
Grenzschutzinitiative
Zur Frage der (Teil-) Ungültigkeit dieser und anderer Volksinitiativen
Von Kurt Fluri
Die „Grenzschutzinitiative“ verletzt weder als Ganzes noch in Teilen zwingendes Völkerrecht, denn eine völkerrechtskonforme Umsetzung auf Gesetztesebene ist möglich.