Vor der Abstimmung über die “Selbstbestimmungsinitiative” empfahlen “Strassburg”-Kritiker, man solle zwar die SBI ablehnen, aber brauche dann künftig nicht mehr jedes Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) zu respektieren. Da vermutlich in den kommenden Jahren politisch brisante Schweizer Urteile nach Strassburg weitergezogen werden, verdient eine Studie Beachtung, die das Schweizerische Kompetenzzentrum für Menschenrechte (SKMR) vorlegt: “Die Nichtumsetzung von EGMR-Urteilen: Reaktionen und Massnahmen des Europarates”.

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Wie das SKMR schreibt, zeigt die Studie, “dass der Europarat über ein wirksames Monitoring zur Überwachung des Urteilsvollzugs verfügt und er in solchen Fällen nicht bereit ist, Kompromisse einzugehen. Konsequent setzen die Organe des Europarats die ihnen zur Verfügung stehenden Mittel ein. Die Wahrung der Autorität des EGMR und der EMRK hat für den Europarat höchste Priorität.”

Untersucht wurden Fälle aus Russland (YUKOS), Grossbritannien (Wahlrecht von Strafgefangenen) und Aserbaidschan (Ilgar Mammadov): “In allen drei Fällen hat das Monitoring durch das Ministerkomitee und die Parlamentarische Versammlung des Europarates dazu geführt, dass die vom EGMR geforderten Massnahmen am Ende umgesetzt wurden.”

AutorInnen: Marisa Beier, Reto Locher, Evelyne Sturm

Zusammenfassung

Résumé

 

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