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Kategorie: Völkerrecht & Landesrecht
483 Artikel

Die Menschenrechte Geflüchteter und Migrierter schützen

Erklärung im Hinblick auf die Ministerkonferenz des Europarats in Chişinău

Von ICJ-CH und UNSER RECHT

Mitte Mai tagt das Ministerkomitee des Europarats. Es soll eine politische Erklärung zu Migration und Menschenrechten verabschieden. – Eine gemeinsame Stellungnahme von ICJ-CH und UNSER RECHT zum zunehmenden Druck auf die Unabhängigkeit der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte und die Geltung der EMRK für geflüchtete und migrierte Menschen.

Ornate parliamentary chamber with a central round dais, surrounding wooden desks, and a grand chandelier; mural wall depicts a historical scene.

Problematische Schubert-Praxis

Bewusste Verletzung vertraglicher Verpflichtungen 

Von Niccolò Raselli

Mit der umstrittenen Schubert-Praxis werden bewusste Verletzungen vertraglicher Verpflichtungen honoriert. Bei ihrer Verankerung auf Verfassungsebene hätte es eine Parlamentsmehrheit in der Hand, bestimmte Staatsverträge zu relativierten oder einseitig auszusetzen. Vertragspartner wären von vornherein gewarnt, dass die Schweiz Staatsverträge nicht wirklich als verbindlich betrachtet.

Die Schweiz und das Völkerrecht

Grundlegender Wandel oder Kontinuität?

Von Daniel Moeckli

Das Völkerrecht ist weltweit unter immensem Druck. Seine Geschichte in der Schweiz war jedoch schon immer geprägt von einem ständigen Zerren der Kräfte der Öffnung in die eine Richtung und jener der Isolation in die andere, und es wird auch in Zukunft in der Schweiz häufiger einen Brennpunkt innenpolitischer Auseinandersetzungen bilden als anderswo.

Politische Oppositionelle aus der Türkei

Wenig Chancen auf Asyl in der Schweiz

Von Barbara von Rütte

Die rechtliche Praxis der Schweiz, türkische Oppositionelle wegzuweisen und sie damit möglicherweise dem Risiko einer Verhaftung in der Türkei auszusetzen, stösst auf Kritik in der Zivilgesellschaft, denn die Frage stellt sich: Können betroffene Personen im Falle einer Rückkehr in die Türkei dort auf ein rechtsstaatliches und faires Strafverfahren zählen?

 

Bundesgericht und WEF

Zum Stellenwert von Verfassungs-, Verwaltungs- und Verfahrensrecht

Von Hans-Jakob Mosimann

Seit 2001 sind verschiedentlich Leiturteile des Bundesgerichts zum Thema World Economic Forum (WEF) in Davos ergangen. Zusammengenommen illustriert diese Rechtsprechung, wie eng verwoben Rechtsgebiete wie Staatsvertragsrecht (EMRK), Verfassungsrecht von Bund oder Kanton, Verwaltungsrecht und öffentliches Verfahrensrecht sein können.

Stimmungsmache gegen den EGMR

Der offene Brief von neun europäischen Staaten und die Motion Germann

Von Niccolò Raselli

Neun EU-Staaten üben Kritik am EGMR, und eine Motion von SVP-Ständerat Hannes Germann fordert, dass sich die Schweiz ihrer Position anschliesst. Die Kritik erweist sich jedoch vor allem als Stimmungsmache, bei der die Schweiz nichts zu gewinnen hätte.

Freizügigkeitsabkommen und Schutzklausel

Überlegungen zur Schubert-Praxis

Von Niccolò Raselli

Bei Freizügigkeitsabkommen und Schutzklausel stellt sich die Frage: Wäre eine einseitige, die Personenfreizügigkeit verletzende Schutzmassnahme aus der Optik der Schweizer Rechtslage rechtskonform – und welche Rolle würde dabei die umstrittene Schubert-Praxis spielen?

Die „Grenzschutz-Initiative“

Warum sie zwingendes Völkerrecht verletzt

Von Stefan Manser-Egli

Die Initiative verbietet oberhalb einer Quote einen Asylstatus sowie Ersatzmassnahmen für eine nicht mögliche Wegweisung. Sie verlangt die Ausschaffung aller „irregulär“ Anwesenden innert 90 Tagen – auch wenn ihnen in ihrem Herkunftsstaat Folter, grausame oder unmenschliche Behandlung droht. Damit verstösst sie gegen zwingendes Völkerrecht.

Recht auf Wissenschaft

Ein vergessenes Menschenrecht

Von Monika Plozza

Das Menschenrecht auf Wissenschaft ist wichtig für eine funktionierende Demokratie. Trotz seiner Absicherung durch die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte und den UNO-Pakt I wurde es jedoch lange kaum beachtet und erst in jüngerer Zeit systematischer erforscht.

Menschenrechte und Völkerrecht in Gefahr

Verteidigen wir, was uns alle schützt

Von Ulrich Gut

Revidieren, kündigen oder einfach missachten: In Regierungen und Parlamenten macht sich der Wille breit, sich von menschen- und völkerrechtlichen Bindungen zu lösen.

Angriffe auf die Universalität der Menschenrechte

Umdeutungs- und Relativierungsversuche

Von Christoph Spenlé und Carl Jauslin

Die Menschenrechte stehen in der Realität und als Ideal weltweit unter Druck. Im Kampf um die Deutungshoheit kommt es zu Angriffen, Umdeutungs- und Relativierungsversuchen.

Völkerrecht und Verfassungskonformität

Wird ein Ausbau der Verfassungsgerichtsbarkeit zur Gefahr für die völkerrechtskonforme Bundesgesetzgebung?

Von Christoph Grüninger

Die Schaffung einer Verfassungsgerichtsbarkeit wird immer wieder diskutiert, aber wäre sie für die Schweiz wirklich von Vorteil?

 

Mark E. Villiger: Verankerung der schweizerischen Neutralität im innerstaatlichen Recht – rechtliche Einordnung der SVP-Neutralitätsinitiative (2022)

Von Dr. iur. Mark E. Villiger A. Einleitung (1.) Mit der Volksinitiative der SVP zur schweizerischen Neutralität (2022) stellt sich die Frage ihrer schriftlichen Festlegung im innerstaatlichen Recht. Diese ist zurzeit lediglich mit je einem Wort, nämlich «Neutralität», an zwei Stellen in der Schweizerischen Bundesverfassung verankert. Damit ist der Begriff zwar innerstaatlich präsent, jedoch scheinbar «inhaltsleer». Nun will die Volksinitiative

Alois Riklin: Checkliste zur Neutralität der Schweiz

Von Dr. iur. Alois Riklin Zur Klärung der zurzeit in der Schweiz laufenden, verwirrenden und polarisierenden Neutralitätsdiskussion soll diese «Checkliste» das minimale Grundwissen zur schweizerischen Neutralität möglichst verständlich und präzis zusammenstellen. In der Umgangssprache bedeutet «neutral» unparteiisch, unbefangen, unvoreingenommen. Doch in der internationalen Politik versteht man unter «Neutralität» die Nichtbeteiligung eines Staates an einem Krieg anderer Staaten. Was Nichtbeteiligung gemäss

Mark E. Villiger: Die dauernde Neutralität der Schweiz – eine Ergänzung

Von Dr. iur. Mark E. Villiger Prof. Dr. R. Rhinow veröffentlichte bei Unser Recht (08.07.2022) die schriftliche Fassung eines Vortrags «Wie weiter mit der Neutralität?». Dabei wählte er hauptsächlich den staatsrechtlichen bzw. -politischen Blickwinkel. Der folgende Beitrag skizziert eine persönliche, ergänzende Antwort aus völkerrechtlicher Sicht. A. Rechtsgrundlagen (1.) Vorab: Ist Neutralitätsrecht Recht? Selbstverständlich ist es das. Gerade auch die dauernde

René Rhinow: Wie weiter mit der Neutralität?

Von Dr. iur. René Rhinow. Bereinigte Fassung eines Vortrags vom 09.06.2022. 1. Vorrang der Verfassung Bei der Ausarbeitung der ersten Bundesverfassung von 1848 lehnte es die Tagsatzung ab, die Neutralität unter den Zwecken des Bundes anzuführen, da man nie wissen könne, ob die Neutralität einmal im Interesse der Unabhängigkeit aufgegeben werden müsse. Wie weise waren unsere Verfassungsväter! Die Schweiz ist

Neutralität und Sanktionen: Falsche Reflexe des Bundesrats

von Dr. iur. Dominik Elser, Geschäftsleiter des Vereins «Unser Recht» Die Tage zwischen dem 23. und 28. Februar 2022 waren für den Bundesrat und die Bundesverwaltung wohl sehr turbulent. Nachdem der russische Präsident Wladimir Putin die Ukraine militärisch angriff, entschied der Bundesrat zunächst, die Sanktionen der EU nicht sofort zu übernehmen: Der Bundesrat wolle «vermeiden, dass die Schweiz als Umgehungsplattform

Eine Nationale Menschenrechts-Institution für die Schweiz

Der Ständerat hat der gesetzlichen Grundlage für die Schaffung einer Nationalen Menschenrechts-Institution mit erfreulich klarer Mehrheit zugestimmt. „Unser Recht“ setzt sich weiterhin für dieses Instrument der Prävention für die Menschenrechte ein. Seine Schaffung stärkt auch die Glaubwürdigkeit der nach aussen gerichteten Menschenrechtspolitik unseres Landes. Finden Sie unsere Argumente im Brief, den wir am 21. Juni 2021 den Mitgliedern der Aussenpolitischen

Konzernverantwortung: Neue Ziele. EU-Recht ermöglicht abgestimmtes Vorgehen.

Die Initiantinnen und Initianten der Konzernverantwortungsinitiative, die am 29. November 2020 ein knappes Volksmehr erhielt, aber am Ständemehr scheiterte, suchen Unterstützung zur Verfolgung neuer Ziele: Sie setzen sich für ein griffiges Gesetz für mehr Konzernverantwortung ein, werden am Vernehmlassungsverfahren über die Verordnung zur Umsetzung des „Alibi-Gegenvorschlags“ teilnehmen, dessen Auswirkungen überprüfen und über Fälle von Menschenrechtsverletzungen durch Konzerne informieren. Die Europäische

Thomas Cottier: „Der Rechtsschutz im Rahmenabkommen Schweiz-EU“

Das Institutionelle Rahmenabkommen (InstA) brächte der Schweiz einen starken Schutz vor unverhältnismässigen Ausgleichsmassnahmen der EU, wenn sie Weiterentwicklungen von EU-Recht nicht übernehmen will. Thomas Cottier legt dar, dass dieser Vorteil in der Diskussion des InstA stark unterschätzt, und anderseits die Rolle des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) überschätzt wird. Die Ablehnung des vorliegenden Streitbeilegungsverfahrens sei aber „gleichbedeutend mit der Ablehnung des Rahmenvertrages

Menschenrechte – eine innere Angelegenheit?

Eine Improvisation ohne Anspruch auf Wissenschaftlichkeit, aber als Einladung, Argumente beizutragen: China und Russland betrachten die Art, wie Regierung, Sicherheitsapparat und Justiz mit den Menschen in ihrem Land umgehen, als innere Angelegenheit. Kritik aus dem Ausland und erst recht Sanktionen weisen sie als Einmischung in innere Angelegenheiten zurück. Die Sowjetunion, in deren Rechtsnachfolge Russland steht, war Gründungsmitglied der Vereinten Nationen.

Ausblick auf die Umsetzung des Gegenvorschlags zur Konzernverantwortungs-Initiative

„Neue Regeln für Schweizer Unternehmen: Berichterstattung und themenspezifische Sorgfaltspflicht“: Unter diesem Titel hält das Schweizerische Kompetenzzentrum für Menschenrechte (SKMR) Ausblick auf die Umsetzung des indirekten Gegenvorschlags zur Konzernverantwortungsinitiative. Link deutsch français Das SKMR stellt die in Kraft tretenden Bestimmungen vor und legt deren Bezug zu Regelungen der EU und der OECD dar. Es stellt fest, dass sich das internationale Umfeld

Eine Grundlage für eine informierte Diskussion über die Europapolitik der Schweiz

Matthias Oesch, Ordinarius für öffentliches Recht, Europarecht und Wirtschaftsvölkerrecht an der Universität Zürich, will unter dem Titel „Schweiz – Europäische Union. Grundlagen, Bilaterale Abkommen, Autonomer Nachvollzug“ „den Boden zu legen für eine informierte Diskussion über den bilateralen Weg der Schweiz und die nächsten Integrationsschritte“. Die Publikation ist beim Verlag EIZ Publishing erschienen. Link zum PDF. Aus dem Vorwort des Verfassers:

Reformpaket zum Schengener Informationssystem: Einhaltung der Übernahmefrist gefährdet

Das Nein des Nationalrats zur Umsetzung des Reformpakets zum Schengener Informationssystem gefährdet die Einhaltung der vertraglichen Übernahmefrist.  Der Nationalrat hat überraschenderweise die Umsetzung des Reformpakets zum Schengener Informationssystem (SIS) abgelehnt. Verantwortlich hierfür war eine unheilige Allianz zwischen den Grünen, der SP und der SVP. Die Parlamentsdebatte liess weitgehend die Dimension der internationalen Verpflichtungen der Schweiz ausser Acht und ignorierte die

Grenzverkehr verhältnismässig regeln, Zusammenarbeit in den Grenzräumen stärken!

Die Association La Suisse en Europe – Vereinigung Die Schweiz in Europa und die Gesellschaft zur Förderung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit rufen den Bundesrat auf,  die massiven Einschränkungen des Grenzverkehrs zu überprüfen und unter Berücksichtigung der wissenschaftlichen Erkenntnisse und einer verstärkten regionalen Kooperation bei der Bekämpfung der Pandemie in den Grenzgebieten neu und offener unter Wahrung der Verhältnismässigkeit zu regeln. Link

Bundesgericht bestätigt Praxis zum Vorrang des Völkerrechts

Wenn eine schweizerische Gesetzesnorm, die jünger ist als ein völkerrechtlicher Vertrag, diesem widerspricht, geht die Vertragspflicht vor, ausser wenn sich der Gesetzgeber bewusst über sie hinwegsetzen wollte. Die Genfer Flüchtlingskonvention verlangt die Gleichstellung anerkannter Flüchtlinge mit Einheimischen. Artikel 1 Absatz 1 des Bundesbeschlusses über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und Staatenlosen in der Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung weicht davon ab: „Flüchtlinge

Stand der Bemühungen um einen Gegenentwurf zur Konzernverantwortungs-Initiative

Wie bekannt, hat die Ständeratskommission für Rechtsfragen einen indirekten Gegenentwurf  zur Konzernverantwortungs-Initiative vorgelegt, der sich auf eine Berichterstattungspflicht und eine Sorgfaltsprüfungspflicht in den Bereichen Konfliktmineralien und Kinderarbeit beschränkt. Nun hat die Nationalratskommission ihren Gegenentwurf weiterbearbeitet. Auszug aus der Medienmitteilung der Kommission für Rechtsfragen des Nationalrats vom 31. Januar 2020: „Die Kommission weist darauf hin, dass sich die Frage, ob eine schweizerische Muttergesellschaft

Gesetzgebung und Volksinitiativen: Von der Durchsetzungs- zur Konzernverantwortungs-Initiative

Die Durchsetzungsinitiative und die Konzernverantwortungsinitiative (KOVI) haben nichts miteinander gemein – ausser dass sich dem Parlament bei der KOVI erneut die Frage stellt, ob es wesentliche Teile einer Volksinitiative in ein Gesetz aufnehmen will, um den Rückzug der Initiative herbeizuführen. Bei der Durchsetzungsinitiative war der Nationalrat bereits auf diesen Kurs gegangen. Die Ständeratskommission widersetzte sich, und der Ständerat folgte ihr.

Bundesrat bringt Nationale Menschenrechts-Institution ins Parlament

Wie angekündigt, verabschiedete der Bundesrat noch 2019, am 13, Dezember, eine Gesetzesvorlage für die Schaffung einer Nationalen Menschenrechts-Institution (NMRI). Die Schaffung einer NMRI geht auf Parlamentarische Initiativen zurück, die Nationalrätin Vreni Müller-Hemmi (SP, ZH) und Ständerat Eugen David (CVP, St. Gallen) 2001 einreichten. Link zur Medienmitteilung: deutsch français italiano Wortlaut der Medienmitteilung: „Der Bundesrat hat am 13. Dezember 2019 die

Seenotrettung: Neue Erkenntnisse – völkerrechtliches Prinzip

Europa ringt seit Jahren um die Frage der Migration, sei diese Ein- und Auswanderung, Brain-Drain oder (und insbesondere) die irreguläre Migration nach Europa. Das Mittelmeer ist ins Zentrum dieser Auseinandersetzung gerückt, wobei andere Migrationsrouten (i.e. über Griechenland) nicht vergessen gehen (sollen). Während Europa – und damit die Schweiz – an der Festung unseres Kontinents arbeiten, ist wichtig an Fakten zu

John Ruggie zur Schweizer Debatte über Konzernverantwortung für Menschenrechte

John Ruggie, geistiger Vater der UNO-Leitsätze zu Wirtschaft und Menschenrechte und Experte für «Business and Government» der Harvard University hält Schweizer Wirtschaftsverbänden zwei Fehlbeurteilungen vor. Markus Mugglin fasst Ruggies Brief so zusammen: „Erstens müssten die Unternehmen die Menschenrechte respektieren unabhängig davon, ob Staaten ihren Verpflichtungen nachkommen. Das sei gerade eine der wichtigen Errungenschaften des UNO-Regelwerks. Von den Staaten werde auch erwartet,

„Soft Power“ in der „Aussenpolitischen Vision Schweiz 2028“

Daniel Brühlmeier, Vorstandsmitglied der Schweizerischen Gesellschaft für Aussenpolitik, hat sich mit den Ausführungen der „Aussenpolitischen Vision Schweiz 2028“ zu „Soft Power“ befasst: „Die «Aussenpolitische Vision Schweiz 2028» zeigt bezüglich «soft power» interessante Ansätze. Die Schwierigkeiten dürften sich bei der Umsetzung ergeben, weil sich innenpolitisch immer mal wieder Blockierer lautstark zu Wort melden. (…)“ Link zum Artikel.  

UNO auf dem Weg zu Konvention über menschenrechtliche Pflichten von Unternehmen

Zum ersten Mal will die UNO die menschenrechtlichen Pflichten von Unternehmen in einer Konvention verbindlich regulieren. Das Schweizerische Kompetenzzentrum für Menschenrechte (SKMR) hat den zweiten Entwurf der Konvention analysiert. Im Zentrum stehen dabei die Sorgfaltspflicht und die Haftung für Menschenrechtsbeeinträchtigungen, die von Unternehmen begangen wurden. Link zur SKMR-Analyse: deutsch français Auszug aus der SKMR-Analyse: „(…) Die geplante neue Konvention stellt im

Beachtung der Menschenrechte durch Unternehmen: Eine Studie, die mehr Aufmerksamkeit verdient

Ende 2018 wurde die «Bestandesaufnahme über die Umsetzung der UNO-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte durch den Bund und durch Schweizer Unternehmen» publiziert. Verfasst hatte sie im Auftrag des Bundes das Beratungsunternehmen «twentyfifty». Markus Mugglin, vormals Leiter der SRF-Sendung „Echo der Zeit“ und derzeit unter anderem Vorstandsmitglied der Schweizerischen Gesellschaft für Aussenpolitik, rückt diese Studie ins Licht (Link zum Artikel). Auszug: „Die Studie

Anne Seydoux-Christe: „Pour une institution nationale indépendante des droits humains“

Ständerätin Anne Seydoux-Christe (CVP, JU) plädiert in ihrer  Kolumne im „Matin Dimanche“ vom 15. September 2019 für eine rasche Schaffung einer Nationalen Menschenrechts-Institution. Die Autorin ist Mitglied des Beirats des Schweizerischen Kompetenzzentrums für Menschenrechte. Auszug: „(…) Après moult tergiversations, le Conseil fédéral a décidé en 2009 de créer, dans le cadre d’un projet pilote de cinq ans, un centre de

Menschenrechte – von Kompetenzzentrum zu Institution: Bundesrat beantragt Annahme der Motion Quadranti

Der Bundesrat beantragt National- und Ständerat die Annahme der Motion von Nationalrätin Rosmarie Quadranti (BDP,Zürich) und Mitunterzeichnenden, mit der er beauftragt werden soll: 1. die Gesetzesvorlage zur Schaffung einer Nationalen Menschenrechtsinstitution (NMRI) dem Parlament rasch zu unterbreiten 2. sicherzustellen, dass das seit neun Jahren bestehende Schweizerische Kompetenzzentrum für Menschenrechte (SKMR) seine Arbeit fortführen kann, bis das NRMI-Gesetz in Kraft tritt.

Strafrechtliche Abteilung des BGer beansprucht EuGH-unabhängige Auslegung des FZA

Die Strafrechtliche Abteilung des Bundesgerichts hat die Beschwerde eines straffällig gewordenen EU-Bürgers gegen seine Landesverweisung abgewiesen und hierfür eine Begründung abgegeben, die wegen ihrer potenziell weitreichenden Bedeutung für die Anwendung des Freizügigkeitsabkommens mit der Europäischen Union Kenntnisnahme und Diskussion verdient. Auszug aus dem Urteil 6B_378/2018 vom  22. Mai 2019, 4.3.4.: „(…) Wohl waren die Vertragsparteien nach der Präambel „entschlossen“, die Freizügigkeit auf der Grundlage

Nach der Entlassung der Sea-Watch-Kapitänin aus der Haft

Eine EInzelrichterin hat Carola Rackete, die Kapitänin der Sea Watch aus der Haft entlassen. Bericht des „Tages-Anzeigers“. Dies ist ein Urteil nach primär straf- und grundrechtlichen Kriterien. Zu weiteren Aspekten, insbesondere des Völkerrechts, äussert sich Professor Oliver Diggelmann (Universität Zürich) in einem Interview, das in der NZZ erschien. Siehe auch den Beitrag von Dana Schmalz (Universität Bremen) über die Pflicht

Börsenäquivalenz: Findet die Schweiz bei der WTO Hilfe?

Nachdem die EU-Kommission der Schweiz die Anerkennung der Börsenäquivalenz entzogen hat, wird diskutiert, ob die EU damit Regeln der Welthandelsorganisation WTO verletzt habe. Kann die Schweiz bei der WTO Beschwerde führen und auf Hilfe hoffen? Nationalrat Giovanni Merlini (FDP, Tessin) stellte dem Bundesrat in einer durch Ratsmitglieder aus FDP, SVP und CVP unterzeichneten Interpellation die Frage: „Anerkennt die EU-Kommission die

Bundesgericht: „«Mit dem FZA vereinbarte die Schweiz keine Freizügigkeit für kriminelle Ausländer.»“

Auszug aus dem Bericht des Tages-Anzeigers über das Urteil des Bundesgerichts, ein spanischer Drogenhändler sei des Landes zu verweisen. „Um einen Verbrecher mit EU-Pass des Landes zu verweisen, ist es nicht mehr nötig, dass er die Schweiz in schwerwiegender Weise gefährdet. (…) (Die Richter) bekräftigen damit, was sie bereits Ende letzten Jahres in einem anderen Urteil pointiert so formulierten: «Mit

„Demokratische Kontrolle völkerrechtlicher Verträge“

Im Dezember 2016 fand an der Universität Innsbruck ein vom Institut für Europarecht und Völkerrecht in Zusammenarbeit mit der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Zürich und dem Zentrum für Demokratie in Aarau veranstaltetes Kolloquium zum Thema «Demokratische Kontrolle völkerrechtlicher Verträge: Perspektiven aus Österreich und der Schweiz» statt. Das von Prof. Dr. Andreas Th. Müller und Prof. Dr. Werner Schroeder herausgegebene Buch

René Rhinow: „Alles mit Mass. Aus dem Leben eines Grenzgängers“

„Alles mit Mass. Aus dem Leben eines Grenzgängers“: Unter diesem Titel werden wir demnächst Erinnerungen von René Rhinow lesen können. Unnötig, daran zu erinnern, dass er emeritierter Professor für öffentliches Recht der Universität Basel und ehemaliger freisinniger Ständerat des Kantons Basel-Landschaft ist. Eine öffentliche Buchvernissage findet am Donnerstag, 9. Mai 2019, um 18.30 bei der UBS in Basel, Aeschenvorstadt 1,

Wann sollen Volksinitiativen zu Vertragskündigungen führen?

Auch künftig sollen aufgrund einer angenommenen Volksinitiative völkerrechtliche Verträge gekündigt werden können, auch wenn dies im Initiativtext nicht explizit vorgesehen war. So will es die Staatspolitische Kommission des Nationalrats. Mit 16 zu 7 Stimmen lehnte sie die Parlamentarische Initiative „Schluss mit Wischiwaschi-Initiativen – Klarheit für Bürgerinnen und Bürger bei Volksabstimmungen“ von Nationalrat Cedric Wermuth (SP, Aargau) ab. Wermuth schlägt eine Verfassungsänderung vor, sodass

Wird die Schweiz das Non-Refoulement-Prinzip missachten?

„Menschenrechte umgestossen.“ Unter diesem Titel erschien eine Zuschrift von Jessica Gauch (Freiburg i.Ü.) am 4.4.19 in der NZZ, S. 11:   „Die eidgenössischen Räte haben eine Motion überwiesen, die – vereinfacht gesagt – verlangt, dass Terroristen auch in Folterstaaten ausgeschafft werden können (NZZ 20. 3. 19). Meines Erachtens muss in die ganze Diskussion wieder ein wenig Vernunft einkehren. Viel zu

Soll die Schweiz JihadistInnen in Länder mit Folter und Todesstrafe ausschaffen?

Auszüge aus Voten in der Ständeratsdebatte vom 19.3.2019 über die Motion von Nationalrat Fabio Regazzi (CVP, TI): „Ausweisung von Terroristinnen und Terroristen in ihre Herkunftsländer, unabhängig davon, ob sie als sicher gelten oder nicht“. Pascale Bruderer Wyss (SP, AG), Kommissionspräsidentin: „(…) Angesprochen wird mit diesem Vorstoss ein ganz schwieriges, auch ein schwerwiegendes Dilemma. Einerseits stellen verurteilte Terroristen, die nach Verbüssung

Konzernverantwortung: Wirtschaftsverbände wollen die Kraftprobe an der Urne

Die grossen Wirtschaftsverbände fühlen sich stark genug für die Kraftprobe einer Volksabstimmung über die Konzernverantwortungsinitiative. Sie weisen das Vermittlungsangebot zurück, das ihnen die Rechtskommission des Ständerats in Form eines indirekten Gegenentwurfs macht. Aus dem Bericht der NZZ: „Jetzt zeigt sich allerdings, dass die Versuche des Parlaments, einen Ausgleich zwischen den Anliegen der Initianten und denjenigen der Wirtschaft zu finden, gescheitert

Indirekter Gegenentwurf zur Konzernverantwortungs-Initiative

„Die Kommission für Rechtsfragen des Ständerates hat die Detailberatung des vom Nationalrat im Rahmen der Aktienrechtsrevision (16.077, Entwurf 2) verabschiedeten indirekten Gegenentwurfs zur Konzernverantwortungsinitiative abgeschlossen und diesen in der Gesamtabstimmung mit 6 zu 4 Stimmen bei 3 Enthaltungen angenommen. Die Konzernverantwortungsinitiative (17.060) empfiehlt sie mit 7 zu 5 Stimmen bei 1 Enthaltung zur Ablehnung. Eine Minderheit beantragt die Annahme der

Haben die Menschenrechte Schutzmächte?

Das Prinzip der Nichteinmischung sei „in den letzten Jahrzehnten aufgeweicht worden“, zitiert die NZZ Oliver Diggelmann, Professor für Völkerrecht, Europarecht, Öffentliches Recht und Staatsphilosophie an der Universität Zürich. „Dies habe damit zu tun, dass die Menschenrechte in der Staatengemeinschaft an Bedeutung gewonnen hätten. (…) «Im venezolanischen Machtkampf zeigt sich das Dilemma des Völkerrechts», sagt Oliver Diggelmann. Es soll Krieg und

Dick Marty: „Une certaine idée de la justice. Tchétchénie – CIA- Kosovo – drogue.“ Rezension von Christoph Wehrli.

„Dick Marty blickt zurück auf sein Engagement als Staatsanwalt und Politiker. Es galt im kantonalen, schweizerischen und europäischen Rahmen der Gerechtigkeit – auch gegen mächtige, oft kurzsichtig verfochtene Interessen. (…)“ Dr. Christoph Wehrli rezensiert auf der Homepage der Schweizerischen Gesellschaft für Aussenpolitik / Association suisse de politique étrangère die Neuerscheinung Une certaine idée de la justice. Tchétchénie – CIA- Kosovo

Revision des Bundesgerichtsgesetzes: Streichung der subsidiären Verfassungsbeschwerde?

In seiner Medienmitteilung zur BGG-Revision weist das Bundesgericht darauf hin, dass die Gesetzesvorlage den Beschwerdeweg ans Bundesgericht auch in bisher ausgeschlossenen Rechtsbereichen öffne, sofern sich eine rechtliche Grundsatzfrage stellt oder sonst ein bedeutender Fall vorliegt. Im Hinblick darauf werde die subsidiäre Verfassungsbeschwerde überflüssig. In einem Artikel in der Richterzeitung (Ausgabe 2018/4) schreibt Bundesgerichtspräsident Ulrich Meyer, dass die Rechtssuchenden mit dieser

Voto-Studie: Thema der SBI bereitete vielen Stimmenden Mühe

Die von der Bundeskanzlei finanzierten VOTO-Studien untersuchen das Stimmverhalten bei eidgenössischen Abstimmungen. Das Gemeinschaftsprojekt des Forschungszentrums FORS in Lausanne, des Zentrums für Demokratie Aarau (ZDA) und des LINK Instituts in Luzern hat nun auch die Volksabstimmung vom 25. November 2018 analysiert. Betreffend die Selbstbestimmungsinitiative halten die Studienautoren fest, dass diese Abstimmungsvorlage vielen Stimmenden Mühe bereitet hätte. 43 Prozent hätten angegeben,

Konzernverantwortung: Gegenentwurf vergleichsweise unternehmensfreundlich und in Rechtstradition

„Nüchtern betrachtet ist der vorliegende Zankapfel, die Haftungsregelung im Gegenentwurf, im internationalen Vergleich unternehmerfreundlich, dient der Rechtssicherheit und steht durchwegs im Einklang mit unserer Rechtstradition.“ Zu diesem Schluss kommt Franz Werro,Professor für Obligationenrecht und Europäisches Privatrecht an der Universität Fribourg und der Georgetown University, in einem Artikel, der in der NZZ unter dem Titel „Konzernverantwortungsinitiative: Mythos Haftung“ erschien. Werro wurde

Was würde ein Scheitern der Aktienrechtsrevision für die Konzernverantwortungs-Initiative bedeuten?

Der Konzernverantwortungsinitiative könnte ein indirekter Gegenvorschlag entgegengestellt werden. Dieser würde in die Vorlage zur Revision des Aktienrechts integriert. So entschied im Juni der Nationalrat. Nun wies der Ständerat aber die Aktienrechtsrevision an seine vorberatende Kommission zurück. Derzeit ist nicht auszuschliessen, dass die Gesamtrevision schliesslich scheitert. Würde dann eine Vorlage, die sich auf den Gegenvorschlag zur Konzernverantwortungsinitiative beschränkt, mehrheitsfähig? Hier finden

FZA schützt vor Ausweisung nur bei rechtmässigem Aufenthalt in der Schweiz

Dieses Urteil des Zürcher Obergerichts drohte einer der vielen sprichwörtlichen Hunde zu werden, die des Hasen Tod sind: des Hasen „Geltung des Völkerrechts in der Schweiz“. Das Obergericht urteilte, das Freizügigkeitsabkommen mit der EU verbiete der Schweiz, ein deutschen Gewalttäter auszuweisen. Der Hase überlebte die vielen Hunde – und das Bundesgericht widersprach nun der Rechtsauffassung des Zürcher Obergerichts. Es wies

Jörg Paul Müller: Lehren nach dem Nein zur „Selbstbestimmungs-Initiative“

Auszug aus dem Artikel „Lehren, die nach dem Nein zur Selbstbestimmungsinitiative zu ziehen sind“, von Jörg Paul Müller, emeritierter Ordinarius für öffentliches Recht und Rechtsphilosophie an der Universität Bern: „Die klare Ablehnung der Selbstbestimmungsinitiative zeigt, dass neben dem Parlament auch das Stimmvolk keine grundrechtswidrige wörtliche Umsetzung eines neuen Verfassungstextes akzeptieren will. (…) Eine Lehre, die mit Sicherheit aus den Auseinandersetzungen

Bundesrat Cassis macht sich Sorgen über die „unmöglichen Übergangs-bestimmungen“ der „Selbstbestimmungs-Initiative“

Bundesrat Ignazio Cassis stellte kürzlich in einem Interview fest, es sei ihm bewusst, von wem er in die Landesregierung gewählt worden sei. Nämlich mit wesentlicher Beteiligung der wohöl fast  geschlossenen SVP-Fraktion. Nun aber wendet er sich entschieden gegen die „Selbstbestimmungsinitiative“ dieser Partei. Auszug aus einem Interview, das in der „Schweiz am Wochenende“ vom 17.11.2018 (S. 12 f.) unter dem Titel

Für Bildung und Forschung: Nein zur „Selbstbestimmungs-Initiative“. Appelle verantwortlicher Gremien.

Drei verantwortliche Gremien rufen eindringlich dazu auf, die  „Selbstbestimmungsinitiative“ im Interesse von Bildung und Forschung abzulehnen: Swissuniversities deutsch Swissuniversities en français Akademien der Wissenschaften Schweiz Académies suisses de science ETH-Rat Conseil des EPF Siehe auch: Den Appell Patrick Aebischers, des früheren Präsidenten der Ecole Politechnique Fédérale Lausanne, ETH Lausanne. Forschung, Bildung, Volksinitiativen: 1998 – 2014 – 2018. Forschung und Lehre wehren sich für

Patrick Aebischer ruft zur Ablehnung der „Selbstbestimmungs-Initiative“ auf: „Es geht auch um die Forschung“

„An der Urne geht es diesmal auch um die Forschung“: Unter diesem Titel ruft Patrick Aebischer, 2000 bis 2016 sehr erfolgreicher Präsident der Ecole Polytechnique Fédérale Lausanne (EPFL: ETH Lausanne), zur Ablehnung der „Selbstbestimmungsinitiative“ auf. Auszug aus seinem Artikel in der „NZZ am Sonntag“ vom 18.11.18, S. 22: „Die Selbstbestimmungsinitiative setzt die Schweizer Wissenschaft grossen Risiken aus – mit Folgen

Jetzt fallen alle Hemmungen: SVP-Nationalrat Vogt wirft EGMR-Richtern „Sympathien für den politischen Islam“ vor

„Ich will nicht, dass Richter mit Sympathien für den politischen Islam über unserer Verfassung und damit über den Schweizer Bürgern stehen“, schreibt SVP-Nationalrat und Wirtschaftsrechts-Professor Hans-Ueli Vogt, und meint damit offenbar die Kammer des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in Strassburg, die eine Beschwerde gegen ein höchstrichterliches Urteil aus Österreich über die Anwendung einer Strafnorm für Blasphemie abwies. Mehr dazu hier.

Das Urteil des EU-Gerichtshofs über Österreichs Lohnschutz und die „Selbstbestimmungs-Initiative“

Das soeben bekannt gewordene Urteil des EU-Gerichtshofs in Luxemburg betreffend eine österreichische Lohnschutzmassahme mag ein Hammer für die Sargnägel des Rahmenabkommens Schweiz-EU sein. Aber es ist kein Grund, der Selbstbestimmungsinitiative zuzustimmen.Im Gegenteil. Vorab zum Urteil ein klärender Tweet von Nationalrat Eric Nussbaumer: „Dass es um einen Anwendungsfall der Auftraggeberhaftung ging. Diese Massnahme kennen wir in der Schweiz nicht und der

Dann eben nochmals: „Strassburg“ ist KEIN EU-Gericht!

„Unsere Verfassung schützt Menschenrechte besser als ein paar bürokratische EU-Richter“, postet ein Martin Hartmann im Facebook.   Für wie blöd muss man seine Mitbürgerinnen und Mitbürger halten, um zu glauben, man könne ihnen noch 10 Tage vor der Abstimmung einreden, der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg sei ein EU-Gericht? Die „Basler Zeitung“ (damals noch „Blochers BaZ“) musste dies schon

Laurent Wehrli: „Suisse et Autodétermination : déjà une réalité!“

Extrait d’un article de Laurent Wehrli, Conseiller national (PRD/FDP, VD), vice-président de l‘Association suisse de politique étrangère / Schweizerische Gesellschaft für Aussenpolitik (lien à l’article complet): „(…) D’aucuns tentent de faire croire que la Suisse n’est pas un pays régi par l’autodétermination, allant même jusqu’à instiller le soupçon que le droit international est supérieur au droit national. Ce n’est pas

Ausgerechnet… Befürworter der „SBI“ werfen „Strassburg“ NICHT-Verurteilung Österreichs vor

Im Dilemma zwischen Islamophobie und der Forderung, der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) solle sich gegenüber den Konventionsstaaten stärker zurückhalten, obsiegt für einige Anhänger der „Selbstbestimmungsinitiative“ die Islamophobie – und die Entschlossenheit, „Strassburg“ mit allen Mitteln der Polemik zu bekämpfen. In Österreich wurde eine Frau verurteilt, weil sie Mohammed wegen seiner Heirat einer Frau im Kindesalter als Pädophilen bezeichnet hatte.

Hans-Ueli Vogt: „Man kann auch einen Vorbehalt anbringen“ – Wie die Wiener Vertragskonvention Vorbehalte regelt

Aus einem Doppelinterview mit den Nationalräten Hans-Ueli Vogt (SVP, pro) und Andrea Caroni (FDP, kontra) über die „Selbstbestimmungsinitiative“, NZZ 13.11.18, S. 14: „Vogt: Die Selbstbestimmungsinitiative verlangt als Erstes nach wie vor die völkerrechtskonforme Auslegung einer neuen Verfassungsbestimmung. Trotz den Behauptungen der Initiativgegner würden wir mit der Selbstbestimmungsinitiative die nötige Flexibilität behalten. Kommt es dann tatsächlich zu einem Widerspruch mit internationalem

Die sogenannte Selbstbestimmungs-Initiative löst keine Probleme, sondern schafft neue.

Aufgrund der gegenwärtigen Regelung in der Bundesverfassung zum Verhältnis von Landesrecht und Völkerrecht, die die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger selbst demokratisch legitimiert haben, wurden immer wieder flexible und pragmatische Lösungen von Konflikten zwischen Landesrecht und Völkerrecht gefunden. Die Initiative schafft keine Möglichkeiten zur Kündigung völkerrechtlicher Verträge, die nicht heute schon bestehen und genutzt werden könnten. Die SVP hat mit der Kündigungsinitiative

L’iniziativa detta per l’autodeterminazione non protegge la sovranità nazionale.

Sovranità significa possibilità di autodeterminarsi riguardo alle norme che rendono possibile tale autodeterminazione, la legittimano e la preservano sul lungo termine. La sovranità si manifesta anche nella capacità di decidere liberamente della conclusione di relazioni contrattuali, per tutelare i propri interessi. La possibilità di non rispettare norme fondamentali come quelle che proteggono i diritti umani non è espressione di sovranità,

L’initiative dite pour l’autodétermination ne sert pas la souveraineté de la Suisse.

Souveraineté signifie possibilité de s’autodéterminer dans le cadre des normes qui rendent cette autodétermination possible, qui la légitiment et qui la maintiennent à terme. La souveraineté se manifeste précisément aussi dans la capacité de décider librement de s’engager dans des relations contractuelles, afin de pouvoir défendre ses propres intérêts. La possibilité de ne pas respecter des normes fondamentales comme celles

Die sogenannte Selbstbestimmungs-Initiative dient der Souveränität der Schweiz nicht.

Souveränität heisst Selbstbestimmung im Rahmen der Normen, die Selbstbestimmung erst möglich machen, legitimieren und langfristig erhalten. Souveränität zeigt sich gerade auch in der Fähigkeit zur freien Entscheidung über das Eingehen vertraglicher Beziehungen, um damit eigene Interessen wahrzunehmen. Die Möglichkeit zum Bruch grundlegender Normen wie der Menschenrechte ist kein Ausdruck von Souveränität, sondern von Geringschätzung von Regeln, die für alle Menschen

Die fremden Schweizer Richter: Schweizerin und Schweizer an internationalen Gerichtshöfen

Eine Schweizer Richterin und sechs Schweizer Richter, die an drei verschiedenen internationalen Gerichtshöfen tätig waren oder es noch immer sind, gehen auf von der „Selbstbestimmungsinitiative“  aufgeworfene Fragen zum Völkerrecht ein und erzählen von ihren persönlichen Überzeugungen und Erfahrungen als internationale RichterInnen. Link zu den Statements von Lucius Caflisch, Giorgio Malinverni, Mark Villiger, Carlo Ranzoni, Helen Keller, Stefan Trechsel, Robert Roth.

„Selbstbestimmungs-Initiative“: „Meister, die Arbeit ist fertig – kann ich sie gleich wieder flicken?“

Die neuste und bislang tiefste Verbeugung der Initianten vor den Unentschlossenen:   „Das Parlament wird einige Details noch zu präzisieren haben, wie das bei allen Initiativen passiert.“ (Facebookseite von Markus Schmid, einem besonders aktiven Propagandisten der SBI). Darf man wissen, WELCHE? Wir haben die Frage den SVP-Nationalräten Vogt, Rösti und Aeschi per Facebook zugeleitet.

L’iniziativa detta per l’autodeterminazione mette a repentaglio le relazioni economiche della Svizzera.

A causa delle imprecisioni che contiene, l’iniziativa rimette in discussione diversi importanti trattati internazionali. Tra questi figurano in particolare i grandi accordi in materia economica, che contribuiscono ad assicurare il successo della nostra economia e la prosperità del nostro Paese. L’iniziativa rimette in discussioneanche la via bilaterale, visto che le disposizioni che contiene riguardano anche gli accordi conclusi con l’UE.

L’initiative dite pour l’autodétermination met en danger les relations économiques de la Suisse.

En raison de ses réglementations peu claires, l’initiative dite pour l’autodétermination remet en question de nombreux accords internationaux importants, dont font partie en particulier certains traités économiques significatifs, qui contribuent à garantir le succès de notre économie et, par voie de conséquence, notre prospérité. La voie bilatérale avec l’Union européenne est également remise en question par l’initiative dans la mesure

Die sogenannte Selbstbestimmungs-Initiative gefährdet die wirtschaftlichen Beziehungen der Schweiz.

Die sogenannte Selbstbestimmungsinitiative stellt durch ihre unklaren Regelungen viele wichtige völkerrechtliche Verträge in Frage. Dazu gehören insbesondere wirtschaftlich bedeutsame Verträge, die eine erfolgreiche Wirtschaft und damit unseren Wohlstand sichern helfen. Auch der Bilaterale Weg wird durch die Initiative in Frage gestellt, denn Abkommen mit der EU sind von ihren Regelungen ebenfalls betroffen. Punkt 4 der Stellungnahme von 201 Hochschullehrerinnen und

L’iniziativa detta per l’autodeterminazione indebolisce la democrazia.

Democrazia significa possibilità di autodeterminarsi in materia politica, possibilità che deve continuare ad essere garantita anche in futuro. L’esercizio della democrazia presuppone l’esistenza delle istituzioni e delle procedure proprie allo Stato di diritto. Anche i diritti umani ne fanno parte; una democrazia senza libertà di espressione, libertà di stampa o libertà di associazione è infatti impensabile. La protezione giuridica delle

L’initiative dite pour l’autodétermination affaiblit la démocratie.

Démocratie signifie possibilité de s’autodéterminer en matière politique, possibilité qui doit être garantie aussi dans le futur. La démocratie présuppose donc l’existence des institutions et procédures de l’État de droit, dont font aussi partie les droits fondamentaux, car une démocratie n’est pas concevable sans droits fondamentaux comme la liberté d’opinion et d’expression, la liberté des médias ou la liberté d’association.

Die sogenannte Selbstbestimmungs-Initiative schwächt die Demokratie.

Demokratie heisst freie politische Selbstbestimmung, die auch in der Zukunft gesichert ist. Demokratie setzt deswegen die Einrichtungen und Verfahren des Rechtsstaates voraus. Dazu gehören auch die Menschenrechte, denn eine Demokratie ist ohne Rechte wie Meinungs-, Presse- oder Versammlungsfreiheit nicht denkbar. Ohne rechtlich geschützte Freiheit hat Demokratie keine Luft zum Atmen. Die sogenannte Selbstbestimmungsinitiative ist zudem undemokratisch, weil sie den Stimmbürgerinnen

Pascal Couchepin: „Je ne veux pas d’une dictature de la majorité en Suisse“

Extrait d’un interview, publié par „Le Matin Dimanche“, le 11 novembre 2018, page 8. „Pascal Couchepin, en général, les anciens conseillers fédéraux restent en retrait. Pourquoi sortez-vous de votre réserve à deux semaines du vote? Ce n’est pas la première fois que je participe au débat politique. Si j’interviens, c’est que je crois sincèrement que cette initiative de l’UDC est vicieuse

L’iniziativa detta per l’autodeterminazione, creando incertezza giuridica, nuoce al Tribunale federale.

La cosiddetta iniziativa per l’autodeterminazione manca il suo obiettivo, ossia quello di affidare al popolo e non più al Tribunale federale il compito di prendere determinate decisioni importanti. Anzi, spetterà in fin dei conti al Tribunale federale risolvere i problemi giuridici sollevati dalle imprecisioni e dalle contraddizioni delle disposizioni dell’iniziativa. Indipendentemente da come deciderà, esso sarà esposto a costanti attacchi

L’initiative dite pour l’autodétermination, de par l’incertitude juridique qu’elle crée, est dommageable pour le Tribunal fédéral.

L’initiative dite pour l’autodétermination n’atteint pas son but, qui consiste à confier au peuple, et non au Tribunal fédéral, le soin de trancher certaines questions importantes. Au contraire : il appartiendra en fin de compte au Tribunal fédéral de clarifier les questions juridiques nouvelles que les réglementations ambiguës et contradictoires de l’initiative créent. Quelle que soit la manière dont il

Die sogenannte Selbstbestimmungs-Initiative schadet durch die Rechtsunsicherheit, die sie schafft, dem Bundesgericht.

Die sogenannte Selbstbestimmungsinitiative erfüllt ihr Ziel, dass wichtige Fragen vom Stimmvolk und nicht vom Bundesgericht zu beantworten sind, nicht. Im Gegenteil: Am Ende muss das Bundesgericht die Rechts-fragen klären, die die unklaren und widersprüchlichen Regelungen der Initiative neu schaffen. Wie es auch entscheidet – es wird ständigen politischen Angriffen ausgesetzt sein. Damit wird die für den Rechtsstaat Schweiz zentrale Institution

Nationalrat Vogt über Italien und „Strassburg“: Wusste er es nicht besser – oder wollte er irreführen?

„Laut Hans-Ueli Vogt (SVP) verweigerte sich Italien einem Urteil zu Schulkruzifixen. Fakt ist: Italien siegte vor Gericht. Auch Italien habe schon Verdikte aus Strassburg ignoriert. So begründete SVP-Nationalrat Hans-Ueli Vogt im Interview mit dieser Zeitung seine Haltung zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR). Es wäre Vogts Meinung nach nicht weiter tragisch, wenn sich die Schweiz aufgrund der Selbstbestimmungsinitiative mal über

L’iniziativa detta per l’autodeterminazione minaccia la protezione dei diritti umani.

La Convenzione europea per la salvaguardia dei diritti dell’uomo istituisce un sistema di protezione dei diritti umani molto apprezzato a livello internazionale. Importanti diritti oggi iscritti nella Costituzione federale sono stati ispirati, sviluppati e rafforzati nell’ambito di questo meccanismo di protezione. La Convenzione europea per la salvaguardia dei diritti dell’uomo ci protegge anche qualora una legge federale dovesse violare i

L’initiative dite pour l’autodétermination met en danger la protection des droits fondamentaux, en particulier par le biais de la CEDH

La Convention européenne des droits de l’homme (CEDH) a créé un système de protection des droits fondamentaux hautement réputé sur le plan international. D’importants droits qui figurent aujourd’hui dans la Constitution fédérale ont été inspirés, développés et renforcés à partir de ce système. La Convention européenne nous protège aussi lorsque nos droits fondamentaux sont violés par une loi fédérale. Elle

Die sogenannte Selbstbestimmungs-Initiative gefährdet den Menschenrechts-schutz, insbesondere durch die EMRK.

Die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) hat ein international hoch angesehenes Schutzsystem von Menschenrechten geschaffen. Wichtige Rechte, die sich heute in der Bundesverfassung finden, wurden durch dieses Schutzsystem angeregt, weiterentwickelt und gestärkt. Die Europäische Menschenrechtskonvention schützt uns auch dann, wenn ein Bundesgesetz unsere Grundrechte verletzt. Sie ergänzt damit das Schutzsystem der Bundesverfassung, das im Unterschied zu anderen Staaten in solchen Fällen nur

L’iniziativa detta per l’autodeterminazione indebolisce l’ordinamento internazionale da cui i piccoli Paesi dipendono

Le grandi nazioni dispongono di vari mezzi politici per difendere i propri interessi. In un piccolo Paese come la Svizzera occorre invece puntare sulla protezione consacrata dal diritto. La Svizzera ha quindi interesse a rafforzare il diritto internazionale e non a indebolirlo. Nella vita di tutti i giorni possiamo contare sul fatto che chi sottoscrive un contratto sarà tenuto a

L’initiative dite pour l’autodétermination affaiblit l’ordre juridique international, sur lequel la Suisse s’appuie

Les nations importantes et puissantes disposent de plusieurs moyens politiques pour défendre leurs intérêts. Pour un petit État comme la Suisse, en revanche, la protection par le droit revêt une signification toute particulière. C’est la raison pour laquelle la Suisse a tout intérêt à renforcer le droit international, et non pas à l’affaiblir. Dans la vie de tous les jours,

Die sogenannte Selbstbestimmungs-Initiative schwächt die völkerrechtliche Ordnung, auf die die Schweiz als Kleinstaat angewiesen ist.

Grosse und mächtige Staaten können ihre Interessen auf vielen politischen Wegen verfolgen. Für einen Kleinstaat wie die Schweiz ist dagegen der Schutz durch Recht von besonderer Bedeutung. Die Schweiz hat deswegen ein grosses Interesse, das Völkerrecht zu stärken, keines, es zu schwächen. Im Alltag verlassen wir uns darauf, dass wer einen Vertrag abschliesst, diesen auch einhält. Das gilt auch im

René Rhinow zur „Selbstbestimmungs-Initiative“: Selten wurde so viel Falsches behauptet

Ich mag mich nicht erinnern, dass vor einer Volksabstimmung (eidgenössische Abstimmung über die Selbstbestimmungs-Initiative) so viele Unwahrheiten verbreitet worden sind, wie dies gegenwärtig in Leserbriefen von Anhängern der Initiative (und auch in Artikeln von Chefredaktoren) der Fall ist. Wie Phönix aus der Asche stiegen selbsternannte Spezialisten des Verfassungsrechtes und des Völkerrechts, die sich wohl vorher nie damit befasst haben. Und

L’iniziativa detta per l’autodeterminazione è una contraddizione in termini.

Come affermato dai suoi promotori, l’iniziativa è diretta contro l’Accordo tra la Svizzera e l’UE sulla libera circolazione delle persone, il quale è stato oggetto di referendum. Nel contempo essa prevede però anche che i trattati internazionali assoggettati al referendum sono determinanti per il Tribunale federale e quindi devono essere applicati anche se contrari alla Costituzione. Pertanto, da un lato

L’initiative dite pour l’autodétermination est contradictoire

L’initiative est dirigée en tout cas, selon ses auteurs, contre l’Accord avec l’Union européenne (UE) sur la libre circulation des personnes, qui a été assujetti au référendum. En même temps, cependant, l’initiative prescrit que les traités internationaux dont l’arrêté d’approbation a été sujet au référendum restent déterminants pour le Tribunal fédéral et doivent donc être appliqués par celui-ci même s’ils

Die sogenannte Selbstbestimmungs-Initiative ist selbstwidersprüchlich.

Die Initiative richtet sich laut Initianten jedenfalls gegen das Abkommen zur Personenfreizügigkeit mit der EU, das dem Referendum unterstand. Gleichzeitig ordnet sie an, dass völkerrechtliche Abkommen, die dem Referendum unterstanden, für das Bundesgericht massgeblich und damit auch bei Verstoss gegen die Verfassung vom Bundesgericht anzuwenden sind. Die Initiative erklärt damit das Abkommen zur Personenfreizügigkeit für massgeblich, das sie beseitigen will.

L’iniziativa detta per l’autodeterminazione crea incertezza giuridica

L’iniziativa lascia numerose questioni giuridiche senza risposta. Ad esempio: in quali casi esattamente si può parlare di contraddizione tra diritto internazionale e diritto costituzionale per cui, secondo il testo dell’iniziativa, diventerebbe necessario rinegoziare o addirittura denunciare i trattati internazionali? Basta una sola sentenza internazionale per ammettere il conflitto di norme oppure la contraddizione rispetto alla Costituzione federale deve riguardare l’intero

L’initiative dite pour l’autodétermination crée une forte insécurité juridique

L’initiative soulève de nombreuses questions juridiques qui demeurent sans réponse. Quelques exemples: Dans quelles circonstances faut-il admettre qu’il existe effectivement un conflit d’obligations entre le droit international et le droit constitutionnel, conflit qui, selon le texte de l’initiative, exige une renégociation ou même une dénonciation des traités internationaux concernés ? Une décision judiciaire dans un cas isolé est-elle suffisante ou

Die sogenannte Selbstbestimmungs-Initiative schafft Rechtsunsicherheit

Die Initiative wirft viele unbeantwortete Rechtsfragen auf. Einige Beispiele: Unter welchen Umständen besteht genau ein Widerspruch zwischen Völkerrecht und Verfassungsrecht, der laut Initiativtext eine Nachverhandlung oder gar eine Kündigung von völkerrechtlichen Verträgen verlangt? Reicht ein einzelnes Gerichtsurteil oder muss ein ganzer Vertrag gegen die Bundesverfassung verstossen? Wer stellt das fest? Wie lange muss verhandelt werden, wenn ein Widerspruch vorliegt –

„Damit wir nicht in die EU geführt werden“ – ein entlarvender Slogan der „SBI“-Propaganda

„Damit wir nicht in die EU geführt werden“: Das ist das erste Argument auf einem gelben Inserat für die „Selbstbestimmungsinitiative“, zum Beispiel am 6.11.18 im „Tages-Anzeiger“, S. 7. Eine gute Gelegenheit, an das Staatsvertragsreferendum zu erinnern: Nach Artikel 140 der Bundesverfassung untersteht der Beitritt zu einer supranationalen Organisation, und die EU ist eine solche, dem obligatorischen Referendum und braucht somit die Zustimmung von

Docenti di diritto: „Sì ai diritti umani e alla democrazia, no all’iniziativa per l’autodeterminazione!“

Docenti di diritto di tutte le Facoltà di giurisprudenza svizzere respingono la cosidetta iniziativa per l’autodeterminazione. Nove Punti: 1. L’iniziativa detta per l’autodeterminazione crea incertezza giuridica. 2. L’iniziativa detta per l’autodeterminazione è una contraddizione in termini. 3. L’iniziativa detta per l’autodeterminazione, creando incertezza giuridica, nuoce al Tribunale federale. 4. L’iniziativa detta per l’autodeterminazione mette a repentaglio le relazioni economiche della

Enseignantes et enseignants de droit: „Oui aux droits humains et à la démocratie, non à l’initiative pour l’autodétermination !“

Enseignantes et enseignants de droit de toutes les disciplines juridiques des Facultés de droit suisses rejettent l’initiative dite pour l’autodétermination. 9 points: 1. L’initiative dite pour l’autodétermination crée une forte insécurité juridique. 2. L’initiative dite pour l’autodétermination est contradictoire. 3. L’initiative dite pour l’autodétermination, de par l’incertitude juridique qu’elle crée, est dommageable pour le Tribunal fédéral. 4. L’initiative dite pour