Aussenpolitischer Bericht 2014 des Bundesrates, Kapitel 3.3.1: “Europarat”, und Anhang

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3.3 Stabilität in Europa und der Welt

3.3.1 Europarat

Die Krise in der Ukraine überschattete 2014 auch das Geschehen im Europarat. Andererseits wurde die Aufmerksamkeit auf die wichtige Rolle gelenkt, welche die Strassburger Organisation für die Stabilität auf dem Kontinent spielen will. Das Fachwissen und die Unterstützung verschiedener Organe des Europarates – beispielsweise auf Ebene des Ministerkomitees, der Venedigkommission oder der Fachausschüsse (wie zum Beispiel der Konsultationsausschuss für den Schutz nationaler Minderheiten) – haben im Ukraine-Konflikt zur Beruhigung und zur Aufrechterhaltung des Dialogs zwischen den Parteien beigetragen. Die Zusammenarbeit zwischen dem Europarat und der OSZE hat im Fall der Ukraine gut geklappt. Dass die Schweiz im Berichtsjahr den OSZE-Vorsitz innehatte, dürfte die Zusammenarbeit begünstigt haben.

Für die Schweiz war das Jahr 2014 geprägt durch die Ratifizierung des Übereinkommens des Europarats vom 25. Oktober 20075 zum Schutze von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch (Lanzarote-Konvention) sowie durch die Unterzeichnung mehrerer anderer Verträge und Protokolle. Ihrer Gewohnheit getreu wirkte die Schweiz aktiv an der Erarbeitung neuer Konventionen mit, unter anderem der Konvention betreffend die Bekämpfung des Handels mit menschlichen Organen, die Anfang 2015 für die Mitgliedstaaten zur Unterzeichnung aufgelegt wird, sowie der Konvention gegen Wettkampfmanipulation im Sport, die im September 2014 in Magglingen unterzeichnet wurde.

2014 erliess der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte 18 Urteile, welche die Schweiz betrafen. Diese Urteile befassten sich hauptsächlich mit dem Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens, dem Recht auf Freiheit und Sicherheit sowie dem Recht auf ein faires Gerichtsverfahren. In der Schweiz warfen gewisse Urteile des Gerichtshofs die Frage nach dem Verhältnis zwischen Völker- und Landesrecht auf. Der Europarat ist ein wichtiger Partner der Schweiz. Er bildet die wichtigste Plattform für die Vereinheitlichung von europäischen und internationalen Rechtsnormen und ermöglicht es der Schweiz, von der guten Praxis anderer europäischer Staaten zu profitieren und diese wiederum von eigenen Erfahrungen in Bezug auf Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit profitieren zu lassen.

Im Anhang zu diesem Bericht finden sich weitere Angaben zur Tätigkeit des Europarates im Zusammenhang mit der Schweiz während des Berichtsjahres.

5 SR 0.311.40

Anhang:

Ergänzende Angaben zum Europarat

Die Schweizer Schwerpunkte im Europarat sowie die wichtigsten Herausforderungen, mit denen sich die Strassburger Organisation konfrontiert sieht, werden unter Ziffer 3.3.1 des Aussenpolitischen Berichtes 201427 behandelt. Dieser Anhang enthält ergänzende Informationen zu den Aktivitäten der Schweiz in den verschiedenen Organen des Europarates.

1 Organe

1.1 Ministerkomitee

An der 124. Tagung des Ministerkomitees vom 6. Mai 2014 in Wien wurde das 65-jährige Jubiläum des Europarates gefeiert. Im Zentrum der Gespräche stand die Krise in der Ukraine, entsprechend hoch war die Teilnahme der Mitgliedstaaten auf Ministerebene. Diskutiert wurde über die Notwendigkeit zur Deeskalation der Krise und Möglichkeiten zur friedlichen Beilegung des Konfliktes. Bereits zuvor hatte das Ministerkomitee in einer seiner Entschliessungen die Abhaltung eines Unabhängigkeitsreferendums auf der Krim und die folgende Annexion durch die russische Föderation als illegal verurteilt. Gewürdigt wurde die aktive Rolle des Generalsekretärs sowie die nützlichen Beiträge verschiedenerer Expertengremien des Europarates wie etwa der Venedig-Kommission bei der Beratung verfassungsrechtlicher Fragen oder des beratenden Ausschusses zum Schutz nationaler Minderheiten. Bereits zu Beginn des Jahres gab das Ministerkomitee seine Zustimmung zur Schaffung eines internationalen Beratergremiums für die Ukraine mit der Aufgabe, die Untersuchung begangener Menschenrechtsverletzungen während der Demonstrationen auf dem Maidan in Kiew und später in Odessa zu begleiten.

Ferner diskutierte das Ministerkomitee den vom Generalsekretär erstmals herausgegebenen Bericht zur Situation der Demokratie, der Menschenrechte und der Rechtstaatlichkeit in Europa. Darin werden Rassismus, Intoleranz, Diskriminierung, Extremismus, Korruption, die soziale Kohäsion sowie der Schutz der individuellen Freiheiten, insbesondere der Meinungsäusserungs- und Medienfreiheit, als grösste Herausforderungen des Kontinents bezeichnet. Der Bericht soll inskünftig jährlich erscheinen und die erzielten Fortschritte und verbleibende Herausforderungen darstellen.

Nach der Wiederwahl von Generalsekretär Jagland für eine zweite fünfjährige Periode durch die Parlamentarische Versammlung des Europarates hielt dieser im Ministerkomitee seine Antrittsrede und stellte seine Ziele und Prioritäten für die folgenden Jahre vor, welche den Schutz und die Verstärkung des EGMR, die Verstärkung der Kooperation mit den Mitgliedstaaten sowie die Fortsetzung der Unterstützung der Nachbarstaaten beinhalten.

Ausserdem verabschiedete das Ministerkomitee während des Jahres die Konvention gegen Wettkampfmanipulation im Sport sowie die Konvention gegen illegalen Handel von menschlichen Organen und hielt ausführliche Debatten zu den Themen Gewalt gegen Frauen sowie die Rolle von Nichtregierungsorganisationen im Europarat ab.

1.2 Parlamentarische Versammlung

Die vier Tagungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates (PVER) im Jahr 2014 waren vor allem geprägt durch die Lage in der Ukraine, zu der mehrere Dringlichkeitsdebatten stattfanden. An der Januartagung wählte die PVER die Luxemburgerin Anne Brasseur zu ihrer Präsidentin.

An der Apriltagung verabschiedete die Versammlung eine Resolution, in der sie die Annexion der Krim durch Russland verurteilte und das Trennungsreferendum für unrechtmässig und verfassungswidrig erklärte. Mit einer weiteren Resolution setzte sie die Stimmrechte der russischen Delegation und ihr Recht auf Teilnahme an Wahlbeobachtungsmissionen bis zum Ende der Session 2014 aus.

An der Junitagung wählte die Versammlung den Norweger Thorbjørn Jagland im ersten Wahlgang erneut für eine fünfjährige Amtszeit als Generalsekretär des Europarates.

An der vierten Tagung verabschiedete die Versammlung eine Resolution, die darauf abzielt, Neonazismus und Rechtsextremismus einzudämmen. In diesem Zusammenhang unterstützte die Versammlung einen Vorschlag junger Aktivisten, den 22. Juli zum «Europäischen Tag für die Opfer von Hasskriminalität» zu machen. An der gleichen Tagung nahm sie des Weiteren eine Resolution an, in der sie Georgien aufrief, die Polarisierung zu überwinden, um die Demokratisierung fortzusetzen. Die Versammlung zeichnete schliesslich einen Aktivisten für Grundrechte und Grundfreiheiten, den Aserbaidschaner Anar Mammadli, mit dem Vaclav-Havel-Menschenrechtspreis aus.

1.3 Kongress der Gemeinden und Regionen Europas

Die beiden Tagungen des Kongresses im Jahr 2014, an denen die Schweizer Delegation teilnahm, widmeten sich insbesondere dem Thema «Der Platz Jugendlicher in der Gesellschaft: Gemeinsame Verantwortung der Städte und Regionen». Ihr Ziel war es, ein Forum für den Gedankenaustausch zwischen politischen Vertretern auf lokaler und regionaler Ebene über die Teilnahme junger Menschen als Akteure der lokalen und regionalen Demokratie vorzuschlagen. Dieses Ziel wurde namentlich dank der aktiven Mitwirkung von Delegierten des Jugendparlaments aus den meisten Mitgliedstaaten erreicht.

2 Menschenrechte

2.1 Demokratischer Zusammenhalt – Menschenrechtsfragen/Follow-up Interlaken

Im Zentrum der Aktivitäten des Lenkungsausschusses für Menschenrechte (CDDH) standen die Reform des EMRK-Kontrollsystems, Arbeiten im Bereich Entwicklung und Förderung der Menschenrechte sowie ein erster Gedankenaustausch über die längerfristige Ausrichtung des CDDH.

Nachdem im letzten Berichtszeitraum die Reformprotokolle 15 und 16 zur EMRK verabschiedet werden konnten,28 stand die Reformdiskussion im laufenden Jahr im Zeichen der langfristigen Reform des EMRK-Kontrollmechanismus. Die Vorarbeiten werden derzeit von einer dem CDDH und dessen Expertenausschuss (Groupe de rédaction, GDR) unterstellten Arbeitsgruppe (GDR-F) geführt; am Anfang dieser Arbeiten stand ein öffentlicher Aufruf an alle interessierten Kreise und Personen, Vorschläge zur langfristigen Reform des Kontrollsystems zu unterbreiten, wobei ausdrücklich auch radikale Änderungen des Systems zur Sprache kommen sollten (thinking out of the box). Die Arbeitsgruppe ist gemischt zusammengesetzt, in dem Sinn, dass neben den Staatenvertretern auch externe Expertinnen und Experten beigezogen werden. Im April 2014 hat zudem in Oslo eine Konferenz über die langfristige Zukunft des Gerichtshofs stattgefunden. Diskutiert wurden die Themen: (1) Geschichte, bisherige Reformen und verbleibende Herausforderungen; (2) Der Gerichtshof im Jahr 2030; (3) Die Umsetzung der Urteile durch die Mitgliedstaaten. Auch die Ergebnisse dieser Konferenz, an der sich Vertreter aus der Schweiz aktiv beteiligt haben, werden in die laufenden Arbeiten einfliessen.

Was den Bereich Entwicklung und Förderung der Menschenrechte betrifft, hat der CDDH im Berichtsjahr von den laufenden Arbeiten verschiedener Experten- oder Redaktionsgruppen Kenntnis genommen und Stellung bezogen zu den ihm unterbreiteten Fragen. Das gilt insbesondere für die Arbeiten des CDDH-CORP (Groupe de rédaction sur les droits de l’homme et les entreprises), des CDDH-DC (Groupe sur les droits de l’homme dans les sociétés culturellement diverses) sowie des DH-BIO-psy (Groupe de rédaction pour l’élaboration d’un Protocole additionnel relatif à la protection des droits de l’homme et de la dignité des personnes atteintes de troubles mentaux à l’égard du placement et du traitement involontaires)29.

Die Aussprache über die künftige Ausrichtung des Lenkungsausschusses hat verschiedene Gründe: Der CDDH hat sich in den letzten Jahren v. a. mit der Reform des EGMR und dem Beitritt der EU zur EMRK befasst, während andere, menschenrechtsrelevante Themen in den Hintergrund getreten sind. Der CDDH wird deshalb heute v. a. als «Reformausschuss» wahrgenommen. Hinzu kommt, dass sich mit der kürzlich erfolgten Zusammenlegung verschiedener anderer Komitees zum Comité Européen pour la Cohésion sociale, la dignité humaine et l’Egalite (CDDECS) neue Abgrenzungsfragen ergeben werden. Anlass für die Diskussion ist schliesslich der Umstand, dass der CDDH nach seinem bisherigen Verständnis v. a. allem im Bereich des «standard setting» tätig war und sich mehr und mehr die Einsicht durchsetzt, dass Defizite im Bereich Menschenrechte nicht primär im Normativen liegen, sondern in der mangelhaften Umsetzung der bestehenden Standards. Die Diskussion im Berichtszeitraum war gewissermassen eine Eintretensdebatte. Sie wird in den kommenden Monaten fortgesetzt und konkretisiert werden.

2.2 Die Schweiz vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte

Im Berichtszeitraum fällte der Gerichtshof in Schweizer Beschwerdefällen 18 Urteile. In 9 Urteilen wurde mindestens eine Verletzung der EMRK festgestellt. Die 18 Urteile waren (in chronologischer Reihenfolge)30:

– A.A. (7. Januar 2014): Verletzung des Verbots der Folter und der unmenschlichen und erniedrigenden Behandlung (Art. 3 EMRK) für den Fall der Ausweisung des Beschwerdeführers in den Sudan. Keine Verletzung des Rechts auf wirksame Beschwerde (Art. 13 EMRK) in Verbindung mit Artikel 3 EMRK.

– Ruiz Rivera (18. Februar 2014): Verletzung des Rechts auf Freiheit und Sicherheit (Art. 5 Abs. 4 EMRK) des verwahrten Beschwerdeführers wegen der Weigerung der Gerichte, ein neues psychiatrisches Gutachten einzuholen und eine kontradiktorische Anhörung durchzuführen. Keine Prüfung von Artikel 5 straffälligen Beschwerdeführers, dessen Tochter und die von ihm getrennt lebende Ehefrau in der Schweiz leben, nach Ecuador.

– Howald Moor und andere (11. März 2014): Verletzung des Rechts auf Zugang zum Gericht (Art. 6 Abs. 1 EMRK) der Angehörigen eines AsbestOpfers wegen der systematischen Anwendung der Verjährungs- oder Verwirkungsfristen. Keine Prüfung des Diskriminierungsverbots (Art. 14 EMRK) in Verbindung mit Artikel 6 Absatz 1 EMRK.

– Palanci (25. März 2014): Keine Verletzung des Rechts auf Achtung des Privat- und Familienlebens (Art. 8 EMRK) im Fall der Ausweisung eines rückfälligen Straftäters in die Türkei.

– El Mentouf (22. April 2014): Keine Verletzung des Rechts auf ein faires Verfahren (Art. 6 Abs. 1 und 3b EMRK) wegen der unterlassenen Mitteilung eines Einvernahmeprotokolls betreffend einen Mitbeschuldigten, zu welchem sich der Beschwerdeführer später äussern konnte.

– Buchs (27. Mai 2014): Keine Verletzung des Rechts auf Achtung des Privatund Familienlebens (Art. 8 EMRK) und des Diskriminierungsverbots (Art. 14 EMRK) in Zusammenhang mit einem Verfahren betreffend Zuweisung der gemeinsamen elterlichen Sorge.

– Ukaj (24. Juni 2014): Keine Verletzung des Rechts auf Achtung des Privatund Familienlebens (Art. 8 EMRK) im Fall der Ausweisung eines straffälligen Beschwerdeführers in den Kosovo.

– A.B. (1. Juli 2014): Verletzung der Freiheit der Meinungsäusserung (Art. 10 EMRK) aufgrund der strafrechtlichen Verurteilung eines Journalisten wegen Veröffentlichung amtlicher geheimer Verhandlungen (Art. 293 StGB). Der Fall ist vor der Grossen Kammer des EGMR hängig.

– M.P.E.V. und andere (8. Juli 2014): Verletzung des Rechts auf Achtung des Privat- und Familienlebens (Art. 8 EMRK) für den Fall der Ausweisung des straffälligen Beschwerdeführers, dessen Tochter und die von ihm getrennt lebende Ehefrau in der Schweiz leben, nach Ecuador.

– Rouiller (22. Juli 2014): Keine Verletzung des Rechts auf Achtung des Privat- und Familienlebens (Art. 8 EMRK) durch die gerichtlich angeordnete Rückkehr der von der Mutter in die Schweiz entführten Kinder nach Frankreich.

– Schmid (22. Juli 2014): Keine Verletzung des Rechts auf ein faires Verfahren (Art. 6 Abs. 1 EMRK), weil der Beschwerdeführer genügend Zeit hatte, auf die relativ kurzen Stellungnahmen der anderen Parteien zu replizieren.

– Gajtani (9. September 2014): Verletzung des Rechts auf Zugang zu einem Gericht (Art. 6 Abs. 1 EMRK) wegen Nichteintretens auf eine infolge fehlerhafter Rechtsmittelbelehrung verspätete Beschwerde. Keine Verletzung des Rechts auf Achtung des Privat- und Familienlebens (Art. 8 EMRK) durch das Verbringen der Kinder der Beschwerdeführerin nach Mazedonien. Unzulässigkeit der Beschwerde gestützt auf Artikel 3 EMRK.

– C.W. (23. September 2014): Keine Verletzung des Rechts auf Freiheit und Sicherheit (Art. 5 Abs. 1 EMRK) wegen Verlängerung einer stationären therapeutischen Massnahme um fünf Jahre ohne Einholung einer zusätzlichen Expertise einer externen Fachstelle. Unzulässigkeit der Beschwerde gestützt auf Art. 6 EMRK.

– Gross (30. September 2014, Grosse Kammer): Beschwerde wegen Verletzung des Rechts auf Achtung des Privat- und Familienlebens (Art. 8 EMRK) durch das Fehlen einer genügenden gesetzlichen Regelung für die Beihilfe zum Suizid von nicht todkranken Personen (Urteil der Kammer vom 14.05.2013) unzulässig infolge Missbrauchs des Beschwerderechts (Art. 35 Abs. 3 Bst. a EMRK).

– Pelterau-Villeneuve (28. Oktober 2014): Verletzung der Unschuldsvermutung (Art. 6 Abs. 2 EMRK) durch die Einstellungsverfügung des Staatsanwaltes, wonach der Beschwerdeführer den Tatbestand erfüllt habe, aber die Handlungen verjährt seien.

– Tarakhel et al. (4. November 2014): Verletzung des Verbots unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung (Art. 3 EMRK) für den Fall der Rückschaffung afghanischer Staatsangehöriger mit Kindern nach Italien (DublinVerfahren) ohne individuelle Zusicherungen hinsichtlich der Betreuung und des Zusammenbleibens der Familie. Unzulässigkeit der Beschwerden gestützt auf Artikel 8 EMRK und Artikel 13 i.V. mit Artikel 3 EMRK.

– M.A. (18.11.2014): Verletzung des Verbots der Folter und der unmenschlichen und erniedrigenden Behandlung (Art. 3 EMRK) für den Fall der Ausweisung des Beschwerdeführers in den Sudan.

– Perrillat-Bottonet Jean-François (20.11.2014): Keine Verletzung des Folterverbots und/oder des Rechts auf eine wirksame Untersuchung behaupteter polizeilicher Übergriffe (Art. 3 EMRK). Absatze 1 EMRK.

2.3 Diskriminierung und Rassismus

2.3.1 Bekämpfung des Rassismus

Im Anschluss an ihren Besuch in der Schweiz im Oktober 2013 veröffentlichte die Europäische Kommission gegen Rassismus und Intoleranz (ECRI) am 16. September 201431 ihren fünften Bericht über die Schweiz (fünfter Überwachungszyklus). Die Kommission würdigte das kontinuierliche Engagement der Behörden in der Schweiz und deren unmissverständliche Verurteilung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit. Als positiv erachtete sie insbesondere die Bereitstellung von Beratungsangeboten für Diskriminierungsopfer im Rahmen der kantonalen Integrationsprogramme KIP, den verstärkten Einsatz gegen Rassismus und Diskriminierung in der Schule, die Angebote in der Menschenrechtsbildung sowie die Unterstützung einzelner Kantone und Gemeinden für LGBT-Personen (Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgender). Die Kommission übte aber auch Kritik an der Schweiz. Der ausländerfeindliche und teilweise rassistische politische Diskurs beeinträchtige die Lebensbedingungen von dunkelhäutigen Menschen, Jenischen und Fahrenden. Nach wie vor komme es auch auf dem Arbeitsmarkt oder bei Dienstleistungen zu Diskriminierungen.

Die Kommission empfahl namentlich einen weiteren Ausbau der Integrationsmassnahmen, verstärkte Sensibilisierung der Medien für die Thematik sowie den Aufbau unterstützender Strukturen und Angebote für LGBT-Personen in allen Landesteilen.

2.3.2 Minderheitenschutz

Am 28. Mai 2014 verabschiedete das Ministerkomitee des Europarates seine dritte Resolution über die Umsetzung des Rahmenübereinkommens zum Schutz nationaler Minderheiten durch die Schweiz. Nachdem das Ministerkomitee auf verschiedene positive Entwicklungen hingewiesen hatte, formulierte es an die Adresse der Schweiz Empfehlungen zu drei Bereichen, in denen seiner Auffassung nach umgehendes Handeln erforderlich ist. Die Bundesbehörden, Kantone und Gemeinden wurden erstens ersucht, den gravierenden Mangel an Stand- und Durchgangsplätzen für Fahrende möglichst rasch zu beheben. Sie wurden zweitens aufgerufen, angemessene Massnahmen zu ergreifen, um Rassismus in all seinen Ausprägungen zu bekämpfen und sämtliche Formen von Intoleranz − einschliesslich im politischen Diskurs und im Internet − öffentlich zu verurteilen. Und sie wurden schliesslich ermutigt, ihre Anstrengungen fortzusetzen, das Bundesgesetz vom 5. Oktober 200732 über die Landessprachen und die Verständigung zwischen den Sprachgemeinschaften (SpG) umzusetzen, damit die Gleichstellung der Amtssprachen des Bundes in der Praxis voll und ganz verwirklicht wird und die Angehörigen sprachlicher Minderheiten in der Bundesverwaltung ihre eigene Sprache verwenden können und in den Verwaltungsstrukturen anteilsmässig vertreten sind. Der Bundesrat muss darlegen, welche Massnahmen von den Behörden getroffenen Massnahmen von den Behörden getroffen wurden, um auf die verschiedenen Empfehlungen des 4. Berichts über die Umsetzung des Rahmenübereinkommens zum Schutz nationaler Minderheiten einzugehen.

Die Schweiz arbeitete auch 2014 im Ad-hoc-Sachverständigenausschuss für RomaFragen (CAHROM) mit. Das Bundesamt für Kultur informierte den Ausschuss über die Frage des Schulbesuchs der Kinder von Fahrenden einschliesslich der Probleme und der derzeitigen Projekte. Die Schweiz bekundete ihr Interesse an der Teilnahme an einer thematischen Arbeitsgruppe zur Frage des Fernunterrichts für die Kinder von Fahrenden.

2.3.3 Gleichstellung von Frau und Mann

Die Schweiz nimmt aktiv an den verschiedenen Anlässen teil, die die Kommission des Europarates für die Gleichstellung der Geschlechter (DECS-GEC) zum Thema Zugang von Frauen zur Justiz organisiert. An einem Seminar über die Frage, wie Lücken in der Forschung und der Erhebung von geschlechterdifferenzierten Daten zum Zugang von Frauen zur Justiz geschlossen werden können (Combler les lacunes dans la recherche et la collecte des données ventilées par sexe en matière d’égalité d’accès des femmes à la justice), das am 26./27. Juni 2014 in Paris stattfand, stellte ein Schweizer Sachverständiger verschiedene bewährte Verfahren aus der Schweiz vor.

2.4 Wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte

Der Bundesrat hat am 2. Juli 2014 einen Bericht über die revidierte Europäische Sozialcharta (CSE) genehmigt. Er entspricht damit dem Postulat der Aussenpolitischen Kommission des Ständerates «Vereinbarkeit der revidierten Europäischen Sozialcharta mit der schweizerischen Rechtsordnung». Der Bericht kommt zum Schluss, dass die Schweiz aus rechtlicher Sicht die Mindestanforderungen für die Ratifikation erfüllen würde. Die Schweiz könnte ohne Gesetzesänderungen die folgenden sechs Artikel der Kernbestimmungen akzeptieren: Artikel 1 (Recht auf Arbeit), Artikel 5 (Vereinigungsrecht), Artikel 6 (Recht auf Kollektivverhandlungen), Artikel 7 (Recht der Kinder und Jugendlichen auf Schutz), Artikel 16 (Recht der Familie auf sozialen, gesetzlichen und wirtschaftlichen Schutz) und Artikel 20 (Recht auf Chancengleichheit und Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf ohne Diskriminierung aufgrund des Geschlechts). Hinsichtlich der Vereinbarkeit der CSE mit dem dualen System der beruflichen Grundbildung hat der Europäische Ausschuss für soziale Rechte (CEDS) in einem Abkommen mit den Schweizer Behörden festgehalten, dass dieses System nicht unter Artikel 7 CSE (Recht der Kinder und Jugendlichen auf Schutz), sondern unter Artikel 10 CSE (Recht auf berufliche Bildung) fällt, bei dem es kein Problem darstellt. Nach Abschluss dieser rechtlichen Prüfung kam der Bundesrat zum Schluss, dass er sich erst nach der Kenntnisnahme des Berichts durch das Parlament zum Grundsatz einer Ratifikation äussern wird. Er unterbreitete den Bericht im September und Oktober 2014 dem Parlament, zuerst der Delegation bei der Parlamentarischen Versammlung des Europarats, dann der Aussenpolitischen Kommission des Nationalrats, der Aussenpolitischen Kommission des Ständerats und der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerats.

2.5 Rechtstaatlichkeit und Menschenrechte in der Informationsgesellschaft

Seit einigen Jahren befasst sich der Europarat unter der Führung des Lenkungsausschusses für Medien und Informationsgesellschaft (CDMSI) intensiv mit Fragen der Förderung der Rechtsstaatlichkeit und der Menschenrechte in der Informationsgesellschaft, insbesondere bezüglich der Nutzung und Gouvernanz des grenzüberschreitenden Internets. Er hat eine Reihe von Empfehlungen und Erklärungen hierzu verabschiedet, darunter eine mit zehn Grundprinzipien zur Internet-Gouvernanz, die auf rechtstaatlichen und Menschenrechts-Überlegungen beruht. Zudem beschäftigt er sich mit der Informations-, Meinungs- und Versammlungsfreiheit und mit dem Schutz von Privatsphäre und Menschenwürde bei Internetdiensten und neuen Medien. Im Jahr 2011 hat der Europarat einen neuen Medienbegriff entwickelt, der vorschlägt, einen abgestuften und differenzierten Ansatz für den Umgang mit (neuen) Medien zu wählen. Dieser soll es erlauben, die Rechte und Pflichten der Medien- und der Internetdiensteanbieter, aber auch der Nutzer, abgestuft nach Funktion und Relevanz eines Dienstes oder Mediums zu definieren. Im April 2014 hat der Europarat einen Menschenrechtsleitfaden für Internetnutzer verabschiedet, welcher die Nutzer in einer einfachen Sprache über ihre Rechte im Internet und über die Möglichkeiten, diese geltend zu machen informiert. Die Schweiz hat bei der Erarbeitung dieser Texte wesentlich mitgearbeitet. Diese nichtbindenden Instrumente des Europarates beeinflussen die Debatten zwischen Regierungen, Wirtschaft und Zivilgesellschaft im Rahmen des vom Europarat und der Schweiz mit weiteren Partnern initiierten europäischen Dialog zur InternetGouvernanz (EuroDIG) und werden vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte bei seiner Arbeit beigezogen. Auch auf globaler Ebene gilt der Europarat als Vorreiter in der Behandlung von Menschenrechtsthemen in der Informationsgesellschaft. Seine Arbeiten fliessen in die Multistakeholder-Debatten im Internet Governance Forum der UNO ein und haben auch die Ergebnisse der NETmundialMultistakeholder-Konferenz vom April 2014 in São Paulo mitgeprägt. Im Juni 2014 hat ein von einem Schweizer Regierungsvertreter mitverfasster Bericht des Europarates zu Menschenrechtsaspekten der Aktivitäten von ICANN eine breite Debatte innerhalb der ICANN und einen die verschiedenen Anspruchsgruppen übergreifenden Prozess ausgelöst, welcher zum Ziel hat, die Menschenrechtsaspekte der Aktivitäten von ICANN systematischer zu erkennen und zu behandeln. Während ICANN bis anhin von vielen als Institution verstanden wurde, die für technische Fragen des Domain-Namen-Systems (DNS) zuständig ist, ist das Thema der angemessenen Berücksichtigung von internationalem Recht und Menschenrechten im Rahmen von ICANN nun dauerhaft auf der Agenda.

2.6 Bioethik

Im Berichtszeitraum wurden vom leitenden Ausschuss für Bioethik (DH-Bio) folgende Arbeiten erbracht: Der Entwurf für eine Empfehlung zum Thema «Prédiction, test génétique et assurance» wurde im Plenum diskutiert. Die Mehrheit sprach sich dafür aus, den Geltungsbereich nicht auf genetische Daten zu beschränken. Zum weiteren Vorgehen wurde beschlossen, interessierte Delegationen zu einer Sitzung einzuladen, an der der Überarbeitungsbedarf festgestellt wird. Ein Berichterstatter (ein Mitglied des Plenums) wird beauftragt, eine neue Textversion zu erstellen.

Der Entwurf der revidierten Empfehlung (2006)4 des Ministerkomitees über Forschung an biologischem Material menschlichen Ursprungs befand sich von März bis August 2014 in der öffentlichen Anhörung. Danach wurden die Resultate ausgewertet, die wohl im Jahr 2015 veröffentlicht werden.

Die Erarbeitung des neues Zusatzprotokolls zur Bioethik-Konvention des Europarates betreffend den Schutz der Würde und der Grundrechte von Personen mit psychischen Krankheiten im Hinblick auf Zwangsmassnahmen wurde vorangetrieben, insbesondere mithilfe eines Symposiums, bei dem Stakeholders zu Wort kommen konnten. Strittige Punkte betrafen den Geltungsbereich, den Umgang mit Minderjährigen sowie die Bezeichnung einer Vertrauensperson ausserhalb der üblichen gesetzlichen Vertretung.

In Bezug auf die ethische Analyse aufstrebender Technologien konnte die Erarbeitung der ersten Studie, die den Stand der wissenschaftlich-technischen Entwicklung in den ausgewählten Technologien (Nanotechnologie, Biotechnologie, Informationstechnologie, Kognitionswissenschaften) darstellen sollte, abgeschlossen werden. Als Hauptresultat wurde eine zunehmende Interaktion, Konvergenz und Verflechtung zwischen Technik und Natur (Biologie) postuliert. Zugleich wurde die zweite Studie, die zusätzlich zur ersten Studie die ethischen Implikationen herausarbeiten soll, auf den Weg gebracht, und es wurde die Organisation des für Anfang 2015 geplanten Symposiums aufgenommen.

Schliesslich wurde beschlossen, die Kooperation mit den Nationalen (Bio-) Ethikkommissionen der Mitgliedsländer zu vertiefen und einen intensiveren Informationsaustausch anzustreben. Auch sollen jeweils Vertretungen der nationalen Kommissionen zu den Veranstaltungen des DH-Bio eingeladen werden.

2.7 Elektronische Stimmabgabe (E-Voting)

Am 28. Oktober 2014 fand das 5. Review-Meeting des Europarates zum Thema E-Voting statt. Das Review-Meeting wurde von Österreich einberufen. Die Schweiz hat diese Initiative unterstützt und das österreichische «Non-Paper» mitgesponsort.

Im Rahmen des 5. Review-Meetings wurde die Aktualisierung der Empfehlungen des Europarates besprochen. Die anwesenden Länder hatten ausserdem die Möglichkeit, den Stand des E-Voting-Projekts vorzustellen. Am Treffen sind die anwesenden Mitgliedstaaten übereingekommen, dass die einschlägige Empfehlung des Ministerrates zu E-Voting aus dem Jahr 2004 aktualisiert und insbesondere den bei den Versuchen gemachten Erfahrungen sowie den neuen technischen Erkenntnissen angepasst werden muss.

Die Teilnehmer des 5. Recommendation Rec(2004)11 Evaluations-Treffens zu den juristischen, operationellen und technischen Normen der elektronischen Stimmabgabe haben sich für eine Aktualisierung der CM Rec(2004)11 ausgesprochen, die so schnell wie möglich, spätestens aber in der Periode des Programms und Budgets 2016–2017 durch eine Ad-hoc-Expertengruppe durchgeführt werden sollte. Um Kosten zu sparen, sollten, wenn möglich, elektronische Austausch- und Verhandlungsmittel eingesetzt werden. Um eine höchstmögliche Qualität der Aktualisierungsresultate zu gewährleisten, sollte die Expertengruppe aus Regierungsvertretern, die für Wahlprozedere zuständig sind, bestehen. Diese sollten, wenn nötig, durch andere relevante Akteure wie Akademiker, Wirtschaftsvertreter sowie Vertreter der Zivilgesellschaft unterstützt werden.

Zum Schweizer Projekt. Die Schweiz hat auch im Jahr 2014 erfolgreich Versuche mit der elektronischen Stimmabgabe in zwölf Kantonen durchgeführt. Seit Projektbeginn wurden mehr als 180 Versuche mit dem elektronischen Stimmkanal durchgeführt. Nach wie vor gelten die Auslandschweizer Stimmberechtigten als priorisierte Zielgruppe. Langfristiges Ziel des Bundes ist die Einführung dieses dritten, komplementären Stimmkanals für alle Stimmberechtigten.

2013 hat der Bundesrat den dritten Bericht zu Vote électronique erarbeitet, der die Versuche seit 2006 auswertet und gestützt auf diese Erkenntnisse aufzeigt, wie die Stimmabgabe via Internet künftig ausgedehnt werden soll. Gestützt auf diesen Bericht wurden die Rechtsgrundlagen für die elektronische Stimmabgabe revidiert. Die Bestimmungen der Verordnung über die politischen Rechte wurden angepasst und eine neue Verordnung der Bundeskanzlei über die elektronische Stimmabgabe wurde geschaffen. Die neuen Rechtsgrundlagen sind am 15. Januar 2014 in Kraft getreten.

3 Rechtstaatlichkeit

3.1 Völkerrecht

Zweimal jährlich treffen sich die Rechtsberater der europäischen Aussenministerien im Rahmen des CAHDI (Comité ad hoc des conseillers juridiques sur le droit international public) – ein Organ des Europarates – zum Erfahrungs- und Gedankenaustausch. Die Schweiz, in der Person des Direktors der Direktion für Völkerrecht, nimmt regelmässig an den Treffen des CAHDI teil. Das Forum bietet die Gelegenheit, über aktuelle völkerrechtliche Entwicklungen zu diskutieren, Erfahrungswerte zu Fragen der nationalen Umsetzung völkerrechtlicher Normen auszutauschen, sowie die Möglichkeit, allfällige Stellungnahmen unter den Mitgliedstaaten des Europarates zu koordinieren.

Neben zahlreichen anderen Rechtsfragen wurde im Berichtsjahr insbesondere die Frage der Vorrechte und Immunitäten von Sondermissionen diskutiert. Der Ausdruck Sondermission bezeichnet eine einen Staat vertretende zeitweilige Mission, die von einem Staat mit Zustimmung eines anderen Staates in diesen entsandt wird, um mit ihm über besondere Fragen zu verhandeln oder dort eine bestimmte Aufgabe zu erfüllen. Insbesondere mit Blick auf das internationale Genf, Austragungsort zahlreicher internationaler Konferenzen, misst die Schweiz dieser völkerrechtlichen Thematik eine grosse Bedeutung zu. Sie nutzte die Gelegenheit, um über die schweizerische Gesetzgebung und deren praktische Umsetzung zu informieren sowie um aktuelle Fragestellungen zu Vorrechten und Immunitäten im Kontext des Völkergewohnheitsrechts zu diskutieren.

3.2 Strafrecht

3.2.1 Bekämpfung des Menschenhandels

Am 1. April 2013 trat das Übereinkommen des Europarats vom 16. Mai 200533 zur Bekämpfung des Menschenhandels für die Schweiz in Kraft. Ein Überwachungsmechanismus gewährleistet die wirksame Umsetzung des Übereinkommens. Dieser besteht aus der unabhängigen Expertengruppe GRETA (Group of Experts on Action against Trafficking in Human Beings), die für die Bewertung der Konventionsumsetzung zuständig ist, sowie aus dem Ausschuss der Vertragsparteien, der die GRETA-Mitglieder wählt und Massnahmen empfehlen kann, die auf den Schlussfolgerungen der GRETA-Mitglieder basieren. In Absprache mit der ständigen Vertretung der Schweiz beim Europarat nimmt die Geschäftsstelle der KSMM an den Sitzungen des Ausschusses teil. Sie war zuletzt an der 14. Sitzung vom 7. Juli 2014 durch den Geschäftsführer vertreten.

Gemäss Praxis evaluiert die GRETA die Umsetzungsmassnahmen des jeweiligen Unterzeichnerstaates ein erstes Mal ein Jahr nach dem Inkrafttreten des Übereinkommens. So erhielt die Geschäftsstelle der KSMM, deren Geschäftsführer die Kontaktperson der GRETA ist, am 1. April 2014 einen umfangreichen Fragebogen vom Sekretariat der GRETA. Die Fragen bezogen sich vor allem auf die rechtlichen Grundlagen, die statistischen Erhebungen und die staatlichen Tätigkeiten gegen Menschenhandel. Die Geschäftsstelle beantwortete den Fragebogen unter Einbezug diverser Bundesstellen sowie von Organisationen, welche im Steuerungsorgan der KSMM vertreten sind. Die konsolidierte Antwort wurde am 31. Juli 2014 der GRETA zurückgeschickt.

In Anschluss an die Beantwortung des Fragebogens findet ein Länderbesuch durch eine Delegation der GRETA statt, um die Umsetzung des Übereinkommens in der Praxis zu beurteilen. Der Präsident, die Vizepräsidentin und zwei Sekretäre der GRETA besuchten dazu in der Woche 40 die Schweiz. Die Delegation traf sich Vertreterinnen und Vertretern des Bundes, besuchten Runde Tische gegen Menschenhandel in der Deutsch- und Westschweiz, und es fand eine Sitzung mit einer Vertreterin und einem Vertreter des Nationalrates statt. Die Delegation der GRETA erhielt einen umfassenden Einblick in die Aktivitäten der Schweiz gegen Menschenhandel, und sie zeigte sich mit den Besuchen, welche die Geschäftsstelle der KSMM organisiert und begleitet hatte, zufrieden. Unabhängig von den Besuchen bei den Bundes- und Kantonsstellen trafen sich die GRETA-Delegierten während der Besuchswoche auch mit Vertreterinnen und Vertretern von NGO, die in der Schweiz in der Bekämpfung von Menschenhandel aktiv sind.

Im Frühling 2015 ist der erste Berichtsentwurf der GRETA zu erwarten. Die Schweiz wird Gelegenheit haben, dazu Stellung zu nehmen. Der definitive Bericht wird voraussichtlich Ende 2015 veröffentlicht werden.

3.2.2 Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch

Das Übereinkommen des Europarates vom 25. Oktober 200734 zum Schutze von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch (Lanzarote-Konvention) ist das erste internationale Instrument, das die verschiedenen Formen sexuellen Kindsmissbrauchs umfassend für strafbar erklärt. Nebst den Straftatbeständen enthält die Konvention Bestimmungen über Prävention, Opferschutz und Strafverfahren sowie Regeln zur internationalen Zusammenarbeit.

Die für einen Beitritt der Schweiz notwendige Revision des Strafgesetzbuches35, namentlich die Strafbarerklärung der Freier von 16- bis 18-jährigen Prostituierten, trat am 1. Juli 2014 in Kraft. Am gleichen Datum trat die Konvention für die Schweiz in Kraft.

3.2.3 Cyberkriminalität

Das Übereinkommen des Europarates vom 23. November 200136 über die Cyberkriminalität ist für die Schweiz am 1. Januar 2012 in Kraft getreten. Neu ins innerstaatliche Recht eingeführt wurde dabei der Straftatbestand des unbefugten Eindringens in ein Datenverarbeitungssystem (Art. 143bis StGB, sog. Hacking-Tatbestand) sowie eine neue Regelung über elektronische Verkehrsdaten in der internationalen Zusammenarbeit (Art. 18b des Rechtshilfegesetzes vom 20. März 198137).

Die Vertragsstaaten des Übereinkommens treffen sich zweimal jährlich, um gemeinsam über die Implementierung und Weiterentwicklung des Übereinkommens zu befinden. Die Schweiz wird regelmässig durch das EJPD (BJ/Fedpol) vertreten. Besondere Beachtung finden zurzeit die Arbeiten zur Ausdehnung der Möglichkeiten für Strafverfolgungsbehörden, um direkt auf im Ausland befindliche Computerdaten zugreifen zu können (transborder access to data). Die Schweiz ist in der mit dieser Aufgabe befassten Arbeitsgruppe vertreten.

3.2.4 Terrorismus

An der zweiten Jahrestagung des Expertenkomitees des Europarates zur Terrorismusbekämpfung (CODEXTER) im November 2014 vereinbarten die Teilnehmerstaaten neue strafrechtliche Massnahmen, um die Bekämpfung von Terrorismus in den 47 Mitgliedstaaten des Europarates zu verstärken. 2015 soll ein Zusatzprotokoll zum Übereinkommen des Europarates zur Verhütung des Terrorismus ausgearbeitet und fertiggestellt werden, das die Rekrutierung, Ausbildung, Vorbereitung und Finanzierung von Reisen, die zur Begehung terroristischer Handlungen unternommen werden, unter Strafe stellt. CODEXTER bereitet ausserdem eine Empfehlung zu Präventivmassnahmen, Radikalisierung über das Internet sowie geeignete Mittel bei der Rückkehr von Terrorismuskämpfern vor. Diese Schritte stehen in Verbindung mit der Umsetzung der Resolution 2178 (2014) des UNO-Sicherheitsrates in Europa. Das Protokoll zielt darauf ab, die Gesetzgebung in Europa zu harmonisieren und so die zwischenstaatliche Zusammenarbeit zu erleichtern.

3.2.5 Organhandel

Die Konvention des Europarates gegen den Organhandel wurde am 9. Juli 2014 vom Ministerkomitee angenommen und liegt ab März 2015 für die Mitgliedstaaten und die Nichtmitgliedstaaten des Europarates zur Unterzeichnung auf.

Die Konvention ist grundsätzlich mit der rechtlichen Grundlage in der Schweiz konform. Die Opportunität der Unterzeichnung und Ratifizierung dieser Konvention durch die Schweiz wird gegenwärtig geprüft.

3.3 Drogen

Die Gruppe für die Zusammenarbeit im Kampf gegen den Missbrauch und den illegalen Handel mit Betäubungsmitteln (Groupe Pompidou) wurde im Jahr 1971 auf Initiative des damaligen französischen Präsidenten Pompidou gegründet. 1980 wurde sie in die Organisation des Europarates in Strassburg eingegliedert und zählt heute 36 Mitgliedsländer. Die Schweiz (Bundekriminalpolizei/Fedpol) präsidiert seit dem 1. Januar 2011 die Airports Group. Diese besteht aus Zoll-, Grenzwacht- und Polizei-Vertretern aus 36 Ländern. Sie zielt auf die Harmonisierung sowie Verbesserung von Kontrollmassnahmen im Drogenbereich auf europäischen Flughäfen und die Verbesserung von Kontrollmassnahmen im Bereich General Aviation ab. Anlässlich des 29. Jahrestreffens der Airports Group im Juni 2014 wurde die Teilnahme der Mitgliedsländer der medNET-Group (Mediterranean Network) der Groupe Pompidou in die Aktivitäten der Airports Group konkretisiert. Algerien, Tunesien, Jordanien, Ägypten und der Libanon beteiligen sich, zusammen mit Japan, Mexiko und Belarus als Beobachter an den Sitzungen der Airports Group. Die im Arbeitsprogramm der Groupe Pompidou 2011–2014 vorgesehenen Aktivitä- ten und Konferenzen konzentrierten sich auf den Austausch von Informationen, Trends und Entwicklungen unter den Polizei-, Zoll- und Grenzwachtbehörden, internationalen Organisationen sowie Aufsichtsbehörden. 2014 wurde im Rahmen des Programms «Law Enforcement Activities» eine Tagung der Unterarbeitsgruppe General Aviation und das 29. Jahrestreffen der Airports Group durchgeführt. 2014 wurde zudem eine Konferenz zu den neuen Bedrohungen im Bereich der Vorläuferstoffe und eine Konferenz im Bereich Internetkriminalität organisiert. Die Schweiz (Bundeskriminalpolizei/Fedpol) war im Rahmen ihres Vorsitzes und als Mitglied des Organisationskomitees aktiv an der Organisation der Konferenzen beteiligt.

Die Groupe Pompidou koordiniert unter den Mitgliedsländern Aspekte der Drogenpolitik, die von gemeinsamem Interesse sind. Die Pompidou-Gruppe soll Politik, Wissenschaft und tägliche Drogenarbeit vernetzen. Die offenen Diskussionsfora, frei von rechtlich oder politisch bindender Wirkung, sind für alle Mitgliedstaaten von grosser Bedeutung, da sie eine Voraussetzung für eine innovative Politik darstellen.

Für die Schweiz ist die Pompidou-Gruppe das einzige Gremium, an dem sie sich mit anderen europäischen Staaten über drogenpolitische Themen austauschen kann. Im Gegensatz dazu stehen der Mehrzahl der Mitgliedstaaten der Gruppe, darunter auch den Nicht-EU-Staaten Norwegen und Türkei, die Fora der Europäischen Union für den drogenpolitischen Austausch zur Verfügung. Von Bedeutung ist hier insbesondere die Europäische Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht (EBDD).

Die diesjährigen Arbeiten der Gruppe konzentrierten sich auf die Vorbereitung der alle vier Jahre abgehaltenen Ministerkonferenz, welche im November stattfand und dem Thema «Trends in Drogenkonsum und -schmuggel, eine Herausforderung für traditionelle Drogenpolitiken» gewidmet war. Dabei wurden die neue Generation Konsumenten, neue psychoaktive Substanzen und Abhängigkeiten sowie die Herausforderungen und Möglichkeiten des Internets in diesem Bereich sowie mögliche Gegenstrategien diskutiert.

An der Konferenz wurden das neue Arbeitsprogramm 2015–2018 verabschiedet, das folgende Schwerpunkte umfasst: – Menschenrechte im Drogenbereich, – Analyse von politischen Interventionen, – die sich verändernden Muster in Konsum, Produktion und Nachschub und Möglichkeiten und – Herausforderungen des Internets.

Des Weiteren wurde Norwegen als neue Präsidentschaft und Italien als Vizepräsidentschaft für die kommenden vier Jahre gewählt.. Als «Friend of the Chair» war die Schweiz in der Unterstützung der scheidenden französischen Präsidentschaft auf der Suche nach einer Nachfolge erfolgreich gewesen.

Des Weiteren wurde während der Ukraine-Krise eine Delegation für eine medizinische und humanitäre Mission in die Ukraine entsendet, die sich vor Ort ein Bild machen sollte, welche Lösungen man für die substituierten Drogenabhängigen finden konnte.

3.4 Grenzüberschreitende Zusammenarbeit

Die Arbeit an der Kodifizierung des grenzüberschreitenden Rechts, die vom Europäischen Ausschuss für lokale und regionale Demokratie (CDLR) koordiniert wurde, ist mit der Inkraftsetzung des Protokolls Nr. 3 zum Madrider Rahmenübereinkommen abgeschlossen worden. Für die Aufgaben des CDLR ist seit Januar 2014 der neue Lenkungsausschuss für Demokratie und Regierungsführung (CDDG) zuständig, in dem die Schweiz nunmehr durch das Bundesamt für Justiz (Föderalismusfragen) vertreten ist. Für den neuen Ausschuss war das Jahr 2014 vor allem ein Übergangsjahr.

3.5 Venedig-Kommission, Beirat der Europäischen Richter, Europäische Kommission für die Wirksamkeit der Justiz

Der Gemeinsame Rat für Verfassungsgerichtsbarkeit (Venedig-Kommission) hat im Berichtsjahr die Verbreitung der staatsrechtlichen Rechtsprechung über das «Bulletin de jurisprudence constitutionnelle» und über die Datenbank CODICES weiter vorangetrieben.

Der Beirat europäischer Richterinnen und Richter (CCJE) hat im Oktober 2014 seine 17. Stellungnahme zum Thema «Justiz, Evaluation und Unabhängigkeit» verabschiedet. Die Europäische Kommission für die Wirksamkeit der Justiz (CEPEJ) hat im Oktober 2014 eine aktualisierte Fassung (Daten 2012) seines Berichts über die Evaluation der Europäischen Justizsysteme publiziert. Sie hat ihre Kooperationstätigkeiten zur Optimierung des Funktionierens der Gerichte in den Mitgliedstaaten des Europarates sowie in den Nachbarländern fortgesetzt. Schweizer Expertinnen und Experten präsidieren die Arbeitsgruppen «Verfahrensdauer» und «Qualität» der CEPEJ.

3.6 Zusammenarbeit in Steuerfragen

Die Schweiz hat am 15. Oktober 2013 das Übereinkommen der OECD und des Europarates über die gegenseitige Amtshilfe in Steuersachen in seiner Fassung vom 1. Juni 2011 unterzeichnet. Das von der OECD und dem Europarat im Jahr 1988 gemeinsam entwickelte Übereinkommen wurde im Jahr 2010 revidiert und gewann in den letzten Jahren zunehmend an Bedeutung. Einschliesslich der Schweiz haben per Ende 2014 69 Staaten das revidierte Übereinkommen unterzeichnet. Es bietet die Rechtsgrundlage für verschiedenste Formen der Zusammenarbeit in Steuersachen. Insbesondere sind der Informationsaustausch auf Ersuchen sowie der spontane Informationsaustausch als zwingende Elemente enthalten. Der automatische Informationsaustausch kann optional zwischen zwei oder mehreren Vertragsstaaten vereinbart werden. Mit der Unterzeichnung des Übereinkommens unterstreicht die Schweiz ihren Willen, die internationalen Standards in Steuerfragen zu erfüllen. Die Unterzeichnung bekräftigt zudem das Engagement der Schweiz bei der weltweiten Bekämpfung von Steuerbetrug und Steuerhinterziehung im Hinblick auf die Wahrung der Integrität und die Reputation des Finanzplatzes Schweiz. Der Bundesrat wird die Vernehmlassung voraussichtlich Anfang 2015 eröffnen.

4 Demokratie

4.1 Gesundheit

4.1.1 Pharmazeutische Produkte und Pflege

Die Schweiz engagierte sich bei verschiedenen Aktivitäten des Europäischen Komitees für pharmazeutische Produkte und Pflege (CD-P-PH) der Europäischen Direktion für Arzneimittelqualität und Gesundheitsfürsorge (EDQM) mit Sitz in Strassburg sowie in den zugehörigen Expertenkomitees: Expertenkomitee zur Qualität und Sicherheit in der pharmazeutischen Praxis und der medizinischen Betreuung (CD-P-PH/PC), Expertenkomitee zur Reduzierung der Risiken für die öffentliche Gesundheit verursacht durch Arzneimittelfälschungen (CD-P-PH/CMED), Comité d’experts sur la classification des médicaments en matière de leur délivrance (CD-P-PH/PHO). Im Berichtsjahr wurde ein weiteres Expertenkomitee gegründet, welches sich mit der Qualität der Versorgung mit Arzneimitteln in der Pädiatrie befasst (CD-P-PH/Paedform).

Im Expertenkomitee zur Qualität und Sicherheit in der pharmazeutischen Praxis und der medizinischen Betreuung (CD-P-PH/PC) unterstützt die Schweiz vier spezifische Projekte. Namentlich ein Projekt zur Qualität und Sicherheit von Arzneimitteln, die in Apotheken sowie anderen Betrieben einschliesslich der Herstellung auf den Stationen in Spitälern zulassungsbefreit hergestellt oder zubereitet werden, ein Projekt zum Einfluss traditioneller aussereuropäischer Arzneimittel auf die Patientensicherheit in Europa, ein Projekt zur Qualität der Versorgung (Pharmaceutical Care) und Indikatorenentwicklung und ein Projekt zur Entwicklung von Empfehlungen zum Einsatz von sogenannten Dose-Dispensing-Systemen. Die Schweiz beteiligte sich im Berichtsjahr an Umfragen, Expertenmeetings und an der Erarbeitung von Empfehlungen in diesen Themen. Im neugegründeten Expertenkomitee CD-P-PH/Paedform setzt die Schweiz drei Experten ein, um die Entwicklungen zur Verbesserung der Qualität der Versorgung in der Pädiatrie voranzutreiben.

Im Expertenkomitee zur Reduzierung der Risiken für die öffentliche Gesundheit verursacht durch Arzneimittelfälschungen (CD-P-PH/CMED) hat die Schweiz in der Amtsperiode von 2014–2015 den Vorsitz. Die Schweiz engagierte sich aktiv bei den Projekten des Komitees wie der Konkretisierung einer zentralen Europäischen Datenbank zur Erfassung von Arzneimittelfälschungen und der weiteren Verbreitung eines Behörden-Netzwerks, genannt Single Points of Contact (SPOCs). Die Expertensitzung vom Herbst 2014 fand in der Schweiz statt, swissmedic war Gastgeber für die Expertinnen und Experten aus dem ganzen Gebiet der Mitgliedstaaten.

Am 28. Oktober 2011 unterzeichnete die Schweiz die Medicrime-Konvention des Europarates, die eine Gefährdung der öffentlichen Gesundheit durch gefälschte Heilmittel (Arzneimittel und Medizinprodukte) verhindern soll. Die Konvention, das erste internationale Übereinkommen, das diesen Bereich regelt, stellt die Herstellung und die Abgabe von sowie den Handel mit gefälschten Produkten unter Strafe und schützt die Rechte der Opfer solcher Handlungen. Es regelt auch die innerstaatliche und die internationale Zusammenarbeit der zuständigen Behörden. Das Ratifikationsverfahren wird unter der Leitung des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) und in enger Zusammenarbeit mit swissmedic und anderen unmittelbar zuständigen Ämtern wie dem Bundesamt für Justiz durchgeführt.

4.1.2 Pharmakopöe

Die Europäische Pharmakopöe (Ph. Eur.) ist eine unter der Ägide des Europarates erarbeitete Sammlung von Vorschriften über die Qualität von Arzneimitteln (einschliesslich Wirkstoffe), pharmazeutischen Hilfsstoffen und einzelnen Medizinprodukten.

Die Ph. Eur. enthält über 2500 Monographien und allgemeine Texte. Bei den spezifischen Monographien lag der Schwerpunkt bis anhin bei Wirk- und Hilfsstoffen sowie bei Fertigproduktmonographien besonderer Arten von Arzneimitteln wie beispielsweise Impfstoffen, Immunsera, radioaktiven Arzneimitteln oder homöopathischen Zubereitungen. Im März 2014 beschloss die Europäische Pharmakopöekommission, erstmals einen Monographieentwurf für ein Fertigprodukt mit einem chemisch definierten Wirkstoff zur öffentlichen Vernehmlassung freizugeben.

Zusätzlich zur Ausarbeitung neuer Vorschriften werden auch bereits bestehende Vorschriften der Ph. Eur. laufend überarbeitet. Diese stete, nötigenfalls auch dringliche Anpassung der Pharmakopöe an den Stand von Wissenschaft und Technik gewährleistet eine angemessene Kontrolle der Rohstoffe und Präparate in einem globalisierten Markt und leistet zudem einen wichtigen Beitrag zur Bekämpfung von Arzneimittelfälschungen.

Die Ph. Eur. stellt in den 37 Vertragsstaaten des Übereinkommens über die Ausarbeitung einer Ph. Eur. und in der Europäischen Union ein rechtsverbindliches Werk dar. In der Berichtsperiode (Januar bis Dezember 2014) wurden die achte Ausgabe und die Nachträge 8.1 und 8.2 der Ph. Eur. implementiert.

Jeder Vertragsstaat ist verpflichtet, sich an den Arbeiten der Ph. Eur. zu beteiligen, die unter der Federführung der Europäischen Direktion für Arzneimittelqualität und Gesundheitsfürsorge (EDQM) in Strassburg stattfinden, und die beschlossenen Qualitätsvorschriften in nationales Recht zu überführen. Die Aktivitäten der Ph. Eur. werden ausserdem durch acht europäische und siebzehn aussereuropäische Beobachterstaaten sowie die Taiwan Food and Drug Administration (TFDA) und die Weltgesundheitsorganisation (WHO) näher verfolgt. Damit hat die Arbeit der Ph. Eur. einen weltweiten Einfluss auf die Qualität von Arzneimitteln und Arzneistoffen.

swissmedic, das Schweizerische Heilmittelinstitut, stellt mit der Abteilung Pharmakopöe die Nationale Pharmakopöebehörde der Schweiz. Sie koordiniert den Schweizer Beitrag zur Ph. Eur. Dieser wird durch Schweizer Expertinnen und Experten aus Industrie, Hochschulen, Apotheken und Behörden erbracht, die Einsitz in den meisten der insgesamt siebzig Fachgremien der Ph. Eur. nehmen und hierbei jährlich mehr als acht Personenjahre an Facharbeit leisten. Über 50 % dieser Arbeiten erfolgen durch Mitarbeitende von swissmedic.

Im Berichtsjahr feierte die Ph. Eur. ihr 50-jähriges Bestehen. Zu diesem Anlass fand im Oktober 2014 in Strassburg eine internationale Konferenz statt. Hierbei erfolgte sowohl ein aktiver Beitrag als auch eine rege Teilnahme von zahlreichen Schweizer Expertinnen und Experten.

Der durch die Schweiz erbrachte Beitrag verdeutlicht einerseits den hohen Stellenwert der Pharmakopöe, andererseits die Expertise, welche die Schweiz als eines der weltweit wichtigsten Länder mit pharmazeutischer Industrie einbringen kann.

4.1.3 Gesundheitsschutz der Konsumentinnen und Konsumenten

Die Schweizer Delegation hat weiter an den Sitzungen des Sachverständigenausschusses für Verpackungen für Lebensmittel und pharmazeutische Erzeugnisse (P-SC-EMB) teilgenommen, namentlich an den Sitzungen in Strassburg (Mai) und Ljubljana (November).

Die Resolution (2013)9 betreffend Metalle und Legierungen, die mit Lebensmitteln in Kontakt kommen, wurde im Juni 2013 vom Ministerkomitee des Europarates verabschiedet. Sie wurde am 6. und 7. November 2014 in Ljubljana an einem Symposium vorgestellt, das unter der Schirmherrschaft des Europarates und des slowenischen Gesundheitsministeriums stand. Dieses Symposium informierte die slowenischen Kontrollbehörden, Unternehmen und Verbraucherverbände genauer über die verschiedenen gesetzlichen Vorschriften und Empfehlungen und insbesondere über die Resolution betreffend Metalle und Legierungen, die mit Lebensmitteln in Kontakt kommen mit dem Ziel, die Unbedenklichkeit dieser Metalle und Legierungen nachzuweisen.

In der Expertengruppe P-SC-EMB konzentriert sich die Arbeit im Anschluss an die Veröffentlichung der Resolution auf die Überarbeitung früherer Resolutionen, die an neue wissenschaftliche, toxikologische und technische Erkenntnisse anzupassen sind. Für viele Arten von Materialien sind die Resolutionen des Europarates die einzigen Empfehlungen (Soft Law) und mithin wichtig für die in den jeweiligen Bereichen tätigen Verbände. Die Arbeiten zu Verpackungstinten werden im Wesentlichen unter Federführung von Deutschland und der Schweiz fortgesetzt. Die beiden Länder stellen eine Liste der evaluierten Stoffe auf, die dem Europarat als Bezugsgrundlage dienen soll.

Die Schweizer Delegation beteiligte sich weiter an den Arbeiten des Sachverständigenausschusses für Kosmetika (P-SC-COS). Dieser Ausschuss redigiert Empfehlungen zur Verwendung ätherischer Öle insbesondere in Kosmetika und stützt sich hierbei auf zwei Publikationen aus Frankreich. Die Schweizer Delegation beteiligt sich aktiv an diesen Arbeiten; Bericht wird neu von Irland erstattet.

Die Ad-hoc-Gruppe für Tätowierungen und Permanent Make-up ist zurzeit mit der Fertigstellung eines Dokuments über Mindestanforderungen an die toxikologische Bewertung von Tinten für Tätowierungen und Permanent Make-up befasst. Dieses Dokument ist umso wichtiger, als die Europäische Kommission (GD SANCO) eine Regelung dieser Produkte durch neue Harmonisierungsvorschriften prüft, um der Bevölkerung bestmöglichen Schutz zu bieten.

Zudem setzte dieser Ausschuss seine Arbeit an einem Dokument fort, das sich mit einem für die öffentliche Gesundheit erheblichen Problem befasst, der Kreuzresistenz im Zusammenhang mit dem Einsatz von Azol-Antimykotik. Derzeit finden Gespräche über die Modalitäten der Publikation statt.

Die Ad-hoc-Gruppe Amtliche Laboratorien für die Kontrolle von Kosmetika (OCCL) befasste sich 2014 mit den Eignungsprüfungen für Paraphenylendiamin (PPD) in Haarfärbemitteln sowie für Formaldehyd. Ein drittes Weiterbildungsseminar zum Sonnenschutz wurde organisiert, das dem Thema In-Vitro-Methode zur Bewertung des Sonnenschutzfaktors gewidmet war.

4.2 Kultur, Bildung, Jugend und Sport

Im Zuge der Reform der zwischenstaatlichen Strukturen des Europarates wurden 2012 der Lenkungsausschuss für Kultur (CDCULT) und der Lenkungsausschuss für Kulturerbe und Landschaft (CDPATEP) zusammengelegt. Der neue Lenkungsausschuss für Kultur, Kulturerbe und Landschaft (CDCPP) kommt seitdem einmal jährlich zu einer Tagung zusammen; das jüngste Treffen fand im März 2014 statt. An allen drei Tagungen bemühte sich der Ausschuss, die drei im CDCPP vertretenen Bereiche zu einem Dialog zu führen. Zu diesem Zweck setzte sich die Schweizer Delegation aus Vertretern des Bundesamtes für Kultur (BAK / Internationales) und des Bundesamtes für Umwelt (BAFU/Sektion Ländlicher Raum) zusammen.

Ebenso wie alle anderen Lenkungsausschüsse des Europarates wurde auch der CDCPP Ende 2013 vom Ministerkomitee einer Evaluation unterzogen und erhielt einen entsprechenden Haushaltsplan. Auf der Grundlage der Evaluation wurde die Dauer der CDCPP-Plenartagung um einen halben Tag verkürzt. Die Schweiz wurde für den Zeitraum 2014–2015 in den Vorstand des Lenkungsausschusses gewählt. Sie ist in dieser Amtsperiode im Vorstand als einziges Land vertreten, das nicht Mitglied der Europäischen Union ist.

4.2.1 Kultur

Am 30. Januar 2013 trat die Schweiz dem Erweiterten Teilabkommen über die Kulturwege des Europarates bei. Sie verfügt nun über einen Sitz im Verwaltungsrat dieses Abkommens, der sich jährlich trifft, um die Wege zu begutachten und neue Projekte zu prüfen, den Vorstand des Teilabkommens zu wählen und zum Tätigkeitsprogramm Stellung zu nehmen. An der zweiten Sitzung des Verwaltungsrates mit Schweizer Beteiligung am 11. April 2014 wurden drei neue Wanderrouten zertifiziert: «Atrium, zur Architektur der totalitären Regime des 20. Jahrhunderts», «Netzwerk Jugendstil» und «Via Habsburg – auf den Spuren der Habsburger»; bei Letzterer arbeitet die Schweiz mit Deutschland, Frankreich und Österreich zusammen. Der Beitrag des Bundes an das Erweiterte Teilabkommen über die Kulturwege des Europarates belief sich 2014 auf rund 10 000 Euro.

4.2.2 Kulturerbe

Das System HEREIN (europäische Kulturerbepolitik), das seit vielen Jahren von der Schweiz unterstützt wird, konnte erfolgreich wieder anlaufen. Seine Hauptaufgabe ist das Monitoring folgender Abkommen: Übereinkommen vom 3. Oktober 198538 zum Schutz des baugeschichtlichen Erbes in Europa, Europäisches Übereinkommen vom 16. Januar 199239 zum Schutz des archäologischen Erbes und Rahmenübereinkommen des Europarates über den Wert des Kulturerbes für die Gesellschaft (von der Schweiz noch nicht ratifiziert). Die Plattform HEREIN wird damit zu einem Informations- und Vernetzungssystem der einschlägigen Fachkreise und Behörden Europas. Die Schweiz ist zudem Mitglied der Internationalen Non-ProfitOrganisation AISBL HEREIN, die es sich zur Aufgabe gemacht hat, den Erfahrungs- und Informationsaustausch über Kulturerbepolitik zu fördern.

4.2.3 Landschaft

Der finanzielle Beitrag des BAFU zum Landschaftsübereinkommen beträgt 40 000 Franken. In diesem Rahmen konzentriert das BAFU seine Aktivitäten auf Workshops zum Landschaftsübereinkommen sowie auf den Austausch und die Veröffentlichung von Forschungsergebnissen und bewährten Verfahren.

4.2.4 Medien (Eurimages)

Der Vorstand von Eurimages unterstützt europäische Koproduktionen, Filmverleihe und Kinos. 2014 wurden neun Projekte mit Schweizer Partnern angenommen und dem Vorstand zur Genehmigung unterbreitet. Bei sechs dieser Projekte war die Schweizer Beteiligung zentral. Schliesslich erhielten vier Projekte eine Förderung, darunter insgesamt 1,27 Millionen Euro für die Schweizer Produzenten. Der Beitrag des Bundes an Eurimages belief sich 2014 auf 540 000 Euro, während die Schweiz im gleichen Jahr von Eurimages Unterstützung in der Höhe von mehr als 1,92 Millionen Euro erhielt. (revoir en fin d’année)

4.2.5 Erziehungs- und Hochschulwesen

Im Bereich Hochschulbildung will der Lenkungsausschuss für Bildungspolitik und Praxis (CDPPE) die strategische Rolle des Europarates in den Bereichen Anerkennung von Qualifikationen, Aufbau des Europäischen Hochschulraums (BolognaProzess) und Förderung des demokratischen Auftrags der Hochschule beibehalten und ausbauen. Der Ausschuss hat die Einsetzung einer informellen Ad-hoc-Gruppe beschlossen, deren Aufgabe es ist, Kontakte zu den Entscheidungsträgern im Hochschulwesen zu knüpfen und in Bezug auf Hochschulfragen Beratung anzubieten.

Der Ausschuss bestätigte Bernard Wicht (Schweizer Delegierter) in seinem Amt als Berichterstatter des Vorstands für Geschlechtergleichstellung.

Im Bildungsbereich konnte dank dem Pilotprojekt Schweiz–Ukraine (2010–2012) zur staatsbürgerlichen Erziehung und Menschenrechtsbildung diese Initiative im Jahr 2014 weiterentwickelt und auf andere Mitgliedstaaten des Europarates ausgedehnt werden: Mehrere Länder arbeiten zusammen, um sich über einschlägige Erfahrungen und Unterrichtsmethoden auszutauschen. Im Bereich der Fremdsprachen setzte die Schweiz ihre Mitarbeit im Europäischen Fremdsprachenzentrum (EFSZ) in Graz insbesondere bei folgenden Themen fort: «Sprachliches und interkulturelles Lernen in Mobilitätsaufenthalten», «Referenzrahmen für mehrsprachige und multikulturelle Ansätze». Die Schweiz schlug zudem die Sprachkompetenzen der Lehrkräfte als neues Arbeitsthema vor.

4.2.6 Jugend

Der Europäische Lenkungsausschuss für die Jugend (CDEJ) setzte seine Aktivitäten im Rahmen der vorrangigen Themen 2014–2015 der Generaldirektion Demokratie fort, namentlich Demokratische Regierungsführung sowie Innovation, Vielfalt und Partizipation. Zu den zwischenstaatlichen Aktivitäten gehören insbesondere eine Analyse der Jugendpolitik in Griechenland und der Beginn der Analyse von Serbien (2014–2015) sowie Aktivitäten im Zusammenhang mit der Partizipation von Kindern und Jugendlichen (ein Instrument für die Evaluation soll in mehreren Ländern getestet werden), mit der Information von Jugendlichen und mit dem Gütesiegel des Europarates für Jugendzentren.

Im Anschluss an die Jugendministerkonferenz (St. Petersburg 2012) setzte der Ausschuss seine Arbeiten zum Zugang Jugendlicher zu ihren Rechten fort. Im Frühjahr 2014 wurde eine Redaktionsgruppe eingesetzt, um einen Entwurf für diesbezügliche Empfehlungen auszuarbeiten (die dem Ministerkomitee 2016 zur Genehmigung unterbreitet werden sollen).

Die im März 2013 lancierte Europaratskampagne «Bewegung gegen Hassreden» ist vor allem wegen ihres Erfolgs bis Frühjahr 2015 verlängert worden. Ebenso wie 36 andere Mitgliedstaaten nimmt die Schweiz seit Anfang 2014 daran teil. Unter Aufsicht einer Lenkungsgruppe (Bundesamt für Sozialversicherungen, Fachstelle für Rassismusbekämpfung, NGO) entwickelt die Schweizerische Arbeitsgemeinschaft der Jugendverbände (CSAJ) einen Internetauftritt (www.nohatespeech.ch) und verschiedene Aktivitäten auf Landesebene.

4.2.7 Sport

Bis Ende 2014 haben sich 35 Staaten dem Erweiterten Teilabkommen über Sport (EPAS) angeschlossen; die Schweiz trat am 1. Januar 2008 bei. 29 Sportorganisationen sind im Beratenden Ausschuss des EPAS vertreten. Das wichtigste Ereignis im Jahr 2014 war die Ausarbeitung eines Übereinkommens gegen Wettkampfmanipulation, bei welcher die Schweiz, vertreten durch das Bundesamt für Sport, das Bundesamt für Justiz und die Lotterie- und Wettkommission, aktiv mitgewirkt hat. Dieses Übereinkommen wurde den Staaten anlässlich der 13. Sportministerkonferenz am 18. September 2014 in Magglingen zur Unterzeichnung vorgelegt. 17 Staaten – darunter im Namen der Schweiz der Vorsteher des VBS – haben es unterzeichnet. Weitere Staaten kündigten eine baldige Unterzeichnung an. Hauptthema dieser Konferenz, die vom Bundesamt für Sport organisiert wurde, war die «Gefahr der Korruption im Sportmanagement». Die Schweiz will als Gaststaat zahlreicher internationaler Sportverbände und -organisationen in diesem Bereich eine führende Rolle spielen.

Die allgemeinen Hauptthemen des EPAS im Jahr 2015 sind die Ethik im Sport, die Geschlechtergleichstellung und die Partnerschaft zwischen der Europäischen Union und dem Europarat.

Die Schweiz arbeitet in mehreren Arbeitsgruppen mit, die im Rahmen des Übereinkommens gegen Doping geschaffen wurden. So kann sie ihren Beitrag zur Weiterentwicklung der weltweiten Dopingbekämpfung leisten. Durch ihre Mitwirkung im Programm «Einhaltung der Verpflichtungen», das überprüft, ob die Vertragsstaaten ihren Pflichten nachkommen, trägt die Schweiz erheblich zur Umsetzung dieses Übereinkommens des Europarates bei. Der Direktor von Antidoping Schweiz ist noch bis Ende 2014 Vorsitzender der Arbeitsgruppe «Naturwissenschaften».

Im Rahmen des Europäischen Ad-hoc-Ausschusses für die Welt-Anti-DopingAgentur (CAHAMA) werden die Positionen der Staaten des Europarates abgestimmt, um gegenüber der Welt-Anti-Doping-Agentur (WADA) einheitlich aufzutreten. Der Ad-hoc-Ausschuss tagt mindestens dreimal pro Jahr, um die Sitzungen der zuständigen Ausschüsse der WADA vorzubereiten. Im Mittelpunkt der Arbeiten des Jahres 2014 stand die bevorstehende Umsetzung des revidierten WADA-Codes. Die Schweiz konnte ihre Vorstellungen im Rahmen der CAHAMA erfolgreich einbringen.

Nach den dramatischen Ereignissen von 1985 im Brüsseler Heysel-Stadion hat der Europarat die erste europäische Konvention über Gewalttätigkeiten und Ausschreitungen von Zuschauern bei Sportveranstaltungen ausgearbeitet. Der Ständige Ausschuss, welcher die Umsetzung des Übereinkommens vom 19. August 198540 über Gewalttätigkeiten und Ausschreitungen von Zuschauern bei Sportanlässen, insbesondere bei Fussballspielen, überwacht, hat seine Aktivitäten auf den Kampf gegen und die Vorbeugung von Gewalt in Zusammenhang mit Sportveranstaltungen fokussiert. Die Schweiz ist dem Übereinkommen im November 1990 beigetreten und wird vom Fedpol an den Sitzungen des Ständigen Ausschusses vertreten. Ein Vertreter der Sektion Hooliganismus vom Fedpol nimmt zudem als Vizevorsitzender im Vorstand des Ständigen Ausschusses Einsitz. Er wurde an der Sitzung des Ständigen Ausschusses im April 2014 für die nächsten zwei Jahre wiedergewählt.

Das 38. und das 39. Treffen des Ständigen Ausschusses fanden im April 2014 und im Dezember 2014 in Strassburg statt. An beiden Treffen wurden die Revisionsarbeiten am Übereinkommen vorangetrieben und an der Zusammenfassung und Vereinheitlichung der verschiedenen Empfehlungen gearbeitet. Diese Zusammenfassung der vielzähligen Empfehlungen des Ständigen Ausschusses in ein einziges Dokument mit den Pfeilern Safety, Security und Services ist ein wichtiger Schritt hinsichtlich einer übersichtlicheren und einheitlicheren Anwendung in den einzelnen Mitgliedstaaten. Insbesondere wird es so einfacher, die einzelnen Ansprechpartner wie die Klubs, Verbände, Fanorganisationen etc. über die Empfehlungen zu informieren und zur Umsetzung zu bewegen. Die Schweiz hat mit ihren Massnahmen gegen die Bekämpfung von Gewalt anlässlich von Sportveranstaltungen bereits vieles umgesetzt und erreicht. Nicht zuletzt gestützt auf die Empfehlungen des Europarates sind (die) Massnahmen ausgearbeitet worden. Die Schweiz wird auch in Zukunft einerseits ihre Ideen einbringen und andererseits die Empfehlungen möglichst rasch und präzise umzusetzen versuchen.

4.3 Sozialer Zusammenhalt, Menschenwürde und Gleichberechtigung

Der Europäische Ausschuss für sozialen Zusammenhalt, Menschenwürde und Gleichberechtigung (CDDECS) ist der Nachfolger des Europäischen Ausschusses für sozialen Zusammenhalt. Sein Mandat umfasst nunmehr auch Fragen der Menschenwürde und der Bekämpfung von Gewalt und Diskriminierung. Für die Bereiche, die von diesem Ausschuss abgedeckt werden, verfügt der Europarat bereits über eine vollständige Reihe von Rechtsnormen. Der neue Ausschuss will sich im Rahmen seines Mandats bemühen, diese Normen besser bekannt zu machen und ihre effektive Umsetzung zu verbessern. Zurzeit konzentriert sich der Ausschuss auf die Erhebung relevanter Daten und die Bestimmung der Haupthindernisse namentlich für den Zugang zu den wirtschaftlichen und sozialen Rechten.

Unter Aufsicht des CDDECS wird ein neuer Expertenausschuss für die Strategie 2016–2019 des Europarats über die Rechte der Kinder (DECS-ENF) im Herbst 2014 beauftragt, über die Umsetzung der derzeitigen Strategie 2012–2015 über die Rechte der Kinder Bericht zu erstatten. Er erhält zudem den Auftrag, einen Entwurf einer neuen Strategie für die Jahre 2016–2019 auszuarbeiten, der dem Ministerkomitee bis zum 31. Dezember 2015 unterbreitet wird.

4.4 Umwelt

Das Übereinkommen vom 19. Dezember 197941 über die Erhaltung der europäischen wildlebenden Pflanzen und Tiere und ihrer natürlichen Lebensräume (Berner Konvention) lässt genügend Spielraum, um übermässige Schäden an Viehbeständen zu verhindern. Eine Kündigung der Berner Konvention mit anschliessendem Wiederbeitritt mit einem Vorbehalt betreffend den Schutzstatus des Wolfs ist für den Bundesrat juristisch und staatspolitisch heikel. Der Bundesrat geht davon aus, dass die 2014 in Kraft getretenen Änderungen der Verordnung vom 29. Februar 198842 über die Jagd und den Schutz von wildlebenden Säugetieren und Vögeln (JSV) sowie die Vorlage des neuen Wolfskonzepts die Anliegen zur Herabsetzung des Schutzstatus des Wolfes adäquat umsetzen. Abschüsse von einzelnen schadenstiftenden Tieren sind nach Artikel 9 der Berner Konvention ausnahmsweise auch für in Anhang II aufgeführte Tiere möglich. Eine Kündigung der Berner Konvention ist demnach auch fachlich nicht hinreichend begründet. Der Bundesrat ist im Übrigen bereit, die gesetzlichen Grundlagen anzupassen, so dass ein nachhaltiges Zusammenleben zwischen Mensch, Nutztieren und Wolf möglich wird.

4.5 Datenschutz

Die Modernisierung des Übereinkommens vom 28. Januar 1981 zum Schutz des Menschen bei der automatischen Verarbeitung personenbezogener Daten (ETS Nr. 108) ist weiterhin eine vorrangige Aktivität des Europarates. Der vom Beratenden Ausschuss des Übereinkommens (TPD) angenommene Entwurf wird zurzeit von einem Ad-hoc-Ausschuss (CAHDATA) geprüft, dessen Aufgabe es ist, ein Änderungsprotokoll mit dem Ziel vorzubereiten, das Recht auf Datenschutz zu stärken und es zugleich mit der Ausübung anderer Grundrechte und Grundfreiheiten in Einklang zu bringen. Zudem sollen die Mechanismen für die Überwachung und die Umsetzung des Übereinkommens verbessert werden.

Der Beratende Ausschuss (TPD) hat unter dem Vorsitz der Schweiz die Revision der Empfehlung Nr. R (89) 2 über den Schutz personenbezogener Daten im Arbeitsbereich abgeschlossen. Er verabschiedete eine Stellungnahme zu den Implikationen eines automatischen zwischenstaatlichen Datenaustauschs zu behördlichen und steuerlichen Zwecken für den Schutz personenbezogener Daten. Er verabschiedete des Weiteren eine Stellungnahme zu Empfehlung 2041 (2014) der Parlamentarischen Versammlung zum Thema «Verbesserung des Schutzes der Nutzer und der Sicherheit im Internet».

4.6 Entwicklungsbank des Europarates

Die Entwicklungsbank des Europarats (CEB) setzte während der Berichtsperiode den Schwerpunkt auf die Verbesserung der strategischen und operativen Steuerung der Institution und vermochte dabei Fortschritte zu erzielen. Zentrale Aspekte betrafen die Kommunikation und die ergebnisorientierte Berichterstattung. Die Bestrebungen der Institution wurden fortgesetzt, die Gouvernanz der Bank zu verbessern und ihre regionale und sektorielle Ausrichtung verstärkt auf transitions- und armutsrelevante Schwerpunkte zu fokussieren. Diesen Aspekten mass die Schweiz in den Leitungsgremien der Institution erneut besondere Bedeutung bei. Nach den Unwettern in Kroatien, Serbien sowie Bosnien und Herzegowina im Mai vermochte die Bank schnell Mittel für Hilfeleistungen zur Verfügung zu stellen.

Das Jahrestreffen der Institution fand im Juni in Sarajewo statt.

27 BBl 2015 1055

28 Vgl. Aussenpolitischer Bericht 2013, BBl 2014 1055, hier 1159.

29 Geplantes Zusatzprotokoll zur Bioethikkonvention vom 4. April 1997, SR 0.810.2.

30 Ausführlichere Zusammenfassungen der Schweizer Fälle (und wichtiger Fälle betreffend anderen Staaten) werden seit 2008 in den Quartalsberichten des Bundesamtes für Justiz publiziert (www.bj.admin.ch > Staat & Bürger > Menschenrechte > Rechtsprechung des EGMR).

31 Der Bericht ist abrufbar unter: www.news.admin.ch/NSBSubscriber/message/attachments/36505.pdf 32 SR 441.1

32 SR 441.1

33 SR 0.311.543

34 SR 0.311.40

35 SR 311.0

36 SR 0.311.43

37 SR 351.1

38 SR 0.440.4

39 SR 0.440.5

40 SR 0.415.3

41 SR 0.455

42 SR 922.01

 

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