Die FDP-Liberalen fordern klare Regeln für das Verhältnis von Landesrecht und Völkerrecht im Konfliktfall. Ständerat Andrea Caroni (AR), Autor eines Positionspapiers der Partei zu dieser Frage, sagt gegenüber der “Schweiz am Sonntag” (7.8.16, S. 8):

“Es darf nicht sein, dass man diese staatspolitisch eminent wichtige Frage einfach dem Urteil der Richter überlässt. Sonst könne wieder dasselbe geschehen wie bei der Masseneinwanderungsinitiative: Das Volk stimmt einem vertragswidrigen Verfassungsartikel zu. Und kaum ist er angenommen, urteilt das Bundesgericht, dass es diesen nicht umsetzen wird, solange das Freizügigkeitsabkommen mit der EU gilt.

Hier ist der Zeitungsbericht zu berichtigen: Das Bundesgericht hat über den Vorrang zwischen Masseneinwanderungsinitiative und Freizügigkeitsabkommen noch kein Urteil gefällt. Was vorliegt, ist eine Stellungnahme der Zweiten Öffentlichrechtlichen Abteilung, die nicht entscheidrelevant war. Es ist offen, ob sich das Bundesgericht in einem “Ernstfall” an diesem Obiter Dictum orientieren wird. Verpflichtet dazu ist es nicht. Aber dass Caroni in Frage stellt, ob der Gesetzgeber diesen Entscheid auf das Bundesgericht abschieben darf, ist institutionenpolitisch  ernstzunehmen.

Das Positionspapier sieht vor, nach dem Kriterium zu entscheiden, wie Völkerrecht übernommen wurde: mit obligatorischem Referendum (wie eine Verfassungsänderung), mit fakultativem Referendum (wie ein Gesetz) oder ohne Referendumsmöglichkeit. “Im Konfliktfall würde dann generell jene Norm gelten, die stärker demokratisch legitimiert ist. Ein Vertrag wie die Personenfreizügigkeit, der dem fakultativen Referendum unterstand, müsste somit hinter eine Verfassungsnorm wie den neuen Artikel zur Zuwanderungsinitiative treten”, fasst die “Schweiz am Sonntag” zusammen. “Die FDP ist aber auch bereit, andere Lösungen zu prüfen. Sie fordert vom Bundesrat primär einmal, dass er als Alternative zu den SVP-Forderungen selber neue Vorschläge unterbreitet. Gleichzeitig ruft sie die Regierung dazu aquf, Konflikte gar nicht erst entstehen zu lassen, indem sie ‘besser überlegt, was sie unterschreibt’, wie Caroni sagt. Die Schweiz solle nur noch Verträge eingehen, wenn dies klare Vorteile bringe oder grundlegende Schweizer Werte auf globaler Ebene stärke.”

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Die redaktionelle Formulierung, ein Vertrag wie die Personenfreizügigkeit, der dem fakultativen Referendum unterstand, müsste hinter eine Verfassungsnorm wie den neuen Artikel zur Zuwanderungsinitiative treten, wird den Auswirkungen einer solchen Praxis nicht gerecht. Wenn das Bundesgericht eine Vertragsbestimmung nicht mehr anwenden darf, resultiert nicht ein diffuses “Hintertreten”, sondern eine konkrete Vertragsverletzung. Die Folgen sind, dass der Vertrag neu ausgehandelt oder ganz oder teilweise gekündigt werden muss, je nachdem, was der Vertrag für diesen Fall vorsieht und wozu die Vertragsparteien der Schweiz bereit sind. Man kann das diskutieren, aber ohne es zu verharmlosen.

Siehe auch die angenommene Motion von Ständerat Andrea Caroni: “Obligatorisches Referendum für völkerrechtliche Verträge mit verfassungsmässigem Charakter. Link hier.

 

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