Im Mitgliederbrief vom 7. März 2010 bemerkten wir zu einer Rezension, welche für Offenheit gegenüber der Todesstrafe eintrat: „An uns ist es, das Argumentarium gegen die Todesstrafe präsent zu halten, zu aktualisieren, zu vitalisieren, damit es nicht im Asyl „Political Correctness“ landet.“ Daraufhin wurden wir auf die im Jahr 2000 erschienene Dissertation von Beatrice Luginbühl hingewiesen: „Im Kampf gegen die Todesstrafe: Jean-Jacques Comte de Sellon (1782 – 1839)“ (Band 41 der Zürcher Studien zur Rechtsgeschichte).

Aus dem Inhaltsverzeichnis, 4. Kapitel, Sellons Argumente gegen die Todesstrafe:

1. Erfahrungen mit der Abschaffung der Todesstrafe – ein Blick über die Landesgrenze und in die Vergangenheit.

2. Der Widerspruch zum christlichen Menschenbild.

3. Die Wirksamkeit der Todesstrafe

4. Das Fehlurteil

5. Der Besserungsgedanke und die Gefängnisfrage

Im „Ausblick“ schreibt Beatrice Luginbühl: „Damals wie heute sind die Argumente in der Diskussion für und wider die Todesstrafe die selben geblieben wie zu Sellons Zeiten. Sie haben nichts an ihrer Aktualität eingebüsst. Doch das gewichtigste und wohl eindrücklichste Argument gegen die Todesstrafe ist – nebst der Unantastbarkeit des menschlichen Lebens – noch immer der mögliche Justizirrtum. Noch so viele Worte könnten diese Wahrheit nicht eindrücklicher belegen, wie das folgende, schlichte und nachdenklich stimmende Foto (…): 28 zum Tod verurteilte und später in Berufungsprozessen freigesprochene Amerikanerinnen und Amerikaner sitzen auf der Bühne eines Hörsaals der Northwestern University in Chicago, wo sie am 14. November 1998 am Kongress der Justizirrtümer teilnahmen.“

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