Für die SVP zeigt der Beschluss des Bundesrates, dem Migrationspakt der UNO beizutreten, dass man der “Selbstbestimmungsinitiative” zustimmen müsse.
 
Ganz im Gegenteil!
 
Diese Äusserung der SVP bestätigt, dass die SBI die Selbstbestimmung der Schweiz nicht stärken, sondern vermindern will, indem sie die Handlungsfreiheit der verfassungsmässig zuständigen Behörden in den schweizerischen Aussenbeziehungen einschränkt.
Der Bundesrat ist zum Abschluss von Regierungsabkommen zuständig . Die Zuständigkeiten von Regierung, Parlament, Volk und Ständen, insbesondere das Staatsvertragsreferendum, sind geregelt. Nachdem Volk und Stände die Staatsvertragsinitiative der AUNS mit Dreiviertel-Mehr abgelehnt hat, soll nun die SBI diese Zuständigkeitsordnung nach dem Willen der Initianten aushöhlen.
 
Die wilden Behauptungen der SVP über den Migrationspakt und eine angebliche umfassende internationale Personenfreizügigkeit (mehr dazu bei Daniel Binswanger: “Migranten haben Rechte”) machen diesen natürlich keineswegs verfassungswidrig. Aber sie zeigen, welchen Kurs die SVP nach allfälliger Annahme der SBI fahren würde: Sie würde jeden Vertrag, der ihr nicht passt, als verfassungswidrig und damit kraft SBI als ungültig, neu zu verhandeln oder zu kündigen erklären.
 
Die SVP – das künftige “Verfassungsgericht” der Schweiz?
Das Staatsverträge, die ihr nicht passen, einfach als verfassungswidrig ungültig erklärt?

Übrigens: Die SVP lehnte es immer ab, die Bindung des Bundesgerichts an verfassungswidrige Bundesgesetze aufzuheben.
Print Friendly, PDF & Email