Am 9. März 2021 wird in der Schweiz über das Bundesgesetz über elektronische Identifizierungsdienste (E-ID-Gesetz, BGEID) abgestimmt. Das Referendum gegen das im September 2019 vom Parlament verabschiedete Gesetz wurde unter anderem von der SP und den Grünen, aber auch von der Digitalen Gesellschaft unterstützt. Daniel Hürlimann* und Beat Flach*, Vorstandsmitglieder von “Unser Recht”, haben untersucht, ob die gegen das Gesetz vorgebrachten Kritikpunkte nachvollziehbar sind.

Sie kommen zum Fazit, “dass die E-ID kein digitaler Pass ist und dass Mängel des bundesrätlichen Entwurfs im Rahmen der parlamentarischen Beratung behoben wurden. Hinzu kommt die berechtigte Befürchtung vor einer rein staatlichen, aber für die
Allgemeinheit unbrauchbaren E-ID-Lösung. Aus diesen Gründen erachten wir das E-ID-Gesetz als gelungenen Kompromiss zwischen staatlichen Leitplanken und privater Umsetzung.”

*  Daniel Hürlimann ist Assistenzprofessor für Informationsrecht an der Universität St. Gallen und Rechtsanwalt bei Laux Lawyers. Beat Flach ist Nationalrat (GLP/AG) und Fachspezialist Recht beim SIA.

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Link zur redaktionell leicht bearbeiteten Veröffentlichung in der NZZ vom 18.1.2021.

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