Dies sind die drei Punkte zur Reform des Dublin-Systems, die ein AutorInnen-Team von foraus (Forum Aussenpolitik) vorschlägt:

“Erstens wird die Registrierungspflicht von der Zuständigkeit fürs Asylverfahren getrennt. Damit erhalten die Staaten wieder den Anreiz, alle ankommenden Personen korrekt zu registrieren.

Zweitens ist nach wie vor nur ein Staat für das Asylgesuch zuständig. Geflüchtete sollen dieses jedoch in einem Dublin-Staat ihrer Wahl stellen können. Dadurch erhalten Asylsuchende nicht nur den Anreiz sich im Ersteintrittsland zu registrieren, sondern auch mehr Autonomie und bessere Integrationsperspektiven.

Drittens werden die finanziellen Aufwendungen für das Asylverfahren auf Basis des europäischen Verteilschlüssels gemeinsam getragen. So wird den unterschiedlichen Voraussetzungen der einzelnen Länder sowie deren Fähigkeit, Geflüchtete aufzunehmen und zu integrieren, Rechnung getragen und die Zielländer erhalten Unterstützung bei der Aufnahme von schutzsuchenden Menschen.”

Links zum Dokument:

deutsch: “Gefangen im Dublin-Dilemma”

français: “Prisonnier du dilemme de Dublin”

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