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Giorno: Gennaio 19, 2026

Rechtsprechung des EGMR zu Migration

Die Position der Schweiz

Von Ulrich Gut

Als Gesetzgeber der EMRK liegt es in der Verantwortung der Europarat-Mitgliedstaaten, innerhalb der institutionellen Strukturen der Organisation konstruktive Antworten bezüglich der Anforderungen an migrations- und asylpolitische Grundrechtsbeschränkungen zu erarbeiten, z.B. durch ein Zusatzprotokoll.