
Die “Grenzschutz-Initiative”
Warum sie zwingendes Völkerrecht verletzt
Von Stefan Manser-Egli
Die Initiative verbietet oberhalb einer Quote einen Asylstatus sowie Ersatzmassnahmen für eine nicht mögliche Wegweisung. Sie verlangt die Ausschaffung aller “irregulär” Anwesenden innert 90 Tagen – auch wenn ihnen in ihrem Herkunftsstaat Folter, grausame oder unmenschliche Behandlung droht. Damit verstösst sie gegen zwingendes Völkerrecht.