Ein neues Bundesgerichtsurteil macht klar, dass die Verharmlosungstaktik der Befürworter der Selbstbestimmungsinitiative irreführend ist. Die Legislative muss eine angenommene Volksinitiative so umsetzen, wie sie geschrieben und gemeint ist. Würde sich der Umgang des Parlaments mit der Masseneinwanderungsinitiative, der nicht nur durch die Initianten als Nichtumsetzung betrachtet wird, als normbildend erweisen, sänke das Initiativrecht verfassungswidrig zu einem erweiterten Petitionsrecht ab.

Das Bundesgericht entschied, der Grosse Rat des Kantons Wallis habe die Kopftuchinitiative der SVP zu Recht ungültig erklärt. Aus der Zusammenfassung der Begründung durch Kathrin Alder in der NZZ:

“Zwar sei die Initiative tatsächlich allgemein formuliert und lasse damit dem Grossen Rat einen gewissen Spielraum in der Formulierung der Ausführungsgesetzgebung. Die politischen Rechte, wie sie etwa in der Walliser Kantonsverfassung festgehalten seien, verlangten aber, dass die Absichten der Initianten respektiert würden. Da das Verbot des Kopftuchs das zentrale Element der Initiative sei, habe der Grosse Rat in der Ausführungsgesetzgebung keinen Ermessensspielraum, ein Ausführungsgesetz zu erarbeiten, das einerseits dem Willen der Initianten entspreche und andererseits das übergeordnete Recht respektiere.” (Link zum Artikel.)

Für die Selbstbestimmungsinitiative wird eine Doppelstrategie gefahren:

  • Einerseits mobilisiert die SVP ihre Stamm-Anhängerschaft durch Angriffe gegen das Rahmenabkommen mit der EU, gegen die Europäische Menschenrechtskonvention, gegen die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in Strassburg und gegen internationale Verpflichtungen der Schweiz ganz generell.
  • Anderseits bemüht sie sich – wie sie es schon vor der Abstimmung über die Masseneinwanderungsinitiative erfolgreich tat -, durch Verharmlosung möglichst viele zusätzliche Stimmen von ausserhalb dieser Kerngruppe zu gewinnen. So wird behauptet, die EMRK bleibe weiterhin massgebend und müsse nicht gekündigt werden.

Die Selbstbestimmungsinitiative richtete sich von Anfang an gegen die EMRK und gegen das Rahmenabkommen und verlangt die Unverbindlichkeit internationalen Rechts, das nicht dem Referendum unterstand. “Operation Libero” bezeichnet sie deshalb richtigerweise als Rechtsbruchinitiative. Man kann dieser Initiative nur zustimmen, wenn man will, was in der Initiative steht.

 

 

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