Nationalrat genehmigt 15. Protokoll zur EMRK

Gegen die Stimmen der SVP genehmigte der Nationalrat am 8. September 2015 das 15. Protokoll zur Europäischen Menschenrechtskonvention, das unter anderem in der Präambel das Prinzip der Subsidiarität der Gerichtsbarkeit des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte einführt. Die SVP beantragte Rückweisung zwecks Neuverhandlungen, ansonsten Ablehnung.

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Aus dem Votum des SVP-Sprechers Lukas Reimann:

„Man erzählt hier der Bevölkerung, das Protokoll sei im Interesse der Schweiz, man stärke die Selbstbestimmung und die Subsidiarität. Aber wenn Sie genau schauen, was hier passiert, dann schreibt man lediglich die gängige Praxis fest und fügt in der Präambel ein zusätzliches schönes Wort namens Subsidiarität ein. Praktisch ändert sich aber nichts.
Ich teile aber Ihre Meinung, dass wir die Subsidiarität in der Schweiz und auch die Selbstbestimmung der Schweiz stärken müssen. Wenn Sie das aber wirklich tun wollen, müssen Sie neu verhandeln, und das verlangen wir mit dem Rückweisungsantrag auch. Der Bundesrat soll sich für ein Zusatzprotokoll einsetzen, welches als oberste und für den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte verbindliche Rechtsquelle die Verfassungen der jeweiligen Vertragsstaaten festsetzt. Es bestehen durchaus Chancen, dass ein solches Zusatzprotokoll erreicht werden könnte. So hat sich kürzlich David Cameron aus England ebenfalls so geäussert. In vielen anderen Staaten ist die Kritik an ausufernden Urteilen über alle möglichen Lebensbereiche in den einzelnen Staaten immer lauter zu hören.
Was würde es bedeuten, wenn wir mehr Subsidiarität und mehr Selbstbestimmung für die Schweiz zurückgewinnen könnten? Es würde heissen, dass wir Rechtssicherheit und Stabilität erreichen könnten, indem das Verhältnis zwischen Landesrecht und internationalem Recht geklärt wäre. Die Selbstbestimmung der Schweizer und damit auch der weltweit einzigartigen direkten Demokratie würden bewahrt. (…)“

Aus dem Votum von Bundesrätin Simonetta Sommaruga:

„(…) Es gab verschiedene Konferenzen, und die Konferenz von Brighton war der eigentliche Anstoss für das Protokoll Nr. 15 zur EMRK, über das wir heute beraten. Es sieht fünf Änderungen der EMRK vor. Als besonders bedeutsame Änderung erachte ich, dass das Subsidiaritätsprinzip neu ausdrücklich in der Präambel der Konvention verankert werden soll.
Das ist zwar inhaltlich keine Neuerung, aber diese Ergänzung der Präambel macht sichtbar, was bereits ist. Sie ist auch ein Signal, eine Aufforderung an den Gerichtshof, dort Zurückhaltung zu üben, wo die Vertragsstaaten Ermessen haben und wo die innerstaatlichen Gerichte einen Fall bereits sorgfältig geprüft haben, auch im Lichte der EMRK.
Wenn Sie sich daran erinnern, welche Urteile des Gerichtshofs in der Schweiz heftig kritisiert wurden und werden, sehen Sie: Diese Änderung, die Sie heute beschliessen, liegt in unserem Interesse, ohne dass damit die Unabhängigkeit des Gerichtshofs beeinträchtigt wird. (…)“

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