
Rechtsprechung des EGMR zu Migration
Die Position der Schweiz
Von Ulrich Gut
Als Gesetzgeber der EMRK liegt es in der Verantwortung der Europarat-Mitgliedstaaten, innerhalb der institutionellen Strukturen der Organisation konstruktive Antworten bezüglich der Anforderungen an migrations- und asylpolitische Grundrechtsbeschränkungen zu erarbeiten, z.B. durch ein Zusatzprotokoll.