Im Abstimmungskampf um  die “Selbstbestimmungsinitiative” kann die Debatte über die Urteilspraxis des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR)  in Strassburg eine grosse Bedeutung bekommen. Die Initianten haben ein “Sündenbüchlein” bereitgestellt: Eine Zusammenstellungen von Urteilen, in denen “Strassburg” ihrer Meinung nach über die Anwendung der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) hinausgegangen ist, und solche, die sich besonders gut skandalisieren lassen, weil sie zum Beispiel einem ausländischen Straftäter das Recht gewährten, in der Schweiz zu bleiben. Siehe Kapitel 6 des Argumentariums der SVP: deutsch, français.

Es ist aber wichtig, dass diese Debatte nicht nur aus der Defensive, nicht nur durch Erklärung kritisierter Urteile und nötigenfalls durch Anerkennung geführt wird, dass einzelne davon kritikwürdig sind – nach dem Motto: Jedes Gericht fällt gelegentlich Urteile, mit denen man nicht einverstanden ist. Deswegen wird man nicht gleich die angewandten Rechtsnormen unbeachtlich erklären oder die Zuständigkeit des Gerichts aufheben.

Nicht aus der Defensive zu argumentieren erfordert, anhand von überzeugenden Fällen anschaulich zu zeigen, wie “Strassburg” die Menschenrechte schützt. “Schutzfaktor M” hat hierfür eine sehr wertvolle Vorleistung erbracht mit der Porträtreihe

Meine Geschichte – mein Recht

Mon Histoire – mes Droits

La mia Storia, i miei Diritti

Sehr wertvoll sind Publikationen, die auf besonders interessante Fallgruppen hinweisen, wie etwa:

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte und das Recht auf ein faires Verfahren

La Cour européenne des droits de l’homme et le droit à un procès équitable

Bedeutung der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) für Schweizer Medienschaffende

La Cour européenne des droits de l’homme et la liberté des médias en Suisse

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte und der Schutz von Unternehmen

La Cour européenne des droits de l’homme et les garanties offertes aux entreprises

Ein Blick auf die Partnerorganisationen von Schutzfaktor M gibt einen Eindruck davon, welche Bevölkerungsgruppen und welche Menschen besonders betroffen wären, wenn der Schutz der Menschenrechte durch EMRK und EGMR aufgehoben würde.

Die Minderheiten in der Schweiz haben gemeinsam ein grosses Stimmenpotenzial, das bei einem knappen Ausgang entscheidend werden kann. Grosse Beachtung und Verbreitung verdient deshalb die Broschüre “Menschenrechte und Minderheiten – Der Minderheitenschutz unter der Europäischen Menschenrechtskonvention”, verfasst von Barbara von Rütte und Nesa Zimmermann, herausgegeben von der Gesellschaft Minderheiten in der Schweiz (GMS). Die GMS schreibt dazu:

“Das Völkerrecht spielt eine wesentliche Rolle für diesen Minderheitenschutz. So beinhaltet zum Beispiel der UNO-Pakt II einen ausdrücklichen Schutz von Angehörigen von ethnischen, religiösen und sprachlichen Minderheiten. Auch die EMRK umfasst verschiedene Rechte, die für den Minderheitenschutz von grosser Bedeutung sind. Nun gerät dieser Schutz in Gefahr: unter anderem mit der sogenannten Selbstbestimmungsinitiative der SVP. Sie verlangt, dass schweizerisches Recht Vorrang vor dem Völkerrecht hat und schafft damit die ernsthafte Gefahr, dass die Schweiz internationale Verträge, allen voran die Europäische Menschenrechtskonvention EMRK, wird kündigen müssen. Diese Entwicklung muss die GMS, welche sich dem Schutz der Minderheiten verschrieben hat, beschäftigen.

Mit der vorliegenden Broschüre will die GMS über die Tagesaktualität hinaus auf diese Zusammenhänge aufmerksam machen und damit einen Beitrag leisten, dass der Grundrechtsschutz der Minderheiten in der Schweiz verankert bleibt.”

Ulrich Gut

30.7.2018

 

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