In einem Facebook-Post nimmt alt Bundesgerichtspräsident Giusep Nay zur Frage der Verfassungsmässigkeit der Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative Stellung:

“Die FDP und ihre Verbündeten hielten mit der sehr lighten Umsetzung der MEI den Rechtsstaat hoch und nicht die, die Personenfreizügigkeit mit der EU verletzen wollten. Die MEI durfte wegen des gemäss unserer eigenen Verfassung zu beachtenden Völkerrechts – hier des Personenfreizügigkeit-Abkommens mit der EU, dem das Volk mehrfach zustimmte und dem die MEI keineswegs eine Absage erteilte – nicht so umgesetzt werden, wie sie lautete. Das hätte die Bundesverfassung und damit den Rechtsstaat missachtet! Leider sagen die Politiker das zu wenig klar und deutlich und sie wagten es nicht, die MEI aus diesem Grund ungültig zu erklären; dies wegen der Anfeindungen, die sie sonst befürchten und obwohl das Volk so nur verschaukelt wird. Wenigstens haben FDP & Co. verfassungsmässig gehandelt.”

Link zur Facebookseite von Giusep Nay hier.

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