Einstimmig haben die Staatspolitischen Kommissionen von National- und Ständerat beschlossen, Volk und Parlament mehr Mitspracherecht zu geben, wenn es um die Kündigung von Staatsverträgen geht.

Diese Einmütigkeit ist nicht ganz selbstverständlich. Denn Initianten der Masseneinwanderungsinitiative behaupten derzeit, mit dem Ja zu dieser Initiative hätten Volk und Stände auch die Kündigung des Freizügigkeitsabkommens mit der EU mitbeschlossen, falls die Initiative anders nicht umgesetzt werden könne. Dagegen wird eingewandt, die Stimmberechtigten seien gerade nicht zur Kündigung befragt worden. Vielmehr heisse es in einer Übergangsbestimmung der Initiative: “Völkerrechtliche Verträge, die Artikel 121a widersprechen, sind innerhalb von drei Jahren nach dessen Annahme durch Volk und Stände neu zu verhandeln und anzupassen.” Was zu geschehen habe, wenn dies misslinge, lasse der Initiativtext offen.

Konsistent mit der Haltung der Staatspolitischen Kommissionen wäre hingegen die aus der SVP angedrohte Volksinitiative auf Kündigung des Freizügigkeitsabkommens.

Bericht von Camilla Alabor (NZZ) zur Beschluss der Staatspolitischen Kommissionen hier.

 

 

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