Rechtsprechung des EGMR zu Migration

Die Position der Schweiz

Von Ulrich Gut

 

Am 10. Dezember 2025 führte der Europarat auf Initiative seines Generalsekretärs Alain Berset eine Ministerkonferenz betreffend Migration durch. Anlass war die wachsende Unzufriedenheit bei Regierungen von Mitgliedstaaten des Europarats über die Anwendung der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR): Die Rechtsprechung des EGMR schränke die migrations- und asylpolitische Handlungsfreiheit zu stark ein, lautet der Vorwurf.

Auch die Schweiz muss sich hierzu positionieren. Dabei hat der Bundesrat auch eine Forderung zu berücksichtigen, welche die Eidgenössischen Räte – veranlasst durch die Gutheissung der Klage der KlimaSeniorinnen – durch Überweisung von FDP-Ständerat Andreas Caronis Motion «Der EGMR soll sich an seine Kernaufgabe erinnern» an ihn richteten. Diese von beiden Räten gutgeheissene Motion könnte dadurch erfüllt werden, dass sich die Schweiz für ein Zusatzprotokoll zur EMRK einsetzt.

Einer noch weiter gehenden Motion von Ständerat Hannes Germann (SVP), «Die Schweiz schliesst sich der Initiative zur Reform der Europäischen Menschenrechtskonvention an», stimmte der Ständerat zu. Der Entscheid des Nationalrats steht noch aus. Germann will den Bundesrat beauftragen, «die mit dem offenen Brief von neun europäischen Staaten vom 22. Mai 2025 angestossene Initiative zur Diskussion und Reform der Auslegung der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) zu unterstützen und daran mitzuwirken, sich zusammen mit anderen Vertragsstaaten dafür einzusetzen, dass der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) sich wieder an das Subsidiaritätsprinzip hält, den Mitgliedstaaten keine Verpflichtungen auferlegt, die sie staatsvertraglich nie eingegangen sind, und ihre politischen Handlungsspielräume nicht einschränkt, insbesondere zur Wahrung der Handlungsfähigkeit in der Migrationspolitik und der Sicherheit der eigenen Bevölkerung.»

 

Die Haltung der Schweiz als Europaratsmitglied  

Die Schweiz wurde an der Konferenz vom 10. Dezember durch den Direktor des Bundesamts für Justiz, Dr. Michael Schöll, vertreten. Am 15. Dezember richtete UNSER RECHT folgende Fragen an ihn:

  • Welche Haltung vertrat die Schweiz an dieser Konferenz?
  • Wie beurteilen Sie die Ergebnisse dieser Konferenz und das vorgesehene weitere Vorgehen, insbesondere im Hinblick auf die Umsetzung der Motion Caroni und die Forderung Ständerat Germanns, die Schweiz solle den offenen Brief von neun Staats- und Regierungschefs von Mitgliedstaaten des Europarats betreffend die Rechtsprechung des EGMR unterstützen?
  • Die NZZ berichtet in ihrer Ausgabe vom 13. Dezember über ein Abstimmungsergebnis und über Positionsbezüge einzelner Mitgliedstaaten des Europarats: «Zwar sprach beim Treffen – zumindest im Moment – niemand von einem Austritt, aber eine knappe Mehrheit von 27 Mitgliedstaaten des Europarats forderte eine zeitgemässe Weiterentwicklung des Systems der Konvention. Unter den Befürwortern einer Reform waren Grossbritannien und Dänemark, unter den Gegnern Deutschland und Frankreich.» Können Sie dies bestätigen?
  • Wird die Schweiz an der Weiterführung des politischen Prozesses, der mit dieser Konferenz gestartet wurde, aktiv mitwirken? Wenn ja, mit welchen Absichten? 

 

Die Europaratstaaten sollen innerhalb der institutionellen Strukturen des Europarats konstruktive Antworten erarbeiten

 Mit Schreiben vom 17. Dezember 2025 erhielten wir folgende Antworten:

  • Haltung der Schweiz: Die Schlussfolgerungen der Konferenz entsprechen inhaltlich den Vorschlägen, welche der Generalsekretär des Europarats, Alt-Bundesrat Alain Berset, im Oktober dieses Jahres formuliert hat. An der Konferenz hat die Schweiz ihre Unterstützung für diese Vorschläge, welche schlussendlich von allen Mitgliedstaaten getragen wurden, bekräftigt.
  • Ergebnisse der Konferenz und weiteres Vorgehen: Die Schweiz begrüsst, dass die Mitgliedstaaten des Europarats mit der Umsetzung der Vorschläge des Generalsekretärs die Möglichkeit erhalten, innerhalb der institutionellen Strukturen des Europarats gemeinsam konstruktive Antworten auf die verschiedenen Herausforderungen, mit welchen zahlreiche Mitgliedstaaten im Zusammenhang mit der Migration konfrontiert sind, zu erarbeiten. Diese Haltung steht im Einklang mit den Stellungnahmen des Bundesrats vom 04.09.2024 zur Motion 24.3485 Caroni und vom 20.08.2025 zur Motion 25.3739 Germann.
  • Gemeinsame Erklärung einer Gruppe von Mitgliedstaaten des Europarats: Die gemeinsame Erklärung, in welcher die beteiligten Staaten aufgeführt werden, wurde veröffentlicht.
  • Weiteres Vorgehen: Wie es die Vertreter der Schweiz bereits im Vorfeld der Konferenz getan haben, werden sie sich aktiv an den weiteren Arbeiten, insbesondere an der Ausarbeitung einer politischen Deklaration zur Bedeutung der Menschenrechte im Bereich der irregulären Migration und der Situation von straffälligen Ausländerinnen und Ausländern (Punkt a der Schlussfolgerungen der Konferenz), beteiligen.

 

Kommentar

Es gilt zu verhindern, dass infolge der Herausforderungen, vor welche die Migration die Mitgliedsstaaten des Europarats stellt, für migrierte oder geflohene Menschen der Menschenrechtsschutz grundsätzlich in Frage gestellt, oder er ihnen gar entzogen wird, sei es durch Regierungen oder durch an die Macht drängende Oppositionsparteien.

Ermutigend ist, dass an der Ministerkonferenz vom 10. Dezember 2025 offenbar keine Regierung mit der Kündigung der EMRK oder mit einer grundsätzlichen Weigerung, EGMR-Urteile umzusetzen, drohte.

Die Mitgliedstaaten des Europarats müssen eine menschenrechtskonforme Bewältigung der Herausforderungen durch Migration und Asyl ermöglichen. Sie sind die Gesetzgeber der EMRK: Wenn es nötig ist, die Anforderungen an migrations- und asylpolitische Grundrechtsbeschränkungen zu überprüfen und neu zu bestimmen, liegt dies in ihrer Kompetenz und Verantwortung. Das Instrument dafür ist ein weiteres Zusatzprotokoll zur EMRK.

In der Verantwortung der Mitgliedstaaten liegt es auch, den Respekt vor der Gewaltenteilung und somit vor der unabhängigen Rechtsprechung des EGMR hochzuhalten und durchzusetzen. Der Europarat ist der Hüter der Rechtsstaatlichkeit in Europa, und die Gewaltenteilung ist deren tragende Säule.

Es ist zu begrüssen, dass die Schweiz sich, wie das Bundesamt für Justiz mitteilt, aktiv an den weiteren Arbeiten beteiligen wird. Für die politische Willensbildung im Innern der Schweiz – und im Hinblick auf weitere heftige Anfechtungen, mit denen wir rechnen müssen – ist es wichtig, dass Bundesrat und Verwaltung die Öffentlichkeit aktiv und kontinuierlich über diese Mitarbeit, über die Ziele, welche die Schweiz verfolgt, und die Vorschläge, die sie unterstützt und allenfalls selbst einbringt, informieren. 

 

Dr. iur. Ulrich Gut ist Präsident von UNSER RECHT.

 

 

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