Motion von Nationalrat Andrea Caroni (FDP/Liberale, AR).

Verfassungsgerichtsbarkeit – kaum verworfen, schon wieder auf der Traktandenliste!

Diesmal soll – anderes als beim letzten, gescheiterten Anlauf – sogar ein neues Gericht geschaffen werden.

Dieses soll aber nicht Individualrechte schützen, sondern exklusiv die Kantone. Die in der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) garantierten Grundrechte werden ja bereits durch das Bundesgericht und den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte geschützt – pourvu que ça dure…

“(…) Um den Föderalismus als «tragende Säule unseres Staates» zu erhalten, schlägt FDP-Nationalrat Andrea Caroni nun einen Umbau der Institutionen vor: Er will, exklusiv für die Kantone, ein Verfassungsgericht einrichten. Genauer gesagt eine Light-Variante davon: Die einzige Mission der Richter bestünde im Kampf gegen die Zentralisierung. Sie würden nicht über die Einhaltung jedes Verfassungsartikels wachen (wie etwa das oberste Gericht Deutschlands), sondern lediglich die Macht der Kantone behüten. Wenn der Bund also eine Sache regelte, für die er nicht zuständig ist, könnten die Kantone gemäss Caroni vor «ihrem» Verfassungsgericht die föderalistischen Rechte einfordern – und die Richter würden dann das entsprechende Bundesgesetz kippen. Dessen Schöpfer wären damit gezwungen, ihre Grenzen zu respektieren.
Caroni hat in der Wintersession eine entsprechende Motion lanciert – und damit ein Anliegen aufgegriffen, das die Kantone selber in der erwähnten CH-Studie vorbringen. (…)”

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