Martin Burger, ehemaliger Obergerichtspräsident des Kantons Zürich, trat aus der SVP aus. Dies berichtete der “Tages-Anzeiger” am 2. September 2020.

Der Entwurf einer SVP-Ehrencharta habe das Fass für Martin Burger zum Überlaufen gebracht. Mit einer Unterschrift unter dieses Papier müssen sich ihre Mandatsträger auf das Parteiprogramm und zur Zahlung der Parteisteuern verpflichten.  Für Burger und andere Richter, die durch die SVP nominiert wurden, sollten nicht Parteiprogramme, sondern die geltenden Gesetze Richtschnur für das Handeln eines Richters sein.

Burger bestätigte dem “Tages-Anzeiger” seinen Austritt und erklärte dazu: «Die SVP ist im Umgang mit ihren Richtern auf einem schlechten Weg.» Und damit meinte er nicht allein die Kantonalpartei der SVP. Besonders gestört hat ihn das Vorgehen gegen Bundesrichter Yves Donzallaz.

Siehe hierzu auch:

Kathrin Alder, NZZ: “‘In dubio pro SVP’ – ein Bundesrichter im Fadenkreuz seiner eigenen Partei.”

“Richterliche Unabhängigkeit, Wiederwahl und Entlassung”.

Print Friendly, PDF & Email