Das Prinzip der Nichteinmischung sei “in den letzten Jahrzehnten aufgeweicht worden”, zitiert die NZZ Oliver Diggelmann, Professor für Völkerrecht, Europarecht, Öffentliches Recht und Staatsphilosophie an der Universität Zürich. “Dies habe damit zu tun, dass die Menschenrechte in der Staatengemeinschaft an Bedeutung gewonnen hätten. (…)

«Im venezolanischen Machtkampf zeigt sich das Dilemma des Völkerrechts», sagt Oliver Diggelmann. Es soll Krieg und militärischen Interventionen vorbeugen, aber auch die Menschenrechte schützen. Die beiden Prinzipien können sich jedoch gegenseitig untergraben. Im Fall von Venezuela etwa könnte die ausländische Einmischung zur Freilassung Hunderter politischer Gefangener führen, aber auch zu jahrelanger Instabilität oder einer militärischen Intervention.”

Link zum Artikel “Venezuela und seine zwei Präsidenten: Was sagt das Völkerrecht?” von Samuel Misteli.

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Haben die Menschenrechte, wenn sie in schwachen Staaten gefährdet oder missachtet sind, äussere Schutzmächte, die sie verteidigen oder wiedereinführen? Hierzu schrieb NZZ-Redaktor Christian Weisflog einen Artikel, der über den Tag hinaus beachtet und diskutiert zu werden verdient.

Auszüge:

“Menschenrechte brauchen den Schutz wehrhafter Grossmächte. Doch anstatt für Freiheit einzustehen, lässt sich der Westen zu oft von Diktaturen korrumpieren. (…)

Doch dieses Dach der Freiheit ist ins Wanken geraten. Das liegt einerseits am allgemeinen Machtverlust des Westens in der Weltpolitik, anderseits auch an der Wahl eines amerikanischen Präsidenten, dem Geschäfte wesentlich wichtiger sind als freiheitliche Grundrechte. (…)

Richtig ist auch, dass die USA ihre Rolle als Weltpolizist bereits unter Trumps Amtsvorgänger Barack Obama einschränkten – etwa mit der Zurückhaltung in Syrien oder dem Truppenabzug aus dem Irak. Im Gegensatz zu seinem Amtsnachfolger hatte sich Obama jedoch nicht vom Ziel verabschiedet, liberale Werte wie Menschenrechte und Demokratie weltweit anzumahnen, zu fördern und zu verbreiten. Er hegte lediglich berechtigte Zweifel daran, dass sie mit militärischen Mitteln durchgesetzt werden könnten. Trump indes bringt seine Geringschätzung für die Grundwerte der amerikanischen Verfassung immer wieder durch Sympathiebekundungen für autoritäre Herrscher zum Ausdruck.

Der Fall des im vergangenen Oktober ermordeten saudiarabischen Journalisten Jamal Khashoggi verdeutlicht diese bedenkliche Entwicklung. Es gibt auch andere Regime, die ihre Kritiker im Ausland umbringen – Russland, Nordkorea oder Iran. Aber im Gegensatz zu ihnen gilt Saudiarabien als geopolitischer Partner des Westens, wenn auch als ein schwieriger. Khashoggi war kein amerikanischer Staatsbürger, aber er verfügte über eine Aufenthaltserlaubnis und arbeitete für die «Washington Post». Unter diesem Dach fühlte er sich genügend sicher, um frei zu schreiben. Doch die Verantwortlichen in Riad kümmerte dies nicht. Sie fühlten sich – vielleicht auch durch die Signale aus dem Weissen Haus – dazu ermächtigt, Khashoggi in ihrem Konsulat in Istanbul zu ermorden. (…)

Aussenpolitik erfordert stets Realismus und Pragmatismus. Dies gilt insbesondere dann, wenn sich die Durchsetzung eigener Wertvorstellungen als unrealistisch oder gar als kontraproduktiv erweist. Man muss manchmal mit dem Feind seines Feindes kooperieren. Realpolitik bedeutet jedoch nicht, sämtliche moralischen Überzeugungen fallenzulassen. Wertorientierte Aussenpolitik ist bis zu einem gewissen Grad auch Realpolitik. Der weltweite Einsatz für Freiheit und Demokratie liegt im Interesse der USA. Er legitimiert die Rolle Washingtons als Weltpolizist, und er inspiriert mutige Menschen in autoritären Ländern, für die Sache der Aufklärung das Wort zu erheben. Die Verbreitung und Verteidigung rechtsstaatlicher Prinzipien schützt die Investitionen privater westlicher Unternehmen. Nur so können diese gegenüber chinesischen, russischen oder saudiarabischen Staatskonzernen und Staatsfonds konkurrenzfähig bleiben.”

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Kommentar von Ulrich Gut:

Weisflogs Ausführungen über die ostentative Gleichgültigkeit Präsident Trumps gegenüber Menschenrechtsverstössen Verbündeter ist zuzustimmen. Problematisch aber ist sein Schritt zur expliziten Bejahung der Rolle der USA als “Weltpolizist”. Zum Einen stellt sich die Frage der Glaubwürdigkeit. Die USA standen immer wieder im Verdacht, gar nicht wirklich Demokratie und Menschenrechte exportieren, sondern eigene ökonomische Interessen, namentlich an Rohstoffen, schützen zu wollen. Soweit solche Interventionen zumindest teilweise aufrichtig demokratisch und menschenrechtlich motiviert waren, sind sie aber – von Vietnam über Afghanisten bis zum Irak – so oft gescheitert, dass man sich jede Wiederholung sehr gut überlegen sollte. Oliver Diggelmann hat auf die Risiken einer Intervention Trumps – dem die Menschenrechte in Saudi-Arabien egal sind – in Venezuela hingewiesen. Und Russland würde propagandistisch davon profitieren, weil die USA den Anspruch einer Grossmacht auf eine Interventionspolitik im “Hinterhof” wiederum selber erhoben und durchgesetzt hätte. Des einen Krim – des andern Venezuela: Der Vergleich könnte vielleicht als Werte-Relativismus zurückgewiesen werden, wenn Trumps Menschenrechtspolitik glaubwürdig wäre.

Erfahrungsgemäss leiden die Menschenrechte schwer unter Krieg, und dies oft auch in den Kriegsparteistaaten, die moralisch die besseren Argumente haben. Bis zu einem gewissen Grade ist deshalb das Bestreben, Krieg zu vermeiden, auch ein wichtiger Teil von Menschenrechtspolitik: Ein schwieriges Anliegen, wenn man anderseits den Grossmächten nicht signalisieren will, sich ihren Machtansprüchen widerstandslos unterwerfen zu wollen. Die sicherheitspolitischen Differenzen zwischen EU-Staaten und USA  erklären sich wohl zum Teil aus Europas Erfahrungen zweier Weltkriege. Westeuropa kann Russland nicht seine Menschenrechts-Standards aufzwingen. Aber es kann versuchen, seinen eigenen Menschenrechtsraum zu sichern, indem es Russland am Frieden interessiert hält.

Der wichtigste und wirksamste Teil internationaler Menschenrechtspolitik bleibt wohl das Hochhalten der Menschenrechte im eigenen Raum, und der Beweis, dass dies mit Wirtschaftserfolg gut vereinbar ist.

 

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