\u00e4tig. Sie ist Mitglied von UNSER RECHT.<\/em><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Fussnoten<\/strong><strong>\u00a0<\/strong><\/p>\n<div class=\"fussnote\">\n<p><a name=\"_ftn1\"><\/a><a href=\"https:\/\/politreflex.ch\/der-fall-sanija-ameti-ein-kritischer-essay-zur-rolle-der-strafjustiz-in-politisierten-strafverfahren\/#_ftnref1\"><sup>[1]<\/sup><\/a> MICHAEL VON LEDERBUR\/FABIAN BAUMGARTNER, \u00abGericht spricht Sanija Ameti schuldig\u00bb, Neue Z\u00fcrcher Zeitung vom 29. Januar 2026, S. 12.<\/p>\n<p><a name=\"_ftn2\"><\/a><a href=\"https:\/\/politreflex.ch\/der-fall-sanija-ameti-ein-kritischer-essay-zur-rolle-der-strafjustiz-in-politisierten-strafverfahren\/#_ftnref2\"><sup>[2]<\/sup><\/a> So bspw. DANIEL FRITZSCHE, Verurteilung von Sanija Ameti. Das Blasphemieverbot passt schlecht zur Schweiz, Neue Z\u00fcrcher Zeitung vom 29. Januar 2026, S. 19: \u00abPolitische Parteien und Gegner Ametis wie die Junge SVP nutzten die Verhandlung zur Selbstinszenierung<\/p>\n<p><a name=\"_ftn3\"><\/a><a href=\"https:\/\/politreflex.ch\/der-fall-sanija-ameti-ein-kritischer-essay-zur-rolle-der-strafjustiz-in-politisierten-strafverfahren\/#_ftnref3\"><sup>[3]<\/sup><\/a> JONAS BENS, Das politische Strafverfahren als Affekt-Regulations-Maschine, in: Affective Societies Blog der Freien Universit\u00e4t Berlin, 03. September 2018, <a href=\"https:\/\/affective-societies.de\/2018\/aus-der-forschung\/das-politische-strafverfahren-als-affekt-regulations-maschine\/\">https:\/\/affective-societies.de\/2018\/aus-der-forschung\/das-politische-strafverfahren-als-affekt-regulations-maschine\/<\/a>.<\/p>\n<p><a name=\"_ftn4\"><\/a><a href=\"https:\/\/politreflex.ch\/der-fall-sanija-ameti-ein-kritischer-essay-zur-rolle-der-strafjustiz-in-politisierten-strafverfahren\/#_ftnref4\"><sup>[4]<\/sup><\/a> Der Beitrag st\u00fctzt sich bei der Prozessanalyse auf \u00f6ffentlich zug\u00e4ngliche Quellen, insbesondere die mediale Gerichtsberichterstattung zum Fall Ameti.<\/p>\n<p><a name=\"_ftn5\"><\/a><a href=\"https:\/\/politreflex.ch\/der-fall-sanija-ameti-ein-kritischer-essay-zur-rolle-der-strafjustiz-in-politisierten-strafverfahren\/#_ftnref5\"><sup>[5]<\/sup><\/a> OTTO KIRCHHEIMER, Political Justice: The Use of Legal Procedure for Political Ends, Princeton 1961. Das Werk wurde von GURLAND 1965 ins Deutsche \u00fcbersetzt, siehe ARCADIUS R. L. GURLAND, Politische Justiz: Verwendung juristischer Verfahrensm\u00f6glichkeiten zu politischen Zwecken. Aus dem Amerikanischen, Neuwied 1965.<\/p>\n<p><a name=\"_ftn6\"><\/a><a href=\"https:\/\/politreflex.ch\/der-fall-sanija-ameti-ein-kritischer-essay-zur-rolle-der-strafjustiz-in-politisierten-strafverfahren\/#_ftnref6\"><sup>[6]<\/sup><\/a> Vgl. dazu JONAS BROSIG, Der politische Strafprozess. Eine Spurensuche, in: Journal der Juristischen Zeitgeschichte 2023(3), S. 111\u2013115.<\/p>\n<p><a name=\"_ftn7\"><\/a><a href=\"https:\/\/politreflex.ch\/der-fall-sanija-ameti-ein-kritischer-essay-zur-rolle-der-strafjustiz-in-politisierten-strafverfahren\/#_ftnref7\"><sup>[7]<\/sup><\/a> KIRCHHEIMER, a.a.O., S. 81.<\/p>\n<p><a name=\"_ftn8\"><\/a><a href=\"https:\/\/politreflex.ch\/der-fall-sanija-ameti-ein-kritischer-essay-zur-rolle-der-strafjustiz-in-politisierten-strafverfahren\/#_ftnref8\"><sup>[8]<\/sup><\/a> Politische Justiz in der Weimarer Republik 1919\u20131927, S. 9 f., https:\/\/www.kritische-polizisten.de\/wp-content\/uploads\/2018\/03\/00Politische_Justiz_in_der_Weimarer_Republik.pdf; ULRICH K. PREUSS, Politische Justiz im demokratischen Verfassungsstaat, in: Verfassungsstaat, Souver\u00e4nit\u00e4t, Pluralismus, Opladen 1989, S. 129\u2013152.<\/p>\n<p><a name=\"_ftn9\"><\/a><a href=\"https:\/\/politreflex.ch\/der-fall-sanija-ameti-ein-kritischer-essay-zur-rolle-der-strafjustiz-in-politisierten-strafverfahren\/#_ftnref9\"><sup>[9]<\/sup><\/a> KIRCHHEIMER, a.a.O., S. 81.<\/p>\n<p><a name=\"_ftn10\"><\/a><a href=\"https:\/\/politreflex.ch\/der-fall-sanija-ameti-ein-kritischer-essay-zur-rolle-der-strafjustiz-in-politisierten-strafverfahren\/#_ftnref10\"><sup>[10]<\/sup><\/a> Darunter vom Pr\u00e4sidium der Jungen SVP und vom massnahmenkritischen Verein \u00abMassvoll\u00bb.<\/p>\n<p><a name=\"_ftn11\"><\/a><a href=\"https:\/\/politreflex.ch\/der-fall-sanija-ameti-ein-kritischer-essay-zur-rolle-der-strafjustiz-in-politisierten-strafverfahren\/#_ftnref11\"><sup>[11]<\/sup><\/a> Die Schweizer Bischofskonferenz ver\u00f6ffentlichte ein Statement des Bischofs von Chur. Dieser vergab Frau Ameti und bat jedem, \u00abder sich in seinen religi\u00f6sen, menschlichen Gef\u00fchlen verletzt f\u00fchlt\u00bb, ihm zu folgen, https:\/\/www.bischoefe.ch\/der-bischof-von-chur-antwortet-auf-den-persoenlichen-brief-von-s-ameti.<\/p>\n<p><a name=\"_ftn12\"><\/a><a href=\"https:\/\/politreflex.ch\/der-fall-sanija-ameti-ein-kritischer-essay-zur-rolle-der-strafjustiz-in-politisierten-strafverfahren\/#_ftnref12\"><sup>[12]<\/sup><\/a> STEFAN BETSCHON bezeichnete etwa das Vorgehen der politischen Gegner:innen Ametis als die \u00abStunde der Scheinheiligen\u00bb. Dass \u00abrechte Kreise Normen f\u00fcr religi\u00f6se Toleranz als Waffen gegen politisch Andersdenkende missbrauchen\u00bb, sei \u00ababscheulich\u00bb, Der Fall Ameti: Die Stunde der Scheinheiligen, <a href=\"https:\/\/www.kath.ch\/newsd\/der-fall-ameti-die-stunde-der-scheinheiligen\/\">https:\/\/www.kath.ch\/newsd\/der-fall-ameti-die-stunde-der-scheinheiligen\/<\/a>.<\/p>\n<p><a name=\"_ftn13\"><\/a><a href=\"https:\/\/politreflex.ch\/der-fall-sanija-ameti-ein-kritischer-essay-zur-rolle-der-strafjustiz-in-politisierten-strafverfahren\/#_ftnref13\"><sup>[13]<\/sup><\/a> Motion 18.434, Blasphemieverbot abschaffen. Antirassimsus-Strafnorm und Schutz vor Ehrverletzung und Beschimpfung reichen aus.<\/p>\n<p><a name=\"_ftn14\"><\/a><a href=\"https:\/\/politreflex.ch\/der-fall-sanija-ameti-ein-kritischer-essay-zur-rolle-der-strafjustiz-in-politisierten-strafverfahren\/#_ftnref14\"><sup>[14]<\/sup><\/a> Vgl. dazu GERHARD FIOLKA, Kommentierung zu Art. 261 StGB, in: Marcel Alexander Niggli\/Hans Wipr\u00e4chtiger (Hrsg.), Basler Kommentar Strafrecht, 4. Aufl., Basel 2019, N 31.<\/p>\n<p><a name=\"_ftn15\"><\/a><a href=\"https:\/\/politreflex.ch\/der-fall-sanija-ameti-ein-kritischer-essay-zur-rolle-der-strafjustiz-in-politisierten-strafverfahren\/#_ftnref15\"><sup>[15]<\/sup><\/a> Siehe DANIEL FRITZSCHE, Verurteilung von Sanija Ameti. Das Blasphemieverbot passt schlecht zur Schweiz, Neue Z\u00fcrcher Zeitung vom 29. Januar 2026, S. 19: \u00abZu rasch werden solche Strafnormen [\u2026] zu politischen Waffen\u2026\u00bb.<\/p>\n<p><a name=\"_ftn16\"><\/a><a href=\"https:\/\/politreflex.ch\/der-fall-sanija-ameti-ein-kritischer-essay-zur-rolle-der-strafjustiz-in-politisierten-strafverfahren\/#_ftnref16\"><sup>[16]<\/sup><\/a> Vgl. FRITZSCHE, a.a.O., S. 19; LILIANE MINOR, Gericht verurteilt Sanija Ameti, Tagesanzeiger vom 28. Januar 2026, https:\/\/www.tagesanzeiger.ch\/sanija-ameti-prozess-um-schuesse-auf-marienbild-476164951761.<\/p>\n<p><a name=\"_ftn17\"><\/a><a href=\"https:\/\/politreflex.ch\/der-fall-sanija-ameti-ein-kritischer-essay-zur-rolle-der-strafjustiz-in-politisierten-strafverfahren\/#_ftnref17\"><sup>[17]<\/sup><\/a> GERHARD FIOLKA, Kommentierung zu Art. 261 StGB, in: Marcel Alexander Niggli\/Hans Wipr\u00e4chtiger (Hrsg.), Basler Kommentar Strafrecht, 4. Aufl., Basel 2019, N 13.<\/p>\n<p><a name=\"_ftn18\"><\/a><a href=\"https:\/\/politreflex.ch\/der-fall-sanija-ameti-ein-kritischer-essay-zur-rolle-der-strafjustiz-in-politisierten-strafverfahren\/#_ftnref18\"><sup>[18]<\/sup><\/a> Dies belegt z. B. auch eine empirische Studie zur Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts. Vgl. hierzu die Untersuchung von GABRIEL GERTSCH, Richterliche Unabh\u00e4ngigkeit und Konsistenz am Bundesverwaltungsgericht: eine quantitative Studie, in: ZBl 122\/2021, S. 34\u201356, insbesondere im Zusammenhang mit dem Asylrecht, S. 47 ff.<\/p>\n<\/div>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p class=\"kleinschrift\">Foto: \u00a9 UNSER RECHT<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p><strong>Ein kritischer Essay zur Rolle der Strafjustiz in politisierten S<em>trafverfahren<\/em><\/strong><\/p>\n<p><em>Von Silvan Schenkel und Lorena Gisler<\/em><\/p>\n<p>Was f\u00fcr Folgen kann die Politisierung eines Strafverfahrens f\u00fcr das Vertrauen in die Justiz haben? Was kann die Strafjustiz bei politisch aufgeladenen Verfahren tun, und welche Steuerungsm\u00f6glichkeiten hat sie, um einer Politisierung entgegenzuwirken? Eine Analyse der Wirkungsmechanismen von politisch aufgeladenen Strafverfahren.<\/p>\n","protected":false},"author":4,"featured_media":20173,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"_bluesky_dont_syndicate":"1","_bluesky_syndication_accounts":"","_bluesky_syndication_text":"","footnotes":""},"categories":[47,3413],"tags":[3626,3638,3640,3716],"class_list":["post-20172","post","type-post","status-publish","format-standard","has-post-thumbnail","hentry","category-diritto-penale-esecuzione","category-justiz-it","tag-politik-it","tag-rechtsanwendung-it","tag-rechtsstaat-it","tag-verhaeltnismaessigkeit-it"],"aioseo_notices":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/unser-recht.ch\/it\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/20172","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/unser-recht.ch\/it\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/unser-recht.ch\/it\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/unser-recht.ch\/it\/wp-json\/wp\/v2\/users\/4"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/unser-recht.ch\/it\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=20172"}],"version-history":[{"count":4,"href":"https:\/\/unser-recht.ch\/it\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/20172\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":20185,"href":"https:\/\/unser-recht.ch\/it\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/20172\/revisions\/20185"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/unser-recht.ch\/it\/wp-json\/wp\/v2\/media\/20173"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/unser-recht.ch\/it\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=20172"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/unser-recht.ch\/it\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=20172"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/unser-recht.ch\/it\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=20172"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}