„Business and Human Rights: Issues, Concepts, Challenges“: Zu diesem Thema führte das Zürcher Komitee von Human Rights Watch am 3. März 2008 eine Tagung im Swiss Re Centre for Global Dialogue durch. Thomas Bechtler, Präsident des Komitees, erinnerte in seiner Begrüssung daran, dass die UNO-Generalversammlung vor bald 60 Jahren, am 10. Dezember 1948, die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte verkündete. Es gelte das Bewusstsein darum zu fördern, dass die Menschenrechte heute Anteil an der Corporate Social Responsibility haben. Bundesrätin Doris Leuthard bekannte sich in ihrer Einführung zur hohen Priorität der Menschenrechte sowohl für die Aussen- als auch für die Aussenwirtschaftspolitik der Schweiz. Diese setze sich für eine Harmonisierung der Menschenrechts- und der Handelspolitik im Rahmen der WTO ein. Die Unternehmen würden es sich aber zu einfach machen, wenn sie die Menschenrechtsfragen einfach an den Staat delegieren wollten. Wettbewerbsfähigkeit könne nur unter Berücksichtigung der Menschenrechte gesteigert werden.

Mary Robinson, Präsidentin von „Realizing Rights: The Ethical Globalization Initiative“, übermittelte der Tagung eine Videobotschaft. Mit ihrer Forderung nach Raum, wo Führungspersönlichkeiten, die sich aufrichtig zu den Menschenrechten bekennen, ihre Erfahrungen austauschen und zusammenarbeiten können, legte sie eine Grundlage für Plädoyers zugunsten einer schweizerischen Menschenrechts-Institution (MRI). Für die Schaffung einer MRI in der Schweiz traten nachdrücklich Klaus M. Leisinger (Novartis Foundation for Sustainable Development), Gary Steel (ABB, Head of Human Resources) und Thomas Bechtler ein, während Walter B. Kielholz (Präsident Credit Suisse Group) eine Präferenz für internationale Institutionen äusserte. Vreni Müller-Hemmi, Ko-Präsidentin des Fördervereins MRI, legte dar, dass die MRI nicht nur „Menschenrechtsraum“ im Sinne Robinsons sowie Informations- und Beratungsdienstleisterin für die Wirtschaft, sondern auch Hüterin der Menschenrechte auf den verschiedenen Ebenen des komplexen schweizerischen Staatswesens werden soll. (Die MRI ist Thema der Jahrestagung der ICJ-Sektion Schweiz am 3. April 2008 in Bern.

Leisinger, Kielholz, Herbert Bolliger (Migros Genossenschaftsbund), Steel und Arvind Gavesan (HRW, Director of the Business and Human Rights Program) beleuchteten die Herausforderung unterschiedlicher international tätiger Unternehmen durch Menschenrechtsprobleme. Es bestand Konsens darüber, dass die primäre Verantwortung für die Menschenrechte den Staaten obliegt. Die Verantwortung des Unternehmens wird umso grösser, je weniger der Staat ihr nachkommt. Kielholz warnte allerdings davor, Finanzintermediäre als Hilfssheriffs einsetzen zu wollen, wenn der Sheriff seiner Aufgabe nicht nachkomme. Wohl aber flössen in die Risikoprüfungen der Banken auch menschenrechtliche Themen ein. Der Detailhandelskonzern ist durch die Notwendigkeit, seine überaus zahlreichen Lieferanten zu kontrollieren, besonders gefordert: „Von Migros soll man mit gutem Gewissen kaufen können“, will Bolliger sicherstellen. Steel bekannte sich zur Notwendigkeit des Verzichts, in Ländern wie Mianmar und Nordkorea überhaupt tätig zu sein. In der globalisierten Wirtschaft stellt sich aber das Problem, dass Anbieter aus Ländern ausserhalb unseres Menschenrechtskreises einspringen, zum Beispiel in Sudan.

Hugo Bütler moderierte zwei vertiefende Podiumsgespräche, an welchen sich die Referenten sowie John Morrison (Business Leaders Initiative on Human Rights), Gerald Pachoud (Special Adviser to Professor John Ruggie, the UN Secretary General’s Special Representative for Business and Human Rights), Peter Frankental (Economic Relations Strategy Adviser to the International Secretariat of Amnesty International), Paola Ghillani (Inhaberin einer Consultingfirma und Mitglied des IKRK) sowie Botschafter Thomas Greminger (EDA, Chef der Politischen Abteilung IV) beteiligten.

Angesichts des Bedürfnisses nach mehr Verbindlichkeit und Rechtssicherheit für die im globalen Wettbewerb stehenden Privatunternehmen, konnte Greminger für die nächsten 10 Jahre keine Hoffnung auf neues Völkerrecht machen. Man werde auf die nationalen Regulierungen, das bestehende Völkerrecht und Soft Law angewiesen sein.

Hinweise auf Website:

Mehr Informationen, empfohlen durch Klaus M. Leidinger, finden Sie hier.

Literaturhinweis: “Human Security and Business”, 2007 herausgegeben von Benjamin K. Leisingerund Marc Probst aufgrund von Konferenzen der Politischen Abteilung IV des EDA (2006) bzw. der Novartis Foundation für Sustainable Development und der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Basel (2007), Verlag rüffer & rub, ISBN 978-3-907625-39-2

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