Am 1. Oktober 2016 trat die Strafgesetzrevision in Kraft, die die Ausschaffungsinitiative umsetzt. Im Hinblick darauf schrieb “Unser Recht” in einem Beitrag vom 23. Seotember 2016:

“Es ist absehbar, dass Bundesgericht und Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in der Folge wegleitende Urteile fällen werden. im Vor- und Umfeld der parlamentarischen Beratung und dann der Volksabstimmung über die „Selbstbestimmungsinitiative“ der SVP können diese Urteile neue Nahrung für politische Kontroversen geben.”

Link zum ganzen Text hier.

Erste Urteile unter Anwendung der Härtefallklausel kündigen sich nun an, und die Strafverfolgung wie auch die Sozialarbeit hoffen auf eine rasche Klärung der Rechtslage.

Die Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft trägt das Ihre zu baldigen Gerichtsurteilen bei. Die “Basellandschaftliche Zeitung” zitiert aus der “Schweiz am Sonntag”:

“Baselland nimmt auf Härtefälle keine Rücksicht.

Der Kanton-Basellandschaft will vor Gericht die Ausschaffung zweier Sozialhilfebezüger durchboxen. Das Urteil dürfte auch die Behörden in anderen Kantonen interessieren.

Die Baselbieter Staatsanwaltschaft will die ersten zwei Sozialhilfebezüger ausschaffen lassen. Diese Anträge stellt sie gemäss Informationen der ‘Schweiz am Sonntag’ beim Strafgericht.

Die Schweizer Strafverfolgungsbehörden werden die Prozesse gespannt verfolgen, da nach der Umsetzung der Ausschaffungsinitiative noch keine Urteile gefällt worden sind. Die Leitende Staatsanwältin Angela Weirich begründet gegenüber der „Schweiz am Sonntag“ das harte Vorgehen damit, dass sich möglichst rasch eine Gerichtspraxis entwickeln soll.

Eine harte Linie verfolgt auch die Sozialhilfebehörde, die ihre Mitarbeiter angewiesen hat, alle Verfehlungen zu melden.”
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Ergänzend dazu lesen wir in der gedruckten Ausgabe der “Schweiz am Sonntag” (5.2.2017, S. 50):

“Wie sich nun herausstellt, will die Baselbieter Stawa auch jene Sozialhilfebezüger anklagen, die in der Schweiz geboren sind. Die Leitende Staatsanwältin Angela Weirich lässt über ihren Sprecher Nico Buschauer ausrichten, dass die Personen vor der Klage keiner Härtefallprüfung unterzogen würden. Diese obliege den Gerichten. Damit will die Stawa Klarheit schaffen. ‘Es soll sich möglichst schnell eine Gerichtspraxis entwickeln’, argumentiert sie. Baselland habe schon vor dem 1. Oktober über eine restriktive Ausschaffungspraxis verfügt, ergänzt sie.

Nicht nur die Stawa hat sich im Baselbiet verschrieben, hart durchugreifen, sondern auch die Sozialhilfebehörden. Im Gegensatz etwa zum Nachbarkanton Basel-Stadt müssen die Sozialarbeiter selbst Bagatelldelikte an die Stawa melden. (…)

Der Respekt der Sozialhilfebehörden vor einer restriktiven Ausschaffungspraxis ist gross. Der Verband Koordination Sozialarbeit hat unlängst ein Schreiben in acht Sprachen übersetzen lassen, das die Klienten eindringlich vor den Folgen des Sozialhilfemissbrauchs warnt. Jeder unrechtmässige Bezug werde zur Anzeige gebracht – es dohe die Landesverweisung, heisst es. Erst ‘wenn Sie alle wichtigen Informationen vollständig mitteilen’, könne das Risiko einer Landesverweisung minimiert werden.

Im (Basler) Landkanton erwarten die Sozialarbeiter das Präjudiz wie in kaum einem andere Kanton. ‘Wir wollen endlich wissen, woran wir sind’, sagt eine Sozialarbeiterin gegenüber der ‘Schweiz am Sonntag’. Wenn sie Angst habe, dass ihre Klienten wegen Kleinigkeiten ausgeschafft würden, wolle sie diese nicht verpfeifen. Die Sozialarbeiterin hofft, dass sich im Landkanton das Basler Modell etabliert. Im Stadtkanton beschäftigt sich der amtsinterne Rechtsdienst mit den einzelnen Fällen des Sozialhilfemissbrauchs. Brigitte Meyer, Generalsekretärin im Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt, sagt, in leichten Fällen entfalle die Anzeigepflicht für die Mitarbeiter. (…)”

 

 

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