Wie zu erwarten war, spielt die SVP nicht mit – “Problembewirtschaftung in der Endlosschlaufe”

Man mochte vielleicht glauben, Zeuge eines schlauen Manövers zu sein: Die Mehrheit des Nationalrats entschied, dass die Durchsetzungsinitiative Gesetz werden solle, wollte es aber den Gerichten in Lausanne und Strassburg überlassen, die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) weiterhin anzuwenden: EMRK-widrige Ausweisungen und Ausschaffungen zu verhindern Damit beruhigte man notdürftig das aufbegehrende rechtsstaatliche Gewissen.

Dass die SVP das nicht mitmachen würde, war zu erwarten. Und siehe da: „‘Wenn ein höheres Gericht unser Recht zu Unrecht erklärt, dann müssen wir uns wehren‘, sagt (SVP-Fraktionschef Adrian) Amstutz. (…) ‚Am Ende muss wahrscheinlich das Volk entscheiden, ob es die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) kündigen will.‘“ („Aargauer Zeitung“, 21.3.2014)

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Wer davor zurückschreckte, mit der Frage der Rechtsstaatlichkeit nochmals vor Volk und Stände zu treten – wer deshalb eine Abstimmung über die Durchsetzungsinitiative um fast jeden Preis vermeiden wollte – ,sieht jetzt, dass dieser Weg vom Regen in die Traufe führt: In eine Volksabstimmung über die Forderung der SVP nach Nichtbeachtung der Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, und damit implizit oder explizit nach Kündigung der EMRK.

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„Problembewirtschaftung in einer Endlosschlaufe.“ Unter diesem Titel kommentiert Redaktor Pascal Hollenstein in der „NZZ am Sonntag“ prägnant die zum Scheitern verurteilte Strategie der Nationalratsmehrheit (23.3.14, S. 19):

„(…) Wird dieser Text Gesetz, so stehen die Gerichte vor einer unlösbaren Aufgabe. Wenden sie es an, verstossen sie gegen Verfassung und Völkerrecht. Vor dem Strassburger Gerichtshof riskiert die Schweiz damit eine Verurteilung, die SVP würde umgehend ‚fremde Richter‘ schreien. ‚Richterstaat!‘ und ‚Missachtung des Volkswillens!‘ würde die Partei aber auch rufen, wenn die Schweizer Gerichte vom reinen Text abweichen. Kurzum: Die Politik hat ein Problem an die Justiz delegiert, das diese nicht lösen kann. Damit, so das offensichtliche Kalkül der Parteien der Mitte und der FDP, kann man sich mit Blick  auf die Durchsetzungsinitiative bis zu den Wahlen 2015 Ruhe erkaufen. Das ist politisch bequem, geschickt aber ist es nicht, Auf lange Sicht ermöglicht man der SVP damit nämlich, ein Problem erfolgreich weiter zu bewirtschaften, das sie mit ihrer Volksinitiative erst geschaffen hat.“

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Wie sich jetzt zeigt, bringt es schon für das Wahljahr nichts, denn ab sofort wird sich die SVP mit einer neuen Anti-„Fremde-Richter“-Initiative im Amstutz’schen Sinne in Szene setzen – sei sie lanciert oder in Bereitschaft. Die Propaganda gegen „Lausanne“ und „Strassburg“ wird im Wahljahr auf Hochtouren laufen – wie wenn der Nationalrat den Versuch, die SVP durch „wortgetreue Umsetzung“ ruhig zu stellen, gar nie unternommen hätte.

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Nun bleibt die Erwartung, dass eine Mehrheit des Ständerats den Mut hat, sich der Durchsetzungsinitiative zu stellen, vor Volk und Stände zu treten und zu erklären: Als Eure gewählten Vertreterinnen und Vertreter haben wir unsere Amtspflicht ernst genommen. Wir sind bei pflichtgemässer Bearbeitung Eures Auftrags erneut an Grenzen der Rechtsstaatlichkeit gestossen, zeigen euch diese jetzt nochmals auf und empfehlen Euch, sie einzuhalten und die Durchsetzungsinitiative abzulehnen.

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