Besucht ein Flüchtling sein Herkunftsland und kehrt danach in die Schweiz zurück, braucht er oder sie sich nicht zu wundern, wenn neu abgeklärt wird, ob er oder sie im Herkunftsland noch gefährdet ist. Aber sollen Heimatreisen deshalb verboten werden, wie es jetzt die Staatspolitische Kommission des Nationalrates befürwortet?
Man kann es auch anders sehen: Die Schweiz ist doch interessiert daran, dass sie anhand einer bedeutsamen neuen Tatsache, eben einer Heimatreise, neu prüfen kann, ob die Rückkehr eines Flüchtlings in sein Herkunftsland zumutbar ist. Eine solche Reise ist ein Indiz dafür, dass die betreffende Person noch eine Beziehung zu ihrem Herkunftsland hat, dass sie sich – zumindest zeitweilig – nicht ganz ungern dort befindet. Und Tatsache ist, dass sie die Reise überstanden hat; zu fragen bleibt allenfalls: Wie?
 
Statt solche Reisen zu verbieten, könnte es sogar im Interesse der schweizerischen Flüchtlings-und Migrationspolitik sein, sie zu fördern: Als Gelegenheit zur Abklärung, ob die Schweiz der betreffenden Person noch Schutz gewähren muss. Je mehr Flüchtlinge selber feststellen, dass sie zurückkehren können, und dann freiwillig zurückkehren oder nötigenfalls auch zurückgeschickt werden, desto besser ist die Schweiz in der Lage, neuen Bedrohten Schutz zu gewähren.
 
Medienmitteilung
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