Auch für die Schweiz relevant:

Der Europarat widersetzte sich in einem konkreten Fall dem  Grundsatzentscheid Russlands, Urteilen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) in Strassburg, die kraft Europäischer Menschenrechtskonvention (EMRK) verbindlich sind, nur noch nach Gutdünken nachzukommen.

Link zum Bericht der “Zeit”.

Die Frage, ob die Schweiz dem russischen Vorbild folgen könnte, stellt sich in der Auseinandersetzung um die SVP-Volksinitiative “Schweizer Recht statt fremde Richter”, die sogenannte Selbstbestimmungsinitiative: Einerseits behaupten die Initianten, die bereichsweise Nichtbefolgung von Strassburger Urteilen müsse nicht zu einer Kündigung der EMRK und Infragestellung der Mitgliedschaft der Schweiz im Europarat führen. Anderseits gibt es Gegner der Initiative, die als Alternative zu deren Annahme den kalkulierten Ungehorsam gegenüber Strassburger Urteilen empfehlen.

Bis zur Abstimmung über diese Volksinitiative könnte der Europarat die Frage, ob dieser Weg gangbar ist, geklärt haben.

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