Verteidigen wir, was uns alle schützt
Von Ulrich Gut
Revidieren, kündigen oder einfach missachten – in Regierungen und Parlamenten macht sich der Wille breit, sich von menschen- und völkerrechtlichen Bindungen zu lösen. Die Gerichte brauchen starke Unterstützung aus der demokratischen Basis, um diesem Druck standhalten zu können.
Aktivbürgerinnen und Aktivbürger müssen sich bewusst werden: Wir verteidigen mit der Geltung von Menschenrechten und Völkerrecht und dem Schutz unserer Grundrechte durch nationale Gerichte und den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte unseren eigenen Schutz. Es mag der Eindruck entstehen, eine Aushöhlung oder gar Aufhebung der Menschenrechte treffe nicht uns, sondern «nur» Geflohene und Migrierte. Aber das ist ein fataler Irrtum.
«Verheerend an der gegenwärtigen Rhetorik ist vor allem für die Ebenen des Völker- und Europarechts, dass offenbleibt, ob hinter der im Kern zutreffenden Aussage, dass Recht veränderbar ist und sein muss, ein genuiner Wille steht, in Rechtssetzungsprozesse einzutreten, oder ob der Rechtsbruch schlicht in Kauf genommen wird, um die Erreichbarkeit eines politischen Ziels zu unterstreichen», schrieben Helmut Philipp Aust und Heike Krieger, die an der Freien Universität Berlin Völkerrecht lehren: «Wäre Letzteres der Fall, würde ganz im Sinne des populistischen Drehbuchs Recht damit nur noch instrumentell gedacht – als ein Mittel, mit dem gelegentlich politische Ziele verwirklicht werden können, das aber nach freiem Belieben ignoriert werden kann. Aber eine solche Beliebigkeit des Rechts müsste am Ende die Sicherheit eines jeden Menschen gefährden. Wer internationale Rechtspflichten ignoriert, wird auch nicht davor zurückschrecken, innerstaatliches Verfassungsrecht zu demontieren. Wer Völker- und Europarecht nicht achtet, dem wird früher oder später auch das Verfassungsrecht kein Maßstab mehr sein.» («Die allerneueste deutsche Angst ist Bindungsangst», Frankfurter Allgemeine, 6. Februar 2025)
Mit zeitloser Prägnanz und Eindringlichkeit drückte Martin Niemöller unser Aller Herausforderung aus, gegen die Missachtung der Menschenrechte anzutreten, auch wenn sie uns selbst noch nicht zu gefährden scheint:
«Als die Nazis die Kommunisten holten,
habe ich geschwiegen,
ich war ja kein Kommunist.
Als sie die Sozialdemokraten einsperrten,
habe ich geschwiegen,
ich war ja kein Sozialdemokrat.
Als sie die Gewerkschafter holten,
habe ich geschwiegen,
ich war ja kein Gewerkschafter.
Als sie mich holten,
gab es keinen mehr,
der protestieren konnte.»
(https://martin-niemoeller-stiftung.de/martin-niemoeller/als-die-nazis-die-kommunisten-holten)
Wieviel Vorstellungsvermögen braucht es auf diesem Hintergrund, um zu erkennen, dass ich, wenn ich heute für den Schutz der Menschenrechten Aller eintrete, für die Zukunft auch mich selbst und Menschen schütze, die mir politisch und menschlich nahestehen?
Die Rechtsprofessorin Helen Keller wies in ihrem Vortrag «Die internationale Richterin zwischen Skylla und Charybdis» an der Jahrestagung der Schweizerischen Sektion der Internationalen Juristenkommission am 25. Oktober 2024 in Aarau zum Themenkreis «Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte:
Wechselwirkungen und Spannungsverhältnisse» auf das «Spannungsfeld Sympathie -Antipathie» hin: Auf die kommunikative Herausforderung, vor der wir stehen, wenn wir uns für Geltung und Schutz der Menschenrechte und des Völkerrechts einsetzen. In konkreten Rechtsfällen sind Menschen, die diese Rechte anrufen und denen Rechtsschutz zusteht, gelinde gesagt nicht immer Sympathieträger oder Sympathieträgerinnen. Es kann sich um Personen handeln, deren Verhalten oder Gesinnung wir ablehnen. Um Personen, die Probleme schaffen, welche in der Bevölkerung, in den Kommunen, immer weniger hingenommen werden, insbesondere wenn Sicherheit und Sicherheitsgefühl in Frage gestellt werden.
Mit dem «Dilemma Sympathie – Antipathie» müssen wir auch rechnen, wenn wir uns zum Beispiel für das Recht auf wirksame Strafverteidigung, die Unschuldsvermutung, das Recht auf Asyl oder gegen die Todesstrafe einsetzen. Deshalb müssen wir uns weiterhin gegen starke Widerstände und Attacken aus Teilen der demokratischen Basis und der Gewählten wappnen.
Stärken wir einer Justiz, die die Menschenrechte und das Völkerrecht schützt, den Rücken, indem wir Überzeugungsarbeit für die Einsicht leisten, dass auch unsere Freiheiten und unsere Menschenwürde in Gefahr geraten, wenn wir zulassen, dass die Rechte, die uns als Menschen zustehen, nur noch selektiv respektiert und geschützt werden.
Dr. iur. Ulrich Gut ist Präsident von UNSER RECHT.
Foto: © UNSER RECHT