Europa steht vor einer Richtungswahl. Vom 23. bis 26. Mai 2019 wird das Europäische Parlament neu gewählt. Werden Nationalisten, Populistinnen und Scharfmacher ihren Einfluss weiter ausbauen können oder gelingt es den konstruktiven und europafreundlichen Kräften, die Wahlen für sich zu gewinnen? Es erstaunt, dass dem grossen europäischen WählerInnenpotential innerhalb der Schweiz bislang kaum Beachtung geschenkt wurde.

In der Schweiz leben rund zwei Millionen Menschen mit EU-Bürgerrecht. Neben den 1.4 Millionen von der Ausländerstatistik erfassten EU-Bürgerinnen und Bürgern gibt es schätzungsweise weitere 600’000 Schweizerinnen und Schweizer, die aufgrund ihrer Doppelbürgerschaft ebenfalls wahlberechtigt sind. Sie können den Ausgang dieser richtungsweisenden Wahl direkt mitbestimmen; unter der Voraussetzung, dass das Wahlrecht ihres jeweiligen Herkunftsstaats die Stimmgabe aus der Schweiz erlaubt. So können etwa deutsche Staatsangehörige in der Schweiz ihre Stimme brieflich abgeben. Spanische und portugiesische Staatsangehörige wählen auf dem Briefweg oder auf dem Konsulat und französische Staatsangehörige auf dem Konsulat oder in Frankreich selbst. Italienische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger in der Schweiz müssen hingegen für ihre Stimmabgabe nach Italien reisen. Viele Mitgliedstaaten verlangen zudem eine rechtzeitige Eintragung in ein Wahlregister. Für portugiesische Staatsangehörige endet etwa die Frist für die erstmalige Registrierung am 27. März 2019. Französische Staatsangehörige müssen sich bis am 31. März 2019 in die liste électorale consulaire eintragen lassen. Für polnische Staatsangehörige endet die Anmeldefrist hingegen erst drei Tage vor dem Wahltag. Wer an der Europawahl teilnehmen will oder andere zur Teilnahme motivieren möchte, muss sich also je nach Staatsangehörigkeit beeilen.

Auskünfte über die genauen Fristen und Modalitäten erteilen die jeweiligen Botschaften und Konsulate. Hier aufgeführt ist zudem eine nicht abschliessende Auswahl von Übersichtsbeiträgen:

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