Die Stimmberechtigten des Kantons Aargau stimmten am 7. Februar 2020 mit 64,8 % Ja-Stimmen einer neuen gesetzlichen Regelung zu, wonach nur noch eingebürgert werden darf, wer während 10 Jahren keine Sozialhilfe bezogen hat.

Es handelt sich um eine der schärfsten kantonalen Regelungen, aber sie steht im Kontext einer breitere Bewegung, durch kantonales Recht die Einbürgerung zu erschweren. Siehe hierzu einen Überblick in der NZZ vom 9.2.20 (Link).

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Die Betrachtung der Einbürgerung als Zwischenschritt und Beitrag zur Integration verliert offenbar stark an Zustimmung. Aber wenn man von einer Bestimmung wie der neuen im Kanton Aargau etwa erhofft, dass sie Kostenanstieg im Sozialwesen bremst, weil sie bedürftige Menschen abhält, in die Schweiz einzuwandern, wird sich dies als Illusion erweisen. Diese Menschen sind längst da, und die Integrationsmotive werden auch künftig nicht durch das Einbürgerungsrecht geschwächt werden. Man verweigert nur einen gemeinsamen integrativen Schritt. Und dass dies ihre soziale Verselbständigung, ihre Unabhängigkeit von Sozialhilfe stärkt, ist mehr als zweifelhaft.

Ulrich Gut.

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