«Law and Order» in der Empörungsgesellschaft
Von Patrice Martin Zumsteg
Die «Schande von Bern» titelte die NZZ nach den Gewalttaten rund um die Palästina-Demonstration am 11. Oktober 2025 in Bern. Und es dauerte nicht lange, bis als Reaktion darauf Pyro-Verbote, Freiheitsstrafen, Gesichtserkennung mittels «Künstlicher Intelligenz» und ein Ausbau der strafrechtlichen und nachrichtendienstlichen Befugnisse gefordert wurden. Kurz: Die Empörung war gross.
Keine Frage – verfassungsrechtlich geschützt ist das Recht, friedlich zu demonstrieren. Die ungehemmte Gewalt gegen Sachen und Personen, welche sich an jenem Tag in Bern zeigte, hat damit nichts zu tun. Es ist richtig, dass Polizei und Behörden darauf rasch und entschieden reagierten. Gleichzeitig zeigen sich meines Erachtens an den erwähnten Forderungen aus der Politik gleich mehrere (Fehl-) Entwicklungen, die für unseren Rechtsstaat über kurz oder lang schädlich sind.
Erstens: Gesetzgebung als Reaktion auf Einzelfälle
Sei es ein Messerverbot als Reaktion auf eine wüste Schlägerei, zusätzliche Restriktionen für Personen im Justizvollzug als Antwort auf einen straffälligen Freigänger, oder nun eben Gesichtserkennung als Reaktion auf Gewalttäter – die Politik reagiert auf den konkreten Fall mit Vorschlägen für neue und schärfere Regeln, als könnten uns abstrakte Gesetze vor jeder Gefahr schützen. Das ist nicht der Fall. Wer den Bürgerinnen und Bürgern ein gefahrenfreies Leben verspricht, wenn wir nur die Gesetze verschärfen, schürt Hoffnungen, die sich nie erfüllen werden. Und diese enttäuschten Hoffnungen können dann beim nächsten Skandal zu noch mehr Empörung führen. Worauf die Politik erneut noch schärfere Gesetze verspricht. Bis wir in einer restriktiv durchgeregelten Gesellschaft leben und uns wundern, weshalb in unserem Leben immer noch Unerwartetes und potenziell Gefährliches geschieht.
Zweitens: Strafrecht als Allheilmittel
Wer Steine gegen Menschen wirft, Restaurants anzündet oder jemanden mit einem Messer lebensgefährlich verletzt, soll bestraft werden. Das Strafrecht hat als Antwort auf erhebliche Verletzungen von zentralen Rechtsgütern eine wichtige Funktion für unsere Gesellschaft. Aber auch hier gilt meines Erachtens, dass zu viele Hoffnungen in das Strafrecht gesetzt werden. Das Hochschrauben von Höchststrafen oder das Schaffen von neuen Strafnormen lassen unerwünschte Phänomene nicht einfach verschwinden. Wir sehen das an harmlosen Beispielen wie dem eigentlich verbotenen Cannabis-Konsum. Oder an den erschreckend hohen Zahlen von häuslicher Gewalt.
Dies führt mich zum nächsten Punkt:
Drittens: Ausblenden der Umsetzbarkeit
Forderungen nach neuen Regeln sind schnell gestellt. Zum Beispiel «Pyros an Versammlungen sind verboten.» Nur – wer soll das in einer Menschenmenge von mehreren tausend Personen kontrollieren, durchsetzen, den Fehlbaren identifizieren und ihn den Strafbehörden zuführen? Ist das in verhältnismässiger Art und Weise faktisch machbar? Oder auch: «Verbot der Antifa und nachrichtendienstliche Beobachtung ihrer Mitglieder.» Aber die Antifa ist kein Verein oder eine feststehende Organisation. Was genau soll also verboten werden? Und stehen dann alle Menschen unter Beobachtung, von denen vermutet wird, dass sie das entsprechende Gedankengut teilen oder nur schon mit solchen Personen verkehren? Dann müsste man in Fichen-Skandalartiger Breite ermitteln. Das wollen wir dann schon nicht. – Oder doch?
Viertens: Fehlende Sensibilität für Grundrechte
Bei den markigen Forderungen nach mehr «Law and Order» fehlt regelmässig der rechtliche Beipackzettel, der Hinweis, wie massiv damit teilweise die Freiheitsrechte beschnitten werden sollen. Der Einsatz von neuster Gesichtserkennungstechnologie bei Versammlungen müsste jeder liberal gesinnten Person, die sich für Meinungsfreiheit und einen offenen Diskurs einsetzt, eigentlich zutiefst zuwider sein.
Heute kommen diese Forderungen aus der politischen Mitte. Es scheint eine Haltung zu herrschen, wonach nur die Grundrechte einiger Minderheiten beschnitten werden müssen, damit die Mehrheit endlich in Ruhe und Frieden leben kann. Nur noch schwach ist offenbar die Einsicht vorhanden, dass ein Rechtsstaat schleichend erodiert und jede und jeder irgendwo zu einer Minderheit gehört.
Die Kombination dieser Entwicklungen kann zu einem bösen Erwachen führen. Nämlich dann, wenn wir eines Morgens aufstehen und realisieren: Wir haben der Empörung unseren Rechtsstaat geopfert.
Lassen wir es nicht so weit kommen.
Dr. iur. Patrice Martin Zumsteg arbeitet als Rechtsanwalt in Zürich. Er ist Dozent für Staats- und Verwaltungsrecht sowie Grundrechte, Leiter des Kompetenzbereichs Sicherheitsrecht sowie Studiengangleiter des CAS Polizeirecht an der ZHAW. Er ist Vorstandsmitglied von UNSER RECHT.
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