Im Bestreben, Infektionen mit COVID-19 zu verhindern und die Pandemie zu beenden, wurden und werden Grundrechte eingeschränkt. Vermehrt erhebt sich Protest dagegen. Auch wenn er mitunter in Schulterschluss mit Rechts- und Linksextremismus, Verschwörungstheorien, Antisemitismus, Impfgegnerschaft auftritt, wird zu Recht gefordert, dass die politisch unmittelbar relevanten Grundrechte so weit wie möglich wieder hergestellt werden.
Hierzu weisen wir auf den Meinungsartikel von Kathrin Alder hin: “Die politischen Grundrechte müssen wieder gelebt werden können.” (Link)
 
Auszug:
 
“Klar ist: Es geht nicht, dass sich eine kleine Gruppe der Bevölkerung das Recht herausnimmt, in der gegenwärtig heiklen Lage der Pandemie illegal zu demonstrieren. Ein solches Verhalten – viele Demonstranten hielten sich weder an die Abstandsregeln noch trugen sie Gesichtsmasken – ist nicht nur brandgefährlich und dumm. Es ist auch unsolidarisch gegenüber der grossen Mehrheit, die sich an die behördlichen Anordnungen hält. Doch die politischen Rechte sind ein Pfeiler unserer Demokratie. Nun, da sich die Bevölkerung wieder freier bewegen und konsumieren kann, müssen dringend Lösungen her, wie diese Grundrechte wieder gelebt werden können.”
 
Die “Republik” hat ihren “Watchblog” über die Grundrechtseinschränkungen auf Bundesebene und in den Kantonen nachgeführt (Link).
 
Als besonders schmerzliche und folgenschwere Massnahmen für viele Betroffene erwies sich das Besuchsverbot für Angehörige in Alters- und Pflegeheimen. Der “Watchblog” führt es richtigerweise als Grundrechtsbeschränkung auf. Einige Heimleitungen fanden Lösungen, welche Besuchsmöglichkeiten mit verlässlichen Massnahmen zum Schutz vor Infektionen verbinden.
 
Nun rückte der Bund von der Verbotsempfehlung ab. Er empfiehlt jetzt: “Besuche in und ausserhalb der Institutionen sollen aber grundsätzlich möglich sein. Wir empfehlen den Alters- und Pflegeheimen, Vorkehrungen zur strikten Einhaltung der Hygiene- und Verhaltensregeln zu treffen (zum Beispiel: nur gesunde Besuchende zulassen, Anzahl der Besuchenden und Besuchszeit beschränken, transparente Abschrankungen installieren).” (Link)


Zuständig bleiben die Kantone, und im Rahmen der kantonalen Vorschriften die Heimleitungen.
 
René Rhinow geht der Frage nach, “wie das Parlament in der ausserordentlichen Lage künftig seine politische Mitverantwortung rascher wahrnehmen kann, ohne dabei die Handlungsfähigkeit des Bundesrates zu schmälern”. Link zum Artikel “Notrecht als Herausforderung für Regierung und Parlament” (Link)
 
Die “Republik” hat Christoph Geth, Strafrechtsprofessor und Richter, an einen Prozess gegen einen Autoraser begleitet. ” Wann und wie soll der Gesetz¬geber auf Sorgen, Stimmungen, Entwicklungen in der Gesellschaft reagieren? Wann und warum wird ein Gesetz beschlossen oder aufgeweicht?” Solche und andere wichtige Fragen zu Straf- und Strafprozessrecht werden anschaulich diskutiert. (Link)
 
Print Friendly, PDF & Email