Der Begriff “juges étrangers” im Titel eines “Le Temps”-Artikels (Link siehe unten) gibt Gelegenheit, ein Wort für eine Unterscheidung einzulegen.

Im Fall des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) in Strassburg handelt es sich aus Schweizer Sicht um gemeinsame Richter, da die Schweiz Mitglied der Trägerschaft dieses Gerichts, des Europarats, ist, die EMRK unterzeichnet hat und – gleichberechtigt mit allen andern Konventionsstaaten – ein Mitglied des Gerichts stellt (derzeit Helen Keller; zudem ernannte das Fürstentum Liechtenstein den Schweizer Mark Villiger zu seinem Richter). Im Fall des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), also des EU-Gerichts in Luxemburg, handelt es sich, solange die Schweiz nicht Mitglied der EU ist, tatsächlich um fremde Richter, wie Staatssekretär Yves Rossier vor einiger Zeit zutreffend feststellte – was nicht heisst, dass ihre Urteile für die Schweiz unbeachtlich oder inakzeptabel sein und bleiben müssen.

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