Deutschland als Vorbild der Schweiz – dies propagieren Befürworter der «Selbstbestimmungsinitiative». Dort gelte bereits, was die SVP in der Schweiz fordere: Landesrecht müsse dem Völkerrecht vorgehen. Muss sich Deutschland nicht an EGMR-Urteile halten und fordert die Selbstbestimmungsinitiative nur, was in Deutschland bereits selbstverständlich ist?

Helen Keller, Schweizer Richterin am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Strassburg und Professorin an der Universität Zürich (UZH), und Laura Zimmermann, MLaw, wissenschaftliche Assistentin an der UZH, sind dieser Frage in einer Studie nachgegangen.

Aus der Einleitung: «Ein Blick über die Landesgrenze hinaus zeigt: Diese Argumentation ist unzutreffend und der Vergleich der Initiativbefürworter aus mehreren Gründen irreführend. Deutschland und die Schweiz verfolgen beim Verhältnis von Landes- und Völkerrecht unterschiedliche Ansätze und sind daher kaum miteinander vergleichbar. Deutschland setzt – ebenso wie die Schweiz – die EGMR-Urteile um. Ohne Zweifel verfügt Deutschland über einen stärkeren Grundrechtsschutz als die Schweiz. Die Grundrechtsgewährleistung ist deshalb in Deutschland weniger auf den subsidiären Schutz durch die EMRK angewiesen als in der Schweiz.»

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