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Geschätzte Leserschaft
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Am 19. Mai hat die Mitgliederversammlung wichtige Weichen für die Zukunft von UNSER RECHT gestellt: Sie hat einer Co-Präsidentschaft zugestimmt und den bisherigen Präsidenten Dr. iur. Ulrich Gut sowie das bisherige Vorstandsmitglied Dr. iur. Patrice Martin Zumsteg zu Co-Präsidenten gewählt.
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Co-Präsident Patrice Martin Zumsteg
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Patrice Zumsteg, geboren 1988, studierte Rechtswissenschaften an der Universität Zürich (MLaw). Nach seinem Anwaltspraktikum in einer Zuger Kanzlei absolvierte er 2014 erfolgreich die Prüfung als Rechtsanwalt und Urkundsperson des Kantons Zug. Danach war er als wissenschaftlicher Assistent am Lehrstuhl für öffentliches Recht von Prof. em. Dr. iur. Regina Kiener und als Tutor im allgemeinen Verwaltungsrecht an der Universität Zürich tätig.
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Im Anschluss an einen Forschungsaufenthalt am Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht in Heidelberg (2019) wurde Patrice Zumsteg aufgrund seiner Dissertationsschrift «Demonstrationen in der Stadt Zürich» promoviert (Dr. iur.).
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Seit 2019 ist er als Rechtsanwalt im öffentlichen Recht tätig. Zudem lehrt und forscht er heute im öffentlichen Recht am Institut für Regulierung und Wettbewerb der Zürcher Hochschule für angewandte Wissenschaften ZHAW. Patrice Zumsteg leitet dort den Kompetenzbereich Sicherheits- und Innovationsrecht sowie den CAS Polizeirecht. Auf den 1. Januar 2023 wurde er überdies für die FDP. Die Liberalen in den Bezirksrat Zürich gewählt.
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Neu im Vorstand willkommen heissen wir die Aargauer Ständerätin Marianne Binder-Keller (Die Mitte), sowie Franz-Dominik Imhof, der im Vorstand das Ressort Finanzen übernimmt. Wir wünschen den beiden neuen Vorstandsmitgliedern einen gelungenen Start und freuen uns auf die Zusammenarbeit mit ihnen.
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Traktandum Politische Aussprache
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Die Mitgliederversammlung diskutierte die Bedeutung der «Erklärung von Chişinău» -Chişinău declaration - Déclaration de Chişinău - des Ministerkomitees des Europarats vom 15. Mai über die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR), insbesondere in Migrations- und Asylfällen. Diese Erklärung bekräftigt die Geltung der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) auch für Migrierte und Geflohene, anerkennt die Unabhängigkeit des EGMR und macht Vorschläge für die Stärkung des Dialogs zwischen den Staaten, ihren nationalen Gerichten und dem EGMR. Die Erklärung ist ein vertretbares Zwischenergebnis eines politischen Prozesses, der durch einen offenen Brief von neun Mitgliedstaaten angeschoben wurde, in dem sie sich gegen menschenrechtliche Einschränkungen ihrer migrations- und asylpolitischen Handlungsfreiheit wandten.
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«Wahrung der Sicherheit im Rechtsstaat»: Input-Referat und Paneldiskussion Auf den statutarischen Teil der MV2026 folgte ein politischer Teil zum Thema «Wahrung der Sicherheit im Rechtsstaat», eingeleitet durch ein Referat des neuen Co-Präsidenten Patrice Martin Zumsteg, gefolgt von einem Panelgespräch unter Vertreterinnen und Vertretern der Bereiche Cybersicherheit, Fedpol, Anwaltschaft und Migration. Themen waren unter anderem die mangelnde Zusammenarbeit und der «Kantönligeist» innerhalb der Schweiz und die Feststellung, dass trotz einem im internationalen Vergleich hohen Sicherheitsstand unablässig Forderungen nach höheren Strafen, neuen Straftatbeständen und stärkeren Strafverfolgungsinstrumenten gestellt würden. UNSER RECHT wird einen Bericht über diesen Teil der Veranstaltung publizieren.
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Ich wünsche Ihnen eine anregende Lektüre und grüsse Sie freundlich aus Aarau
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Geschäftsleiterin
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Problematische Schubert-Praxis
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4. Mai 2026
Problematische Schubert-Praxis
Bewusste Verletzung vertraglicher Verpflichtungen
Niccolò Raselli
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Ende April 2026 beschloss die WAK-S, der zuständigen Staatspolitischen Kommission des Ständerates (SPK-S) mitzuteilen, dass sie sich für eine Verankerung der sog. Schubert-Praxis auf Verfassungsebene ausspricht. Im Jahr 1973 hat das Bundesgericht in der Causa Schubert eine Ausnahme vom Grundsatz, dass völkerrechtliche Verträge einzuhalten sind, für den Fall als zulässig erklärt, dass das Parlament „bewusst“ gegen das Völkerrecht verstossen wollte. Diesfalls soll das dem Vertrag widersprechende spätere Gesetz bindend sein. Die Verankerung dieser Praxis auf Verfassungsebene wäre ein aussenpolitisch fatales Signal: Vertragspartner wären von vornherein gewarnt, dass die Schweiz Staatsverträge nicht wirklich als verbindlich betrachtet.
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Niccolò Raselli war von 1995 bis 2012 Bundesrichter. Er ist Mitglied von UNSER RECHT.
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Die Menschenrechte Geflüchteter und Migrierter schützen
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5. Mai 2026
Die Menschenrechte Geflüchteter und Migrierter schützen
Erklärung im Hinblick auf die Ministerkonferenz des Europarats in Chişinău
ICJ-CH und UNSER RECHT
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Am 15. Mai fand im moldawischen Chişinău die jährliche Ministerkonferenz des Europarats statt,. Das Ministerkomitee, in welchem auch die Schweiz Einsitz hat, verabschiedete dort eine politische Erklärung zum Thema EMRK und Migration. (Chişinău declaration - Déclaration de Chişinău).
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Im Vorfeld der Konferenz forderten die Schweizer Sektion der Internationalen Juristenkommission (ICJ-CH) und UNSER RECHT in einer gemeinsamen Stellungnahme die Schweiz dazu auf, im Ministerkomitee dem zunehmenden Druck auf die Unabhängigkeit der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte und die Geltung der EMRK für geflüchtete und migrierte Menschen zu wiederstehen. Die beiden Organisationen formulierten dazu einen Katalog mit sechs konkrete Forderungen.
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13. Mai 2026
Das Kopftuch im Islam
Ein Ausdruck von Machtanspruch?
Niccolò Raselli
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Das Kopftuchverbot bezweckt, eine religiöse Minderheit den Gepflogenheiten der Bevölkerungsmehrheit zu unterwerfen, und entpuppt sich letztlich als kulturkämpferisches Instrument: Mit dem polemischen Schlagwort "Polit-Islam" wird unterstellt, beim Kopftuch handle es sich um ein politisches Kampfinstrument, und damit bewusst darüber hinweggegangen, dass es um die Einhaltung religiöser Regeln geht. Befürworter eines Kopftuchverbots argumentieren gerne mit dem systemischen Kopftuchzwang in Diktaturen wie Iran und Afghanistan. Sie ignorieren, dass das Tragen eines Kopftuchs oder anderer religiöser Insignien im demokratischen Rechtsstaat auf freier Entscheidung beruht, als Ausdruck individueller Religiosität.
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Niccolò Raselli war von 1995 bis 2012 Bundesrichter. Er ist Mitglied von UNSER RECHT.
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Veranstaltungs- und Publikationshinweise
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Luzern, Schaffhausen, Bellinzona, Bern
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Transparency International Schweiz
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SGA und foraus, Eventfabrik Bern
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Veranstaltung der Universität Zürich
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25. Juni und 3. November 2026:
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Institut für Föderalismus der Universität Fribourg, Fribourg
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Rechtswissenschaftliche Fakultät der Universität Zürich - Mitten in Europa:
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Mit Matthias Oesch und Christina Neier
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The Guardian - Today in Focus:
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Bernhard Ehrenzeller; Anna Gamper, Andreas Kley, Markus Kotzur, Benjamin Schindler, Stefan G. Schmid, Daniel Thürer, Johann Justus Vasel, Nesa Zimmermann (Hrsg.):
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Dike Verlag und Nomos, 2026
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Peter Uebersax, Lorenz Kneubühler, Dominique Hänni (Hrsg.):
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Helbing Lichtenhahn, 2026
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Tarek Naguib, Helen Keller et al. (Hrsg.):
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Schulthess (Digital), 2026
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Artikel, Studien, Websites
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Rudolf Wyder (Rezension «Strategic Trends 2026»):
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Manuel Buchmann, Giuseppe Cappellari, Nicolas Müller:
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Studie im Auftrag des SEM
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Synoptische Darstellung des kantonalen Parlamentsrechts (dreisprachig):
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Kantonsparlamente ch und Institut für Föderalismus der Universität Freiburg
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Seit 2007 setzt sich UNSER RECHT für die Geltung, Achtung und Weiterentwicklung von Grundrechten, Rechtsstaatlichkeit und Völkerrecht in der Schweiz und in Europa ein und für eine Politik, die sich an diesen Grundsätzen orientiert.
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