Soll jemand in einer Patientenverfügung aktive Sterbehilfe verlangen können für den Fall, dass er oder sie dereinst handlungs- und urteilsunfähig ist? Die Sterbehilfe-Organisation Exit beschäftigte sich an ihrer Generalversammlung mit dieser Frage und lehnte einen Antrag, der ein Engagement der EXIT-Freitodbegleitung für Patienten ohne Urteilsfähigkeit gefordert hatte, klar ab.

Eigenbericht EXIT hier.

NZZ-Bericht von Dorothee Vögeli hier.

Ergänzende Informationen aus der Sicht der Schweizerischen Alzheimervereinigung: hier

 

 

 

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